Die Synode von Mainz legt den Feiertag des heiligen Michael fest
Mainz * Die Synode von Mainz legt für diesen Tag den Feiertag des heiligen Michael fest.
Mainz * Die Synode von Mainz legt für diesen Tag den Feiertag des heiligen Michael fest.
München * Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat
Außerdem wird den Wirten verboten, an gebotenen Fasttagen, auch Freitagen und Samstagen, Fremden und Inländern öffentlich Fleisch zu essen zu geben.
München * Herzog Maximilian I. verlangt vom Rat der Stadt, die Konkubine Barbara Ferchthin an drei Sonn- oder Feiertagen hintereinander öffentlich vor die Frauenkirche zu stellen und sie danach „sechs Meilen Wegs“ von München wegzuschaffen.
Wien * Kaiser Ferdinand II. erklärt den Josephstag zum Feiertag und gibt damit den Auftakt für den neuen Heiligenkult.
München-Kreuzviertel * Kurfürst Ferdinand Maria erklärt den „Josephstag“ zum Feiertag. Nach der Heiligenlegende arbeitet Joseph als Zimmermann und verlobt sich als achtzigjähriger Witwer mit der zwölfjährigen Maria.
Die Anfang des 17. Jahrhunderts entwickelte Wirtschaftsideologie des Merkantilismus besagt, dass die Anzahl der Bevölkerung die Wirtschaftskraft eines Staates bestimmt. Um den Geburtenzuwachs zu erhöhen, müssen die Herrscher das eheliche Leben fördern. Als Vorbild des „Hausvaters“ dient ihnen dafür der heilige Joseph. Demzufolge wird aus dem achtzigjährigen Greis ein Mann mittleren Alters mit christusähnlichen Gesichtszügen. Joseph wird aber nicht nur zum Patron der Ehepaare und Familien, sondern auch der der Arbeiter und Handwerker.
München * Der Feiertag des heiligen Johann Evangelist wird letztmals gefeiert. Er wird am 14. Dezember 1772 durch eine vorausgehende päpstliche Breve vom 16. Mai 1772 abgeschafft.
München * Der Feiertag der Unschuldigen Kinder wird letztmals gefeiert. Er wird am 14. Dezember 1772 durch eine vorausgehende päpstliche Breve vom 16. Mai 1772 abgeschafft.
München * Der Feiertag des heiligen Georg wird letztmals gefeiert. Er wird am 14. Dezember 1772 durch eine vorausgehende päpstliche Breve vom 16. Mai 1772 abgeschafft.
München - Rom-Vatikan * Papst Clemens XIV. hebt auf Bitten der baierischen Regierung zwanzig kirchliche Feiertage auf. Bisher gibt es 124 Sonn- und Feiertage, die sich aufteilen in 52 Sonntage, 53 übliche und 19 gebotene Feiertage, was im Schnitt einer Fünf-Tage-Woche entspricht. Abgeschafft werden
Mit der Aufhebung der Feiertage entfällt die Verpflichtung zum Besuch der heiligen Messe am Vormittag und das Fastengebot am Vorabend. Andererseits müssen an den aufgehobenen Feiertagen die Werkstätten und Läden geöffnet werden. Weil die Einhaltung der Verordnung nicht überprüft wird, wird sie auch nicht eingehalten.
München * Der Feiertag der heiligen Magdalena wird letztmalig gefeiert. Er wird am 14. Dezember 1772 durch eine vorausgehende päpstliche Breve vom 16. Mai 1772 abgeschafft.
München * Der Feiertag der heiligen Anna wird letztmals gefeiert. Er wird am 14. Dezember 1772 durch eine vorausgehende päpstliche Breve vom 16. Mai 1772 abgeschafft.
München * Der Feiertag des heiligen Laurentius wird letztmals gefeiert. Er wird am 14. Dezember 1772 durch eine vorausgehende päpstliche Breve vom 16. Mai 1772 abgeschafft.
