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1130
Der gerechte Krieg ist als das kleinere Übel akzeptiert

Clairvaux * Für Bernhard von Clairvaux ist der gerechte Krieg als das kleinere Übel akzeptiert. Unter Christen ist er nur gerecht, wenn die Einheit der Kirche auf dem Spiel steht. Gegen die Juden, die Ketzer und die Heiden soll Gewalt vermieden werden, weil sich die Wahrheit nicht mit Gewalt durchsetzen lässt.

Der Christ soll überzeugen, weshalb - aus der Sicht des später zum Heiligen erklärten Bernhard von Clairvaux - gegen diesen Personenkreis nur ein Verteidigungskrieg gerechtfertigt ist, bei dem er allerdings die Gewalt auf ein Mindestmaß reduziert wissen will.

Vom Gerechten Krieg zum Heiligen Krieg ist es damit nicht mehr weit, solange er gegen die Heiden und Ungläubigen gerichtet ist. Bernhard von Clairvaux hebt in seinen Kreuzzugpredigten die islamische Aggression und Bedrohung der gesamten christlichen Kirche hervor. Sein Fazit lautet: Nur durch einen Gerechten und Heiligen Krieg kann der Frieden wieder hergestellt werden. Unter Frieden versteht der Kirchenmann die Aufrechterhaltung der gottgewollten Ordnung.

Bernhard von Clairvaux will aus Raubrittern, Weiberhelden, Totschlägern, Meineidigen und Friedensbrechern zutiefst beherrschte, asketische und christliche Ritter machen. Dabei will er aber die natürlichen Triebe - wie Aggression - nicht unterdrücken, sondern sie durch höhere Ziele - sozusagen - veredeln. Im Zentrum seines Werkes steht deshalb der Begriff der „militia Christi“. „Gute Ritter“ kämpfen, um Glauben und Kirche zu verteidigen, „Schlechte Ritter“ wirken in prunkvollem Aufzug und folgen eigensüchtigen Motiven.

In einer Werbeschrift für die Tempel-Ordensritter sagt der heilige Bernhard: „An erster Stelle stehen Disziplin und uneingeschränkter Gehorsam. Jeder kommt und geht, wie es der Vorgesetzte befiehlt. Jeder trägt die ihm zugeteilte Kleidung, keiner besorgt sich Nahrung oder Kleidung nach seinem Gutdünken. Hinsichtlich Ernährung und Gewandung gibt man sich mit dem Notwendigsten zufrieden und meidet alles Überflüssige.

Die Templer leben maßvoll und fröhlich in einer Gemeinschaft, ohne Frauen und Kinder. Um der apostolischen Lebensweise möglichst nahe zu kommen, leben sie alle unter gleichen Bedingungen im gleichen Haus, auch nennen sie nichts ihr eigen, um einer einheitlichen Gesinnung und eines friedlichen Zusammenlebens willen. Ungebührliche Reden, nutzlose Beschäftigung, lautes Gelächter, heimliches Tuscheln und selbst unterdrücktes Kichern sind unbekannt. Sie verabscheuen Schach und Würfelspiel; sie hassen die Jagd, ja, sie erfreuen sich nicht einmal am Flug des Falken. Sie verachten Komödianten, Taschenspieler, Schwätzer und zweideutige Lieder sowie Vorstellungen von Possenreißern, denn sie erachten das alles als sinnlose, nichtige Torheiten.

Sie tragen das Haar kurz geschnitten, weil es ihrer Ansicht nach beschämend für einen Mann ist, langes Haar zu haben. Niemals übertrieben gekleidet, baden sie selten; sie sind schmutzig und behaart, und ihre Haut erscheint gebräunt vom Tragen des Kettenhemds und von der Sonne“.

Die Glaubenskrieger sollen in die Schlachten Gottes ziehen. Und sollte ein Templer dabei sein Leben verlieren, so stirbt er selig als Blutzeuge für den christlichen Glauben. In der Werbeschrift Bernhards liest sich das so: „Freue dich, starker Kämpfer, wenn du in dem Herrn lebst und siegst! Aber noch mehr frohlocke und rühme dich, wenn du stirbst und dich mit dem Herrn vereinst“.

Die Gegner der Glaubenskrieger sind ja „nur“ Heiden ohne Glauben.

1157
Die Salzstraße wird nach Munichen umgeleitet

München - Haidhausen * Im Jahr 1157 - zuvor und danach war Herzog Heinrich XII. der Löwe nicht in Baiern - wird die Salzstraße nach Munichen umgeleitet.  

  • Die Salzstraße muss man sich als Trampelpfad vorstellen, denn der Lastentransport erfolgt noch nicht mit Fuhrwerken oder Karren, sondern mit Saumpferden. 
  • Sie führt noch nicht über den Gasteig (= gacher Steig = steiler Weg) hinunter zur Isar, sondern nutzt eine Fuhrt etwa auf der Höhe der heutigen Maximiliansbrücke.  

Dass der Welfenherzog ein elementares Interesse an der Aufhebung des unrechtmäßig in Föhring eingerichteten bischöflichen Fernhandelsmarktes hat, ist naheliegend, da er der größte Nutznießer dieser Entscheidung ist. Und der Freisinger Bischof will nach den Erfahrungen von Worms retten, was noch zu retten ist. Schon deshalb ziehen die beiden Kontrahenten gemeinsam mit dieser Angelegenheit vor den Kaiser. 

13. Januar 1179
Herzog Heinrich der Löwe wird als Angeklagter vorgeladen

Worms * Auf dem Hoftag zu Worms wird der eigentliche Ankläger Herzog Heinrich als Angeklagter vorgeladen. Er ist sich über die gegen ihn eingeleitete Aktion im Klaren und glaubt nicht mehr daran, sein Recht zu erlangen. Die Verweigerung von Chiavenna hat ihn in die Isolierung geführt. Aus den verschiedensten und zum Teil weit zurückliegenden Gründen haben sich der Kaiser, der Kölner Erzbischof sowie viele sächsische Bischöfe und Adelige gegen den Löwen verbündet.

Der Gerichtstag bringt ihnen den ersten Erfolg: Da sich Heinrich weigert zu erscheinen, macht er sich, da er „die Majestät verachtete“, der Rechtsverweigerung, der contumancia, schuldig.

Kaiser Friedrich I. Barbarossa kommt das Nichterscheinen des Herzogs gerade recht, da er sich auf diesem Wormser Hoftag die schwäbischen Welfenbesitzungen, die er nur wenige Wochen zuvor trotz des Erbvertrags zwischen Welf VI. und Heinrich dem Löwen gekauft hatte, formell übertragen lässt. 

28. Mai 1239
Münchens ältestes Stadtsiegel

München * Das älteste erhaltene Stadtsiegel findet sich auf einer Urkunde, in der die Bürgerschaft erstmals neben dem stadtherrlichem Richter auftritt. Das Siegel zeigt einen Mönchskopf mit überzogener Kapuze in einem von zwei Türmen flankierten offenen Tor, über dem ein Adler erscheint. Den Adler als Symbol des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation führen die Wittelsbacher Herzöge in ihrer Funktion als baierische Pfalzgrafen und als Münchner Gerichtsherren seit 1179 in ihrem Wappen. -

Der Stadtherr ist zu diesem Zeitpunkt noch der Bischof von Freising, Konrad I. von Tölz, den die Wittelsbacher Herzöge aber aus „ihrer” Stadt verdrängen wollen und werden. 

19. Juni 1294
Das Rudolfinum ist das Grundgesetz der Stadt München

München * Im Rudolfinum, dem aus 22 Artikeln bestehenden Grundgesetz der Stadt München, bestätigt Herzog Rudolph I. der Stadt alle Rechte seiner Vorgänger. Die Stadt München bekommt die Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der drei Fälle, die zum Tode führen.

Im Rudolfinum wird bereits der Begriff Burgfrieden als ein Bereich außerhalb der Stadtmauern formuliert, der zum Rechtskreis der Stadt gehört. Wörtlich heißt es dort: „in der stat oder darumbe, daz doch zu der stat gehöret.“ 

13. Oktober 1307
Philipp IV. lässt die Templer in ganz Frankreich verhaften 

Paris - Königreich Frankreich * Im Morgengrauen beginnt eine landesweit vorbereitete Verhaftungsaktion gegen den Templerorden. Königliche Amtsträger nehmen die Ordensbrüder fest, beschlagnahmen ihre Güter und stellen die Niederlassungen unter königliche Kontrolle. Auch Großmeister Jacques de Molay gerät im Pariser Temple in Gefangenschaft. Die überraschende Aktion trifft den Orden weitgehend unvorbereitet; ein organisierter bewaffneter Widerstand bleibt aus. 

Die Grundlage bildet ein geheimer Befehl König Philipps IV. vom 14. September 1307, dem Fest der Kreuzerhöhung. Darin ordnet er die Festnahme aller Templer seines Königreichs sowie die Sicherstellung ihres beweglichen und unbeweglichen Besitzes an. Die königlichen Amtsträger sollen die Gefangenen für ein kirchliches Verfahren festhalten. 

Das Schreiben schildert die angeblichen Vergehen in einer betont empörten Sprache. Den Templern wird vorgeworfen, bei ihrer Aufnahme Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken und sich obszönen Handlungen zu unterziehen. Hinzu kommen Anschuldigungen wegen sexueller Beziehungen zwischen Ordensbrüdern. Philipp stellt diese Behauptungen als glaubwürdig übermittelte Verbrechen dar, obwohl ihre gerichtliche Prüfung noch aussteht. 

Mit seinem Vorgehen greift der König der bereits angekündigten päpstlichen Untersuchung vor. Der Orden untersteht unmittelbar dem Papst, weshalb Clemens V. den eigenmächtigen Zugriff als Eingriff in seine Zuständigkeit betrachtet. Am 27. Oktober protestiert er gegen die Verhaftungen, die Folter und die Einziehung des Ordensvermögens. 

In Paris beginnen am 19. Oktober die Verhöre der Gefangenen. Das erhaltene Verhörprotokoll erfasst die Aussagen von 138 Templern, darunter Jacques de Molay. Unter dem Druck der Haft, von Drohungen und Folter kommen zahlreiche Geständnisse zustande. Sie bilden eine wesentliche Grundlage des weiteren Verfahrens, sind jedoch keine verlässlichen Beweise für die behaupteten Praktiken. 

Die Verhaftungen leiten die offene Verfolgung des Templerordens in Frankreich ein. Der Orden ist damit noch nicht aufgehoben; darüber entscheidet erst Papst Clemens V. im Jahr 1312. 

5. Juni 1311
Die Ottonische Handfeste gibt den Ständen neue Privilegien

Landshut * Herzog Otto III. von Niederbaiern gewährt in der Ottonischen Handfeste den Niederbaierischen Ständen Privilegien und Rechte gegen die Leistung einer einmaligen Steuer. Der Adel, der Klerus sowie die Städte und Märkte erhalten dadurch für ihre Besitzungen die Niedere Gerichtsbarkeit. 

1. Mai 1316
Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung

Haidhausen * König Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung. Die Ordnung enthält unter anderem eine Vorschrift, wonach „aus der ganzen Versammlung der siechen Menschen” ein Hausmeister und eine Hausmeisterin benennen sind, die auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten haben. Die Spital-Insassen müssen ihnen Gehorsam leisten.

Übertretungen einzelner Bestimmungen haben zum Teil sehr empfindliche Strafen für die Kranken zur Folge. Disziplinierungsmittel sind vorgesehen. Sie reichen von Geldstrafen bis zu Fasten bei Wasser und Brot, dem Essen auf dem Stubenboden, der Verrichtung von vorgeschriebenen Gebeten - kniend auf dem Stubenboden - in Anwesenheit der anderen Spitalinsassen. Selbst Strafen in der Kheichen, dem Kerker, bei Wasser und Brot, sind unter bestimmten Umständen möglich.

  • Mit vier Stunden nehmen die religiösen Übungen und Gebete den größten Teil des Tages ein.
  • Die Arbeitszeiten zugunsten des Leprosenheims werden auf dreieinhalb Stunden pro Tag begrenzt.
  • Commissionäre überwachen die Arbeit im Siechen-Spital.  

