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10. September 1319
Die Grafschaft auf dem Yserrain entsteht

München - Freising * König Ludwig IV. der Baier verkauft um 100 Mark Silber, was dem Wert von 24.000 Pfennigen entspricht, die Herrschaft über die Orte Ismaning, Niederföhring (heute Unterföhring), Oberföhring, Englschalking und Daglfing an das Hochstift Freising.

Die Freisinger Bischöfe sind in diesem Gebiet schon begütert, weshalb es sich bei diesem Vertrag nicht um den Verkauf von Grundbesitz handelt, sondern um die Übertragung der juristischen Macht über ein Gebiet. Die Besitzverhältnisse der anderen Eigentümer bleiben durch diese Abkommen vollkommen unberührt. 

Fürstbischof Konrad III. der Sendlinger von Freising wird damit auf diesem 30 Kilometer langen und fünf Kilometer breiten Gebiet den Gerichtsbann übertragen bekommen. Er ist damit der erste Landesherr der aus diesen Orten gebildeten Grafschaft auf dem Yserrain, der späteren Grafschaft Ismaning. 

Ohne die Übertragung der hohen Gerichtsbarkeit „mit Stock und Galgen“ hätte der Bischof den Galgen nicht aufrichten, niemanden im Gefängnis festhalten, noch dazu wegen Diebstahl, Brandstiftung, Notzucht, Totschlag oder Körperverletzung aburteilen können. Mit der Übertragung des Gerichtsbanns kann der Bischof nun nicht nur über Leben und Tod urteilen, sondern er besitzt damit auch die Regierungsgewalt. 

10. Juni 1530
Begrüßung mit Prachtentfaltung und lebenden Bildern

München - Haidhausen * Nach der Schlacht bei Haidhausen setzt sich der Festzug wieder in Richtung München in Bewegung. Als die hochrangigen Persönlichkeiten von der Stadt aus sichtbar werden, beginnt ein aufwendig inszenierter Empfang:

  • In ganz München läuten die Glocken.
  • Von Türmen und Stadtmauern werden Salutschüsse abgefeuert.
  • Auf der Isarbrücke findet ein Fischerstechen statt.
  • Über dem Isartor schwebt ein Ballon in Gestalt eines fliegenden Drachens.
  • Noch darüber ziehen weiß-blaue Fahnen mit dem bayerischen Wappen vorbei – getragen von einem Schwarm Tauben.

Entlang des weiteren Weges erwarten die Gäste die damals beliebten „lebenden Bilder“ – aufwendig inszenierte Schauspiele mit drastischen Szenen. Je blutiger die Darstellung, desto größer offenbar das Interesse. An diesem Pfingstfreitag bekommen die Münchner reichlich Spektakel geboten.

  • Auf einer Bühne bei der Hochbrücke im Tal wird die Geschichte der biblischen Königin Esther gezeigt, die als Gemahlin des persischen Königs Xerxes I. ihrem jüdischen Volk zur blutigen Rache verhilft.
  • Das zweite Bild zeigt die Skythenkönigin Tomyris, wie sie das abgeschlagene Haupt des Perserkönigs Cyrus in einen Eimer voller Blut stößt. „Der Schauplatz bei den städtischen Fleischbänken war dafür nicht übel gewählt“, bemerkt der Historiker Siegmund Riezler trocken.
  • Auf einer dritten Bühne in der Burgstraße lässt der Perserkönig Cambyses II. einen ungerechten Richter hinrichten, dessen Haut abziehen und damit einen Sessel beziehen. Auf diesem muss der Sohn des Verurteilten Platz nehmen – als Mahnung, künftig gerecht zu urteilen.
  • Weitere Darstellungen zeigen das Herausreißen eines Herzens aus der geöffneten Brust eines Opfers und ähnliche Grausamkeiten, die vom Publikum offenbar mit Zustimmung aufgenommen werden. Lediglich der Kaiser zeigt sich laut einem Augenzeugen „ein wenig befremdet ob des vielen Blutes“.

