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Um 420
Der Kirchenlehrer Aurelius Augustinus beschäftigt sich mit den Hexen

Algerien * Aurelius Augustinus, einer der vier lateinischen Kirchenlehrer der Spätantike, hat sich bereits im frühen 5. Jahrhundert mit dem beschäftigt, was wir heute unter den Begriffen „Hexe“ und „Schadenszauber“ verstehen. Es geht ihm aber weniger um die Angst vor einer schädlichen Magie, sondern vielmehr darum, den christlichen Glauben von allen Verunreinigungen durch den heidnischen und abergläubischen Irrglauben zu reinigen.

Augustinus will die absolute Überlegenheit des katholischen Christentums propagieren und deutet deshalb die heidnischen Götter und Göttinnen zu teuflischen Dämonen um, die Luzifer hierarchisch unterstellt wären. Wer also in diesem Sinne Magie betreibt, macht sich automatisch des „Teufelspaktes“ schuldig. 

2. Dezember 1232
Die Dominikaner verfolgen die neue Hexen-Ketzer-Sekte

Rom-Lateran * Papst Gregor IX. überträgt den Dominikanern die Aufgabe, die Orthodoxie des christlichen Glaubens zu schützen und deren Feinde aufzuspüren. Gemeint ist damit das Beharren auf bestimmten traditionellen Lehrmeinungen, Ideologien oder Handlungsweisen. Das steht im Gegensatz zu den Erneuerungsbewegungen, der Heterodoxie. 

Dadurch engagieren sich die Dominikaner verstärkt in der Verfolgung der neuen Hexen-Ketzer-Sekte. 

Um das Jahr 1250
Thomas von Aquin beschäftigt sich mit dem Teufelspakt

Italien * Thomas von Aquin greift die Ideen des Kirchenlehrers Aurelius Augustinus aus dem frühen 5. Jahrhundert wieder auf und entwickelt die weitreichende Theorie des „explizit“ [= ausdrücklich] und „implizit“ [= stillschweigend] geschlossenen Teufelspaktes, nach dessen Abschluss die Dämonen dem Magier, Zauberer oder Wahrsager hilfreich zur Seite stehen.

Neben seiner Lehre vom Teufelspakt spekuliert Augustinus darüber, ob der Geschlechtsverkehr zwischen Frau und Dämon möglich sei und ob daraus Nachwuchs hervorgehen könne.

Auch Thomas von Aquin vertritt die Auffassung, dass es zwischen Menschen und Dämonen zu Sexualkontakten kommen kann. Da aber alle Schöpferkraft nur bei Gott liegt, können sie keine Kinder zeugen.

  • Deshalb muss der Dämon zuerst in Gestalt einer „succuba“ [= weiblicher, unten liegender Dämon] einem Mann den Samen entziehen, um ihn dann in Gestalt eines „incubus“ [= männlicher, oben liegender Dämon] einer Frau einzupflanzen.
  • Diese Theorie wurde ebensolange diskutiert wie die Frage, ob solche im Prinzip vom Menschen abstammenden Kinder eine zu taufende Seele hätten oder nur teuflische Wechselbälger seien.

Ja, mit so einem Unsinn können sich intelligente Menschen scheinbar intensiv beschäftigen. 

Um das Jahr 1420
Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie

Paris * Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie kristallisiert sich zwischen 1400 und 1430 heraus und ist eine Folge der politisch motivierten Magie- und Schadenszauberprozesse am französischen Königshof.

Eine neue Tätergruppe wird gefunden in den gotteslästerlichen, die göttliche wie obrigkeitliche Ordnung verleugnende Ketzersekte der schadenstiftenden Hexen, die sich zu ihren nächtlichen Verschwörungsorgien an heimlichen Orten auf allerlei Fluggeräten auf den Weg machen. Daraus leitet sich ab: der Pakt, die Buhlschaft, der Flug, der Sabbat und der Schadenszauber. 

Das ist der Beginn einer breiten Hexenverfolgung in den Tälern der Westalpen. 

Um 1425
Hexerei als eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen

Norditalien - Mittelitalien * Bernardino von Siena, ein franziskanischer Bußprediger, der später heiliggesprochen wird, predigt auf seinen Missionsreisen durch Nord- und Mittelitalien vehement gegen Juden, Häretiker, Sodomiten und Ehebrecher. Auch glaubt er, überall auf magische Praktiken, Wahrsagerei, Zauberei und das Wirken von Dämonen zu treffen.

Er bezeichnet die Hexerei als eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, für dessen Duldung Gott die Menschheit hart bestrafe. Seine Zuhörer fordert der heilige Mann auf, die Hexen, Wahrsager und Zauberer aufzuspüren und zu vernichten.

Seine Predigten enden regelmäßig in regelrechten Verfolgungen und Hinrichtungen. Das Verfolgunsgebiet ist so erweitert worden. 

1430
Ein fünfbändiger Entwurf für einen christlichen Idealstaat

Savoyen * Herzog Amadeus VIII. von Savoyen, der spätere Gegenpapst Felix V., lässt einen fünfbändigen Entwurf für einen christlichen Idealstaat erarbeiten. Darin dürfen keinerlei Normverstöße, erst recht keine Gotteslästerung, Häresie und Zauberei geduldet werden.

Als weltlicher Herrscher führt er in seinem Herzogtum bereits schärfere Gesetze gegen sittliche und religiöse Verstöße ein. Dabei führt Herzog Amadeus - „der Friedfertige“ - das inquisitorische Verfahren gegen Ketzer wie gegen Zauberer ein und ermuntert seine Amtsleute, mit dominikanischen und franziskanischen Inquisitoren zusammenzuarbeiten. 

1455
Dr. Johann Hartlieb verfasst ein Buch über die Kunst der Zauberei

München * Der Arzt und Schriftsteller Dr. Johann Hartlieb verfasst für den Markgrafen Johann von Brandenburg-Kulmbach ein „Puoch aller verpoten kunst und ungelaubens und der zaubrey“

Johann Hartlieb ist mit Sibilla verheiratet, der illegitimen Tochter von Herzog Albrecht III. und Agnes, und schon deshalb eng mit dem Münchner Hof verbunden.

1484
Papst Innozenz VIII. erlässt die Bulle „Summis desiderantes“

Rom-Vatikan * Der Verfasser des Hexenhammers, Heinrich Kramer [„Henricus Institoris“], erwirkt von Papst Innozenz VIII. die Bulle „Summis desiderantes“, in der er die von Hexen begangenen Schäden beklagt, die in den Erzbistümern Köln, Mainz, Trier, Salzburg und Bremen aufgetreten sein sollen.

Gleichzeitig kritisiert er den Widerstand, mit dem viele Städte und Territorien eine Hexenverfolgung verweigern. 

1485
Die Hexenverfolgung in der Diözese Brixen scheitert

Brixen * Die Hexenverfolgung des Heinrich Institoris, des Inquisitors der oberdeutschen Ordensprovinz, in der Diözese Brixen scheitert, nachdem der dortige Bischof für den Abbruch des Verfahrens sorgt und Institoris hinaus wirft. Seine Prozessführung ist offensichtlich so wirr, rechtsbrüchig und skandalös, dass der Bischof keinen anderen Weg als diesen sieht. 

1486
Der berüchtigte Hexenhammer wird veröffentlicht

Speyer * Der berüchtigte Hexenhammer - Malleus maleficarum, ein Lehrbuch des Hexenglaubens und der Hexeninquisition, wird veröffentlicht. Der Dominikanermönch Heinrich Institoris, der zudem Inquisitor der oberdeutschen Ordensprovinz ist, schreibt das Buch, nachdem er mit einer Inquisition in Innsbruck in der Diözese Brixen gescheitert ist.

Nach dieser Niederlage will er seine Position stärken und die Hexenverfolgung vor deren Gegnern zu rechtfertigen. Das Buch wird als Vorbild für die künftig in Deutschland geführten Hexenprozesse dienen und wird bis ins 17. Jahrhundert hinein in 29 Auflagen erscheinen. 

1490
Das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen wird verboten

Rom-Vatikan * Der päpstliche Vikar Giacomo Botta erlässt ein Dekret, das allen Klerikern und Laien bei Androhung der Exkommunikation und des Verlustes der Ämter und Pfründe das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen verbietet.  

Papst Innozenz VIII., das ist übrigens auch der mit dem Hexenhammer, lässt den Erlass umgehend zurücknehmen und erklärt, dass das Konkubinat nicht verboten sei. In der Folge gibt es in der heiligen Stadt Rom kaum noch einen Priester oder Kurialen, der ohne Konkubine lebt. 

2. Oktober 1491
Nürnberg nimmt ein Hexen-Gutachten unter Verschluss

Nürnberg * Ein Gutachten des Dominikaners Heinrich Institoris über die Verfolgung von Hexen in der Reichsstadt Nürnberg, nimmt der Rat sofort unter Verschluss. Für die Nürnberger Juristen sind die Ansichten des Inquisitors der oberdeutschen Ordensprovinz nicht zu realisieren. 

1542
Die Agnes auf dem Färbergraben erhält einen Stadtverweis

München * Die Agnes auf dem Färbergraben erhält einen Stadtverweis. Da sie zuerst mit dem Kapellmeister Ludwig Senfl und danach mit dem Dechant der Frauenkirche „in Unehren gehaust“ hat, verdächtigt man sie nun, dass sie mit ihren Liebestränken den beiden Würdenträgern Vernunft, Gedächtnis und die Leibsgesundheit geraubt hätte.