Mittelalterliche Spendentätigkeit hat sehr viel mit dem Seelenheil des Geldgebers zu tun. Je größer deren Spendierfreudigkeit ausfällt, desto länger sind die Gebete der Almosenempfänger und desto schneller kommen die Reichen dem „Paradies“ ein Stückchen näher.

Das Leprosenhaus ist vornehmlich für Münchner Bürger und die in der Stadt Dienenden bestimmt.  
Nur sie erhalten hier unentgeltliche Aufnahme und Verpflegung. Für die „Auswärtigen Siechen” müssen die zuständigen Landgerichte die anfallenden Kosten übernehmen.

10. September 1319
Die Grafschaft auf dem Yserrain entsteht

München - Freising * König Ludwig IV. der Baier verkauft um 100 Mark Silber, was dem Wert von 24.000 Pfennigen entspricht, die Herrschaft über die Orte Ismaning, Niederföhring (heute Unterföhring), Oberföhring, Englschalking und Daglfing an das Hochstift Freising.

Die Freisinger Bischöfe sind in diesem Gebiet schon begütert, weshalb es sich bei diesem Vertrag nicht um den Verkauf von Grundbesitz handelt, sondern um die Übertragung der juristischen Macht über ein Gebiet. Die Besitzverhältnisse der anderen Eigentümer bleiben durch diese Abkommen vollkommen unberührt. 

Fürstbischof Konrad III. der Sendlinger von Freising wird damit auf diesem 30 Kilometer langen und fünf Kilometer breiten Gebiet den Gerichtsbann übertragen bekommen. Er ist damit der erste Landesherr der aus diesen Orten gebildeten Grafschaft auf dem Yserrain, der späteren Grafschaft Ismaning. 

Ohne die Übertragung der hohen Gerichtsbarkeit „mit Stock und Galgen“ hätte der Bischof den Galgen nicht aufrichten, niemanden im Gefängnis festhalten, noch dazu wegen Diebstahl, Brandstiftung, Notzucht, Totschlag oder Körperverletzung aburteilen können. Mit der Übertragung des Gerichtsbanns kann der Bischof nun nicht nur über Leben und Tod urteilen, sondern er besitzt damit auch die Regierungsgewalt. 

10. September 1319
Bogenhausen wird zum Grenzort

Bogenhausen * Durch die Übertragung des Gerichtsbanns für die Grafschaft auf dem Yserrain wird das Gebiet ein eigenständiges Staatsgebilde. Damit wird das baierische Bauerndorf Bogenhausen zu einem Grenzort - denn nur wenige hundert Meter hinter dem heutigen Herkomerplatz beginnt nun das freisingische Ausland. 

Suchbegriffe: Bogenhausen, Grenzort
1347
Das Stadtrechtsbuch beschreibt den Bau der Isarbrücke

München * Die heutige Ludwigsbrücke wird im Stadtrechtsbuch sinngemäß beschrieben: 

  • „Im Abstand von 36 Schuh [9,36 Meter] werden Joche, die aus einer Reihe von senkrecht zur Strömung gerichteten Baumstämmen bestehen, in den kiesigen Untergrund getrieben.
  • Dann sägt man sie auf gleicher Höhe ab und verbindet sie mit Querhölzern.
  • Sechs Balken liegen von Joch zu Joch.
  • Auf diese Balken werden Bohlen von 16 Schuh [4,67 Meter] Länge quer aufgebracht.
  • Dies ergibt die Brückenbreite.
  • Über diese Bohlen wird Kies geschüttet.
  • Die Höhe über den mittleren Wasserstand ist so ausgelegt, daß ein Mann, der auf einem Floß oder Kahn unter der Brücke hindurchfährt, mit ausgestrecktem Arm die Hauptträger nicht berühren kann“.
29. September 1369
Herzog Stephan II. muss die Grafschaft Tirol abtreten

Tirol * Nach mehr als sechs Jahren Krieg und trotz zäher Gegenwehr muss Herzog Stephan II. die Grafschaft Tirol gegen eine Entschädigung von 116.000 Gulden an die Habsburger abtreten. Die Grenzgerichte Schärding, Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel bleiben bairisch und werden in der Folgezeit dem Teilherzogtum Baiern-Ingolstadt zugeteilt.

8. November 1417
In Konstanz beginnt das Konklave zur Papstwahl 

Konstanz * Im Kaufhaus am Hafen, dem heutigen Konzilgebäude, beginnt das Konklave zur Wahl eines neuen Papstes. Neben 23 Kardinälen nehmen ausnahmsweise auch 30 Abgesandte der fünf Konzilsnationen teil. Die 53 Wahlberechtigten beziehen eigens eingerichtete Kammern und werden von der Außenwelt abgeschirmt. Die ungewöhnliche Zusammensetzung soll eine breite Anerkennung des künftigen Papstes sichern. 

1418
Das Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen von Baiern-Ingolstadt

Ingolstadt * Im Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen finden sich Hinweise auf die Falknerei in Baiern. Der Herzog von Baiern-Ingolstadt ist der Bruder der französischen Königin Isabeau de Baviére. Spätestens bei seinen langen Aufenthalten am Hof des französischen Königs lernt er die Beizjagd kennen.

Und da schon im Mittelalter an den Höfen des französischen Königs eine unglaubliche Prachtentfaltung herrscht, wird hier auch die Falknerei mit größtem Glanz und Aufwand betrieben. Es gibt dort sogar einen Falkenmeister des Königs, der später den Titel Großfalkonier von Frankreich trägt.

Herzog Ludwig VII. von Baiern-Ingolstadt, der sich anno 1402 mit Anna von Bourbon vermählt hatte, regiert und verwaltet sein Teilherzogtum nach französischem Muster. Der Adel kleidet sich französisch und sogar die Ingolstädter Häuser sind nach Pariser Geschmack erbaut und eingerichtet worden. Hier dürfte demzufolge auch die Beizjagd entsprechend aufwändig ausgeübt worden sein.

In dem bereits genannten Jägerbuch ist festgelegt worden, dass die Falkner zu dem Personenkreis gehören, die das Recht der Nachtselden in Anspruch nehmen können. Das bedeutet konkret, die vom Herzog den Klöstern und Kirchen auferlegte Verpflichtung, „unsere jägermaister, jäger und valcknär“ zu beherbergen und zu verpflegen oder ersatzweise jährlich einen Geldbetrag abzuliefern.

Die Prälaten von sechs Klöstern verklagen daraufhin Herzog Ludwig VII. vor dem Baseler Konzil, das ihn anno 1433 mit dem Kirchenbann belegt. Der Regent des Ingolstädter Herzogtums stirbt mit dieser Strafe.

7. Februar 1440
Eine Leiche im Fass strandet in München

München * An der Isarbrücke verfängt sich ein Fass, dass eine Selbstmörderin enthält, die sich durch Erhängen das Leben genommen hatte. Recherchen im Landgericht Wolfratshausen ergeben, dass man dort die Frau nicht begraben wollte und man sie deshalb in dem Fass auf das Wasser der Isar setzte. Die Münchner legen sie daraufhin wieder in das Fass und lassen sie weiter isarabwärts treiben.

Es war durchaus üblich, dass man Leichen oder Delinquenten, mit denen man nichts zu tun haben wollte, auf einem Floß auf der Isar aussetzte. 

24. Oktober 1460
Die Stadtgrenzen werden im Burgfriedensbrief festgelegt

München * Die Grenzen des Münchner Burgfriedens werden im Burgfriedensbrief festgelegt. Das auf der rechten Isarseite gelegene Gebiet gehörte ursprünglich zum Landgericht Wolfratshausen, das dort auch die Jurisdiktion, die Gerichtsbarkeit, ausübte. Die Stadtherren beantragten bei den regierenden Herzögen Johann und Sigmund die Erweiterung des Münchner Burgfriedens.  

In dem Erlass wurde daraufhin für den Bereich des Gasteigs bestimmt: „Es soll auch das Siechhaus auf dem Gastay enhalb der Yserpruckh vnnd auch dieselb Yserpruckh auch In vnnserer Statt München Burckfrid ligen. Doch so behalten wir vnns den wasserstromb der Yser, das vnns der mit Herrlichkeit soll beleiben vnnd zustehen“.

28. August 1498
München erhält Nutzungsrechte an Wäldern im Isarwinkel 

Tölz - München * Herzog Albrecht IV. erlaubt der Stadt München den Holzkohlehandel und überlässt ihr die Nutzung bestimmter Waldgebiete im Landgericht Tölz. Dort darf die Stadt Holz schlagen, Holzkohle herstellen und Anlagen für deren Transport auf der Isar errichten. Die Holzkohle versorgt unter anderem die Münchner Schmieden.

Suchbegriffe: Holzkohle, Schmiede
Um den 10. April 1504
Herzog Albrecht IV. erhält finanzielle und militärische Hilfe

München * Herzog Albrecht IV. von München-Oberbaiern erklärt sich bereit, die Gerichte Kufstein, Kitzbühel und Rattenberg an König Maximilian I. für seine Vermittlungstätigkeiten abzutreten. König Maximilian I. sagt ihm daraufhin eine finanzielle Unterstützung und 10.000 Mann als Hilfstruppe zu. 

23. April 1516
Das gesamtbayerische Reinheitsgebot: Strenge Regeln für die Brauer

Ingolstadt * Auf dem Landtag in Ingolstadt verkünden die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. eine neue Landes- und Polizeiordnung. Die darin enthaltene Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpolizei, Landesordnung, Satzung und Gebräuche des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch Vorschriften darüber, „wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Abschnitt wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet. 

Das gesamtbaierische Reinheitsgebot übernimmt wesentliche Vorschriften des Münchner Biergesetzes. Es regelt nicht nur die zulässigen Zutaten, sondern auch die Bierpreise und den Ausschank. In neuhochdeutscher Übersetzung lautet der betreffende Abschnitt: 

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern, sowohl auf dem Lande als auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi eine Mass oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchner Währung und von Georgi bis Michaeli die Mass für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller, bei Androhung der unten angeführten Strafe, gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzenbier, sondern anderes Bier brauen oder sonst wie haben würde, soll er es keineswegs für mehr als einen Pfennig je Mass ausschenken und verkaufen. 
  • Ganz besonders wollen wir, dass forthin überall in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande für kein Bier mehr Zutaten als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. 
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, sooft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. 
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbrauer in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder an das gemeine Bauernvolk ausschenkt, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt sein, die Mass oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben auszuschenken.“

 Wie stark das Misstrauen gegenüber den Brauern bereits zu dieser Zeit ist, zeigt auch die Verpflichtung zur Eidesleistung. Der Eid soll den mit dem Bierbrauen Beauftragten verdeutlichen, wie ernst die Herzöge die Einhaltung der Vorschriften nehmen. 

Darüber hinaus sind die Brauer verpflichtet, Bier „nach Notdurft“, also in ausreichender Menge, herzustellen und damit den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Selbst bei hohen Rohstoffpreisen und geringen Gewinnaussichten dürfen sie die Produktion nicht eigenmächtig verringern. 

In der ursprünglichen Fassung des Biergesetzes wollten die Herzöge den Brauern noch erlauben, gleichzeitig Einpfennig- und Zweipfennigbier zu brauen. Dabei sollten sie jedoch jeweils nur eine der beiden Sorten ausschenken dürfen. Ein solches Maß an Vertrauen erscheint letztlich zu groß. Deshalb erhält der endgültige Gesetzestext folgende Fassung: 

„Es sollen auch all Bräuen eins jeden Jahrs auf einem nämlichen Tag, den die Beschauer verkünden, zu denselben Beschauern kommen und ihnen ein jeder Bräu ansagen, was Biers, zu einem oder zweien Pfennigen, er brauen will; dasselbe Bier soll er alsdann ein Jahr nächst folgend ganz ausbrauen und schenken und kein anderes.“ 

Für diese Regelung ist vor allem die Befürchtung ausschlaggebend, die Brauer könnten unterschiedlich teure Biere miteinander vermischen. Das Reinheitsgebot von 1516 dient somit nicht allein der Festlegung der erlaubten Zutaten. Es soll zugleich die Bierpreise begrenzen, die Versorgung der Bevölkerung sichern und Verstöße der Brauer und Wirte verhindern. 