Der päpstliche Legat Lorenzo Campeggi soll dazu angemerkt haben, die Szenen seien nicht ohne versteckte Anspielung inszeniert worden: Man könne sie als Warnung an die „Ketzer“ verstehen – für den Fall, dass diese den von Seiner Majestät angebotenen Gottesfrieden nicht annähmen, werde man zu härteren Mitteln greifen. 

1598
Eine „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft

München * Eine aus 18 Personen bestehende „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft, deren Mitglieder  

  • Zauberbücher und glückbringende Alraunenwurzeln besaßen, 
  • sich unter dem Galgen oder
  • in der oberen Stube des Alexander Freisinger in der Au trafen und  dort Beschwörungen zur Wiedergewinnung gestohlener oder verlorener Sachen und „Ansegnungen gegen den bösen Feind“ betrieben.

Eine eigene Ratskommission wird gebildet, die sich aus Mitgliedern des Inneren und Äußeren Rats zusammensetzt.

Die Urteile sind vergleichsweise glimpflich.

  • Die meisten werden auf die „Schragen“ gestellt, zum Teil mit umgehängten Zauberbüchern. Diese Strafe ist - im Gegensatz zum Pranger - nicht „ehrlos“.
  • Einige werden zusätzlich zu den Jesuiten zur Beichte und Kommunion geschickt,
  • zwei erhalten eine Geldstrafe und
  • einer wurde zu vier Jahren „gegen den Erbfeind der Christenheit“, die Türken, verurteilt. 
29. Juli 1600
Die Delinquenten werden in Ketten zum Schrannenplatz geführt

München-Graggenau * Am Morgen führt eine Delegation von berittenen Amtmännern, zwei Priestern und bewaffneten Soldaten die Delinquenten in Ketten vom Falkenturm zum Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, zum „Malefizrechtstag“. Der gerade elf Jahre alt gewordene Hansel muss beim Bußamtmann der Stadt München auf dem Pferd mitreiten und alles mit ansehen.

Eine geifernde Menschenmenge wartet vor dem Rathaus und hofft auf eine spektakuläre Hinrichtung der Pämbs und ihrer Leidensgenossen. Obwohl der Herzog den Prozess führt, muss die Stadt München den Schauprozess und die Hinrichtung ausrichten. Als der Bannrichter Christoph Neuchinger schließlich die Todesurteile verkündet, wollen die Jubelschreie der Münchner kein Ende nehmen. 

21. Juni 1621
In Prag wird ein blutiges Gericht über die Aufständischen gehalten

Prag * Nach dem Zusammenbruch des Böhmischen Aufstands und der Flucht des Winterkönigs Friedrich V. lässt Kaiser Ferdinand II. - vor dem Altstädter Rathaus in Prag - ein blutiges Gericht über seine Anhänger halten.

43 Todesurteile gegen protestantische böhmische Adelige werden gesprochen, 27 werden an diesem Tag öffentlich vollstreckt. 24 durch das Schwert, drei am Galgen. Zwölf der abgeschlagenen Köpfe werden zur Abschreckung am Prager Brückenturm aufgesteckt und erst zehn Jahre später durch die sächsische Besatzungsmacht entfernt. 

1629
Auch Ingolstadt bekommt noch einen Hexenprozess

Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.

Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.

9. Februar 1801
Der Frieden von Lunéville

Lunéville * Der Waffenstillstand von Steyr vom 25. Dezember 1800 mündet in den Frieden von Lunéville. Österreich und seine deutschen Verbündeten scheiden damit aus dem Zweiten Koalitionskrieg aus.

Bei diesen Friedensverhandlungen versuchen die Österreicher von Frankreich die Zustimmung für die Angliederung Baierns zu bekommen. Ob Preußen oder Österreich, alle schauen nur auf ihren eigenen Vorteil. Das Interesse der Verbündeten bleibt dabei freilich auf der Strecke.

Als allerdings diese habsburgischen Annexionsbegehren in Baiern ruchbar wird, ist es verständlicherweise mit der Loyalität gegenüber dem Bündnispartner nicht mehr allzu weit her. Alte, tief verankerte Vorurteile kommen wieder hoch und verstärken sich. Das Kurfürstentum Baiern steht mit dem Rücken an der Wand und muss sich nun primär um seine Existenzsicherung kümmern. 