In der Schergenstube wird sie vom Henker mit Daumenstock und Nagelbrand zum Geständnis gebracht.

1544
Baiern kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers

München - Herzogtum Baiern * Im Herzogtum Baiern orientiert man sich vorläufig noch an dem Strafrechtskommentar des Andreas Perneder. Diese ist für die Strafrechtspraxis im Herzogtum wichtiger als die von Kaiser Carl V. im Jahr 1532 erlassene Constitutio Criminalis Carolina.  

Der baierische Kommentar kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers. Den sonstigen Aberglauben, insbesondere die weiße Magie, hält Perneder dagegen nicht für strafbar. 

1559
Die Jesuiten schaffen langsam ein Klima für die Hexenjagd

München * Mit der Ankunft der Jesuiten in München entsteht langsam ein Klima für die Hexenjagd. Die Jesuiten betätigen sich als Berater der Herzöge und als fanatische Massenprediger.

Unter Herzog Wilhelm V. und seinem Sohn Maximilian I. schießt in Baiern der Hexenwahn üppig ins Kraut und München sowie Baiern bleiben davon nicht verschont. Hinzu kommt, dass sich auch in den anderen mitteleuropäischen Staaten das Blatt wendet. 

Nach 1560
Die Missernten haben aufgrund der Klimaveränderung zugenommen

Europa * Die Missernten haben aufgrund der Klimaveränderung nach 1560 stark zugenommen. Der Mechanismus einer Agrarkrise lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:  

  • Das Ergebnis einer klima- oder unwetterbedingten Missernte ist die Verknappung der Grundnahrungsmittel, was bis ins 19. Jahrhundert hinein immer das Brotgetreide betrifft.
  • Die unmittelbare Folge davon ist eine Teuerung, die dazu führt, dass große Teile der Bevölkerung hungern oder an Unterernährung leiden.
  • Dieser verschlechterte Allgemeinzustand bewirkt oft das Auftreten von epidemischen Krankheiten oder eine stark erhöhte Krankheitsanfälligkeit.
  • Dieser Zyklus dauert bis zur nächsten Ernte, also bis zum Spätsommer des folgenden Jahres.
  • Folgt aber in der Zwischenzeit eine weitere Missernte, erhöht sich der Schaden um ein Vielfaches.

Die Perioden der Teuerung treten um das Jahr 1560 häufiger auf und dauern länger. Diese Hungerkrisen betreffen große Teile Europas, weshalb neue Hexenverfolgungen beginnen und in den verschiedenen Ländern zu einer Verschärfung der Hexen-Gesetzgebung führen.

Die Verfolgung der Hexen ist nicht von der konfessionellen Überzeugung der Verfolger abhängig. Auch drängen sich nach der Reformation die katholisch gebliebenen Gebiete - wie man gerne unterstellt - nicht in den Vordergrund. Im Gegenteil: In Spanien hat sich die Inquisition seit dem Jahr 1526 auf eine sehr gemäßigte Position zurückgezogen. In Italien führt eine Debatte in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts zu einem deutlichen Widerstand gegen die Hexenverfolgungen in den oberitalienischen Alpentälern.

Anders verhält es sich mit den Hexenverfolgungen in Deutschland. Hier beginnen die Protestanten achtzig Jahre später dort, wo die Katholiken in den 1480er-Jahren aufgehört haben, nämlich im deutschen Südwesten. 

3. August 1562
Ein großes Hagelunwetter vernichtet den Wein und das Getreide

Südwestdeutschland * Ein großes Hagelunwetter vernichtet - zu Beginn der Erntezeit - den Wein und das Getreide - und damit das täglich Brot. Das Unwetter löst die erste große Hexenjagd der Neuzeit aus. Alleine in der kleinen protestantischen Herrschaft Wiesensteig werden 63 Hexen verbrannt. Die Verfolgungen werden relativ spontan und gesetzlos durchgeführt. 

1563
Der Jesuiten Petrus Canisius predigt die Hexenverfolgungen

München * Petrus Canisius, der wortgewaltige jesuitische Ordensprovinzial für Oberdeutschland, schreibt: „Überall bestraft man die Hexen, welche merkwürdig sich mehren.  Ihre Freveltaten sind entsetzlich. [...]  Man sah früher in Deutschland niemals die Leute so sehr dem Teufel ergeben und verschrieben. [...]  Sie schaffen viele durch ihre Teufelskünste aus der Welt und erregen Stürme und bringen furchtbares Unheil über Landleute und andere Christen. Nichts scheint gesichert zu sein gegen ihre entsetzlichen Künste und Kräfte“.

Ohne jeden Zweifel an der Existenz der Hexenverbrechen oder Kritik an den angewandten ungesetzlichen Inquistitionsverfahren, das gegen alle strafprozessrechtlichen Bestimmungen der „Carolina“ verstößt, predigt er im Augsburger Dom über die in Wiesensteig und im schwäbischen Raum stattfindenden Hexenverfolgungen.

Die juristischen und medizinischen Einwände interessieren den Jesuiten nicht. Für ihn steht die Theologie weit über der Jurisprudenz. 

1567
Die Württembergische Landesordnung und das neue Hexerei-Delikt

Stuttgart * In der Württembergischen Landesordnung wird das neue Hexerei-Delikt ausformuliert: „Wo aber jemandt sich mit dem Teuffel, zu Nachtheil und Beschädigung der Menschen in Bündnuß eingelassen und damit noch niemandts Schaden gethon hette, der soll gestrafft werden nach Gelegenheit der Sach“

11. März 1578
Margarete Schiller wird als erste Hexe in München verbrannt

Bozen - München * Die aus Bozen stammende Margarete Schiller wird als erste Hexe in München verbrannt. „Sie hatte in der Folter gestanden eine Unholdin zu sein, Gott geleugnet und dem bösen Feind sich ergeben zu haben, vielmals fleischlich mit ihm verkehrt und auf der Gabel ausgefahren zu sein, viele Menschen durch Zauber ums Leben gebracht, den Bauern das Vieh verzaubert und zuletzt das Wetter, das auf Starnberg und Weilheim niederging gemacht zu haben“.

Das war ein typisches Hexengeständnis, das in qualvollen Folterprozeduren erpresst wurde. 

Um 1580
Der Jesuitenpater Jeremias Drexel bekämpft die Hexen

München-Kreuzviertel * Der in München ansässige Jesuitenpater und Hofprediger Jeremias Drexel predigt in der Michaelskirche: „Oh ihr Feinde der göttlichen Ehre! Befiehlt denn nicht das göttliche Gesetz ausdrücklich: Die Zauberer sollst du nicht leben lassen? Hier rufe ich so laut ich kann und auf göttliches Geheiß zu den Bischöfen, Herren, Fürsten, Königen: Lasset die Zauberer nicht am Leben! Mit Feuer und Schwert muss diese entsetzliche Pest ausgerottet werden.

Ausgerissen muss dieses Unkraut werden, dass es nicht in übergroßer Fruchtbarkeit emporschieße, wie wir es leider sehen und beklagen. Ausgeräumt soll werden mit den Gottlosen, dass die Pest nicht weiter greift, brennen sollen die Aufrührer Gottes. [...].“

Insgesamt haben die Verfolgungsbefürworter am herzoglich-baierischen Hof ein größeres Gewicht als die kritischen Stimmen. 

1581
Erste Hexenverfolgungen in der Grafschaft Werdenfels

Werdenfelser Land * Elsbeth Schlamp aus Garmisch, „ein seltsames Mensch von Ansehen“, und Maria Neuwirth aus Klagenfurt werden in der Grafschaft Werdenfels der Zauberei beschuldigt. Ihnen wird die Erzeugung einer Seuche und eines schwerer Hagelschauers vorgeworfen. Da aber weder der Pfleger der Grafschaft, noch die Freisinger Regierung an einer Verfolgung interessiert sind, verläuft der Vorgang im Sand. 

1589
Peter Binsfeld und sein Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“

Trier * Peter Binsfeld, der Weihbischof und Generalvikar von Trier, veröffentlicht sein Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“. Er trägt damit entscheidend zur Förderung des Hexenwahns bei und ist für die größten deutschen Hexenverfolgungen des 16. Jahrhunderts, die von 1585 bis 1591 dauern, verantwortlich. Binsfelds Buch ist hier weitaus einflussreicher als der „Hexenhammer“

1589
In Schwabmünchen beginnen die Hexenverfolgungen

Schwabmünchen * In dem zum Hochstift Augsburg gehörenden Schwabmünchen beginnen die Hexenverfolgungen, wo der als Hexenbischof bekannte Marquard II. vom Berg bald das Gefängnis erweitern lassen muss, um die Angeklagten unterzubringen. Hierher kommt der Biberacher Hexenspezialist Christoph Hiert. Das Ergebnis des bischöflichen Hexenwahns sind 27 Hinrichtungen. 

Um März 1589
Maximilian I. ist bei Folterungen von Hexen anwesend

Ingolstadt * Maximilian I., Sohn Wilhelms V. und späterer baierischer Herzog und Kurfürst, studiert an der Hohen Schule in Ingolstadt Rechtswissenschaften. Sein Lehrer ist der Doktor beider Rechte, Johann Baptist Fickler, der Hexerei als eine Realität betrachtet und sie als einen Fluch des Teufels bezeichnet, dem mit allen Strafmitteln begegnet werden muss.