1538
Ein Connz Holzhauser wird als Haidhauser Hausbesitzer aufgeführt

Haidhausen * In einem Steuerverzeichnis des Landgerichts Wolfratshausen wird ein Connz Holzhauser als Haidhauser Hausbesitzer aufgeführt. Ob dieser aber mit der später auftauchenden Familie Holzhauser in einem Zusammenhang steht, lässt sich wegen Fehlens weiterer Angaben nicht mit Sicherheit feststellen. 

1544
Baiern kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers

München - Herzogtum Baiern * Im Herzogtum Baiern orientiert man sich vorläufig noch an dem Strafrechtskommentar des Andreas Perneder. Diese ist für die Strafrechtspraxis im Herzogtum wichtiger als die von Kaiser Carl V. im Jahr 1532 erlassene Constitutio Criminalis Carolina.  

Der baierische Kommentar kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers. Den sonstigen Aberglauben, insbesondere die weiße Magie, hält Perneder dagegen nicht für strafbar. 

1553
Juden ist der Aufenthalt im Herzogtum Baiern verboten

München * Die Vertreibung aller Juden aus dem Herzogtum Baiern wird von den versammelten baierischen Landständen in der neuen „Landesordnung“ aufgenommen. Die „Landschaft“ besteht aus Vertretern des Klerus mit Grundherrschaft, des Adels sowie der Städte und Märkte mit niederer Gerichtsbarkeit.

Weil der Landtag in der Regel nur alle drei Jahre zusammenkommt, ist es für Herzog Albrecht V. die erste Gelegenheit, seinen Erlass zur Vertreibung aller Juden vom 21. Dezember 1551 gesetzlich zu verankern.

29. Oktober 1555
Ulrich Diefstetter wird Mühlenbesitzer in der Au

Au * In einem Lehensbrief wird die Übergabe der Mühle in der Au an Melchiors Sohn, Ulrich Diefstetter, beschrieben.

„Von gottes genaden Wir Albrecht Pfalenzgraue bei Rhein, Hertzog in Obern und Nidern Bairn Bekennen mit dem offen brief, Das Wir Ulrichen Diefsteter Klingenschmid dem Mullschlag Ihenhalb [jenseits] der Iser an dem Rain auf dem pach zwischen der Mull Neideckh vnnd der Yserbrukchen, darauf yetzt ain Plathamer vnnd Schleifmull stet, mit sambt den Wasserflussen daselbey, in vnnserm Lanndgericht Wolfertzhausen gelegen, [...] zur rechten lehen verliehen haben, vnnd verleihen Ime solches alles vnnd yedes mit seinen erenrechten gerechtigkaiten ein vnnd zuegehorungen hiemit wissentlich vnnd crafft ditz briefs [...].“

31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

22. November 1567
Herzog Albrecht V. schränkt den Weißbierausschank stark ein

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein Mandat, das den Ausschank von Weißbier stark einschränkt.  

  • Es darf fortan nur mit eigenem oder im Ausland gekauften Weizen gebraut werden.
  • Der Ausschank von Weißbier ist nur in den Städten und Märkten jenseits der Donau in Richtung Bairischer Wald erlaubt.
  • Neue Weißbierbrauereien dürfen bei Strafe nicht mehr errichtet werden,
  • auch deshalb, weil beim Brauen große Mengen Weizen verschwendet werden.

Denn, so der Herzog weiter, das Weißbier ist „gar ein unnuez getranck, [...] das weder fueert noch nert, weder sterck, krafft noch macht gibt, und dahin gericht ist, das es die Zechleut, oder diejenigen dies trincken, nur zu mehrerm trincken raitzt und ursacht“. Allerdings, mehr kann man sich doch von einem Getränk nicht erwarten.

24. Juli 1589
Alle bösen Leute und Unholden sollen umgehend verhaftet werden

München - Schongau * Herzog Ferdinand befiehlt seinem Landrichter, alle bösen Leute und Unholden, denen er habhaft werden kann, umgehend zu verhaften. Ihre Wohnungen sollen nach Salben, Amuletten, wächsernen und durchstochenen Bildern, menschliche Knochen und ähnlichen Zaubermitteln durchsucht werden. Benennen die Angeklagten freiwillig Mitschuldige, soll man ihnen einen Straferlass versprechen.

Den Grund dafür, weshalb der böse Feind an Macht gewonnen hat, sieht der Herzog im Zusammenhang mit dem sündhaften Leben der Untertanen. Nur deshalb lässt Gott dem Teufel und seinen Werkzeugen freie Hand. Die Pfarrer und Prediger im Landgericht Schongau sollen deshalb das Volk zur Buße und Besserung des Lebens ermahnen.  

Herzog Ferdinand fordert zur Unterstützung der unerfahrenen baierischen Hexenjäger den darin geschulten Nachrichter von Biberach an. Er soll die Verdächtigten auf Hexenmale untersuchen. „Dann wir gesinet, auf alle in Schwung geende und wachsende hochsträfliche Laster, sonderlich das ungeheur Unholdwerckh ernstliche Inquisition und Straf furnemmen“. 

Um 1590
Ehefrauen Münchner Bierbrauer werden der Hexerei verdächtigt

München * Während der Hexenverfolgungen werden einige Ehefrauen Münchner Bierbrauer der Hexerei verdächtigt. Darunter die Frauen des Gilgenrainerbräus Viereck, des Unterspatenbräus Jörg Spät und des Kalteneckerbräus Galle Stoltz, der seine Brauerei von Gericht wegen schließen musste. Betroffen war auch die Anna Freykamerin.

In einer Zeitung heißt es zu den Hexenverbrennungen: „Volgends um den anfang des Monats Julii sind irer bey fünffen in München verbranndt worden. Under welchen eine wolbekannte Prewin gewesen, die ausgesagt sol haben, wie sie und etlich hundert mit ir in dem Mertzenbier, eh sie dies ausgeschenkt, gebadet habe“.

1591
Peter Binsfelds Buch erscheint in München in deutscher Sprache

München * Peter Binsfelds Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ erscheint in München in deutscher Sprache.

  • Der Münchner Stadtgerichtsassessor Bernhard Vogel hat das Werk aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt.
  • Der Verleger Adam Berg lässt es im Einverständnis mit dem Geistlichen Rat drucken.
  • Gewidmet ist das Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ Herzog Ferdinand, der den Schongauer Hexenprozess der Jahre 1589/90 führte und nachträglich für seine abscheuliche Tat gerühmt werden soll.

Adam Berg schreibt im Vorwort des Buches, dass es gerade jetzt notwendig sei, da man „zu diser zeit etliche Personen finden möchte, die sagen dörfften, man thue den Leuthen unrecht“.  
Das Buch verfolge also vornehmlich den Zweck, „das diejenigen, so irgent hierinn zweiflen, ein Bericht haben und nit also freventlich die hohe Obrigkeit in Straffung solcher Laster urtheilen und Nachreden“. 

26. April 1591
Marco Bragadino wird hingerichtet

München-Graggenau * Der Alchemist und Goldmacher Marco Bragadino wird vor einer großen Menschenmenge auf dem Münchner Schrannenmarkt enthauptet. Die Hinrichtung gerät zum Desaster, weil es dem Scharfrichter erst beim dritten Schlag gelingt, den Kopf vom Rumpf zu trennen. Die Menge tobt und will nun ihrerseits den Henker wegen seiner schlechten Vorstellung lynchen. Nur ganz knapp und mithilfe bewaffneter Soldaten entgeht er der wütenden Menge. 

1. November 1591
Das Braune Hofbräuhaus wird als hochmoderne Musteranlage eingerichtet

München-Graggenau * Am Allerheiligen-Tag ist das Werk endlich vollendet. Heimeran Pongraz richtet das Braune Hofbräuhaus als hochmoderne Musteranlage ein.

  • Während in anderen Braustätten noch die Maische von Hand geschöpft und die Würze in Holzkübeln geschleppt werden muss, läuft bei Pongraz fast alles über Leitungen.
  • Es gibt eine rechteckige kupferne Sudpfanne, die man mit einem offenen Feuer aus Fichtenholz beheizt.
  • Über eine Rinne aus Lärchenholz läuft die Maische zum runden eichenen Maischbottich. 
  • Abgeläutert wird durch die schmalen Schlitze eines Bretterbodens.
  • Dampfend fließt die Würze dann in die beiden Kühlschiffe aus Lärchenholz und von dort durch eine Bleileitung zu den Gärbottichen im Keller.

Der ledige Braumeister muss während des Brauvorgangs im Brauhaus schlafen, um bei Bedarf jederzeit eingreifen zu können. Sein Einkommen beträgt bei freier Kost und Logis vierzig Gulden im Jahr.

5. November 1591
Die beiden letzten Werdenfelser Hexen werden hingerichtet

Werdenfelser Land * Mit Brigitta Krätzler und Barbara Feurer werden die beiden letzten Beschuldigten des Werdenfelser Hexenprozesses hingerichtet. Dann endet zunächst die Hexenverfolgung im Werdenfelser Land. Das liegt einerseits am verstärkt auftretenden Widerstand aus der Bevölkerung, andererseits an den hohen Kosten.

Alleine der Nachrichter erhält für jede Besichtigung zwei Gulden, dazu täglich ein Wartegeld von zwei Gulden und für jede Hinrichtung nochmal acht Gulden. Auch Verpflegung und Unterkunft trägt die Staatskasse. Insgesamt kostet der Werdenfelser Hexenprozess rund 4.000 Gulden.

Am Ende dieser Verfolgungs-Periode zählt man 49 auf dem Scheiterhaufen zum Teil lebendig verbrannter Angeschuldigter, zum Teil werden sie vorher erwürgt oder geköpft. Zwei Frauen sterben während ihres Gefängnisaufenthalts, eine davon verübt Selbstmord. 

Um 1600
Münchens Bautätigkeit zieht Menschen an

München - Au - Haidhausen - Lohe * Die großen Münchner Bauvorhaben schaffen Arbeit und erhöhen den Bedarf an Baumaterial. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts entstehen die Jesuitenkirche St. Michael mit dem Jesuitenkolleg und die später sogenannte Herzog-Max-Burg. Auch die Residenz wird weiter ausgebaut. 

Au und Haidhausen liegen außerhalb des Münchner Burgfriedens und gehören zum Landgerichtsbezirk Wolfratshausen. Hier finden auch Familien Unterkunft, denen die Niederlassung in München verwehrt bleibt. In der Au, in Haidhausen und in der Lohe entstehen Herbergen mit einfachen, häufig kleinen Wohnräumen. Haidhausen liefert außerdem Ziegel für Münchner Bauten; die örtlichen Lehmvorkommen bilden dafür die Grundlage. 

In den folgenden Jahrzehnten kommen weitere Großprojekte hinzu: Ab 1613 lässt Herzog Maximilian I. den Hofgarten anlegen, ab 1619 die Stadtbefestigung durch Wälle, Bastionen und Gräben verstärken. Diese Schanzarbeiten fallen bereits in die Zeit des Dreißigjährigen Kriegs. 

Februar 1600
Die Familie Pämb lebt beim Kleinbauern Ulrich Schölz bei Riedenburg

Altmannstein * Die Familie Pämb lebt beim Kleinbauern Ulrich Schölz bei Riedenburg. Da taucht der Amtmann von Altmannstein auf und verhaftet die komplette Familie bis auf den inzwischen zehnjährigen Hansel, der bei den Bauersleuten zurückbleibt. Ein verurteilter, inzwischen in Wörth an der Isar hingerichteter Dieb namens Geindl hat die beiden Pämb-Brüder Michael und Gumpprecht als angebliche Komplizen angeschwärzt.

Schnell kann der wahre Hintergrund aufgeklärt werden. Geindl und Michael Pämb haben sich einmal geschlägert, wobei Geindl unterlegen ist. Wutentbrannt hat der Dieb danach geschworen, er werde es den Pämbs schon noch heimzahlen.

Der Amtmann sieht ein, dass die Denunziation wohl nur ein Racheakt gewesen war, schickte das Protokoll nach München und wartet auf die Nachricht, dass die Familie freizulassen sei. 