München * Der Feiertag des heiligen Michael wird letztmals gefeiert. Er wird am 14. Dezember 1772 durch eine vorausgehende päpstliche Breve vom 16. Mai 1772 abgeschafft.
München * Der Feiertag des heiligen Martin wird letztmals gefeiert. Er wird am 14. Dezember 1772 durch eine vorausgehende päpstliche Breve vom 16. Mai 1772 abgeschafft.
München * Der Feiertag der heiligen Katharina wird letztmals gefeiert. Er wird am 14. Dezember 1772 durch eine vorausgehende päpstliche Breve vom 16. Mai 1772 abgeschafft.
München * Der Feiertag des heiligen Nikolaus wird letztmals gefeiert. Er wird am 14. Dezember 1772 durch eine vorausgehende päpstliche Breve vom 16. Mai 1772 abgeschafft.
München * Kurfürst Max III. Joseph reduziert die Feiertage von rund einhundert auf 22.
München-Graggenau * In München lässt sich ein Hundemarkt auf dem heutigen Marienplatz nachweisen. Er findet Sonn- und Feiertags zwischen zehn und zwölf Uhr statt. Der private Hundehandel wird verboten.
München * München wird zum Schauplatz einer Revolte: Weil sie an einem Montag und nach einem darauffolgenden Feiertag morgens nicht rechtzeitig zur Arbeit erschienen sind, werden zwei Schlossergesellen ohne Lohn entlassen.
München-Kreuzviertel * Nachmittags um 17 Uhr kehren die Wallfahrer vom heiligen Berg in Andechs zurück. Sie ziehen feierlich durch das Sendlinger Tor in die Stadt ein. Nachdem der Pfingstdienstag als Feiertag und damit auch das Abhalten von Prozessionen bereits im Jahr 1771 abgeschafft worden war, schreitet das Militär ein.
Es kommt zu Ausschreitungen. Eine rund 300 Personen umfassende Gruppe stürmt zur Hauptwache am Schannenplatz und weiter in Richtung Bürgersaal. Das Militär kann sich durchsetzen und die Protestierer zurückdrängen.
München-Graggenau * In einer Stadtbeschreibung wird über das Treiben im „Hofgarten“ folgendes berichtet: „Hier wird an Sonn- und Feiertagen jeder neue Putz zur Schau getragen, hier ist der offene Markt der Reize, hier wird geschmachtet, geseufzt, getändelt und geliebäugelt. [...] Zuckerwerk und andere Näschereien werden feilgeboten, das außen angebaute Kaffeehaus reicht Erfrischungen aller Art“.
Au * Das ehemalige Paulanerinnen-Kloster im Lilienthal wird dem Schulfond übergeben. Das Kloster wird zum Pfarrhof sowie ein Schulhaus für je eine Jungen- und eine Mädchenschule und einer weiblichen Feiertagsschule.
München-Theresienwiese * Das Oktoberfest wird wieder mit den gewohnten Attraktionen (Pferderennen, Vieh-Prämierung und Viehmarkt) durchgeführt.
Lehrlinge und Feiertagsschüler, die sich durch herausragende Leistungen hervorgehoben haben, werden mit Preisen bedacht. Schüler zeigen gymnastische übungen und liefern sich Wettrennen.
Außerdem zeichnet man besonders fleißige und gehorsame Münchner Dienstboten aus, die mindestens 20 Jahre bei der gleichen Herrschaft „treu und fleißig gedient, sich allen Kleiderluxus enthalten und sich einer lobenswerten Sparsamkeit beflissen“ haben.
Berlin - Königreich Preußen * Das „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ in Preußen tritt in Kraft.
An das Gesetz zum Schutze der Fabrikkinder halten sich allerdings die wenigsten Unternehmer. Das liegt zum einen an den noch nicht vorhandenen Gewerkschaften, die sich für die Fabrikkinder einsetzen, zum anderen an der fehlenden Kontrolle. Selbst die Geldstrafen sind so niedrig, dass sie nicht ernstgenommen werden.