Dem Hexenwahn steht der studierte Jurist ebenso mit Arglosigkeit und Kritiklosigkeit gegenüber, wie sein Zögling Herzog Maximilian I.. Man lässt den damals gerade 17-jährigen Prinzen der Folterung von Hexen beiwohnen. Nach solcher Vorbereitung auf den Regentenberuf kann es nicht überraschen, dass Maximilian I. der ärgste Hexenverfolger unter den baierischen Fürsten wird. 

Juli 1589
Hexen-Verfolgung nach Hagelschäden und Ernteausfälle in Schongau

Schongau - München * Das Zentrum des ersten altbaierischen Hexenprozesses ist Schongau bei Weilheim, das vom Bruder Wilhelms V., Herzog Ferdinand, verwaltet wird. Herzog Ferdinand reagiert empfindlich, als ihm sein Landrichter von Schongau von Hagelschäden, Ernteausfällen und den damit verbundenen Einnahmeverlusten berichtet. Zum Glück kann Richter Hans Friedrich Herwarth von Hohenburg gleich die für die Katastrophe Verantwortlichen benennen: die Hexen. 

24. Juli 1589
Alle bösen Leute und Unholden sollen umgehend verhaftet werden

München - Schongau * Herzog Ferdinand befiehlt seinem Landrichter, alle bösen Leute und Unholden, denen er habhaft werden kann, umgehend zu verhaften. Ihre Wohnungen sollen nach Salben, Amuletten, wächsernen und durchstochenen Bildern, menschliche Knochen und ähnlichen Zaubermitteln durchsucht werden. Benennen die Angeklagten freiwillig Mitschuldige, soll man ihnen einen Straferlass versprechen.

Den Grund dafür, weshalb der böse Feind an Macht gewonnen hat, sieht der Herzog im Zusammenhang mit dem sündhaften Leben der Untertanen. Nur deshalb lässt Gott dem Teufel und seinen Werkzeugen freie Hand. Die Pfarrer und Prediger im Landgericht Schongau sollen deshalb das Volk zur Buße und Besserung des Lebens ermahnen.  

Herzog Ferdinand fordert zur Unterstützung der unerfahrenen baierischen Hexenjäger den darin geschulten Nachrichter von Biberach an. Er soll die Verdächtigten auf Hexenmale untersuchen. „Dann wir gesinet, auf alle in Schwung geende und wachsende hochsträfliche Laster, sonderlich das ungeheur Unholdwerckh ernstliche Inquisition und Straf furnemmen“

Ab August 1589
Der Schongauer Hexenprozess beginnt

Schongau * In dem ohne gesetzliche Grundlage durchgeführten und Hexenprozess werden unter rücksichtslosester Anwendung der Folter die unsinnigsten Geständnisse erpresst. Die Frauen gestehen unter anderem

  • das Wettermachen, 
  • das Töten von Tieren durch Beschmieren mit der Hexensalbe,
  • das Ausgraben und Sieden von Kindern zur Salbenherstellung,
  • sexuellen Umgang mit dem Teufel und
  • nächtliche Ausfahrten auf der Heugabel zu teuflischen Festen.

Die Aussagen der so gepeinigten Angeklagten werden mit einer entsprechenden Empfehlung des Schongauer Landrichters Hans Friedrich Herwarth von Hohenberg an Herzog Ferdinand gesandt, der dann den Hinrichtungsbefehl gibt. 

28. September 1589
Hexenverfolgungen in der Grafschaft Werdenfels

Freising - Werdenfelser Land * In der zum Fürstbischof von Freising gehörenden Grafschaft Werdenfels beginnt mit der Verhaftung der 55-jährigen Ursula Klöck sowie Elsbeth Schlamp und ihre Tochter Appolonia eine große Hexenverfolgung, in deren Verlauf fünfzig Frauen und ein Mann der Hexerei beschuldigt werden.

Als Landesherr des Freisinger Kirchenstaates steht ebenfalls ein Bruder des baierischen Herzogs Wilhelm V. an der Spitze: Fürstbischof Ernst von Freising ist zugleich Kurfürst des Fürstbistums Köln am Rhein. 

30. Oktober 1589
Anwendung der Folter bei den Werdenfelder Hexen

Freising - Werdenfelser Land * Aus Freising geht der Befehl in die Grafschaft Werdenfels, gegen die der Hexerei Angeklagten Ursula Klöck sowie Elsbeth Schlamp und ihre Tochter Appolonia die Folter anzuwenden.

Damit ist der Ausweitung des Hexenprozesses Tür und Tor geöffnet. Durch die über die Folter herausgepressten Geständnisse werden etwa 180 Personen in den Prozess einbezogen. Am Ende werden 50 Frauen und ein Mann der Hexerei schuldig befunden und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. 

Um 1590
Ehefrauen Münchner Bierbrauer werden der Hexerei verdächtigt

München * Während der Hexenverfolgungen werden einige Ehefrauen Münchner Bierbrauer der Hexerei verdächtigt. Darunter die Frauen des Gilgenrainerbräus Viereck, des Unterspatenbräus Jörg Spät und des Kalteneckerbräus Galle Stoltz, der seine Brauerei von Gericht wegen schließen musste. Betroffen war auch die Anna Freykamerin.

In einer Zeitung heißt es zu den Hexenverbrennungen: „Volgends um den anfang des Monats Julii sind irer bey fünffen in München verbranndt worden. Under welchen eine wolbekannte Prewin gewesen, die ausgesagt sol haben, wie sie und etlich hundert mit ir in dem Mertzenbier, eh sie dies ausgeschenkt, gebadet habe“.

10. März 1590
Die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen ändert sich

München * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat und Obristkanzler ernannt. Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen. Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.

Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden. Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.

Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern ein. 

2. April 1590
Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen

München * Herzog Wilhelm V. fordert zur Unterstützung des Verfahrens zur „Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen“ vom Hofrat und von der juristischen und theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt ein „Gutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die überhand nehmende Hexerei“ an.

Darin führt der Herzog aus, Gott selbst habe wegen der schrecklichen Sünden der Menschen diese mit der „neuen Pest der Hexerei“ gestraft. Und weil die Hexerei die größte aller Sünden wäre, würde Gott wiederum beleidigt werden. Er, Wilhelm V., sei als Fürst Gott verantwortlich und müsse durch „Bestrafung und Ausrottung der Hexen“ die „Ehre Gottes“ retten und wiederherstellen.

Die Argumentation, dass sich nach dieser Logik Gott eigentlich selbst beleidige, wird ignoriert. Es geht auch nicht so sehr um die Ehre Gottes, sondern um die Angst vor weiteren göttlichen Strafen. 

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

Mai 1590
DerHofrat erlässt die „Gemeine General Instruction“

München * Der Hofrat erlässt die „Gemeine General Instruction. Wie sich alle und jede Pfleger, Richter und Beamte [...] mit den Unholden und Hexenwerckhs verleumbden Personen in Erkennung, Einziehung und Besprachung [...] zu verhalten haben.“  Damit ist die Strafbarkeit des Hexereidelikts im baierischen Herzogtum landesherrlich gebilligt. Die Verrechtlichung des Hexerei-Tatbestands führt zunächst aber zum Rückgang der Verfolgungen.

Den zuständigen Unterbeamten erscheint die Einleitung eines Verfahrens juristisch offensichtlich zu kompliziert und risikoreich. Und nicht jeder Landrichter ist Jesuitenschüler und versteht die dahinter stehende theologische Logik. Hinzu kommen die Widersprüchlichkeiten der Hexenprozess-Ordnung und die ständig eintreffenden einschränkenden Vorgaben. 

10. Mai 1590
Bei einem Gewitter stürzt der Turm der neuen Michaels­kirche ein

München-Kreuzviertel * Bei einem Gewitter stürzt der Turm der neuen Michaels­kirche ein. Für die Jesuiten ist es eindeutig und naheliegend, dass das Unglück von den Hexen beeinflusst ist: „Ist vergangene Tage so ein grewlich wetter abgegangen, dem Thurm und gebew nitt wenig befürderung mechte geben haben; dann vill die meinung, daß sollich ungewonliche gewütter von den maledeutten bösen Weibern gemacht werden.“ 

14. Mai 1590
Der Student Maximilian I. berichtet völlig unberührt von den Folterungen

Ingolstadt - München * In mehreren Briefen, unter anderem in dem vom 14. Mai 1590, berichtet der Student Maximilian I. - völlig unberührt - an seinen Vater von den entsetzlichsten Folterungen, die er in den Ingolstädter Hexenprozessen erlebt hat. Auch nach seinem Regierungsantritt huldigt der Herzog und Kurfürst Maximilian I. dem Hexenwahn. 

Um Juni 1590
In München findet ein erster Hexenprozess statt

München * In München findet ein Hexenprozess statt, in dessen Zusammenhang vier Frauen verbrannt werden. Der Münchner Falkenturm fungiert als Hexenturm.

Leider haben sich die Akten nur lückenhaft überliefert, sodass weder ein Zusammenhang des Hexenprozesses mit dem Einsturz des Turms der Michaelskirche, noch mit der Nennung von vier Brauerinnen hergestellt und bewiesen werden kann. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass es auch wesentlich mehr als die vier bekannten Opfer gewesen sein können. 