Mai 1600
Ein zusätzlicher „Hexenturm“ muss eingerichtet werden

München-Graggenau * Zur Erpressung von Geständnissen unter der Anwendung der Folter gehört auch das Denunzieren von Mitmenschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbündler.

Es war deshalb nicht verwunderlich, dass bei Erreichen des Höhepunkts der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern der Falkenturm bald überfüllt ist und aus diesem Grund ein Stadtmauerturm, unmittelbar neben der Alten Münze, als zusätzlicher „Hexenturm“ eingerichtet werden muss. 

Mai 1600
Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen, selbst „Hexer“ zu sein

München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.

  • Paulus Pämb hat im „Dienst des Teufels“ 44 Morde begangen.
  • Gumpprecht hat sogar 54 Menschen auf seinem jungen Gewissen und
  • als ganz besonders blutrünstig erweist sich Michael mit 103 Morden.

Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.

Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen. 

März 1609
Der Donauwörther Hexenprozess greift auf Wemding über

Wemding * Der Donauwörther Hexenprozess greift durch Denunziation auf Wemding über. Auch der dortige Pfleger Konrad Bemelberg d. J., der Sohn des Donauwörther Statthalters, erhält vom Münchner Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh eine Blankovollmacht zur Folteranwendung. Das Amt des Richters übt Dr. Gottfried Sattler aus.

Neun Frauen und ein Mann werden daraufhin der Hexerei bezichtigt und später hingerichtet. 

Mai 1610
Neuordnung der Gerichtsbarkeit und Steuerverwaltung 

München - Au - Haidhausen - Lohe * Durch die besondere Entwicklung der Ortschaften können der Wolfratshauser Landrichter und der Perlacher Amtmann die Aufgaben der Rechtspflege und Verwaltung dort nicht mehr ausreichend bewältigen. Deshalb wird die Gerichtsbarkeit über Haidhausen, die Au und Niedergiesing dem Münchner Hofoberrichter übertragen. Damit sollen die Siedlungen besser kontrolliert und das Bettelwesen sowie die Kleinkriminalität gezielter verfolgt werden.

Die Steuererhebung und weitere Verwaltungsaufgaben bleiben zunächst beim Pfleggericht Wolfratshausen. 

Mai 1610
Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird geschaffen

Au - Haidhausen - Untergiesing * Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird wegen seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen. Die vergleichsweise große Einwohnerzahl der Ortschaften Haidhausen, Au und Niedergiesing, das sich in der Gegend um den heutigen Nockherberg befindet, und der daraus resultierende Verwaltungs- und Jurisdiktionsbedarf erfordert diese Sonderstellung.

Gerade auch deshalb, weil das Landgericht weit entfernt liegt und der Richter von Wolfratshausen sowie der Amtmann von Perlach den Verhältnissen nicht mehr gewachsen sind.

In einem ersten Schritt werden diese Orte dem Hofoberrichter unterstellt. 

Um Juli 1611
Der Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler muss in den Falkenturm

München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der Prozess-Umstände von Wemding beauftragt. Schobers Urteil ist für den Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des Hofrats freigelassen werden müssen.

  • Dafür wird Dr. Sattler verhaftet und in den Falkenturm nach München gebracht.
  • Die Kosten der Untersuchung durch Dr. Schober und die Unterbringung der vier Verdächtigen im Falkenturm werden dem Hexenrichter Sattler und dem Gerichtsschreiber aufgebrummt.

Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die Unterschlagungen und Veruntreuungen in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung. Damit ist die Geduld des Hofes erschöpft und das Todesurteil über den Hexenrichter schnell gefällt. Und das, obwohl er aus dem Kreis der Hofräte, die sich zur Partei der Hexenprozess-Befürworter zählen, massive Unterstützung erhält. 

1612
Die Auer müssen zum Kirchgang nach Obergiesing

Au * Mit der Einrichtung des Gerichts ob der Au negst München hat die Au zwar eine eigene Verwaltungsstruktur erhalten, besitzt aber - außer der viel zu kleinen Heilig-Kreuz-Kapelle - kein eigenes Gebetshaus. Aus diesem Grund müssen sich die Auer nach Obergiesing, in die dortige Heilig-Kreuz-Kirche begeben, wo sich auch der Friedhof befindet. 

1612
Gründung des Gerichts ob der Au 

Au - Haidhausen - Lohe * Für Haidhausen, die Au und Niedergiesing entsteht das eigenständige „Gericht ob der Au negst München“. Obergiesing und Bogenhausen werden aufgrund ihrer bäuerlichen Prägung ausdrücklich nicht einbezogen. 

Das neue Gericht ist ein Niedergericht, vergleichbar mit einer Hofmark, und untersteht dem Münchner Hofoberrichteramt. Die Hochgerichtsbarkeit bleibt beim Landgericht Wolfratshausen. 

Anno 1612
Das eigenständige Gericht ob der Au negst München wird eingerichtet

Au - Haidhausen * Nachdem der für die Au und Haidhausen zuständige Richter von Wolfratshausen und der Amtmann von Perlach den Verhältnissen in diesen Ortschaften nicht mehr gewachsen sind, werden für diese Ansiedelungen ein eigenständiges Gericht eingerichtet: das „Gericht ob der Au negst München“, in das Obergiesing und Bogenhausen „aus bedenklichen Ursachen“ ausdrücklich nicht einbezogen wird. 

Es ist allerdings kein selbstständiges Landgericht, sondern ein Niedergericht, deren hochgerichtlichen Funktionen auch weiterhin vom Landrichter in Wolfratshausen wahrgenommen werden. Das Gericht ob der Au ist letztlich nichts anderes als eine Hofmark unter der Gerichtsbarkeit des Hofoberrichteramtes. 

Der Grund dafür liegt in der besonderen Entwicklung dieser Vororte. Au und Haidhausen besitzen durch den starken Zuzug von Tagelöhnern mit ihren Familien eine völlig andere, vorwiegend gewerblich geprägte Sozialstruktur. Die sie umgebende Dörfer sind dagegen bäuerlich organisiert. 

Viele Tagwerkerfamilien folgen, oft aus blanker Not heraus, den Verheißungen der Stadt. Da ihnen eine Niederlassung innerhalb Münchens jedoch nicht erlaubt ist, siedeln sie sich unmittelbar außerhalb des Münchner Burgfriedens an. Jede Hochkonjunktur im Münchner Bauwesen führt zu einem erneuten Zustrom von Arbeitskräften und ihren Familien aus dem umliegenden Land. 

Zu den Tagwerkerfamilien gesellen sich verarmte Stadtbewohner und Handwerker, die von den Zünften - aus Furcht vor wachsender Konkurrenz - nicht aufgenommen werden. Hinzu kommen Kranke und Bettler, Kleingewerbetreibende, Landstreicher sowie Menschen am Rand der Gesellschaft: Arme, Unehrliche und auch Kriminelle. Kurz gesagt: all jene Personen, die die Bewohner der Residenzstadt lieber außerhalb ihrer Stadttore sehen. 

23. Mai 1613
Dr. Gottfried Sattler wird in Markt Schwaben hingerichtet

München - Markt Schwaben * Herzog Maximilian I. macht der Vorschlag, das Urteil gegen Dr. Gottfried Sattler außerhalb von München zu vollstrecken, um so ein größeres Aufsehen zu vermeiden. Dr. Gottfried Sattler wird wenig später in Markt Schwaben hingerichtet. Es ist aber nicht die willkürliche Art seiner Prozessführung, die zu seiner Verurteilung führt, sondern

  • die „Unterschlagung und Veruntreuung“ und damit
  • die „Schmälerung der landesherrlichen Einnahmen“. 

Erst nach dem Wemdinger Fiasko setzt sich beim Hofrat eine vorsichtigere Verfolgungspraxis durch. Die Außenbeamten werden jetzt sorgfältiger überwacht und voreilige Maßnahmen frühzeitiger gerügt. In der Folgezeit endeten die meisten Untersuchungen wegen Zauberei mit strengen Verweisen. 

12. September 1615
Das Münchner Stadtgericht kommt unverhofft zu einem Hexenprozess

München-Graggenau * Ohne eigenes Zutun kommt das Münchner Stadtgericht zu einem Hexenprozess. Eine Bettlerin wird nach einem Selbstmordversuch festgenommen und diese erklärt dazu völlig unerwartet, dass sie, Barbara „Bärbl“ Schwerzin, „vom Teufel besessen“ und sie, ihre Schwester Elisabeth „Elsl“ und besonders ihre Mutter Katharina Hexen seien. An diesem 12. September beginnt der Hexenprozess. 

4. Dezember 1615
Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung von drei Hexen

München-Graggenau * Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung der drei Hexen: Barbara Bärbl, Elisabeth Elsl und Katharina Schwerzin. Auch der Hofrat schließt sich dem Vorschlag an. Doch nun stellt sich Herzog Maximilian I. gegen die Auffassung des Stadtrats und seiner eigenen Justizbehörde.  

Auf Drängen Herzog Maximilians I. nimmt dieser städtische Hexenprozess beinahe wieder ausufernde Formen an. Getreu der Doktrin: „Wo eine Hexe ist, da sind noch mehr zu finden.“ 

21. Januar 1616
Der Hexenprozess gegen die Familie Schwerzin wird wieder aufgenommen

München * Der Hexenprozess gegen Barbara, Elisabeth und Katharina Schwerzin wird wieder aufgenommen. Nach den Geständnissen der Elsl Schwerzin unter der Folter werden vier weitere Frauen verhaftet, jedoch im Mai wieder entlassen. Am letzten Gerichtstag widerrufen die Mutter Katharina und ihre Tochter Bärbl alles vorher gesagte; nur Elsl bleibt bei ihren früheren Aussagen.

Das Stadtgericht nimmt nun den Prozess mit verstärkter Anwendung der Folter wieder auf, prüft aber die erzwungenen Aussagen besser nach und muss feststellen, dass die Aussagen frei erfunden und erlogen sind. 

29. September 1616
Das Landrecht stellt die Rechtseinheit in Baiern her

München * Mit dem Landrecht Herzog Maximilians I. wird die endgültige Rechtseinheit in Baiern hergestellt, die alle Rechtsgebiete umfasst. Damit ist Baiern eines der wenigen deutschsprachigen Territorien, das über eine systematisch erfasste und in allen Rechtsangelegenheiten abgestimmte Landesgesetzgebung verfügt.  

Die Landes- und Polizeiordnung enthält:  

  1. Eine Polizeiordnung.  
  2. Das Landrecht, das einheitlich für Ober- und Niederbaiern gültige Zivilrecht, das bis 1756 in Kraft bleibt. 
  3. Eine Gerichtsordnung, die den ordentlichen Prozess auf der Grundlage der Gerichtsordnung von 1520 regelt.  
  4. Die summarische Prozessordnung, die bis 1753 Gültigkeit hat.  
  • Sie schreibt unter anderem das Wandern der Handwerksgesellen als Grundlage für den Erwerb der Meisterschaft vor.  
  • Sie enthält eine allgemeine Fischordnung für Donau, Salzach, Isar und den Inn usw..  
  • Sie schafft in der Malefizordnung die Strafe des Ertränkens ab.
8. November 1616
Elisabeth „Elsl“ Schwerzin wird nach einem Hexenprozess hingerichtet 

München * Elisabeth „Elsl“ Schwerzin wird mit Erlaubnis der herzoglichen Regierung hingerichtet. Trotz wiederholter Folter und zahlreicher Verhöre hält sie an ihren Selbstbezichtigungen fest. Dabei stellt das Stadtgericht ausdrücklich fest, dass ihre angeblichen Hexentaten nicht nachweisbar sind und sie sich selbst zu Unrecht beschuldigt. Dennoch verhindert diese Erkenntnis ihre Hinrichtung nicht.  

Ihre Mutter Katharina und ihre Schwester Barbara, genannt „Bärbl“, bleiben zunächst in Haft. Erst Mitte Dezember beschließt der Stadtrat, Katharina freizulassen und ihre Versorgung durch die Bürgerstiftung „Reiches Almosen“ finanzieren zu lassen. Im Januar 1617 wird ihre Entlassung konkret geregelt. 