Um den 19. November 1809
Andreas Hofer lässt Jakob Sieberer und Josef Daney gefangen nehmen

Passeiertal - Tirol * Andreas Hofer lässt Jakob Sieberer und Josef Daney als Gefangene ins Passeiertal bringen und als Landesverräter, Franzosen- und Baiernfreunde sowie Spione zum Tode verurteilen. 

Mit den Worten: „Halt's Maul. Ich lass' dich und den Pfaffen totschießen für eure Lügen und alle, die den Frieden verkünden“, verweigert Hofer Jakob Sieberer auch einen Abschiedsbrief an seine Frau. Im Kerker entzieht man ihm sogar Wasser und Brot. Josef Daney wird in den gleichen Kerker geworfen.

Dass sie am Leben bleiben, verdanken sie einem 3.000 Mann starken französischem Korps, vor dem die Aufständischen fliehen.

20. Dezember 1827
Wieder keine Hinweise auf die Haberfeldtreiber

Großpienzenau * In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 1827 wird dann noch der 18-jährigen Tochter vom Seltenschmied, Ursula Menhofer, das Haberfeld getrieben. Da auch nach diesem Treiben die Bevölkerung verschwiegen bleibt, bringen die eingeleiteten Ermittlungen wieder keinerlei Hinweise auf die Täter.

In seiner Ohnmacht schlägt der Landrichter der Regierung von Oberbayern vor, künftig jede Gemeinde, „in welcher sich solche Ruhestörung ereignet, in eine ergiebige Geldstrafe nebst Bezahlung der Untersuchungskosten [zu] verurteilen“. 

Nach dem 20. Oktober 1848
Münchner Bürger kritisieren die Behörden

München * Nach den Ausschreitungen wenden sich rund 2.500 angesehene Münchner Bürger mit einer gemeinsamen Eingabe an den König. Darin verurteilen sie nicht nur die Gewalt, sondern werfen auch den zuständigen Behörden Versagen vor. Das Schreiben beginnt mit den Worten: 

„Die Tage des 16., 17. und 18. Oktobers waren Zeugen furchtbarster Angriffe auf Leben und Eigentum unserer Stadt. Niemals hat Bayerns Metropole solche Greuel der Vernichtung gesehen, aber auch nie solche Schwäche und Ratlosigkeit jener Behörden, denen der Vollzug der Gesetze anvertraut ist.“ 

26. Oktober 1848
Die Niederschlagung des Wiener Aufstands fordert über 2.000 Tote

Wien * Nach Ablauf des Ultimatums gibt der Oberbefehlshaber aller österreichischen Truppen, Alfred Fürst zu Windischgrätz, den Befehl zum Kampf. Innerhalb von fünf Tagen nehmen seine Truppen die Stadt ein. Die Bilanz: über 2.000 Tote.  

Zwei Wochen nach der Niederschlagung des Wiener Aufstands werden 1.600 Personen verhaftet, davon 966 wieder entlassen. 24 Todesurteile kommen zur Vollstreckung. Das prominenteste Opfer ist der Nationalversammlungs-Abgeordnete Robert Blum, der - trotz seiner Immunität - am 9. November 1848 standrechtlich erschossen wird. 

1850
Richard Wagners antisemitisches Essay 

Zürich * Während seines Exils in Zürich verfasst der Komponist Richard Wagner das Essay „Das Judenthum in der Musik“, das zunächst anonym erscheint. Darin vertritt er antisemitische Positionen, die über die damals weit verbreiteten Vorurteile hinausgehen. Wagner behauptet, Juden seien der deutschen Kultur fremd und nicht zu wahrer künstlerischer Kreativität fähig. Besonders scharf greift er die Komponisten Giacomo Meyerbeer und Felix Mendelssohn an. 

Seine Ausführungen richten sich aber nicht nur gegen einzelne Künstler, sondern gegen Juden als gesellschaftliche Gruppe. Die historische Forschung bewertet den Text heute als eines der bedeutendsten Dokumente des modernen Antisemitismus im 19. Jahrhundert. 