München * Die Sonntags- und Feiertagsarbeit nimmt ständig zu.
Paris * In der französischen Zeitung Soir erscheint Otto von Bismarcks Pressemitteilung zur Emser Depesche am französischen Nationalfeiertag, abends um 18:30 Uhr. Durch den brüsken Ton der Depesche fühle sich Frankreich tief gedemütigt.
Der Ministerrat beschließt am Abend die Mobilmachung. Das bedeutet Krieg.
Königreich Bayern * Bayern schließt mit dem Norddeutschen Bund einen Bündnisvertrag und schafft damit eine Grundlage für die Gründung des Deutschen Reichs. Mit dem Beitritt übernimmt das Königreich auch reichsweit geltende gewerberechtliche Schutzbestimmungen.
Gegenüber den bisherigen bayerischen Vorschriften bedeutet dies eine deutliche Verbesserung des gesetzlichen Kinderschutzes.
Berlin - München * Eine Verbesserung der Kinder-Schutzvorgaben in Bayern bringt der Bündnisvertrag des Königreichs mit dem Norddeutschen Bund vom 23. November 1870. Mit der Ausrufung des Deutschen Reichs werden deren Gesetze und Verordnungen auch in Bayern maßgeblich. Für die regelmäßig beschäftigten Fabrikarbeiter gilt nun
Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisher in Bayern geltenden Verordnung.
Deutsches Reich * Im Deutschen Kaiserreich wird am 2. September der „Sedantag“ als patriotischer Feiertag an Stelle eines noch nicht existierenden Nationalfeiertages gefeiert. Es ist vor allem ein Feiertag des kaisertreuen Bürgertums, des Adels sowie des Militärs, der preußischen Beamtenschaft und der ländlichen Bevölkerung gewesen, nicht oder nur kaum einer der Arbeiterschaft.
München-Au * Als Reaktion auf wiederkehrende Ausschreitungen beschränken die Behörden die Ausschankzeiten während der Starkbiersaison. An Sonn- und Feiertagen sowie montags darf Salvatorbier nur noch bis 20.30 Uhr ausgeschenkt werden. An den übrigen Werktagen endet der Ausschank um 21.30 Uhr.
Mit den vorgezogenen Sperrstunden soll verhindert werden, dass sich der hohe Bierkonsum bis tief in die Nacht fortsetzt und in Schlägereien oder andere Ausschreitungen mündet. Die Regelung zeigt, dass der Salvatorausschank bereits lange vor der „Salvatorschlacht“ von 1888 als Sicherheitsproblem gilt.
München-Au * Da die bisherigen Maßnahmen keine dauerhafte Besserung bringen, verschärfen die Behörden erneut die Vorschriften für den Salvatorausschank. Die Bierausgabe muss nun bereits um 19.30 Uhr enden.
Für den Eröffnungstag gilt außerdem ein vollständiges Musikverbot. Dahinter steht die Überlegung, dass ohne die beliebte „Salvatormusik“ auch das begleitende Johlen, Pfeifen und Singen abnimmt. Tatsächlich unterbleibt dadurch weitgehend das rhythmische und ohrenbetäubende Schlagen mit Bierkrügen und Stöcken. Die Stimmung heizt sich deutlich weniger auf.
Der Vorschlag, das Musikverbot auf sämtliche Sonn- und Feiertage auszudehnen, findet bei der Polizeidirektion jedoch keine Zustimmung. Dagegen sprechen auch die wirtschaftlichen Interessen der Brauerei: Sie befürchtet, dass eine gedämpfte Stimmung die Trinkfreude und damit den Bierumsatz vermindert.