Ab 1619
Der Festungsbau verändert das Lehel und begünstigt die Entstehung von Herbergen 

München-Lehel * Mit dem Bau der neuen Stadtbefestigung müssen zahlreiche Gewerbeanlagen unmittelbar vor den alten Stadtmauern weichen. Später entstehen sie nur teilweise wieder auf einem wesentlich kleineren Gelände zwischen den Befestigungswerken und der Isar. 

Die Hofbehörden beanspruchen auch das unbebaute Vorfeld der Bastionen und Schanzen. Ohne die städtischen Burgfriedensrechte zu berücksichtigen, vergeben sie Flächen zur Anlage von Gärten und Sommerhäusern. Adelige Grundbesitzer im damals als „auf dem Lehen“ bezeichneten Gebiet folgen diesem Beispiel: Sie überlassen Arbeitern der Stadtbleiche, der Zimmerplätze und der Lände Grundstücke zur Errichtung einfacher Unterkünfte. Dafür verlangen sie einen regelmäßigen Bodenzins sowie ein Laudemium, eine Abgabe bei Besitzwechsel. 

So finden zunehmend Menschen innerhalb des Münchner Burgfriedens Unterkunft, die den strengen Vermögensanforderungen des Magistrats nicht entsprechen. Besonders die gräfliche Familie Tattenbach fördert diese Ansiedlung und beansprucht um ihren Garten mit dem „Gschlößl“ sogar eine eigene Niedergerichtsbarkeit. 

Die kleinen Häuser werden in einzeln veräußerbare Wohneinheiten aufgeteilt. Diese „Gemächer“ oder „Herbergen“ umfassen ein oder mehrere Zimmer. Die Aufteilung ermöglicht eine intensive Nutzung der Gebäude und verschafft den Grundbesitzern Einnahmen aus Bodenzinsen und Besitzwechselabgaben. 

21. Juni 1621
In Prag wird ein blutiges Gericht über die Aufständischen gehalten

Prag * Nach dem Zusammenbruch des Böhmischen Aufstands und der Flucht des Winterkönigs Friedrich V. lässt Kaiser Ferdinand II. - vor dem Altstädter Rathaus in Prag - ein blutiges Gericht über seine Anhänger halten.

43 Todesurteile gegen protestantische böhmische Adelige werden gesprochen, 27 werden an diesem Tag öffentlich vollstreckt. 24 durch das Schwert, drei am Galgen. Zwölf der abgeschlagenen Köpfe werden zur Abschreckung am Prager Brückenturm aufgesteckt und erst zehn Jahre später durch die sächsische Besatzungsmacht entfernt. 

8. September 1625
Vermögen wird zur Voraussetzung für die Niederlassung 

München - Au - Lohe - Haidhausen * Kurfürst Maximilian I. erschwert durch ein Dekret die Errichtung neuer Häuser und macht die Niederlassung vom Vermögen der Zuziehenden abhängig. Damit soll verhindert werden, dass mittellose Neuankömmlinge die örtliche Armenversorgung belasten.  

  • Die Aufnahmebestimmungen verlangen zunächst eine gerichtliche Bewilligung, anschließend die Zustimmung der örtlichen Verwaltung. Wer eine Herberge – einen eigenen Wohnteil innerhalb eines Hauses – erwerben kann, hat bessere Aussichten auf Aufnahme. 
  • Auch der Verkauf einer Herberge bedarf einer Genehmigung. Üblicherweise wird er nur erlaubt, wenn der Verkäufer eine andere Herberge erwirbt und einen ausreichend vermögenden Käufer benennt. Die Behörden wollen verhindern, dass der Verkaufserlös aufgebraucht wird und die Beteiligten anschließend auf Armenunterstützung angewiesen sind. 
  • Wer seine Herberge aufgibt, ohne eine neue zu erwerben, muss die Au mit seiner Familie verlassen. 
  • Vor einer Heirat ist außerdem nachzuweisen, wie der Unterhalt der künftigen Familie gesichert werden soll.
Ab 1626
Die Hexenverfolgungen in Bistum Würzburg werden ausgeweitet

Bamberg * Der Neffe des Bamberger Fürstbischofs Johann Georg II. Fuchs von Dornheim, Philipp Adolf von Ehrenberg, ein „Eiferer“, weitet in den Jahren 1626 bis 1630 die Hexenverfolgungen massiv aus.

Dabei geraten - im Gegensatz zum üblichen Verlauf der Verfolgungen - zahlreiche Adelige und Bürger, aber auch Ordensleute und sogar das Verfolgungspersonal selbst in den Sog der „Trudenjagd“.

Nach der Beendigung der Hexenverfolgung durch eine Entscheidung des Reichskammergerichts und dem Einmarsch der schwedischen Truppen sind in der Stadt Würzburg 220 Personen und im Hochstift Würzburg über 900 Menschen als Hexen erst geköpft und dann verbrannt worden. 

1628
Kurfürst Ferdinand von Köln verstärkt die Hexenverfolgung

Köln * Kurfürst Ferdinand von Köln, sowie Bischof von Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, erlässt eine überarbeitete Hexenprozessordnung, in der er die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung - Constitutio Criminalis Carolina verschärft und den Einsatz der Folter erleichtert. 

29. Januar 1630
Eine Bücherverbrennung in Amberg

Amberg * Im Zuge der Rekatholisierung der Oberpfalz lässt Kurfürst Maximilian I. vor den Toren von Amberg 11.183 unkatholische Bücher verbrennen. Diese wurden zuvor von den baierischen Beamten bei systematischen Hausdurchsuchungen eingezogen. Propagandistisch wird die Bücherverbrennung als Strafgericht inszeniert und durch Jesuitenschüler musikalisch unterstützt.

Die Rekatholisierung der Oberpfalz wird bis zum Jahr 1675 weitestgehend abgeschlossen sein. 

1633
Galileo Galilei wird verurteilt

Rom * Galileo Galilei muss sich vor der römischen Inquisition verantworten, weil er den Heliozentrismus in seinem Dialog über die beiden hauptsächlichsten Weltsysteme verteidigt. Das Gericht erklärt ihn der „starken Häresieverdächtigung“ für schuldig. Galilei widerruft seine Unterstützung des heliozentrischen Weltbilds und verbringt den Rest seines Lebens unter Hausarrest.

Ab 1643
Der letzte große Hexenprozess in Rain am Lech im Kurfürstentum

Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.

  • Die immensen Kosten, die auch aus den Hinterlassenschaften der Hexen nicht finanziert werden können, lassen den Hofrat von weiteren Hexen-Verfolgungen Abstand nehmen.
  • Auch die weitgehend beachteten Beschränkungen der Folter und die Strategie des Widerrufs steuern ihren Teil dazu bei.

Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können. 

9. Januar 1666
Der 78-jährige Greis Simon Altseer wird als Hexer hingerichtet

München * Der 78-jährige Greis Simon Altseer aus der Hofmark Rottenbuch wird - wegen seiner Gefährlichkeit - in München als Hexer hingerichtet. Er wird auf der Gerichtsstatt mit glühenden Zangen gezwickt und ihm dann - wegen seiner Diebstähle - die rechte Hand abgehackt. Schließlich wird er auf dem Scheiterhaufen erdrosselt und anschließend sein Leichnam zu Asche verbrannt. 

Ab 1675
Der „Zauberer-Jackl-Prozess“ im Fürstbistum Salzburg

Salzburg * Im Fürstbistum Salzburg wird in den Jahren von 1675 bis 1690 der „Zauberer-Jackl-Prozess“ durchgeführt. Er betrifft vor allem umherziehende Bettler- und Vagantenkinder aus der Bande des nie gefassten Zauberer-Jackls.

90 Prozent der hingerichteten Kinder und Jugendlichen, die überwiegend unter 21 Jahre alt sind - das jüngste ist 11Jahre - sind männlich und stammen fast durchweg aus den unteren sozialen Schichten.

Auf Unterstützung aus der bäuerlichen Bevölkerung können sie nicht hoffen, im Gegenteil: Die vagierenden Bettlergruppen sind verhasst, weil man ihnen unterstellt, sie würden„schlechtes Wetter, Missernten und Hungersnöte herbeizaubern können. 

12. April 1676
Die vier Bauernhöfe von Haidhausen

Haidhausen * Nach einem Bericht des Gerichts ob der Au negst München besteht Haidhausen aus

  • zwei der Stadtkammer München gehörenden halben Höfen zum Gronimus und zum Lenzbauern, und
  • einem weiteren halben Hof, dem Kotterhof, der dem Leprosenhaus am Gasteig gehört.
  • Zu den drei Höfen in Pächterhand kommt noch der Dreiviertelhof der dem Hansen Rattenhueber „ganz freyledig aigen angehörig“ ist und Zum Zeugner heißt.
Oktober 1676
Lucca van Uffele wird als „Unschuldig“ freigesprochen

München * Lucca van Uffele wird als „Unschuldig“ freigesprochen und in die Freiheit entlassen.

Das Gericht stellt in seiner Urteilsbegründung allerdings fest, dass das Seidenunternehmen schon deshalb scheitern musste, da von der Unternehmensleitung zu viel Kapital in zu große und unnötige Gebäude investiert worden seien. Damit fehlte das Geld für die laufenden Kosten der Seidenfabrikation. Nachdem die Manufaktur nicht mit dem erwarteten Gewinn arbeitet, fordern die Geldgeber ihre Kapitaleinlagen zurück. Auch vom kurfürstlichen Hof können keine Investitionen mehr erwartet werden, da kurz zuvor ein Brand Teile der Residenz zerstört hatte. Damit ist das vorläufige Ende der Churfürstlichen Seidencompagnie - nach nur elf Jahren - gekommen.

Die Auer Seidenfabrik ist noch bis anno 1680, die am Jakobsplatz bis 1705 betriebsbereit. 

23. November 1683
Das Haidhauser Schloss kommt zu ersten Würden

Haidhausen * Zu ersten Würden kommt das von Freiherr Franz Pongraz von Leiblfing errichtete Haidhauser Schloss, nachdem Kurfürst Max Emanuel als Türkenbefreier aus Wien zurückkehrt. Adelige, Hofbedienstete und einflussreiche Münchner Bürger haben sich auf dem Anger vor dem Landgut - auf dem heutigen Johannisplatz - versammelt, um ihrem Helden einen feierlichen Empfang zu bereiten. Leiblfing darf den Kurfürsten in seinem prächtig geschmücktem Schlösschen noch bewirteten, bevor sich der Triumphzug - zur weiteren Huldigung - in Richtung München in Bewegung setzt.  

Der Freiherr versteht es natürlich, aus diesem Umstand seinen Nutzen zu ziehen. Da „sein armes Haus und Garten“ so glücklich gewesen sei, den Kurfürsten bei seiner Rückkehr „so freundlich und frohlockend zu empfangen“, wendet sich Franz Pongraz von Leiblfing an den Landesherrn, damit der dieses zum adeligen Sitz erheben und ihm die dem Hofkastenamt zinsbaren 44 Untertanen in der Schwaig mitsamt der Jurisdiktion abtreten soll. Die dort zinspflichtigen Haus- und Herbergenbesitzer haben jährlich 11 Gulden und 32 Kreuzer zu versteuern. 

Mit der Bitte des Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing ist jedoch die Abtrennung der Schwaige von Haidhausen und damit vom Bezirk des Gerichts ob der Au verbunden. Dies führt zwangsläufig zu verwaltungstechnischen Problemen, da der Gerichtsbezirk erst im Mai 1610 aufgrund seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen worden ist. 

18. August 1684
Franz Pongraz von Leiblfings Haus wird zum Adelssitz

Haidhausen * Kurfürst Max Emanuel erfüllt die Bitte des Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing in einem Gnadenbrief und erhebt „sein in Haidhausen habentes Haus“ zu einem „der Landtafel einverleibten adeligen Sitz“.  Gleichzeitig überlässt der Kurfürst dem Freiherrn die „Vogtei und Niedergerichtsbarkeit über Haus und Garten des Wirtes Georg Krünner und über 43 namentlich aufgeführte Untertanen“, die bislang dem Hofkastenamt unterstanden.  

Lediglich das Jagdscharwerk behält sich der Landesherr auch weiterhin vor. Der baierische Kurfürst begründet diesen Schritt mit der „In Ansehung seiner - also Leiblfings - langjährigen und ersprießlichen guten Dienste“. 

