Reichsrecht stärkt den Schutz arbeitender Kinder
23. November 1870
Königreich Bayern * Bayern schließt mit dem Norddeutschen Bund einen Bündnisvertrag und schafft damit eine Grundlage für die Gründung des Deutschen Reichs. Mit dem Beitritt übernimmt das Königreich auch reichsweit geltende gewerberechtliche Schutzbestimmungen.
- Das Mindestalter für die regelmäßige Beschäftigung von Kindern in Fabriken steigt auf zwölf Jahre.
- Jugendliche unter 14 Jahren dürfen höchstens sechs Stunden täglich arbeiten und
- müssen mindestens drei Stunden Unterricht erhalten.
- An Sonn- und Feiertagen ist ihre Beschäftigung verboten.
Gegenüber den bisherigen bayerischen Vorschriften bedeutet dies eine deutliche Verbesserung des gesetzlichen Kinderschutzes.
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