München-Maxvorstadt - Nymphenburg * Die Münchner Trambahn-Aktiengesellschaft eröffnet die erste Dampftrambahn Süddeutschlands. Die Strecke beginnt am Stiglmaierplatz, mit der Endhaltestelle am Anfang der Brienner Straße, und führt durch die Nymphenburger Straße nach Nymphenburg. Dort endet sie im Bereich des heutigen Romanplatzes nahe der Notburgastraße.
München-Isarvorstadt * Das Städtische Arbeitsamt München öffnet seine Pforten für arbeitsuchende Münchnerinnen und Münchner. Die bayerische Hauptstadt übernimmt mit dieser Einrichtung im Bereich der kommunalen Arbeitsvermittlung - neben einigen Städten in Württemberg - eine Vorreiterrolle. Mit sieben Mitarbeitern beginnt die Arbeitsvermittlung von gewerblichen Arbeitern, Handlungsangestellten, Dienstboten, Tagelöhnern und Lehrlingen im Südpavillon auf der Kohleninsel.
Das Arbeitsamt München bezieht den Südpavillon, ein von der Alten Isarkaserne etwas abgelegenes Gebäude: die Kleine Fuhrwesenkaserne, ein Dienstgebäude mit Schreibstuben. Das Amt nimmt das ganze Gebäude ein und verfügt über zwei Telefonanschlüsse mit den Rufnummern 49 und 85, doch der Standort für den Arbeitsnachweis wird auch von der Stadtverwaltung als nicht ideal eingestuft.
Die Kohleninsel liegt zwar an einer Hauptverkehrsstraße, auf der die elektrische Straßenbahn fährt, doch aus entfernteren Stadtteilen, selbst vom Westend oder von Schwabing, muss man auf komplizierte Fahrverbindungen der Pferdebahn zurückgreifen.
Die Abteilungen des Arbeitsamtes sind noch nicht nach Berufsgruppen unterteilt, sondern in eine männliche und eine weibliche Abteilung gegliedert, was der damals gängigen Trennung von Männer- und Frauenberufen entspricht. Für beide Abteilungen gibt es getrennte Eingänge; auch die Arbeitgeber hatten ihren eigenen Zugang.
Für die Arbeitsuchenden gestaltet sich die Stellensuche äußerst unkompliziert und Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen zeugen von der kundenfreundlichen Grundeinstellung der neuen Arbeitsvermittlungs-Behörde.
Der 124 Quadratmeter große Wartesaal der Männer kann nach Einschätzung der Verwaltung 200 bis 250 Personen fassen. Die drei Wartesäle für die Frauen befinden sich im ersten Obergeschoss. Hier hatte man Aufenthaltsräume für verschiedene Berufsgruppen eingerichtet. Der größte Warteraum war für das Privat-Personal vorgesehen, worunter man Köchinnen, Dienstmädchen usw. versteht. Ein weiterer Warteraum ist für Tagelöhnerinnen, der dritte für „wirtschaftliches und Ladenpersonal“ eingerichtet worden.
Nach dem Ausfüllen eines Formulars mit der Bezeichnung „Stellengesuch“ im Warteraum muss der Arbeitnehmer sich gedulden, bis ihn ein Glockenzeichen zum Eintreten in den Schalterraum und zur Abgabe des Formblattes auffordert.
München-Graggenau * Ein erster Führer durch die Residenz zu München erscheint. Täglich außer an Sonn- und Feiertagen kann die Residenz besichtigt werden. Ausgenommen sind natürlich die von der Herrscherfamilie noch bewohnten Zimmerfolgen.
München-Au * Im „Münchener Lokal-Anzeiger“, der ehemaligen Zeitschrift „Münchener Ratsch-Kathl“ ist zu lesen: „Der neue ‚Kaisergarten‘ am Eingange der Au, nächst der äußeren Ludwigsbrücke, hat in seinem jetzigen Besitzer, Herrn Betz, den richtigen Mann gefunden hinsichtlich des Betriebs dieser altbekannten Volksquelle.