Um Dezember 1684
Franz Pongraz von Leiblfing ist mit dem Erreichten noch nicht zufrieden

Haidhausen * Freiherr Franz Pongraz von Leiblfing ist mit dem Erreichten allerdings noch lange nicht zufrieden, weshalb er sich nur wenige Monate später erneut an Max Emanuel wendet und darstellt, dass die vom Regenten erwiesene Gnade „von gar geringer Ergiebigkeit“ sei und er deshalb für sich die „ganze Dorfschaft Haidhausen“ - mitsamt dem „Kirchenschutz“ - als „geschlossene Hofmark“ erbittet.  

Um seinen Anspruch zu unterstreichen, hebt er die „in 27 Jahren geleisteten treuen und untertänigst geleisteten Dienste“ hervor. Daraufhin forderte der Baiernherrscher vom „Gericht ob der Au negst München“ eine Stellungnahme. 

18. April 1685
Schwere Bedenken gegen eine geschlossene Hofmark Haidhausen

Haidhausen * Der Auer Gerichtsherr, Dr. Georg Jobst, äußert schwere Bedenken gegen das Leiblfing‘sche Ansinnen, Haidhausen in eine geschlossene Hofmark umzuwandeln. Das Ausscheiden Haidhausens aus dem Verband des Gerichts ob der Au würde zu einem Einnahmeausfall führen, der dem eh schon so kleinen und armen Gericht durch den Entzug von 77 Einwohnern entstehen würde und dass dadurch die Bewohner der Au und Niedergiesings für die gesamten Kosten aufkommen müssten. 

20. Juni 1685
Die Hofkammer spricht sich gegen eine geschlossene Hofmark aus

Haidhausen * Auch die Hofkammer spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen die Bitte des Haidhauser Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing aus, Haidhausen in eine geschlossene Hofmark umzuwandeln. Die Errichtung einer Leiblfing‘schen Hofmark bedeutet nämlich die Ausgliederung aus dem Gericht ob der Au. 

Anno 1687
Frater Onuphrius erhält die Genehmigung für seine Niederlassung

Walchensee * Durch die Unterstützung der ersten Ehefrau des Kurfürsten Max Emanuels erhält Frater Onuphrius vom heiligen Wolfgang die Genehmigung für seine Niederlassung, muss sich im Gegenzug aber verpflichten, höchstens vier Klausner aufzunehmen.  

Der Einsiedler entscheidet sich für ein Bleiben am Walchensee, einsam gelegen, aber dennoch an der Straße von München nach Mittenwald angebunden. Doch kommt es schnell zu Streitigkeiten, da der Grund und Boden am Walchensee dem Augustiner-Chorherrenstift Schlehdorf gehört, der Gerichtsherr aber der Abt des Benediktinerklosters Benediktbeuern ist.  

Kam es bisher schon ständig zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden Klöstern, so gesellen sich nun auch noch die Einsiedler hinzu, die sich um Holz- und Fischereirechte nur wenig kümmern. Vor allem Benediktbeuern widersetzt sich jahrelang der seltsamen Klostergründung am Walchensee und will von den „dahergeloffenen Waldbrüdern“ nichts wissen. Doch mit Hilfe der energischen Kurfürstin siegen zunächst die „Waldbrüder“.  

Kurfürstin Maria Antonia befiehlt dem Abt von Benediktbeuern nicht nur die Weihe des Grundsteins für das neue Eremitorium, sondern erwartet von ihm auch, dass er das gesamte Baumaterial stiftet. 

3. März 1692
Kurfürst Max Emanuel erklärt Haidhausen zur geschlossenen Hofmark

Haidhausen * Da Graf Franz Pongraz von Leiblfing in seinem Bestreben, die Erhöhung seines Besitzes in Haidhausen zur geschlossenen Hofmark, nicht nachlässt, erklärt Kurfürst Max Emanuel schließlich die Hofmark des Geheimen und Conferenzrates, Kämmerers, Revisionsrates und Pflegers von Waldmünchen, des inzwischen in den Reichsstand erhobenen Reichsgrafen von Leiblfing - wegen der „vill vnd lange Jar trew geleisteter Dienst vnd aus absonderlichen gnaden“ - mitsamt dem Brunnthal für geschlossen. Damit ist der Haidhauser Schlossbesitzer endlich am Ziel seiner langjährigen Bemühungen.  

In seiner geschlossenen Hofmark unterstehen ihm nun alle dem „Hofkastenamte zinsbaren Unterthanen zu Haidhausen“ und nicht nur die Bauern und Dienstboten, die seine Güter bearbeiteten. Neben riesigen landwirtschaftlichen Flächen besitzt der Graf auch das Recht Scharwerke, Bodenzins und sonstige Steuern und Abgaben - also die gesamten Einkünfte aus Haidhausen - einzutreiben. Selbst die Vergabe der Gerechtsamkeiten“ also die Erlaubnis innerhalb der Hofmark ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe ausüben zu dürfen, unterliegen nun ausschließlich seiner Entscheidung.  

  • Dem Hofmarkherrn unterstehen „im Dorfe 85 Hausbesitzer, die Scharwerkgeld zu entrichten haben.  
  • In der Schwaige nimmt er von 42 Untertanen Scharwerkgeld und Bodenzins ein.  
  • Der Großwirt hat Stift und Gilt zu entrichten und Melber, Metzger, Schmid, Hufschmid und Schneider haben unterschiedliche Beträge abzuführen.  
  • Der jährliche Ertrag der Hofmark beläuft sich auf 188 Gulden 11 Kreuzer“.
  • Die Konsequenz aus der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark ist der Austritt aus dem Verband des Gerichts ob der Au.  

Während der Leiblfing‘schen Hofmarkszeit wird die Ansiedlung minderbemittelter Leute stark begünstigt. Jeder, der die Gebühren entrichten und eine Herberge erwerben kann, darf sich niederlassen und heiraten. Zeitgenossen merken kritisch an, dass der Hofmarkherr nur auf seinen Vorteil bedacht ist und sein Streben einzig der Erhöhung seiner Einnahmen gilt. Er ergreift „jede Gelegenheit Geld aus den Untertanen zu pressen, z.B. durch offenbare Begünstigung der Herbergskäufe und Ansässigmachungen und Verehelichungen, wegen der anfallenden Laudemien, Verbriefungs- und anderer Taxen und Sporteln“. 

3. März 1692
Haidhausen scheidet aus dem Gericht ob der Au aus 

Haidhausen - Au * Mit der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark werden die zugehörigen Anwesen aus dem Gericht ob der Au ausgegliedert und wieder dem Pfleggericht Wolfratshausen zugeordnet. Die niedere Gerichtsbarkeit übt nun der Hofmarkherr aus. 

Später werden auch die Hofmarken beziehungsweise Edelsitze Falkenau, Siebenbrunn und Marquardskreuth aus dem Auer Gerichtsbezirk herausgelöst. 

13. März 1692
Max Cajetan von Törring-Seefeld und Adelheid Felicitas Canossa heiraten

München * Graf Max Cajetan von Törring-Seefeld und Adelheid Felicitas Canossa heiraten. Er erhält dafür vom Kurfürsten Max Emanuel:

  • einmalig 30.000 Gulden plus eine jährliche Pension von 4.000 Gulden,
  • dazu die Niedergerichtsbarkeit über verschiedene Untertanen im Landgericht Weilheim und Starnberg,
  • vier ganze und drei halbe Höfe, vier Güter und zwei Sölden
  • sowie eine neue Braugerechtigkeit für Seefeld.
  • Außerdem die Garantie für Max Cajetans militärischen Aufstieg.
Bis zum Jahr 1701
Hexenverfolgungen fordern auch in München Opfer 

München * In den überlieferten Münchner Verfahren geraten mindestens 100 Menschen unter den Verdacht der Hexerei. Mehr als zehn Beschuldigte werden hingerichtet; mindestens 55 weitere erhalten Gefängnis-, Körper- oder andere Strafen unterhalb der Todesstrafe. Bei den übrigen Personen ist der Ausgang des Verfahrens nicht oder nur unvollständig überliefert. 

Die Zahlen gelten als Mindestwerte, da die frühneuzeitlichen Gerichtsakten nur lückenhaft erhalten sind. Zwar erreicht die Verfolgung in München nicht das Ausmaß mancher südwestdeutscher und fränkischer Territorien, doch auch hier führen Aberglaube, Denunziationen und unter Zwang erlangte Geständnisse zu Verurteilungen und Hinrichtungen. 

17. September 1701
Maria Theresia Käser wird als „Hexe“ hingerichtet 

München * Die erst 17-jährige Maria Theresia Käser aus Pfaffenhofen wird auf der Münchner Richtstätte enthauptet und ihr Leichnam anschließend verbrannt. Ihre Hinrichtung gilt als die letzte sicher belegte Vollstreckung eines Todesurteils wegen angeblicher Hexerei in München. Die Prozessakten befinden sich heute im Stadtarchiv. 

Die früh verwaiste Tochter eines kurbaierischen Wachtmeisters lebt in großer Armut und hält sich zeitweise durch Betteln und Diebstähle über Wasser. Nach einer Denunziation gerät die gesellschaftlich weitgehend schutzlose Jugendliche in die Hände der Justiz. Unter der Folter gesteht sie einen Bund mit dem Teufel und die Teilnahme an einem Hexensabbat – Vorstellungen, die zum feststehenden Fragenkatalog frühneuzeitlicher Hexenprozesse gehören. 

Der Fall zeigt, dass der Hexenglaube und die darauf beruhende Strafjustiz in Baiern selbst zu Beginn des 18. Jahrhunderts noch Menschenleben fordern. Maria Theresia Käser wird zum Opfer von Aberglauben, sozialer Ausgrenzung und eines Rechtssystems, das durch Folter erzwungene Aussagen als Beweise anerkennt. 

1704
Maria Anna Lindmayr warnt vor einem Strafgericht 

München * Die Münchner Mystikerin Maria Anna Lindmayr leidet unter rätselhaften körperlichen Beschwerden und berichtet wiederholt von religiösen Visionen. Unter dem Eindruck des Spanischen Erbfolgekriegs und der militärischen Bedrohung Baierns verstärken sich diese Erfahrungen. 

Im Jahr 1704 erreichen ihre prophetischen Warnungen einen vorläufigen Höhepunkt. Lindmayr kündigt ein göttliches „Strafgericht“ an, falls die Menschen – insbesondere die Angehörigen des kurfürstlichen Hofes – ihr Leben nicht bessern und sich nicht erneut dem Glauben zuwenden. Ihre Botschaften finden in der verunsicherten Bevölkerung und bis in höfische Kreise hinein Beachtung.

18. Mai 1704
Lindmayrs Prophezeiungen beunruhigen die Stadt 

München * Die Berichte über Maria Anna Lindmayrs Visionen und ihre Warnung vor einem göttlichen Strafgericht verbreiten sich in München. Am Dreifaltigkeitssonntag führen die Kriegsangst und zahlreiche Gerüchte zu einem größeren Volksauflauf. 

Der Kurfürstliche Geheime Rat weist daraufhin die Prediger an, den „Ausstreuungen einer gewissen Person“ entgegenzutreten und die Bevölkerung stattdessen zu „Buße, Tugend und Frömmigkeit“ aufzurufen. Lindmayr wendet sich an den Freisinger Fürstbischof Johann Franz Eckher von Kapfing und Liechteneck, der ihre Aussagen durch eine Kommission angesehener Geistlicher prüfen lässt. Diese gelangt zu dem zeittypisch formulierten Urteil, Lindmayr besitze „in etlichen Sachen eine mehr als natürliche Erkenntnis“. 

Das Gutachten stärkt Lindmayrs Ansehen in München. Sie erklärt, Gott werde die Stadt nur dann vor den schlimmsten Kriegsfolgen bewahren, wenn ihm der Bau einer Kirche zu Ehren der Heiligen Dreifaltigkeit gelobt werde. Ihre Forderung bereitet das feierliche Gelübde vor, das die baierischen Landstände und die Münchner Bürgerschaft am 17. Juli 1704 ablegen. 