Nach dem 9. Mai 1873
Der Beginn des modernen politischen Antisemitismus

Deutsches Reich * Die durch den Gründerkrach ausgelöste schwere Wirtschaftskrise führt dazu, dass viele Menschen nach Schuldigen suchen. Antisemiten behaupten nun, Juden seien für wirtschaftliche Probleme verantwortlich: 

  • jüdische Bankiers und Unternehmer sind für den Börsenboom verantwortlich,
  • Juden kontrollieren die Wirtschaft,
  • Juden profitieren auf Kosten der deutschen Bevölkerung.

Für diese Behauptungen gab es keine sachliche Grundlage. Dennoch finden sie in der Krisenzeit bei manchen Menschen Anklang.

Bis dahin waren Vorurteile gegenüber Juden meist religiös begründet gewesen. Nun ist etwas Neues entstanden:

  • Juden werden als angeblich fremde „Rasse“ dargestellt.
  • Ihre vollständige Integration wird infrage gestellt.
  • Antisemitismus wird zu einem politischen Programm. 
1897
Widerstand gegen den ersten Zionistenkongress in München

München * Die Israelitische Kultusgemeinde München lehnt die von Theodor Herzl initiierte zionistische Bewegung entschieden ab. Herzl plant, den ersten Zionistenkongress in München abzuhalten, da die Stadt als gastfreundlich gilt und über günstige Verkehrsverbindungen verfügt. 

Der Zionismus, der die Gründung einer jüdischen Heimstätte in Palästina anstrebt, stößt bei vielen bayerischen Juden auf Ablehnung. Sie verstehen sich als deutsche Staatsbürger und befürchten, dass zionistische Bestrebungen ihre gesellschaftliche Integration gefährden könnten. Zudem wollen sie vermeiden, antisemitischen Vorurteilen Vorschub zu leisten, die Juden mangelnde Verbundenheit mit ihrem Vaterland unterstellen. 

Der Widerstand der Münchner Juden führt schließlich dazu, dass der erste Zionistenkongress 1897 nicht in München, sondern in Basel stattfindet. Das Ereignis verdeutlicht das starke Selbstverständnis weiter Teile des bayerischen Judentums als integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft.

10. August 1905
Antisemitische Angriffe auf die Unionsbrauerei

München-Haidhausen * Auch die von jüdischen Unternehmern geführte Unionsbrauerei wird Ziel antisemitischer Kampagnen. In der „Münchener Bier-Chronik“ vom 10. August 1905 wird ihr Bier als die „letzte Brühe“ und als „Dividenden-Wasser“ verunglimpft. Hinter der vermeintlichen Kritik an der Qualität des Produkts stehen vielfach Ressentiments gegen jüdische Geschäftsinhaber und deren wirtschaftlichen Erfolg. 

Der Vorfall zeigt, wie antisemitische Vorurteile zu Beginn des 20. Jahrhunderts zunehmend auch im Wirtschaftsleben öffentlich verbreitet und zur Diffamierung jüdischer Unternehmen eingesetzt werden.

1915
Eine Ortsgruppe München des Deutschen Seidenbauverbandes gegründet

München * Auch in München wird eine Ortsgruppe des Deutschen Seidenbauverbandes gegründet. In einem gemeinsamen Flugblatt wird dazu aufgerufen, die Seidenzucht als Nebenerwerb für Kriegsinvalide zu fördern. Denn: „Es ist die Ehrenpflicht des deutschen Volkes, nun mit allen Kräften für die bedauernswerten Opfer des blutigen Ringens um unsere Freiheit und Kultur zu sorgen.“

Auch Zeitungsartikel und weitere Flugschriften werben für den Seidenbau und für die notwendige Geduld, denn „die Kartoffel hat anderthalb Jahrhunderte gebraucht, um all die törichten Vorurteile des Volkes gegen dies billigste und gesunde Nahrungsmittel zu überwinden“. 

September 1915
Die ersten Schaffnerinnen arbeiten bei der Münchner Trambahn 

München * Weil zahlreiche Mitarbeiter zum Kriegsdienst eingezogen sind, fehlt Personal. Die Städtischen Straßenbahnen stellen deshalb erstmals Frauen als Schaffnerinnen ein. Damit öffnet sich ihnen ein Beruf, der bislang Männern vorbehalten ist. 