Der große Parterre-Saal ist wie geschaffen zur Abhaltung volkstümlicher Unterhaltungen, die denn auch alle Sonn- und Feiertage, sowie Samstage, durch Sing- und Komikergesellschaften veranstaltet werden und sich eines recht regen Besuches erfreuen.“
Königreich Bayern * Auf Drängen der bayerischen Industrie verlegt die katholische Kirche zwei Heiligenfeste und sämtliche Patrozinien der Kirchen- und Ortspatrone auf Sonntage; drei Marienfeiertage werden sogar ganz gestrichen.
München * Zum letzten Mal wird „Lichtmess“ als offizieller Feiertag begangen. Wenige Monate später wird eine Neuordnung der Feiertage den Wegfall mehrerer katholischer Traditionstage mit sich bringen. Neben Lichtmess fallen auch Mariä Verkündigung [25. März] und Mariä Geburt [8. September] der Reform zum Opfer.
München * Zum letzten Mal wird Mariä Verkündigung als offizieller Feiertag begangen.
München * Zum letzten Mal wird Mariä Geburt als offizieller Feiertag begangen.
München * „Der revolutionäre Zentralrat Baierns“ veröffentlicht einen Aufruf „An das Volk in Baiern!“ zur Gründung der Räterepublik. Darin heißt es:
Es lebe das freie Baiern! Es lebe die Räterepublik! Es lebe die Weltrevolution!“
München - Freistaat Bayern * Der 7. April wird von den Volksbeauftragten zum Nationalfeiertag erklärt.
München-Bogenhausen * Thomas Mann vertraut seinem Tagebuch folgendes an:
„Die erste Seite der Nachrichten mit der Proklamation der Räte-Republik bedeckt. Heute Generalstreik und ‚Nationalfeiertag‘. Anschluss an Ungarn und Russland, Bruch mit Berlin. Rote Garde. Sozialisierung der Presse. Expropriierungspläne [= Sozialisierungspläne].
Der Ton ist scharf, und doch ist klar, dass es sich um ein vorbeugendes Werk der Mehrheitssozialisten handelt, wie schon bei der ersten Revolution, allerdings so weit gehend, dass die Kommunisten mittun können. Doch rechne ich mit einer vierten, ganz radikalen Umwälzung, bevor der Rückschlag kommt.
Es ist anzunehmen, dass das Reich folgen wird, und wenn der radikale Sozialismus in Deutschland haltbare Formen annimmt, wird auch den Proletariern der Entente-Länder, die dann von kapitalistischer Ausbeutung Deutschlands nichts mehr zu hoffen haben, nichts anderes mehr übrig bleiben. Man muss anerkennen, dass der Kapitalismus gerichtet ist.“
München * In der Münchner Roten Fahne erscheint ein Artikel von Eugen Leviné, in dem er die Politik der Räteregierung scharf angreift:
„Alles wie sonst. In den Betrieben schuften und fronen die Proletarier nach wie vor zugunsten des Kapitals. In den Ämtern sitzen nach wie vor die [...] kgl. Wittelsbacher Beamten. An den Straßen die alten Hüter der kapitalistischen Wirtschaftsordnung mit dem Schutzmannssäbel.
Kein bewaffneter Arbeiter zu erblicken. Keine roten Fahnen. Keine proletarische Besetzung in den Machtpositionen der Bourgeoisie. Noch liegen die Kapitale in den Safes der Banken. Noch klappern die Kuponscheren der Kriegsgewinnler und Dividendenjäger. Noch üben in den Gerichten die königlichen Landgerichtsräte Klassenjustiz. Alles wie sonst. Noch rattern die Rotationsmaschinen der kapitalistischen Presse und speien ihr Gift und ihre Galle, ihre Lügen und ihre Verdrehungen in die nach revolutionären Kampfworten begierige Menge. Alles wie sonst.