21. Dezember 1704
Therese Kunigunde verpflichtet sich zur Neutralität 

München * In einem ergänzenden Revers zum Vertrag von Ilbesheim verpflichtet sich Regentin Therese Kunigunde, in dem ihr verbliebenen Herrschaftsgebiet keine gegen Kaiser Leopold I. oder das Heilige Römische Reich gerichteten Handlungen zu dulden oder zu unterstützen. 

Damit bekräftigt sie die Neutralität des Rentamts München und erkennt die im Ilbesheimer Vertrag festgelegte neue Machtordnung an. Die Erklärung schränkt ihren politischen Handlungsspielraum weiter ein und trennt ihre Regierung endgültig von der anhaltenden Kriegspolitik ihres im Exil lebenden Gemahls Max Emanuel.

25. November 1705
Unruhen gegen die Zwangsrekrutierungen 

Benediktbeuern * Die Zwangsrekrutierungen lösen auch im Klostergericht Benediktbeuern offene Unruhen aus. Einwohner widersetzen sich der Einziehung wehrfähiger Männer in die kaiserliche Armee und protestieren gegen die damit verbundenen Eingriffe in ihre Gemeinden und bäuerlichen Haushalte. 

Die Tumulte zeigen, dass der Widerstand gegen die Kaiserliche Administration nun auch im baierischen Oberland wächst. 

28. November 1705
Die Aufständischen ziehen in die Festung Braunau ein

Braunau am Inn * Nach zweiwöchiger Belagerung übernehmen die Aufständischen die bedeutende Grenzfestung Braunau. Der Kapitulationsvertrag ist bereits am Vortag unterzeichnet worden; nun ziehen die Truppen der Landesdefension in die Stadt ein. 

Die Belagerungsarmee ernennt Georg Sebastian Plinganser, Mitterschreiber am Pfleggericht Pfarrkirchen, zum Kriegskommissär. Damit wird er zu einem der führenden Organisatoren des Unterländeraufstands. Braunau entwickelt sich zum militärischen und politischen Zentrum der Erhebung und wird im Dezember zum Tagungsort des Landesdefensionskongresses. 

4. Dezember 1705
Der Angriff auf München wird geplant

Braunau * Der frühere baierische Kriegskommissär Matthias Ägidius Fuchs trifft in Braunau ein. Gemeinsam mit Georg Sebastian Plinganser entwirft er einen Plan, der die Erhebung auf weitere Landesteile ausweiten und schließlich zur Einnahme Münchens führen soll. 

Aufstände im Bayerischen Wald, an der unteren Isar und im Raum Kelheim sollen kaiserliche Truppen binden. Währenddessen soll das Unterländer Defensionsheer über Mühldorf und Ebersberg gegen die Hauptstadt vorrücken. Gleichzeitig sind unterstützende Angriffe aus den Gerichten nördlich und südlich von München vorgesehen. 

Der ehrgeizige Plan setzt auf ein abgestimmtes Vorgehen weit voneinander entfernter Aufstandsgruppen. Damit wird die Eroberung Münchens zum zentralen militärischen Ziel der Landesdefension. 

Um den 8. Dezember 1705
Die Landesdefension beherrscht große Teile der Innlinie 

Burghausen - Braunau - Schärding * Die überwiegend von Georg Sebastian Plinganser, dem Mitterschreiber am Pfleggericht Pfarrkirchen, mitorganisierte Aufstandsbewegung erzielt bedeutende Erfolge. Nach der Einnahme Burghausens, Braunaus und Schärdings kontrolliert die Landesdefension wichtige Übergänge am Inn und große Teile des Rentamts Burghausen. 

Die Burghauser Rentamtsregierung stellt sich unter dem Druck der Aufständischen auf deren Seite. Dadurch gewinnt die Erhebung zusätzliche organisatorische und politische Unterstützung. Von den Zentren am Inn breitet sie sich weiter in das Rott- und Vilstal aus. 

Um den 10. Dezember 1705
Das Landgericht Tölz wird für den Aufstand mobilisiert

Tölz * Die ehemaligen baierischen Leutnants Johann Georg Aberle und Johann Houis treffen in Tölz ein. Zu ihnen stößt Adam Schöttl aus Lenggries, genannt „Jägeradam“, der als Hofmarksjäger in Iffeldorf tätig ist. 

Gemeinsam mit dem Tölzer Pflegskommissär Joseph Ferdinand Dänkel werben sie im Landgericht für die Erhebung gegen die Kaiserliche Administration. Ihre militärische Erfahrung und ihre örtlichen Verbindungen bilden eine wichtige Grundlage für die Aufstellung der später nach München ziehenden Oberländer. 

13. Dezember 1705
Vorbereitung des Aufstands im Oberland 

Stallau bei Tölz * Bauern aus den Gerichtsbezirken Tölz und Benediktbeuern treffen sich in Stallau, um das weitere Vorgehen vorzubereiten. An den Beratungen beteiligen sich der Tölzer Pflegskommissär Joseph Ferdinand Dänkel und der Benediktbeurer Klosterrichter Joseph Bernhard Wendenschlegel. 

Die Beteiligung örtlicher Amtsträger erleichtert die Organisation des Aufstands. Zugleich verleiht sie dem Unternehmen gegenüber der Landbevölkerung den Anschein obrigkeitlicher Zustimmung.

15. Dezember 1705
Münchner Verschwörer knüpfen Verbindungen

München * Der Anzinger Posthalter Franz Kaspar Hierner trifft sich mit einem Kreis Münchner Aufstandsplaner. Dazu gehören der Weinwirt und Äußere Rat Johann Jäger, der Weinwirt Johann Georg Küttler, auch Kidler genannt, sowie der Bierbrauer Georg Hallmayr. 

Hierner sagt zu, die Gerichtsbezirke Erding, Schwaben und Haag für das Unternehmen zu gewinnen. Die Einnahme Münchens soll durch das Zusammenwirken auswärtiger Aufgebote und verbündeter Bürger innerhalb der Stadt gelingen. 

18. Dezember 1705
Übertriebene Versprechen sollen zum Marsch auf München bewegen 

Tölz * Im Franziskanerkloster versammeln sich Beamte, Gemeindevertreter und Offiziere aus Tölz und den umliegenden Herrschaftsgebieten. Zu den Teilnehmern gehören der Valleyer Pflegskommissär Maximilian Alram und der ehemalige baierische Kriegskommissär Matthias Ägidius Fuchs sowie mehrere Offiziere. 

Den Versammelten wird - auf Grundlage von Halbwahrheiten und maßlosen Übertreibungen - eröffnet, dass die kaiserliche Administration plane, die kurfürstlichen Prinzen aus München zu entführen. Daher bäten einige Adelige und die Münchner Bürgerschaft dringend darum, dass das Oberland zu den Waffen greife und die Kaiserlichen aus München vertreibe. Dabei werden folgende Behauptungen vorgebracht:

  • Aus dem Rentamt München stünden dafür 20.000 Mann bereit.
  • Aus dem Unterland erwarte man weitere 8.000 Mann. 
  • Die Münchner hätten zugesichert, die Aufständischen ohne den Verlust eines einzigen Mannes und ohne einen Schuss Pulver in die Stadt zu schleusen.
  • Den Beamten wird erklärt, dass der „Marsch nach München“ den Intentionen des Kurfürsten entspreche, was ein Schreiben vom 9. Dezember 1705 belege.
  • Für die Gerichte südlich von München wird ein allgemeiner Aufgebotsbefehl erlassen.

Anmerkung: Das Mandat des Kurfürsten Max Emanuel vom 9. Dezember 1705 war eine Fälschung, die vermutlich von der Braunauer Führungsgruppe um Matthias Plinganser angefertigt wurde. 

Fake News als politisches Mittel also schon seinerzeit. 

23. Dezember 1705
Rund 3.000 Mann sammeln sich bei Schäftlarn

Schäftlarn * Die oberländischen Aufgebote sammeln sich zu einer Streitmacht von ungefähr 3.000 Mann. Sie kommen 

  • vom Landgericht Tölz 500 Mann, 
  • vom Klostergericht Benediktbeuern 200 Mann, 
  • vom Klostergericht Tegernsee 200 Mann, 
  • aus den Hofmarken Reichersbeueren, Sachsenkam und Dietramszell 100 Mann, 
  • vom Landgericht Aibling und der Grafschaft Hohenwaldeck 600 Mann, 
  • aus der Grafschaft Valley 300 Mann, 
  • vom Landgericht Rosenheim 70 Mann, 
  • vom Landgericht Starnberg 200 Mann und 
  • vom Landgericht Wolfratshausen 600 Mann.

Die Ausrüstung ist unzureichend. Nur ein Drittel der Männer besitzt Schusswaffen; viele tragen Spieße, Stangen und andere einfache Waffen. Zum Aufgebot gehören außerdem einige Hundert Reiter und sechs kleine Geschütze beziehungsweise Böller. 

Hauptmann Matthias Mayer übernimmt den Oberbefehl erst nach erheblichem Druck. Johann Houis wird sein Stellvertreter. Adam Schöttl führt die Schützen, Pflegskommissär Dänkel die Reiterei. 

Als am Abend ungünstige Nachrichten aus München eintreffen, plädieren Mayer und mehrere Beamte für den Abbruch. Dänkel, Fuchs und der Münchner Jägerwirt Johann Jäger setzen jedoch die Fortführung des Unternehmens durch. 

27. Januar 1706
Kaiser Joseph I. begrenzt die Strafen für später Verhafteten 

Salzburg - Wien * Auf Bitten des Salzburger Fürsterzbischofs ordnet Kaiser Joseph I. an, dass Anführer der baierischen Volkserhebung, die nach dem 11. Januar festgenommen werden, höchstens Geldstrafen erhalten sollen. Die Anordnung erfasst die zuvor verhafteten Aufständischen nicht. Gegen sie laufen die Strafverfahren weiter; einige werden noch hingerichtet.

29. Januar 1706
Vier Anführer des Aufstands werden hingerichtet 

München * Auf einer eigens errichteten Bühne am Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, werden vier Beteiligte an der baierischen Volkserhebung mit dem Schwert enthauptet: 

  • der Eisenhändler Sebastian Senser, 
  • der Weinwirt Johann Georg Kidler – auch Küttler genannt – 
  • Leutnant Johann Clanze und 
  • Leutnant Johann Georg Aberle. 

Kidlers Leichnam wird anschließend gevierteilt. Seine Leichenteile werden zur Abschreckung an den Stadttoren ausgestellt. 

13. August 1713
Obergiesing und die Lohe kommen zum Gericht ob der Au 

Au - Lohe - Obergiesing * Obergiesing und die Lohe werden dem Gericht ob der Au angeschlossen. Die Erweiterung trägt der wachsenden Bedeutung der Au, dem anhaltend rasanten Bevölkerungswachstum und das gewerbliche sowie kirchliche Schwergewicht Rechnung. ES soll zugleich die Überwachung zuziehender Menschen und Bettler erleichtern. 

Noch im selben Jahr berichtet Hofoberrichter Pistorini, er habe eine vom Gericht Wolfratshausen in der Lohe geduldete „Schelmen- und Diebsrotte“ vertrieben. Außerdem habe er Frauen, die er als „Huren“ bezeichnet, unter öffentlicher Beschämung aus der Au entfernen lassen. Sein Bericht dokumentiert die obrigkeitliche Ausgrenzung und Kontrolle unerwünschter Bevölkerungsgruppen.

1715
In Freising beginnen die Kinderhexenprozesse 

Freising * Die Betteljungen Andre, genannt „Trudenfanger“, und Lorenz geraten unter Hexereiverdacht. Man wirft ihnen vor, Mäuse und Ferkel herbeizaubern zu können, und nimmt sie fest. In den Verhören weiten sich die Anschuldigungen aus. Aus dem Verfahren entstehen zwei Verfolgungswellen: Die erste dauert bis 1717, eine zweite folgt von 1721 bis 1723. Mehrere der angeklagten Kinder sterben in Haft oder werden hingerichtet. 