Die Frauen verkaufen Fahrkarten, betreuen die Fahrgäste und tragen dazu bei, den Straßenbahnbetrieb aufrechtzuerhalten. Sie übernehmen Aufgaben, für die ihnen zuvor die Eignung abgesprochen wird. Ihr Einsatz stellt diese Vorurteile infrage und zeigt, dass Frauen auch in bisher männlich geprägten Berufen Verantwortung tragen können. Darin liegt ein Schritt zur beruflichen Emanzipation, auch wenn ihre Beschäftigung zunächst als kriegsbedingte Vertretung gilt. 

Mit ihren Dienstuniformen werden die Schaffnerinnen zu einem neuen, sichtbaren Bestandteil des Münchner Straßenbildes. 

25. August 1917
Fünf Anführer des Matrosenaufstandes werden zum Tode verurteilt

Wilhelmshaven * Fünf Anführer des Matrosenaufstandes vom 5. August 1917 werden zum Tode verurteilt. Drei Todesurteile werden in Haftstrafen umgewandelt. Der Oberbefehlshaber der deutschen Flotte, Admiral Reinhard Scheer, besteht jedoch auf der Erschießung der beiden Heizer Max Reichpietsch und Albin Köbis, die als Hauptredner bei den Protestversammlungen aufgetreten waren. 

30. Januar 1918
Streik-Aktivitäten der USPD verurteilt

München * Die Delegierten des Münchner Gewerkschaftsvereins beschließen eine Resolution, in der sie die Aktivitäten der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei - USPD zum Streik verurteilen.

Der Gewerkschaftsvorsitzende Johannes Timm verständigt sich mit dem MSPD-Parteisekretär Erhard Auer, an der für den nächsten Tag angesetzten Versammlung der Münchner kriegswichtigen Betriebe teilzunehmen. Sie wollen durch ihre Präsenz

  • Gegenmaßnahmen einleiten,
  • die Bewegung in geordnete Bahnen lenken und
  • den Streik so bald als möglich beenden. 
9. November 1918
Thomas Mann betrachtet die Revolution mit „einer gewissen Sympathie“

München-Bogenhausen * Thomas Mann findet nach seinen zunächst ablehnenden Reaktionen auch positive Worte für den politischen Umbruch. In seinem Tagebuch notiert er: „Überhaupt sehe ich den Ereignissen mit ziemlicher Heiterkeit und einer gewissen Sympathie zu. Die Bereinigung und Erfrischung der politischen Atmosphäre ist schließlich gut und wohlthätig.“  

Die Äußerung zeigt seine widersprüchliche Haltung zur Revolution. Sie bedeutet noch kein dauerhaftes Bekenntnis zur Demokratie: In anderen Tagebucheinträgen dieser Zeit begegnet Mann einzelnen Revolutionären weiterhin mit scharfer Ablehnung und antisemitischen Vorurteilen.

Suchbegriffe: Revolution
7. Dezember 1918
Die Kasernenräte sprechen dem Soldatenrat das Misstrauen aus

München-Ludwigsvorstadt * Im Gewerkschaftshaus in der Pestalozzistraße tagen die Kasernenräte.  

  • Sie verurteilen die nächtliche Demonstration vom Vortag.  
  • Dem Soldatenrat sprechen sie ihr Misstrauen aus, weil von den 15 Mitgliedern, die der Soldatenrat in den Nationalrat entsendet, acht befinden, die nicht gewählt worden sind, sondern sich in der Revolutionsnacht selbst dazu ernannt haben. [Darunter: Felix Fechenbach, Fritz Schröder und Fritz Sauber].  

In der Folge tritt der Soldatenrat zurück und leitet Neuwahlen ein. 

21. Februar 1919
Kurt Eisners Rechenschaftsbericht

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“. In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus:

„[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.  

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“ 

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten.“ 

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet.“ 

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten.“ 

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“. 

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen.“ Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind. 

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes.“ 

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse.“ Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“. 

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes.“

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung. 

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..  

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.  

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.  

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.  

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss. 

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert.“ Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium. 

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen. 

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.  