2. Juli 1590
Der von Herzog Wilhelm V. ausgehende Hexenprozess ist zu Ende

München * Der von Herzog Wilhelm V. ausgehende Hexenprozess ist zu Ende. Die Anklage gegen vier „Weibspersonen“ unterschiedlichen Alters lautet auf

  • Buhlschaft mit dem Teufel,
  • Leichenraub und Leichenschändung,
  • Hostienentweihung sowie
  • Hexerei.

Die vier Frauen, Anna Anbacherin, Brigitte Anbacherin, Regina Bollingerin und Regina Lutzin, machen die üblichen Geständnisse: Ausfahrt mit dem Teufel über Felder und in verschiedene Weinkeller. Eine andere gestand, sie habe ein totes Kindlein auf dem Gottesacker vor dem Sendlinger Thor ausgegraben und daraus eine wässrige, zähe und wasserfarbige Salbe bereitet.

Aufgrund des erdrückenden Beweismaterials werden alle vier Frauen als Hexen zum Tode verurteilt. Wegen ihres hohen Alters werden sie - auf Fürbitte hoher fürstlicher Personen - vorher erdrosselt und danach ihre geschundenen Körper verbrannt. 

Oktober 1590
Den Hexenmalen kommt keine Beweiskraft mehr zu

Ingolstadt * In einem Gutachten der Universität Ingolstadt“ gegenüber der Hochstiftlichen Regierung in Freising wird festgestellt, dass den von den Scharfrichtern ermittelten Hexenmalen keine Beweiskraft mehr zukommt, weil sich ein „so gewöhnlicher und verworfener Mensch“ wie ein Nachrichter bei der Erkennung der Hexenzeichen durchaus täuschen könne.

Damit ist die sogenannte „Nadelprobe“, die zum hoch geschätzten Gutachterwissen der Scharfrichter gehört, für das Verfahren wertlos geworden. 

1591
Peter Binsfelds Buch erscheint in München in deutscher Sprache

München * Peter Binsfelds Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ erscheint in München in deutscher Sprache.

  • Der Münchner Stadtgerichtsassessor Bernhard Vogel hat das Werk aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt.
  • Der Verleger Adam Berg lässt es im Einverständnis mit dem Geistlichen Rat drucken.
  • Gewidmet ist das Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ Herzog Ferdinand, der den Schongauer Hexenprozess der Jahre 1589/90 führte und nachträglich für seine abscheuliche Tat gerühmt werden soll.

Adam Berg schreibt im Vorwort des Buches, dass es gerade jetzt notwendig sei, da man „zu diser zeit etliche Personen finden möchte, die sagen dörfften, man thue den Leuthen unrecht“.  
Das Buch verfolge also vornehmlich den Zweck, „das diejenigen, so irgent hierinn zweiflen, ein Bericht haben und nit also freventlich die hohe Obrigkeit in Straffung solcher Laster urtheilen und Nachreden“

1591
Die Familie Pämb lebt im Kelheimer Armenhaus

Kelheim * Anna Pämb [50] lebt mit ihrem Mann Paulus [48] und den Söhnen Gumpprecht [13], Michael [11] und Hansel [ein Jahr alt] im Kelheimer Armenhaus.

  • Vater Paulus bietet seine Arbeitskraft als Kesselflicker an.
  • Mit seinen älteren Söhnen verdingt er sich auch als Abortgrubenräumer, als sogenannter Pappenheimer.
  • Im Armenhaus von Kelheim lernt Anna Pämb eine gewisse Zieglerin kennen. Die Frauen verstehen sich auf Anhieb. 
5. November 1591
Die beiden letzten Werdenfelser Hexen werden hingerichtet

Werdenfelser Land * Mit Brigitta Krätzler und Barbara Feurer werden die beiden letzten Beschuldigten des Werdenfelser Hexenprozesses hingerichtet. Dann endet zunächst die Hexenverfolgung im Werdenfelser Land. Das liegt einerseits am verstärkt auftretenden Widerstand aus der Bevölkerung, andererseits an den hohen Kosten.

Alleine der Nachrichter erhält für jede Besichtigung zwei Gulden, dazu täglich ein Wartegeld von zwei Gulden und für jede Hinrichtung nochmal acht Gulden. Auch Verpflegung und Unterkunft trägt die Staatskasse. Insgesamt kostet der Werdenfelser Hexenprozess rund 4.000 Gulden.

Am Ende dieser Verfolgungs-Periode zählt man 49 auf dem Scheiterhaufen zum Teil lebendig verbrannter Angeschuldigter, zum Teil werden sie vorher erwürgt oder geköpft. Zwei Frauen sterben während ihres Gefängnisaufenthalts, eine davon verübt Selbstmord. 

1598
Eine „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft

München * Eine aus 18 Personen bestehende „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft, deren Mitglieder  

  • Zauberbücher und glückbringende Alraunenwurzeln besaßen, 
  • sich unter dem Galgen oder
  • in der oberen Stube des Alexander Freisinger in der Au trafen und  dort Beschwörungen zur Wiedergewinnung gestohlener oder verlorener Sachen und „Ansegnungen gegen den bösen Feind“ betrieben.

Eine eigene Ratskommission wird gebildet, die sich aus Mitgliedern des Inneren und Äußeren Rats zusammensetzt.

Die Urteile sind vergleichsweise glimpflich.

  • Die meisten werden auf die „Schragen“ gestellt, zum Teil mit umgehängten Zauberbüchern. Diese Strafe ist - im Gegensatz zum Pranger - nicht „ehrlos“.
  • Einige werden zusätzlich zu den Jesuiten zur Beichte und Kommunion geschickt,
  • zwei erhalten eine Geldstrafe und
  • einer wurde zu vier Jahren „gegen den Erbfeind der Christenheit“, die Türken, verurteilt. 
Februar 1600
Die Familie Pämb lebt beim Kleinbauern Ulrich Schölz bei Riedenburg

Altmannstein * Die Familie Pämb lebt beim Kleinbauern Ulrich Schölz bei Riedenburg. Da taucht der Amtmann von Altmannstein auf und verhaftet die komplette Familie bis auf den inzwischen zehnjährigen Hansel, der bei den Bauersleuten zurückbleibt. Ein verurteilter, inzwischen in Wörth an der Isar hingerichteter Dieb namens Geindl hat die beiden Pämb-Brüder Michael und Gumpprecht als angebliche Komplizen angeschwärzt.

Schnell kann der wahre Hintergrund aufgeklärt werden. Geindl und Michael Pämb haben sich einmal geschlägert, wobei Geindl unterlegen ist. Wutentbrannt hat der Dieb danach geschworen, er werde es den Pämbs schon noch heimzahlen.

Der Amtmann sieht ein, dass die Denunziation wohl nur ein Racheakt gewesen war, schickte das Protokoll nach München und wartet auf die Nachricht, dass die Familie freizulassen sei. 

März 1600
Der Münchner Hofrat ordnet die Folter an

Altmannstein * Die aus München kommende Antwort ordnet die „hochnotpeinliche Befragung“ der Familie Pämb an. Unter der Tortur der Folterknechte gestehen die 59-jährige Anna, der 57-jährige Paulus und die Söhne Michael [20] sowie Gumpprecht [22] jede Menge Diebstähle, Brandstiftungen und Raubüberfälle. Michael und Gumpprecht bekennen sich zudem, „Hexer“ zu sein.

So wirr, unlogisch und widersprüchlich die unter der Folter erpressten „Geständnisse“ auch sind, der Altmannsteiner Amtmann verständigt daraufhin umgehend den Hofrat in München. 

16. April 1600
Die Familie Pämb wird im Falkenturm eingekerkert

Altmannstein - München * Die Familie Pämb nach München überführt und im Falkenturm eingekerkert. Die Männer kommen in einzelne, „Keuchen“ genannte Zellen. Nur Hansel durfte bei seiner Mutter bleiben. Nun beginnt der sogenannte Pappenheimer-Prozess. 

17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“
19. April 1600
Die „Inquisitoren“ nehmen sich den Vater Paulus Pämb vor

München-Graggenau * Die Inquisitoren nehmen sich den Vater Paulus Pämb vor. Er kommt an den Wippgalgen, bei dem man an nach hinten gestreckten Armen und einem Gewicht an den Füßen hochgezogen wird. Auch sein Widerstand bricht schnell und er bestätigt jede nur mögliche Grausamkeit, die man ihm und seinen erwachsenen Söhnen unterstellt.

Die Verhandlungsführer gehen immer nach dem gleichen Muster vor. Die gewünschten Antworten werden quasi vorformuliert und müssen von dem Opfer nur noch bestätigt werden. Was dann im Geständnis steht, ist also in der Regel der Phantasie der Befrager entsprungen.

Um den 24. April 1600
Nach dem Vater muss Michael Pämb in den Wippgalgen

München-Graggenau * Nach dem Vater muss Michael in den Wippgalgen. Doch der Bursche hält länger durch als sein Vater. Erst als man ihn zusätzlich mit einer brennenden Fackel unter den Achseln foltert, ist auch sein Wille gebrochen. Er bestätigt, dass er Kinderhände zum Zaubern genutzt hat, gesteht Morde, Brandstiftungen, Einbrüche, Raubzüge und alle sonstigen Verbrechen, die man ihm suggeriert. Die Mutter habe ihm das Hexen beigebracht.

Bei seinem älteren Bruder Gumpprecht erzwingen die Folterknechte die Bestätigung für alles sowie weitere Gräueltaten. 

