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1. Juli 1902
Die Schaumweinsteuer wird eingeführt 

Berlin * Im Deutschen Reich tritt das Schaumweinsteuergesetz in Kraft. Für eine handelsübliche Flasche Sekt werden 50 Pfennig Steuer fällig. Die neue Einnahmequelle soll zur Finanzierung der wachsenden Rüstungsausgaben, insbesondere des Ausbaus der kaiserlichen Flotte, beitragen. Steuerzeichen an den Flaschenverschlüssen weisen die Entrichtung der Abgabe nach. 

Um April 1904
Eine Studienreise für den Betrieb eines Ratskellers

München * Eine Kommission des Stadtmagistrats geht auf Studienreise nach Stuttgart, Deidesheim, Mainz, Wiesbaden, Koblenz, Köln, Bremen, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden, Wien, Großinzersdorf und Salzburg begeben, „um Einrichtung und den Betrieb der Ratskeller einer Anzahl größerer Städte kennen zu lernen“.

Ergebnis dieser Studienreise war der Beschluss der Gemeindekollegien, dass im Ratskeller nur noch „Pfalzweine, Rheinweine, Mosel- und Saarweine, Frankenweine, badische Weine, österreichische und ungarische Weine sowie Bordeaux-, Burgunder- und Schaumweine“ angeboten und verkauft werden durften, welche von einer vom Magistrat eingesetzten Kommission „nach vorgenommener Kostprobe angekauft und in der städtischen Weinkellerei eingelagert und behandelt worden sind“.

Für die Auswahl der „ruhigen“ Weine war „vor allem maßgebend, dass die Weine naturecht, das heißt aus dem vergorenen Saft der Weintraube sind und keinerlei Zusatz an Zucker oder Zuckerwasser enthalten“.

August 1928
„Eine Stätte solider Trinkfestigkeit scheint der Ratskeller zu sein“

München-Graggenau * In der Stadtchronik ist zu lesen:  „Eine Stätte solider Trinkfestigkeit scheint der Ratskeller zu sein; dort und in der Regieweinkellerei wurden im letzten Jahre 195.000 Flaschen Rot- und Weißweine und 5.000 Flaschen Schaumweine umgesetzt und hierfür 560.000 Mark eingenommen; 285.000 Mark wurden wieder für Weinankauf ausgegeben, einschließlich Fracht, Umsatzsteuer, Weinproben und Reisekosten; von dem Gesamtumsatze von 567.000 Mark werden 20.000 Mark an den Gemeindehaushalt abgeliefert“.

1. Dezember 1933
Die Schaumweinsteuer wird ausgesetzt 

Berlin * Die Erhebung der Schaumweinsteuer wird eingestellt. Die Maßnahme soll den Absatz beleben, wirtschaftlich angeschlagene Sektkellereien entlasten und deutschen Winzern zusätzliche Absatzmöglichkeiten eröffnen. Die Steuerbefreiung ist zunächst bis zum 31. März 1936 befristet. 

4. September 1939
Sekt wird wieder zur Kriegsfinanzierung besteuert 

Berlin * Wenige Tage nach dem deutschen Überfall auf Polen führt das NS-Regime mit der Kriegswirtschaftsverordnung erneut eine Abgabe auf Schaumwein ein. Der Kriegszuschlag beträgt für eine ganze Flasche Sekt zunächst eine Reichsmark. Auch Bier, Tabakwaren und Branntwein werden zusätzlich belastet, um dem Reich weitere Einnahmen für die Kriegführung zu verschaffen. 

23. Oktober 1952
Der Bundestag beschließt eine deutliche Senkung der Sektsteuer

Bonn * Der Bundestag verabschiedet ein neues Schaumweinsteuergesetz. Die umgangssprachlich „Sektsteuer“ genannte Abgabe sinkt von drei auf eine Deutsche Mark je Flasche mit 0,75 Litern Inhalt. Die Neuregelung tritt am 1. November 1952 in Kraft und ersetzt den seit 1939 erhobenen Kriegszuschlag auf Schaumwein.  

Die Steuersenkung soll den Absatz ankurbeln und damit zugleich deutschen Winzern und Sektkellereien helfen. Viele Betriebe leiden unter hohen Lagerbeständen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach den im Bundestag vorgelegten Zahlen nutzen die Kellereien nur etwa ein Drittel ihrer Produktionskapazität. Weil sie einen großen Teil ihrer Grundweine von deutschen Winzern beziehen, soll ein höherer Sektverbrauch auch den heimischen Weinbau stärken.