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

10. April 1919
Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.

  • Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.
  • Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.
  • Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.
  • Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.
  • Die Verhandlungen sind öffentlich,
  • die Urteile werden sofort vollstreckt.
  • Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten. 
Um den 10. April 1919
Hedwig Kämpfer wird als Richterin in das Revolutionstribunal aufgenommen

München * Hedwig Kämpfer wird als einzige Frau als Richterin in das 28 Personen umfassende Revolutionstribunal aufgenommen. Lida Gustava Heymann schreibt über sie:

„Niemals erlebte ich, dass ein Mann selbst bei bestem Willen und Bemühen zustande brachte, was einer Frau, Hedwig Kämpfer, beim Revolutionstribunal gelang. […]
Ihre Fragestellung war einfach, natürlich, führte von Tatsache zu Tatsache, bis das Eingeständnis unvermeidbar geworden war, ihr psychologisches Einfühlungsvermögen arbeitete untrüglich. Der Abzuurteilende war für sie, was für den Musiker sein Instrument ist, das er meisterhaft zu spielen versteht, ihm die feinsten Töne entlockt.“ 

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert. 

1925
Faulhabers Buch: „Deutsches Ehrgefühl und katholisches Gewissen“

München * Erzbischof Michael von Faulhaber veröffentlicht ein Buch mit dem Titel: „Deutsches Ehrgefühl und katholisches Gewissen“.  Zunächst stellt er fest, dass „darüber zu urteilen, was katholisch ist oder was an das Wesen des Katholizismus greift, [...] Sache des kirchlichen Lehramtes“ ist. Im nächsten Satz gibt er sich als Träger dieses Lehramtes aus. Und dann beginnt er zu politisieren. 

Benito Mussolini, der im Oktober 1922 mit seinem „Marsch auf Rom“ die Macht in Italien an sich gerissen hatte und die Verfassung nach seinen Vorstellungen abänderte, wurde vom Kardinal hoch gelobt, da „das Oberhaupt des italienischen Faschismus [...] die Geister des Kulturkampfes [...] bis heute mit fester Hand [...] im Zaun gehalten“ habe. 

Gleich darauf lässt Faulhaber seine Bewunderung für den deutschen Faschistenführer folgen, wenn er schreibt: „Adolf Hitler wußte besser als die Diadochen seiner Bewegung, daß die deutsche Geschichte nicht erst 1870 und nicht erst 1517 begann, daß für die Wiederaufrichtung des deutschen Volkes die Kraftquellen der christlichen Kultur unentbehrlich sind, daß mit Wotanskult und Romhaß das Werk der Wiederaufrichtung nicht geleistet werden kann. 
Als Mann des Volkes kannte er auch die Seele des süddeutschen Volkes besser als andere und wußte, daß mit seiner Bewegung, die in ihrer Kehrseite Kampf gegen Rom ist, die Seele des Volkes nicht erobert wird“
.

Das Buch erscheint wohlgemerkt in dem Jahr,

  • in dem die NSDAP neu gegründet worden ist,
  • in dem Adolf Hitler für mehrere Jahre ein Auftrittsverbot erhalten hat,
  • in dem der erste Band von Hitlers „Mein Kampf“ erscheint und
  • in dem die berüchtigte Schutzstaffel - SS gegründet wird. 
10. März 1925
Der TSV München-Ost verkauft den Waldspielplatz

Gronsdorf * Der TSV München-Ost verkauft den Waldspielplatz in Gronsdorf, um noch am selben Tag den Kauf eines neuen Grundstücks an der St.-Martin-Straße in Obergiesing perfekt zu machen. Um den Bau eines Vereinsheimes, einer Turnhalle und eines Sportplatzes finanzieren zu können, wird der Verkaufserlös des alten Waldsportplatzes verwendet und der Beitrag auf eine Mark verdoppelt.

Die Vereinsleitung und die Mitgliedschaft verspricht sich von dem Neubau-Projekt wesentlich bessere Trainingsbedingungen als in den Nebensälen der Großgaststätten und den Schulturnsälen. Und damit verbunden eine stärkere Unabhängigkeit von geschäftstüchtigen Wirten und mit Vorurteilen behafteten Schulrektoren. 