28. April 1600
Zuletzt widmen sich die Hofräte der betagten Mutter Anna Pämb

München-Graggenau * Zuletzt widmen sich Hofkommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh und die Hofräte Hainmüller und Roming der betagten Mutter Anna. Bei ihr fragt man nicht erst nach Morden oder anderen Verbrechen, sondern widmet sich gleich dem schlimmsten aller Verbrechen: der Hexerei und Teufelsanbetung. Dabei steht gar nicht zur Frage, ob sie eine Hexe sei. Das wird als Tatsache vorausgesetzt.

Die gemarterte Frau erfindet äußerst wilde Geschichten von der alten Zieglerin und dem Knecht, der der Satan gewesen sei, um den Qualen endlich ein Ende zu bereiten. Insgesamt gibt Anna Pämb zu, dass sie 100 Kinder und 19 alte Menschen mit ihren Zauberkünsten brutal ermordet habe. Ferner nennt sie rund 400 weitere Personen, die ebenfalls Hexerei betreiben. 

Um den 30. April 1600
Die alte Anna „Pämbin“ widerruft sie ihre Aussage

München-Graggenau * Einige Tage nach ihrem Folterverhör, nachdem sich die alte „Pämbin“ wieder ein wenig erholt hat, widerruft sie ihre Aussage. Der Widerruf führt sie jedoch direkt zurück in die Folterkammer, wo sie erneut alles zugibt, was ihr die Inquisitoren des Herzogs Maximilian I. unterstellen. 

Mai 1600
Die Familie des Klostermüllers wird der Hexerei bezichtigt

München-Graggenau * Unter der Tortur bezichtigen die Pämbs auch die Familie des Klostermüllers aus dem niederbaierischen Tettenwang der Hexerei. 

Der Klostermüller, seine Frau Anna und beider Tochter Agnes, später auch Ursula genannt, sowie weitere Bekannte der Pämbs werden umgehend verhaftet, nach München gebracht und dort so lange gefoltert, bis auch sie grauenhafte, hexerische Untaten gestehen.

Dabei hatte der Klostermüller von Tettenwang den Pämbs lediglich geholfen und den fahrenden Bettlern Unterkunft und Essen gewährt. 

Mai 1600
Ein zusätzlicher „Hexenturm“ muss eingerichtet werden

München-Graggenau * Zur Erpressung von Geständnissen unter der Anwendung der Folter gehört auch das Denunzieren von Mitmenschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbündler.

Es war deshalb nicht verwunderlich, dass bei Erreichen des Höhepunkts der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern der Falkenturm bald überfüllt ist und aus diesem Grund ein Stadtmauerturm, unmittelbar neben der Alten Münze, als zusätzlicher „Hexenturm“ eingerichtet werden muss. 

Mai 1600
Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen, selbst „Hexer“ zu sein

München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.

  • Paulus Pämb hat im „Dienst des Teufels“ 44 Morde begangen.
  • Gumpprecht hat sogar 54 Menschen auf seinem jungen Gewissen und
  • als ganz besonders blutrünstig erweist sich Michael mit 103 Morden.

Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.

Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

29. Juli 1600
Die Delinquenten werden in Ketten zum Schrannenplatz geführt

München-Graggenau * Am Morgen führt eine Delegation von berittenen Amtmännern, zwei Priestern und bewaffneten Soldaten die Delinquenten in Ketten vom Falkenturm zum Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, zum „Malefizrechtstag“. Der gerade elf Jahre alt gewordene Hansel muss beim Bußamtmann der Stadt München auf dem Pferd mitreiten und alles mit ansehen.

Eine geifernde Menschenmenge wartet vor dem Rathaus und hofft auf eine spektakuläre Hinrichtung der Pämbs und ihrer Leidensgenossen. Obwohl der Herzog den Prozess führt, muss die Stadt München den Schauprozess und die Hinrichtung ausrichten. Als der Bannrichter Christoph Neuchinger schließlich die Todesurteile verkündet, wollen die Jubelschreie der Münchner kein Ende nehmen. 

29. Juli 1600
Die herzogliche Justiz demonstriert ihre unvorstellbare Bestialität

München * Nun demonstriert die herzogliche Justiz ihre unvorstellbare Bestialität. Noch auf der Freitreppe des Rathauses reißen der Henker und seine Helfer den Männern mit glühenden Zangen jeweils sechs Fleischstücke aus den Armen und dem Oberkörper. Danach schneidet man Anna Pämb die Brüste ab und schmiert sie ihr und den beiden Söhnen dreimal „umb das Maul“, mit dem Hinweis, dass aus diesen Brüsten solche abscheuliche Bubenstücke „gesogen“ wurden.

Schließlich verfrachtet man die Schwerstverwundeten auf zwei Schandkarren, um sie zum Galgenberg zu bringen, der vor den Toren der Stadt liegt, etwa an der Stelle, an der heute die Hackerbrücke auf die Landsberger Straße trifft. Tausende Schaulustige begleiten die Wagen, Hansel Pämb reitet auf dem Pferd des Bußamtmanns mit. 

29. Juli 1600
„Die Teufelsbrut wird verbrannt“

München-Maxvorstadt * Am Galgenberg werden die fünf Männer gerädert. Dazu bindet  man die Malefikanten auf ein scharfkantiges Balkengerüst und zerschmettert ihnen mit einem eisenbeschlagenen Richtrad die Gliedmaßen. Für gewöhnlich beginnt diese Bestialität bei den Unterschenkeln. Die Zahl und der Rhythmus der Schläge sowie die Reihenfolge der Gliedmaßen sind genau vorgeschrieben. Paulus Pämb wird nun zusätzlich „gespießt“. Der Henker rammt ihm einen kurzen Jagdspieß durch den After in den Unterleib.

Der letzte Akt der Justizwillkür im Namen des Herzogs Maximilian I. ist der Feuertod. Man zerrt die Pämbs und ihre Bekannten zu ihren Scheiterhaufen, bindet sie an - Anna setzt man dabei auf einen Stuhl- und verbrennt die „Teufelsbrut“ lebendig und „unter jämmerlichem Geschrei“

29. Juli 1600
Der elfjährige Hansel Pämb muss der Hinrichtung seiner Eltern beiwohnen

München-Maxvorstadt * Das wohl mit weitem Abstand Verabscheuungswürdigste der Hinrichtung aber ist, dass der inzwischen elfjährige Hansel Pämb, auf dem Pferd des Bußamtmanns sitzend, der qualvollen Hinrichtung seiner Eltern und Brüder beiwohnen muss. Doch auch dem Kind bleibt der spätere Feuertod nicht erspart, da Hansel ja schon „im Mutterleibe dem Teufel geweiht und an seiner Stelle ein anderes gestohlenes Kind getauft worden sei“

11. August 1600
Agnes Klostermüller wird elfmal aufgezogen

München-Graggenau * Die zwanzigjährige Agnes Klostermüller wird elfmal „aufgezogen“, davon zehnmal belastet mit einem fünfzig Pfund schweren Stein. Das Mädchen bleibt standhaft, obwohl ihm alle Glieder zerrissen werden. Nichts, außer der Beteuerung ihrer Unschuld, ist aus ihr herauszubringen.

Vor dem Beginn der Folter spricht Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh lateinische Verse und Psalme über sie, um sie zu „entzaubern“. Da hier der Name Jesus vorkommt, sagt Agnes Klostermüller: „sie wolle diesen Jesus nit [in dessen Namen man Unschuldige martert] sondern wolle den haben, der sie erschaffen und für sie am Stamme des Kreuzes gelitten“.

Nach der Folter lässt man Agnes für etwa zehn Wochen in Ruhe. 

24. Oktober 1600
Ein Selbstmordversuch der Agnes Klostermüller scheitert

München-Graggenau * Ein Selbstmordversuch der eingesperrten und gefolterten Agnes Klostermüller scheitert. Gebrochen und verzweifelt erzählt sie nun alles, was man von ihr hören will: 

  • „Sie habe eine Menge Kinder umgebracht,
  • habe an dreißig Herzlein [von Kindern] gegessen,
  • habe acht alte Leute durch Bestreichen mit der Salbe getötet,
  • sei ausgefahren, besonders zu Brunn im Schloss in den Keller, wo sie guten Wein getrunken.
  • Des Edelmanns Weib dort habe sie ‚erkrümbt‘. 
  • Sie habe an 20 Rinder gefällt, vielen Kühen die Milch benommen, fünf Wetter [...] gemacht.“ 
26. November 1600
Die Scheiterhaufen lodern auf dem Münchner Galgenberg erneut

München-Maxvorstadt * Die Scheiterhaufen auf dem Münchner Galgenberg lodern erneut. Diesmal befindet sich neben der Agnes Klostermüller und ihrer Mutter Anna, der Weber Hans Stumpf, Glashansl genannt, und der Brotträger Augustin Baumann. Auch der elfjährige Hansel Pämb wird dem Feuer übergeben.

Der alte Klostermüller stirbt noch im Falkenturm. Es ist ungewiss, ob an den Qualen der Folter oder durch einen Selbstmord. 

12. April 1608
Dr. Wagnereckh präsentiert sein Aberglaubens- und Hexenmandat

München * Dr. Johann Simon Wagnereckh präsentiert einen ersten Entwurf des von ihm ausgearbeiteten baierischen Aberglaubens- und Hexenmandat. Mehrere Räte kritisierten seine „übergroße Schärfe“.