Nur an den Straßen von Wind und Regen zerfetzte Plakate: ‚Nationalfeiertag!‘ steht darauf! Nationalfeiertag! Nicht proletarischer Feiertag. Nicht internationaler Feiertag. Von der Nation sprechen sie, der einigen Nation der Arbeiter und Kapitalisten. [...] Sie sitzen zusammen im Wittelsbacher Palais und dichten Dekrete. [...]
Räterepublik ohne Räte. Proletarische Diktatur ohne Proletariat. Volksbeauftragte ohne Auftrag des arbeitenden Volkes. Ein Projekt der Roten Armee ohne Beihilfe des Proletariats, Sozialisierungsprojekte ohne wirkliches Eingreifen der Macht. Angebliche Siege ohne Kämpfe. Revolutionäre Phrasen ohne revolutionären Inhalt, revolutionäre Worte ohne revolutionäre Taten.“
München-Schwabing * An Fronleichnam, einem katholischen Feiertag in Bayern, beginnen die sogenannten „Schwabinger Krawalle“. Das erste Aufeinandertreffen zwischen Polizei und etwa 50 Zuhörern von drei Gitarrenspielern erfolgt gegen 21:45 Uhr - weit weg von jedem Wohnblock - im Englischen Garten am Monopteros. Doch es läuft glimpflich ab, denn die Jugendlichen folgen der Aufforderung der Polizei und gehen auseinander.
Eine knappe halbe Stunde später löst am Wedekindplatz eine andere Streifenwagenbesatzung - ebenfalls ohne größere Probleme - eine aus etwa 150 Personen bestehende Ansammlung auf, die sich um drei Gitarristen gruppiert hat.
Um 22:35 Uhr kommt es an der Leopold-/Ecke Martiusstraße zum dritten Polizeieinsatz und daraus resultierend zur tätlichen Auseinandersetzung zwischen der Polizei und einer aus etwa 200 Personen bestehenden Gruppe, die sich um fünf Gitarristen gebildet hat. Die Band besteht aus den Gymnasiasten Michael Erber und Klaus Olbrich, den Lehrlingen Wolfram Kunkel und Hans (Sitka) Wunderlich und dem jungen Schreiner Rüdiger Herzfeldt. Sie singen und spielen russische Volkslieder.
Nachdem sich einige Anwohner über die Störung der Nachtruhe bei der Polizei beschwert haben, treffen zwei Beamte am „Tatort“ ein und fordern die jungen Gitarrespieler zum Einsteigen in den Funkstreifenwagen auf. Das Einschreiten der Polizei gegen die Musiker wird von den Zuhörern - „spontan und ohne vorherige Planung“ - als Festnahme gedeutet.
Diese artikulieren daraufhin ihren Unmut ziemlich laut und unmissverständlich. Es kommt zu Rangeleien mit den Ordnungshütern, die nun ihrerseits Verstärkung anfordern, nachdem die Randalierer die Luft aus den Reifen des Polizeiautos lassen. Mit einem ersten Gummiknüppeleinsatz kann die Polizei die auf mehrere hundert Menschen angewachsenen Protestierer vom Schauplatz abdrängen. Kaum dass die Polizisten abgerückt sind, läuft eine noch größere Menschenmenge als zuvor (Schätzungen sprechen von 5.000 Personen) auf die Leopoldstraße und blockiert den Auto- und Straßenbahn-Verkehr mit Stühlen und indem sie sich selbst auf der Straße niederlassen.
Erst nach der zweimaligen Räumung der Straße und der Festnahme von 41 Personen erklärt die Polizei um 1:40 Uhr den Einsatz für beendet. Laut Polizeibericht kommen 90 Beamte zum Einsatz. Zwei Protestierer werden nachträglich zur Anzeige gebracht.
München * Der „Josefi-Tag“ ist letztmals in Bayern ein Feiertag. Er wird in der Amtszeit des Ministerpräsidenten Alfons Goppel abgeschafft.