14. Februar 1929
München verbietet Josephine Baker den Auftritt 

München * Zwei Tage vor Beginn ihres fünftägigen Gastspiels im Deutschen Theater verbietet die Münchner Polizeidirektion Josephine Baker den Auftritt. Zur Begründung heißt es, durch ihr Auftreten sei eine „Verletzung des öffentlichen Anstandes und damit der öffentlichen Ordnung“ zu erwarten. 

Die Behörde stützt ihre Entscheidung vor allem auf Bakers Ruf und ihre freizügigen Auftritte in anderen europäischen Städten. Obwohl in München weder ein Nackttanz noch der berühmte „Bananentanz“ vorgesehen ist, bleibt eine Beschwerde des Theaterdirektors Hans Gruß erfolglos. Das Verbot ist Ausdruck der rassistischen und moralischen Vorurteile, mit denen Baker auf ihrer Tournee konfrontiert ist. 

Ab 1933
Die Aufgaben des Reichsfinanzhofes ändern sich

München-Bogenhausen * Die Aufgabe des Reichsfinanzhofes bestand während der Jahre von 1933 bis 1945 im Wesentlichen in der Weiterentwicklung der Steuergesetze und der Entwicklung des Steuerrechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Den Boykott jüdischer Geschäfte, die Entziehung der Berufszulassungen von jüdischen ärzten und die Entfernung jüdischer Beamten aus dem öffentlichen Dienst bezeichneten die Finanzrichter lediglich als „in steuerlicher Hinsicht irrelevante Belästigungen“.

Mit ihren Urteilen nahmen die „furchtbaren Juristen von der Ismaninger Straße“ entscheidenden Einfluss an der Arisierung jüdischen Vermögens. So mussten Juden, deren Wohnung von der Gestapo“versiegelt wurden, nachdem sie ins Ausland geflohen waren, ein Viertel ihres Vermögens als Reichsfluchtsteuer zahlen.

4. Dezember 1934
In Karl Valentins Panoptikum wird eine Guillotine ausgestellt

München-Ludwigsvorstadt * In Karl Valentins „Panoptikum“ ist auch die Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim verwendeten Fallschwertmaschine [= Guillotine] ausgestellt. Der Nachrichtergehilfe Donderer erklärt dem Publikum die Tötungsvorrichtung.

Nun fragt das Bayerische Justizministerium beim Innenministerium an, ob die Genehmigung der Darstellung der Hinrichtung weiterhin aufrecht erhalten werden soll. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass „der bisherige Nachrichtergehilfe Donderer [...] künftig zur Vollstreckung von Todesurteilen nicht mehr herangezogen werden" wird. Er wird wegen seiner Erklärertätigkeit im „Panoptikum“ aus dem Staatsdienst entlassen. 

1943
Das Einkommen des Scharfrichters Johann Reichhart ist massiv gestiegen

München * Das Einkommen des Scharfrichters Johann Reichhart ist aufgrund der zahlreichen Todesurteile innerhalb weniger Jahre in die Höhe geschnellt. Im abgelaufenen Jahr erhält der Henker zu seinem jährlichen Grundgehalt von 3.720 RM noch Sondervergütungen in Höhe von 41.748 RM zu. Alleine die Sondervergütungen für die 764 Enthauptungen betragen 35.790 RM, der Rest sind Fahrkosten und Aufwandsenschädigungen.

22. Februar 1943
Todesurteile gegen Sophie und Hans Scholl sowie Christoph Probst

München - München-Obergiesing * Nach dem dreitägigen Verhör bei der Gestapo folgt der Prozess gegen die Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ vor dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz des eigens aus Berlin angereisten Dr. Roland Freisler.

Hans und Sophie Scholl werden gemeinsam mit Christoph Probst zum Tod verurteilt. Das Urteil wird noch am selben Tag im Strafgefängnis München-Stadelheim durch den Scharfrichter Johann Reichhart vollstreckt.

1947
Josephine Baker kauft Les Milandes und gründet eine „Regenbogenfamilie“ 

Les Milandes im Périgord * Josephine Baker heiratet den französischen Orchesterleiter Jo Bouillon. Gemeinsam erwerben sie das bislang gemietete Château des Milandes und beginnen, das Anwesen zu einem internationalen Begegnungsort auszubauen. Ihr „Dorf der Welt“ soll für Toleranz, Völkerverständigung und die Überwindung rassistischer Vorurteile stehen. 