Zu einer Verabschiedung des Mandats kommt es nicht mehr, weil dadurch ein Machtkampf zwischen den Zelanten [= Eiferer] und den Politikern ausgebrochen ist und sich die beiden Gruppen gegenseitig blockieren. 

Mai 1608
Der „Beyerin von Winden“ wird der Hexen-Prozess gemacht

Markt Schwaben * Der „Beyerin von Winden“, einer Bäuerin aus der Gegend um Markt Schwaben, wird der Prozess gemacht. Ankläger ist erneut der Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh.

Es kommt wiederholt zur Auseinandersetzung mit dem Hofoberrichter Dr. Bernhard Barth von Hermatingen, sodass sich der Prozess monatelang hinzieht und die Frau im Mai 1608 einen Selbstmord verübt. 

26. Mai 1608
Schadenszauber und Hexerei auch in Donauwörth

Donauwörth * Während der Fronleichnams-Prozession geht ein schweres Gewitter über der Stadt Donauwörth nieder, das man sich nur mit Schadenszauber und Hexerei erklären kann. Birgit Schuster und Paul Ritter werden als Verursacher des Unwetters verhaftet.

Birgit Schuster gesteht unter der Tortur, nennt über hundert weitere Hexen und wird verbrannt. Paul Ritter wird ebenfalls den Flammen übergeben. Durch die Denunziation werden weitere 17 „Unholdinnen“ angeklagt. 

März 1609
Der Donauwörther Hexenprozess greift auf Wemding über

Wemding * Der Donauwörther Hexenprozess greift durch Denunziation auf Wemding über. Auch der dortige Pfleger Konrad Bemelberg d. J., der Sohn des Donauwörther Statthalters, erhält vom Münchner Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh eine Blankovollmacht zur Folteranwendung. Das Amt des Richters übt Dr. Gottfried Sattler aus.

Neun Frauen und ein Mann werden daraufhin der Hexerei bezichtigt und später hingerichtet. 

Oktober 1610
Ein Aberglaubens- und Hexenmandat für das Hochstift Augsburg

Augsburg * Bischof Heinrich V. von Knöringen erlässt ein entsprechendes Aberglaubens- und Hexenmandat für das Hochstift Augsburg. Sie alle stehen damit in einer Linie mit den fränkischen Bischöfen und den Fürsten in München sowie Köln und zählten zu den von Papst Urban VIII. so bezeichneten „Zelanten“

24. Januar 1611
Dr. Cosmas Vagh legt dem Hofrat sein Hexen-Mandat vor

München * Der Jurist Dr. Cosmas Vagh, der wegen seinen Positionen und seiner Härte in der Hexenverfolgung berüchtigt ist, hat ein „Landgebott wider die Aberglauben, Zauberey, Hexerey und andere sträffliche Teuffelskünste“ verfasst, das er nun persönlich dem Gremium des Hofrats in aller Ausführlichkeit vorträgt. Zuvor war es inhaltlich mit den Jesuiten abgestimmt worden. Die Hofräte verabschieden das Hexen-Mandat noch in der gleichen Sitzung. 

Februar 1611
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat geht in Druck

München * Abschließend wird das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat dem Hofratskanzler Dr. Johann Simon Wagnereckh zur abschließenden Kontrolle vorgelegt, bevor es in der Druckerei der Anna Bergin wittib im Februar 1611 auf Papier gebracht wird.

Wie so oft, handelt Hofratskanzler Wagnereckh auch hier wieder eigenmächtig. Das Werk geht in Druck, bevor es Herzog Maximilian I. unterzeichnet hat - und damit nicht rechtskräftig ist. 

28. März 1611
Der Geheime Rat will das Hexen-Mandat nicht veröffentlichen

München * Der Geheime Rat kann sich erst jetzt mit dem Hexen-Mandat befassen. Er nimmt - besonders an den Paragraphen, in denen es um die Konfiszierung von Eigentum geht - umfangreiche Korrekturen vor und erklärt, dass er das Mandat in der vorliegenden gedruckten Form nicht veröffentlichen will. 

Um Juli 1611
Der Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler muss in den Falkenturm

München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der Prozess-Umstände von Wemding beauftragt. Schobers Urteil ist für den Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des Hofrats freigelassen werden müssen.

  • Dafür wird Dr. Sattler verhaftet und in den Falkenturm nach München gebracht.
  • Die Kosten der Untersuchung durch Dr. Schober und die Unterbringung der vier Verdächtigen im Falkenturm werden dem Hexenrichter Sattler und dem Gerichtsschreiber aufgebrummt.

Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die Unterschlagungen und Veruntreuungen in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung. Damit ist die Geduld des Hofes erschöpft und das Todesurteil über den Hexenrichter schnell gefällt. Und das, obwohl er aus dem Kreis der Hofräte, die sich zur Partei der Hexenprozess-Befürworter zählen, massive Unterstützung erhält. 

Ab 1612
In den fränkischen Hochstiften weitere Hexenverfolgungen

Bamberg * In den fränkischen Hochstiften erreichen die Hexenverfolgungen einen neuen Höhepunkt. Vor allem der Bamberger Weihbischof Friedrich Förner tut sich als Antreiber hervor.

In der Zeit von 1610 bis 1630, in der er sein einflussreiches Kirchenamt ausübt, fordert er fanatisch die „Ausrottung der Trudner“, wie man hier die Hexen bezeichnet. Noch während der ersten Verfolgungswelle der Jahre 1612/13 kommt es zur Hinrichtung von 15 Hexen. 

21. Januar 1612
Eine Strafarbeit für die voreiligen Juristen

München * Der Geheime Rat schickt das „Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste“ wieder zurück, weshalb es den Beamten erst im März 1612 zugänglich gemacht werden kann. Die für den voreiligen Druck verantwortlichen Hofräte Dr. Cosmas Vagh und Dr. Hieronymus Faber mussten die Korrekturen als Strafarbeit persönlich in die anderen Exemplare übertragen.

Das Verhalten des Hofrats gegenüber dem Geheimen Rat löst auch die Untersuchung der Vorgänge in Wemding aus. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
21. Juli 1612
Das Aberglaubens- und Hexenmandat zeigt keine große Wirkung

München * Zur Veröffentlichung des Hexenmandats muss dieses von der Kanzel verlesen werden. Doch der Landrichter von Friedberg berichtet, dass sich die Priesterschaft im Bezirk der Verlesung des Hexenmandats verweigern würde und führt dies auf den Einfluss der zuständigen Bischöfe zurück.

Außerdem untersagt der Geheime Rat dem Hofrat die Veröffentlichung des Mandats in den Hofmarken. Damit zeigt das Mandat keine allzu große Wirkung. 

23. Mai 1613
Dr. Gottfried Sattler wird in Markt Schwaben hingerichtet

München - Markt Schwaben * Herzog Maximilian I. macht der Vorschlag, das Urteil gegen Dr. Gottfried Sattler außerhalb von München zu vollstrecken, um so ein größeres Aufsehen zu vermeiden. Dr. Gottfried Sattler wird wenig später in Markt Schwaben hingerichtet. Es ist aber nicht die willkürliche Art seiner Prozessführung, die zu seiner Verurteilung führt, sondern

  • die „Unterschlagung und Veruntreuung“ und damit
  • die „Schmälerung der landesherrlichen Einnahmen“

Erst nach dem Wemdinger Fiasko setzt sich beim Hofrat eine vorsichtigere Verfolgungspraxis durch. Die Außenbeamten werden jetzt sorgfältiger überwacht und voreilige Maßnahmen frühzeitiger gerügt. In der Folgezeit endeten die meisten Untersuchungen wegen Zauberei mit strengen Verweisen. 

1614
Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei

München * Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei, nachdem er dreimal hintereinander eine geronnene Milch heimbrachte. Mit vorformulierten Fragen stimuliert das Kürschnerehepaar, bei dem er angestellt ist, ihn zu Hexereigeständnissen.

Auf Anraten eines Paters wird der Stadtrichter vom Verdacht informiert und der Junge unter Einsatz der Folter verhört. Der Rat der Stadt stellt abschließend fest, dass das Geständnis ein erdichtetes Lügen- und Fabelwerk sei und sperrt statt des Knaben das Kürschnerehepaar acht Tage bei Wasser und Brot ins Gefängnis. 

12. September 1615
Das Münchner Stadtgericht kommt unverhofft zu einem Hexenprozess

München-Graggenau * Ohne eigenes Zutun kommt das Münchner Stadtgericht zu einem Hexenprozess. Eine Bettlerin wird nach einem Selbstmordversuch festgenommen und diese erklärt dazu völlig unerwartet, dass sie, Barbara „Bärbl“ Schwerzin, „vom Teufel besessen“ und sie, ihre Schwester Elisabeth „Elsl“ und besonders ihre Mutter Katharina Hexen seien. An diesem 12. September beginnt der Hexenprozess. 

4. Dezember 1615
Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung von drei Hexen

München-Graggenau * Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung der drei Hexen: Barbara Bärbl, Elisabeth Elsl und Katharina Schwerzin. Auch der Hofrat schließt sich dem Vorschlag an. Doch nun stellt sich Herzog Maximilian I. gegen die Auffassung des Stadtrats und seiner eigenen Justizbehörde.  