München-Ludwigsvorstadt * Weil der Tag der Deutschen Einheit auf einen Montag fällt, wird das Oktoberfest um einen Tag verlängert. Die Wiesn endet damit am Feiertag und dauert insgesamt 17 statt der üblichen 16 Tage.
München-Ludwigsvorstadt * Obwohl der Tag der Deutschen Einheit auf einen Dienstag fällt, wird das Oktoberfest nicht bis zum Feiertag verlängert. Die Wiesn endet bereits am Sonntag, 1. Oktober, nach den üblichen 16 Tagen.
Während der Wiesn werden nach Angaben des Statistischen Amts insgesamt 79 Ochsen gebraten und verspeist.
Karlsruhe * Vor dem Bundesverfassungsgericht wird nach einer Klage der Kaufhof AG erstmals über die Ladenöffnungszeiten verhandelt. Die Warenhauskette will das Verkaufsverbot an Werktagen nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen beseitigen.
Karlsruhe * Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen.
München-Graggenau * Wolfram P. Kastner und Ruth Oppl führen um 11 Uhr am Marienhof eine Kunstaktion zur symbolischen Umbenennung des Platzes in „Kurt-Eisner-Platz“ durch. Sie fordern, den Gründer des Freistaats Bayern und dessen ersten demokratischen Ministerpräsidenten mit einem zentralen Erinnerungsort hinter dem Rathaus zu würdigen.
Auch das geplante Kurt-Eisner-Denkmal soll nach ihrem Vorschlag hier entstehen. Die Initiative für die Umbenennung unterstützt unter anderem Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern.
Darüber hinaus fordern die Beteiligten die Bayerische Staatsregierung auf, ein Porträt Eisners in der Staatskanzlei anzubringen und den 7. November zum Gedenk- und Feiertag zu erklären. Dieser soll an die Revolution von 1918 und die Gründung des Freistaats Bayern erinnern.
München * Die SPD-Landtagsfraktion fordert, den 8. November 2018 zum 100. Jahrestag der Freistaatsgründung einmalig als gesetzlichen Feiertag zu begehen. Fraktionsvorsitzender Markus Rinderspacher wendet sich dazu in einem Brief an Ministerpräsident Horst Seehofer.
Rinderspacher vergleicht die Bedeutung der bayerischen Revolution vom November 1918 mit dem französischen Nationalfeiertag am 14. Juli und dem amerikanischen Unabhängigkeitstag am 4. Juli. Ein Feiertag soll das demokratische Selbstverständnis Bayerns stärken und die Erinnerung an die Überwindung der Monarchie wachhalten.
Zugleich kritisiert er, dass die bayerische Demokratiegeschichte im Schulunterricht und im öffentlichen Raum zu wenig Beachtung findet. Besonders erinnert er an Freistaatsgründer Kurt Eisner und dessen Nachfolger Johannes Hoffmann.
München * Die Bayerische Staatsregierung lehnt die Forderung der Landtags-SPD ab, den 8. November 2018 zum 100. Jahrestag der Freistaatsgründung als gesetzlichen Feiertag zu begehen.
In einem Antwortschreiben verweist das Kultusministerium auf die bereits hohe Zahl bayerischer Feiertage. Außerdem soll das Jubiläumsjahr sowohl die Verfassung von 1818 als auch die Gründung des Freistaats 1918 würdigen. Ein einzelner Feiertag zur Erinnerung an die Abschaffung der Monarchie passe nach Auffassung der Regierung nicht in dieses Konzept.
Für das Jubiläumsjahr ist allerdings eine Würdigung von Kurt Eisners „herausragender historischer Leistung“ angekündigt, unter anderem bei einem Staatsakt im November 2018. Diese Anerkennung lässt auf einen Wandel im staatlichen Umgang mit dem lange umstrittenen Freistaatsgründer hoffen.