Ab 1950
Josephine Baker gründet ihre „Regenbogenfamilie“ 

Les Milandes im Périgord * Josephine Baker und ihr Ehemann Jo Bouillon beginnen, Kinder unterschiedlicher Herkunft, Hautfarbe und Religion zu adoptieren. Im Laufe der folgenden Jahre nehmen sie zehn Jungen und zwei Mädchen aus verschiedenen Ländern und von fünf Kontinenten auf. Nach zeitgenössischen Darstellungen erhält das Familienprojekt auch den päpstlichen Segen. 

Mit ihrer „Regenbogenfamilie“ will Baker ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus und religiöse Vorurteile setzen. Die Kinder wachsen gemeinsam im Château des Milandes auf, das zum Mittelpunkt des „Dorfes der Welt“ und der von Baker ausgerufenen „Hauptstadt der universellen Brüderlichkeit“ wird. Ihr Zusammenleben soll beweisen, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft friedlich als Geschwister miteinander leben können.

25. Juni 1962
Fazit: Politische und juristische Folgen der Studentenkrawalle

München * Der Bezirksausschuss Schwabing-Freimann verurteilt die Ausschreitungen in einer Resolution. Er macht dafür „verantwortungslose, ortsfremde Elemente“ verantwortlich und dankt der Münchner Polizei ausdrücklich für ihr Eingreifen.  

Gegen 248 Personen, darunter 13 Frauen, laufen Ermittlungen wegen ihrer Beteiligung an den Krawallen. 

  • Fast drei Viertel der Verfahren werden eingestellt. 
  • 54 Angeklagte werden verurteilt, 13 freigesprochen. 
  • Die Verurteilten sind im Durchschnitt 22 Jahre alt. 
  • Unter den Beschuldigten ohne akademischen Hintergrund wird fast jeder Zweite bestraft, 
  • unter denen aus dem akademischen Nachwuchs etwa jeder Zehnte. 
  • Die Gerichte verhängen sechs Gefängnisstrafen von drei bis 13 Monaten, davon fünf gegen Nichtakademiker. 
  • Die Geldstrafen reichen von 40 bis 1.000 DM.  

Gegen Angehörige der Stadtpolizei werden 143 Verfahren eröffnet. 

  • In 14 Fällen kommt es zur Anklage, vier Polizisten werden rechtskräftig verurteilt. 
  • Einer von ihnen ist an den Straßeneinsätzen beteiligt, die anderen drei arbeiten als Aufseher in der Polizeihaftanstalt. 
19. August 1965
Urteile im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess 

Frankfurt am Main * Nach zwanzig Monaten und 183 Verhandlungstagen beginnt das Schwurgericht mit der Verkündung der Urteile im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess. Sie dauert bis zum folgenden Tag. Sechs Angeklagte erhalten lebenslange Zuchthausstrafen, zehn weitere zeitlich begrenzte Strafen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie 14 Jahren. Ein zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter wird zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt; drei Angeklagte werden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. 

Im Verfahren sagen 360 Zeuginnen und Zeugen aus, darunter 211 Überlebende von Auschwitz. Ihre Berichte führen der westdeutschen Öffentlichkeit das Ausmaß der nationalsozialistischen Vernichtungsverbrechen eindringlich vor Augen. Der Prozess gilt als Meilenstein der juristischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Er verstärkt zugleich die bereits geführte Debatte über die Verjährung nationalsozialistischer Mordverbrechen. 

Suchbegriffe: Auschwitz-Prozess
8. November 1979
„Das Leben des Brian“ feiert britische Premiere 

London * Im Plaza Cinema feiert die Monty-Python-Komödie „Das Leben des Brian“ ihre britische Premiere. Vor dem Kino protestieren Demonstranten mit Kirchenliedern gegen den Film, den religiöse Kritiker als gotteslästerlich verurteilen. Die Satire erzählt von Brian Cohen, der zur Zeit Jesu lebt und gegen seinen Willen für den Messias gehalten wird.