Auf Drängen Herzog Maximilians I. nimmt dieser städtische Hexenprozess beinahe wieder ausufernde Formen an. Getreu der Doktrin: „Wo eine Hexe ist, da sind noch mehr zu finden.“ 

Ab 1616
In Würzburg kommt es zu Hexen-Verfolgungen

Würzburg - Tübingen * In Würzburg kommt es unter Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn zu ersten Verfolgungen. In einem Tübinger Bericht berichtet ein anonymer Verfasser über den aufkeimenden Hexenwahn im Hochstift:

„Auß dem Bißthum Würzburg: Gründliche Erzehlung der Bischof zu Würzburg das Hexenbrennenim Frankenland angefangen, wie er dasselbeforttreiben, und das Ungeziffer gentzlich außrotten wil, und allbereit zu Geroltzhoffen starke Brände gethan, hinführe alle Dienstag thun will“

21. Januar 1616
Der Hexenprozess gegen die Familie Schwerzin wird wieder aufgenommen

München * Der Hexenprozess gegen Barbara, Elisabeth und Katharina Schwerzin wird wieder aufgenommen. Nach den Geständnissen der Elsl Schwerzin unter der Folter werden vier weitere Frauen verhaftet, jedoch im Mai wieder entlassen. Am letzten Gerichtstag widerrufen die Mutter Katharina und ihre Tochter Bärbl alles vorher gesagte; nur Elsl bleibt bei ihren früheren Aussagen.

Das Stadtgericht nimmt nun den Prozess mit verstärkter Anwendung der Folter wieder auf, prüft aber die erzwungenen Aussagen besser nach und muss feststellen, dass die Aussagen frei erfunden und erlogen sind. 

1617
Im Bistum Eichstätt beginnen die Hexen-Verfolgungen

Eichstätt * Im Bistum Eichstätt beginnen die Hexen-Verfolgungen. Dort ist es Johann Christoph von Westerstetten, der sich bereits im Bistum Ellwangen als fanatischer Hexenbischof hervortat und an seiner neuen Wirkungsstätte die Hexen-Verfolgungen forciert. In seiner Amtszeit zwischen 1617 und 1630 lassen sich mindestens 155 Hinrichtungen [133 Frauen und 22 Männer] nachweisen. Mit seinem Tod enden auch die Verfolgungen.

Auch in Eichstätt gehen die Verfolgungen durch alle sozialen Schichten, Opfer werden Bürgermeister, Ratsherren und deren Frauen ebenso wie der Klosterrichter und andere. 

1618
Hexenprozesse gegen Kinder in Augsburg

Augsburg * Besonders unverständlich erscheint uns die nicht zu unterschätzende Anzahl von Hexenprozessen gegen Kinder. In der Reichsstadt Augsburg finden in den Jahren zwischen 1618 und 1730 acht derartige Verfahren statt, in denen 45 Kinder und Jugendliche betroffen sind. Ein Drittel davon sind Mädchen, der Rest sind Knaben, die alle dem Unterschichtenmilieu entstammten. 

Ab 1626
Die Hexenverfolgungen in Bistum Würzburg werden ausgeweitet

Bamberg * Der Neffe des Bamberger Fürstbischofs Johann Georg II. Fuchs von Dornheim, Philipp Adolf von Ehrenberg, ein „Eiferer“, weitet in den Jahren 1626 bis 1630 die Hexenverfolgungen massiv aus.

Dabei geraten - im Gegensatz zum üblichen Verlauf der Verfolgungen - zahlreiche Adelige und Bürger, aber auch Ordensleute und sogar das Verfolgungspersonal selbst in den Sog der „Trudenjagd“.

Nach der Beendigung der Hexenverfolgung durch eine Entscheidung des Reichskammergerichts und dem Einmarsch der schwedischen Truppen sind in der Stadt Würzburg 220 Personen und im Hochstift Würzburg über 900 Menschen als Hexen erst geköpft und dann verbrannt worden. 

1626
Erste Stimmen der Jesuiten gegen die Verfolgung der Hexen

München * Selbst unter den Jesuiten gibt es erste Stimmen, die sich entschieden gegen die Verfolgung der Hexen aussprechen. Dazu gehört der Jesuitenpater Adam Tanner, der sich im dritten Band seines Werkes „Theologiae Scholasticae“ vehement gegen die Ansicht wehrt, dass Gott es zulassen würde, dass neben vielen „Schädlichen“ auch viele „Unschuldige“ sterben müssten.

Tanner bejaht zwar die Existenz der Hexen, glaubt grundsätzlich an den „Teufelspakt“ und sieht in der Hexerei ein „todeswürdiges Verbrechen“, dem der Prozess zu machen sei.

  • Er verlangt aber auch, dass bis zum Beweis des Gegenteils von der Unschuld der Angeklagten auszugehen sei.
  • Geständnisse unter der Folter dürfen keine Begründung für einen Urteilsspruch sein. 

Seine Forderungen bringen dem Jesuiten Adam Tanner mannigfache Anfeindungen ein.
Erboste Inquisitoren drohen ihm sogar die Folter an. 

1. März 1627
Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt

Eichstätt * Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt. Sie wurde aufgrund von 16 Denunziationen gefangen genommen und „gütlich und peinlich vernommen“. 20 Tage hält sie den Qualen einer extrem grausamen und sich immer steigernden Folterprozedur stand, erst dann ist die selbstbewusste Frau gebrochen.

Sie gesteht schließlich alles, was man ihr vorsagt: „Wetterzauber, Kinderausgraben, Coitus mit dem ‚bösen Feind‘, Schadzauber mit Pulver und Salben an Menschen und Tieren“. Außerdem nennt sie noch 34 Gespielinnenan denen sich die fürstbischöflichen Kommissare im Anschluss ebenfalls vergehen. 

8. Mai 1627
Ursula Bonschab wird von Rechts wegen als Hexe verbrannt

Eichstätt * Ursula Bonschab wird „von Rechts wegen“ als Hexe mit dem Schwert der Kopf abgeschlagen und ihr Körper anschließend auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Das nicht unbeträchtliche Vermögen der Bürgermeisterin wird vom Fürstbischof Johann Christoph von Westerstetten, seinen Terrorkommissaren, Foltermeistern und Henkerknechten geraubt. 

1628
Kurfürst Ferdinand von Köln verstärkt die Hexenverfolgung

Köln * Kurfürst Ferdinand von Köln, sowie Bischof von Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, erlässt eine überarbeitete Hexenprozessordnung, in der er die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung - Constitutio Criminalis Carolina verschärft und den Einsatz der Folter erleichtert. 

Ab 1629
Wemding ist erneut das Zentrum einer Hexenverfolgung

Wemding * Im Kurfürstentum Baiern ist Wemding von 1629 bis 1630 erneut das Zentrum einer Hexenverfolgung. Die baierische Enklave liegt auf fränkischem Gebiet und ist umgeben von den Auswirkungen der dortigen Hexenverfolgungen.

Denunziation aus dem Herzogtum Pfalz-Neuburg und der Grafschaft Oettingen führen auch hier zu einer neuen Verfolgungswelle - trotz der gemachten schlechten Erfahrungen. Vierzig Personen werden Opfer des Hexenwahns. 

1629
Auch Ingolstadt bekommt noch einen Hexenprozess

Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.

Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.

6. Juli 1629
Erfolgreiche Einführung einer neuen Foltermethode

Ingolstadt * Die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt stellt das Todesurteil gegen Catharina Nickhlin aus, nachdem der Hofrat zuvor die Hinrichtung durch Verbrennen befohlen hat.

Dr. Kolb exekutiert in Wallerstein zwischen 1628 und 1630 zwanzig Hexen, in Wemding ist er im Jahr 1629 für die Hinrichtung der ersten neun Delinquenten verantwortlich. Den Erfolg von Dr. Wolfgang Kolb führt man auf die Einführung einer neuen Foltermethode zurück: auf den Bock, den er erstmals im Kurfürstentum Baiern anwendet. 

Mai 1631
Friedrich Spees Schrift gegen Folter und Hexen-Verfolgungen

München * Die Schrift „Cautio Criminalis“ des Jesuitenpaters Friedrich Spee erscheint, in der er sich - erstmals im katholischen Bereich - kritisch mit der Anwendung der Folter und den Hexen-Verfolgungen auseinander setzt. Die Schrift muss anonym erscheinen.

Auch ein aussagekräftigerer Titel - wie etwa „Wider den Hexenwahn“ - wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die allgemein herrschende Überzeugungen gewesen und geeignet, neben dem Verfasser auch noch den Drucker und den Verleger in Verdacht zu bringen, dass sie Hexen in Schutz zu nehmen und somit die Partei des Satans stärken würden.

Der Jesuitenpater Friedrich Spee hatte während seiner Aufenthalte in den Zentren der Hexenverfolgung in Köln, Trier, Würzburg, Mainz, Speyer und Paderborn Hexenprozesse verfolgt und kam dabei zur Überzeugung, dass die Folter nicht zur Wahrheitsfindung geeignet sei.

Das verstößt freilich gegen die damalige Rechtsauffassung, denn daraus lässt sich ableiten, dass die verdächtigten Frauen - trotz ihrer Geständnisse unter der Tortur - unschuldig sind.

Innerhalb der Gesellschaft Jesu bleibt die Autorenschaft des Paters Friedrich Spee nicht verborgen. Zeitweise droht ihm sogar die Entlassung aus dem Jesuitenorden. 

