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Fakten

Reichsrecht stärkt den Schutz arbeitender Kinder 

23. November 1870

Königreich Bayern * Bayern schließt mit dem Norddeutschen Bund einen Bündnisvertrag und schafft damit eine Grundlage für die Gründung des Deutschen Reichs. Mit dem Beitritt übernimmt das Königreich auch reichsweit geltende gewerberechtliche Schutzbestimmungen. 

  • Das Mindestalter für die regelmäßige Beschäftigung von Kindern in Fabriken steigt auf zwölf Jahre. 
  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen höchstens sechs Stunden täglich arbeiten und 
  • müssen mindestens drei Stunden Unterricht erhalten. 
  • An Sonn- und Feiertagen ist ihre Beschäftigung verboten. 

Gegenüber den bisherigen bayerischen Vorschriften bedeutet dies eine deutliche Verbesserung des gesetzlichen Kinderschutzes. 

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