1641
Ermittlungen wegen des Auftauchens von Werwölfen

Straubing * Im Rentamt Straubing gibt es Ermittlungen wegen des Auftauchens von Werwölfen im Baierischen Wald. Dort hat sich in der Zeit des Krieges „allerhandt zauberische abergläubische Khünstten und sonderlich zwar das Paizen (wodurch Vich und Leithen an Leib und Leben khan Schaden zuegefüegt werden) so starkh eingerissen und überhandt genommen, das der gemaine ainfeltige Burger und Baursmann in die Gedankhen gleichsamb gerathen, er sich beregter abergläubischer Khünsten ohne Sindt und befahrende Bestraffung gebrauchen und bedienen khönne“.

Um die Verdächtigten verhaften zu können, wird ein eigenes Gefängnis erbaut. 

Ab 1643
Der letzte große Hexenprozess in Rain am Lech im Kurfürstentum

Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.

  • Die immensen Kosten, die auch aus den Hinterlassenschaften der Hexen nicht finanziert werden können, lassen den Hofrat von weiteren Hexen-Verfolgungen Abstand nehmen.
  • Auch die weitgehend beachteten Beschränkungen der Folter und die Strategie des Widerrufs steuern ihren Teil dazu bei.

Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können. 

9. Januar 1666
Der 78-jährige Greis Simon Altseer wird als Hexer hingerichtet

München * Der 78-jährige Greis Simon Altseer aus der Hofmark Rottenbuch wird - wegen seiner Gefährlichkeit - in München als Hexer hingerichtet. Er wird auf der Gerichtsstatt mit glühenden Zangen gezwickt und ihm dann - wegen seiner Diebstähle - die rechte Hand abgehackt. Schließlich wird er auf dem Scheiterhaufen erdrosselt und anschließend sein Leichnam zu Asche verbrannt. 

Ab 1675
Der „Zauberer-Jackl-Prozess“ im Fürstbistum Salzburg

Salzburg * Im Fürstbistum Salzburg wird in den Jahren von 1675 bis 1690 der „Zauberer-Jackl-Prozess“ durchgeführt. Er betrifft vor allem umherziehende Bettler- und Vagantenkinder aus der Bande des nie gefassten Zauberer-Jackls.

90 Prozent der hingerichteten Kinder und Jugendlichen, die überwiegend unter 21 Jahre alt sind - das jüngste ist 11Jahre - sind männlich und stammen fast durchweg aus den unteren sozialen Schichten.

Auf Unterstützung aus der bäuerlichen Bevölkerung können sie nicht hoffen, im Gegenteil: Die vagierenden Bettlergruppen sind verhasst, weil man ihnen unterstellt, sie würden„schlechtes Wetter, Missernten und Hungersnöte herbeizaubern können. 

17. September 1701
Die 17-jährige Maria Theresia Käser wird als Hexe hingerichtet

München * Die 17-jährige Wachtmeisterstocher Maria Theresia Käser aus Pfaffenhofen als Hexe auf der Richtstatt enthauptet und ihr geschundener Körper anschließend verbrannt.

Maria Käser wird früh elternlos und ist auf Betteln und Stehlen angewiesen. Das armselige und heruntergekommene Mädchen ist aufgrund ihrer niedrigen sozialen Stellung zur Hexe geradezu geboren. Die junge Frau wird von einem verschmähten Liebhaber der Hexerei bezichtigt. Unter der Folter gesteht sie, am Hexensabbat teilgenommen, sich dem Teufel mit „Leib und Seele“ ergeben sowie ihr Amulett und einen geweihten Gürtel mit Füßen getreten zu haben. 

1715
Der große baierischen Kinderhexenprozess in Freising

Freising * Der große baierischen Kinderhexenprozess geht in Freising, in zwei Teilen vonstatten. Die Bettelkinder Andre, genannt der Drudenfanger, und Lorenz werden unter der Beschuldigung, Ferkel und Mäuse hergezaubert zu haben, verhaftet. Die Verhöre ergeben weitere Beschuldigungen. 

Bis zum Jahr 1723
Weitere Hinrichtungen im Freisinger Prozess

Freising * Zwischen 1721 und 1723 werden acht Burschen und junge Männer im Alter zwischen 14 und 23 Jahren und drei Bettlerinnen mittleren Alters in Freising hingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt ist der Zenit der Hexen-Verfolgungen“allerdings längst überschritten. Der Freisinger Prozess ist ein Auslaufmodell, was aber den Hingerichteten allerdings nicht hilft. 

1746
Das Landgebot gegen Aberglauben und Hexerei wird erneut veröffentlicht

München * Das Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste wird durch Kurfürst Max III. Joseph erneuert. Es handelt sich dabei um eine fast wörtliche Wiederholung des Textes aus dem Jahr 1611 beziehungsweise 1665. 

1750
Der Maria Pauer wird der Prozess wegen Schadenszauber gemacht

Mühldorf * In Mühldorf am Inn, das zu diesem Zeitpunk zum Fürstbistum Salzburg gehört, wird der 16-jährigen Maria Pauer der Prozess wegen Schadenszauber gemacht.

  • Im Mühldorfer Hexenkammerl hält man sie monatelang wie ein Tier gefangen.
  • Am Ende des Hexen-Prozesses wird sie zum Tode durch Verbrennen verurteilt, dann aber gnadenhalber zuvor geköpft.  

Maria Pauer müsste die letzte Hexenverbrennung auf bayerischem Boden gewesen sein. 

13. Oktober 1766
Don Ferdinand von Sterzinger hält Reden gegen den Hexenwahn

München * Der Theatiner-Pater Don Ferdinand von Sterzinger hält eine Rede gegen den Hexenwahn. Sein Vortrag befasst sich mit „dem gemeinen Vorurteil der wirkenden und tätigen Hexen“. Er geht als Vertreter der Aufklärung gegen Aberglauben und Unwissenheit vor.

Seine Schriften gegen Hexen sowie das Zauber- und Gespensterwesen bringen ihm grenzüberschreitende Achtung und Anerkennung ein. Der Theatinerpater bricht damit eine langwierige Diskussion vom Zaun, die als Baierischer Hexenkrieg bekannt wird. Im weiteren Verlauf streitet man in 28 Streitschriften um das Für und Wider.

Als besondere Gegner des Theatinerpaters offenbaren sich die Benediktiner von Scheyern, deren Kreuzreliquie angeblich gegen Verhexung wirksam ist und die in der Demontage des Zauberei-Tatbestands ihr Geschäft mit den von ihnen vertriebenen heiligen Gegenständen gefährdet sehen. 

Doch Dank der Stellungnahme der Akademie der Wissenschaften kommt es in Churbaiern zu keinen Hexenverfolgungen mehr. Auch in anderen süddeutschen Territorien erlahmen schließlich die Hexenverfolgungen. 

4. April 1775
Die als Hexe verurteilte Anna Maria Schweglin soll hingerichtet werden

Kempten * Die zum Tode mit dem Schwert wegen Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft verurteilte Hausmagd Anna Maria Schweglin aus Kempten soll hingerichtet werden. Sie gilt als die letzte hingerichtete bayerische Hexe. Doch sie stirbt - wie man erst 1995 entdeckt - anno 1781 im Gefängnis. 

1790
Kurfürst Carl Theodor führt den Illuminateneid ein

München * Kurfürst Carl Theodor führt den sogenannten Illuminateneid ein. Jeder Beamte und Geistliche muss versichern, dass er keiner geheimen Gesellschaft angehört. Zusätzlich gibt es Inquisitorische Untersuchungsverfahren gegen verdächtige Personen und Gruppen.  

Es herrscht „eine gewisse finstere Stimmung in Baiern, jener ähnlich, welche zu den Zeiten der Hexenprozesse durch ganz Deutschland geherrscht hatte. Der geringste Verdacht, die unbedeutendste Veranlassung reichte hin, um für einen Illuminaten gehalten zu werden“

Um den August 1986
Papst Johannes Paul II. bekräftigt die Existenz des Satans

Rom-Vatikan * Papst Johannes Paul II. bekräftigt die Existenz des Satans.

  • Hexenangst ist aber beileibe keine rein katholische Angelegenheit.
  • Hexenglauben findet sich auch unter Protestanten.
  • Vor allem pietistisch geprägte Richtungen innerhalb der protestantischen Konfession bejahen eine angstbesetzte Vorstellung vom Teufel. 
7. Februar 2013
Die 20-jährige Leniata Kepari wird bei lebendigem Leib als Hexe verbrannt

Mount Hagen * In Mount Hagen in Papua Neu-Guinea wird die zwanzigjährige Leniata Kepari bei lebendigem Leib als Hexe verbrannt. Die junge Frau soll einen Knaben verhext haben. Der Sechsjährige hat zuvor über Schmerzen in Magen und Brust geklagt und ist daraufhin in das Krankenhaus gebracht worden. Am nächsten Tag stirbt er.  

Die Männer ziehen die mutmaßliche Hexe aus, foltern sie mit einer erhitzten Eisenstange, fesseln sie und übergießen sie mit Benzin. Danach wird Kepari Leniata ins Feuer geworfen. Sie verbrennt bei lebendigem Leib. Bilder zeigen sie unter einem brennenden Lkw-Reifen, der offenbar noch auf sie geschmissen wurde. Sie selbst ist Mutter eines acht Monate alten Mädchens.  

Polizisten und Feuerwehrleute schreiten nicht ein. Angeblich lässt die Meute ihr Einschreiten nicht zu.