1715
Die Wirte beklagen das Gästesetzen der Paulaner

München - Au * Die Wirte beschweren sich über das Bewirten von Gästen durch die Paulanerpatres. Diese haben im Kloster Neudeck eine eigens eingerichtete Zechstube, lassen die Leute bis tief nach Mitternacht dort sitzen und erlauben das Rauchen von Tabak wie in einer öffentlichen Schenke.

Da sie die Gerste auf dem Land sammeln, können sie die Mass Bier um einen Pfennig günstiger anbieten, weshalb sie einen solchen Andrang verzeichnen können, dass man zeitweise sogar anstehen muss. 

1717
Die Waisenkinder kommen in die Au - ihr Vormund in den Kerker

Bogenhausen * Die Bogenhausener Schlossbesitzer Adelheid Felicitas von Törring-Seefeld bleibt mit ihrer Forderung der Beseitigung des von sechs Waisenkinder bewohnten Bauernhofs hart und beharrlich, bis der Freisinger Fürstbischof Johann Franz Eckher von Kapfing und Liechteneck schließlich nach drei Jahren zu dem Geschäft seinen Segen zu diesem Geschäftsabschluss gibt. Den Waisen werden die Fenster ausgehängt und die Möbel vor die Türe gestellt. Anschließend bringt man die Kinder in die Au. 

Ein verärgerter Vormund der nun heimatlos gewordenen Waisenkinder forderte daraufhin die Gräfin Törring-Seefeld für ihre Tat vor das Gericht Gottes. Das lässt sich Adelheid Felicitas nicht gefallen und bringt umgehend Kurfürst Max Emanuel die Bitte um Bestrafung des Vormunds vor. Der Vertreter der Waisenkinder hat womöglich nur emotional reagiert. Er muss dennoch schon bald darauf dafür mehrere Monate im Kerker büßen.

5. Mai 1718
Schloss Suresnes wird zum Adelssitz erhoben 

Schwabing * Kurfürst Max Emanuel erhebt das Schwabinger Schlösschen seines Geheimen Rats und Kabinettsekretärs Ignaz von Wilhelm unter dem Namen Sourenne zum Adelssitz und verleiht ihm die Niedergerichtsbarkeit. Das Schloss mit seinem Garten an der Werneckstraße ist bis heute erhalten und heißt heute Suresnes. 

Ab 1721
Weitere Hinrichtungen im Freisinger Prozess

Freising * Zwischen 1721 und 1723 werden acht Burschen und junge Männer im Alter zwischen 14 und 23 Jahren und drei Bettlerinnen mittleren Alters in Freising hingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt ist der Zenit der Hexen-Verfolgungen“allerdings längst überschritten. Der Freisinger Prozess ist ein Auslaufmodell, was aber den Hingerichteten allerdings nicht hilft. 

7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden neu geregelt 

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen zwischen Stadt und Landesherrschaft bestätigt der Landesherr die Münchner Burgfriedensgrenze erneut. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden zugunsten der Stadt geregelt. 

In den folgenden Jahren werden die bisher zum Hofkastenamt zinspflichtigen Kleinhäuser und Herbergen dem Magistrat unterstellt. Ihre Abgaben vereinnahmt künftig die städtische Kämmerei. Eine entsprechende Übertragung der Tattenbach’schen Rechte ist damit nicht nachgewiesen.

Die Festungswerke und die „alten Lehen“, insbesondere die Mühl- und Werkgerechtigkeiten, bleiben jedoch dem Landesherrn vorbehalten. Für die Verwaltung des stark gewachsenen Viertels ist eine eigene Lehel-Deputation zuständig.

7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden bestätigt

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen bestätigt Kurfürst Max Emanuel die Münchner Burgfriedensgrenze zugunsten der Stadt. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden neu geregelt. Eine eigene Lehel-Deputation übernimmt die städtische Verwaltung des Viertels. 

Die Bewohner nehmen die Neuordnung zum Anlass, eine eigene Kirche und eine verlässliche Seelsorge für die rund 2.000 Einwohner zu fordern. Das Lehel gehört bereits zur Graggenau und damit zum Pfarrgebiet Unserer Lieben Frau. Stadtgraben, Befestigungswall und Mauer erschweren jedoch den Zugang zu den Seelsorgern. 

Besonders problematisch ist die Versorgung Schwerkranker in der Nacht: Die Stadttore dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bürgermeisters geöffnet werden. Deshalb holen die Bewohner mitunter einen Paulanerpater aus dem Kloster Neudeck in der Au. Nach der überlieferten Darstellung dauert dies mindestens zwei Stunden; im Winter erschweren schlechte Wege den ohnehin langen Weg zusätzlich. Manche Sterbende erhalten deshalb die Sterbesakramente nicht mehr rechtzeitig. 

Um das Jahr 1730
Der Viehmarkt auf den Lüften wird vom Lüftenwirt organisiert

Haidhausen - Au * Aus Beschwerden des Münchner Rats wissen wir, dass Auf den Lüften in der Gegend des heutigen Rosenheimer Platzes, ein Viehmarkt entstanden ist. Der sich aus „wilder Wurzel“ entwickelnde Viehmarkt auf den Lüften wird vom Lüftenwirt organisiert und macht dem Münchner Viehmarkt am Anger erhebliche Konkurrenz. Dagegen läuft der Münchner Rat Sturm.

Weil aber die Gegend der Lüften zu dieser Zeit noch in den Grenzen des Pfleggerichts Wolfratshausen und damit außerhalb des Münchner Burgfriedens liegt, ist sie der Gerichtsbarkeit und dem Zugriff der Münchner Obrigkeit entzogen. Der Stadtrat fordert deshalb durch seinen Amtmann Jakob Röderer alle Viehhändler und Viehtreiber auf, ihre Tiere auf den Münchner Viehmarkt am Anger hereinzutreiben. Doch es hilft nichts. 

1732
Der Viehmarkt Auf den Lüften ist eine starke Konkurrenz

Haidhausen - Au * Der Viehmarkt Auf den Lüften ist derart ausgebildet, dass die kurfürstliche Hofkammer in einem Schreiben an den Münchner Rat feststellt, dass die Münchner Metzger ihr Schlachtvieh „nicht mehr am gewöhnlichen Ort auf dem Anger, wo dieser Markt seit jeher stattgefunden hat, sondern bei dem sogenannten Lüftenhaus auf dem Isarberg” kaufen. 

Anschließend treiben sie die gekauften Tiere in Richtung Schwabing auf die Weide an der Stadtbleiche und mischen es unter das dortige Weidevieh, um es am Abend mit den anderen Tieren in die Stadt hineintreiben zu lassen. Damit können die Münchner Metzger den sogenannten Viehaufschlag, eine Steuer, umgehen.

Dass der Ausfall der Steuereinnahmen dem Münchner Rat nicht gefällt, sei hier nur der Form halber erwähnt. Für die Stadtherren grenzt diese Verfahrensweise an Betrug, weshalb diese nicht länger geduldet werden darf. Dennoch bleibt der Viehmarkt bestehen.

Die Münchner müssen sich vom Pfleggericht Wolfratshausen sogar den Vorwurf gefallen lassen, dass es ihnen lediglich um die Einnahmen aus dem Pflaster- und Brückenzoll geht und sie den Viehmarkt auf den Lüften nur als Vorwand nutzen, um den Burgfrieden wieder erweitern zu können. 

Juli 1741
Edelsitz Neuberghausen mit Niedergerichtsbarkeit

Bogenhausen * Das Bogenhausener Anwesen des Hofkammerrats Caspar Gregor von Lachenmayer wird von Kurfürst Carl Albrecht zum zweiten Edelsitz mit Niedergerichtsbarkeit in Bogenhausen erhoben - 100 Jahre nach Schloss Steppberg.

Der Name Neuberghausen kommt vermutlich von Berghausen bei Abensberg, da dort die Familie Lachenmayr im 17. Jahrhundert Besitzungen hatte. Der Hofkammerrat lässt einen Neubau errichten, den er an Kurfürst Carl Albrecht verkaufen will. 

2. April 1751
Das Fest des Ordensgründers Francesco di Paola

Au * Die Paulanerpatres feiern jährlich das Fest ihres Ordensstifters, des heiligen Franziskus zu Paula. Acht Tage dauern die Feierlichkeiten an, die üblicherweise am 2. April ihren Anfang nehmen. Fällt dieser Tag in die Karwoche, so werden die Festivitäten auf den ersten Sonntag nach Ostern verlegt. 

Mit dem Besuch der von den Paulanern betreuten und dem heiligen Carl Borromäus geweihten Pfarr- und Klosterkirche während der Festoktav, können die Gläubigen einen vollkommenen Ablass erlangen. Ein Teil dieses Rituals ist auch die Weihe der in vielerlei Bedrängnis benötigten „Heilig-Vater-Kerzen“. 

Und weil in dieser Zeit hier ein besonders stark eingebrautes Bier zum Ausschank kommt und sich an dessen Verzehr auch der kurfürstliche Hof beteiligt, entwickelt sich das „Heilig-Vater-Fest“ zu einem richtigen Volksfest - für die Au und für die ganze Stadt. Das Festbier heißt „Herrenbier“ oder „Heilig-Vater-Bier“, „Heilig-Vater-Öl“ oder „Sankt-Vater-Öl“. 

Für den Ausschank des Bieres ist im Kloster eine eigene Zechstube eingerichtet worden. Die vornehmeren Gäste werden im Stüberl des Bräumeisters bewirtet, wo es oft bis in die späte Nacht hinein recht gemütlich und sehr lustig zugeht.

4. April 1775
Die als Hexe verurteilte Anna Maria Schweglin soll hingerichtet werden

Kempten * Die zum Tode mit dem Schwert wegen Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft verurteilte Hausmagd Anna Maria Schweglin aus Kempten soll hingerichtet werden. Sie gilt als die letzte hingerichtete bayerische Hexe. Doch sie stirbt - wie man erst 1995 entdeckt - anno 1781 im Gefängnis. 

1782
Das Bier hat den Wein als Volksgetränk verdrängt

München * Lorenz von Westenrieder stellt fest: 

  • „Allgemein nimmt der Bürger und Handwerker kein Frühstück. 
  • Man setzt sich um 11 Uhr zur ersten und um 6 Uhr nachmittags zur zweiten Mahlzeit.
  • Rind-und Kalbfleisch, Bier und Brot sind das gewöhnlichste, was er genießt. Schweine-, Kalbs- und Gänsebraten sind seine besten Gerichte und Bier sein bester Trank.
  • Wein und Branntwein werden ordentlicherweise nicht getrunken, auch kein Toback geschmaucht.“

So ist seit Aventin in den unteren Schichten des Volkes der Wein völlig vom Bier verdrängt worden.

Um 1783
Lorenz Westenrieder lobt das Hofkrankenhaus am heutigen Kolumbusplatz

Au * Lorenz Westenrieder lobt das Hofkrankenhaus am heutigen Kolumbusplatz in seinen Beschreibungen des kf. Gerichts Au in den schillerndsten Farben: „Es hat für epidemische Kranheiten eine vortreffliche Lage an einem reinen Isarkanal, genießt der gesündesten Luft, und hat eine musterhafte Einrichtung.

Anfangs waren fünf Krankenzimmer, jedes mit sieben Betten vorhanden, wozu aber durch die Sorgfalt des itzigen Pflegers im Jahre 1782 von großmüthigen Gutthätern noch zwey schöne Zimmer mit 14 Betten errichtet wurden, welche zuverläßig unter die reinlichsten, und niedlichsten Krankenzimmer in ganz Deutschland zu rechnen sind“.

16. Januar 1784
Die Münchner Brauer beschweren sich über das Augustinerkloster

München - München-Kreuzviertel * Die Münchner Bierbrauer beschweren sich über die Brauerei des Augustinerklosters. Die Mönche haben wiederholt Bier innerhalb und außerhalb des Klosters ausgeschenkt und verkauft und dazu sogar eine Gaststube eingerichtet. Dem Kloster wird im Wiederholungsfalle eine Strafe von 100 Dukaten oder das Herausreißen der Braukessel angedroht. 

17. Dezember 1785
Kurfürst Carl Theodor beschenkt Stephan von Stengel

Schwabing * Kurfürst Carl Theodor überlässt den „gefreiten Sitz zu Manns- und Weibsritterlehen“ seinem Geheimen Kabinettssekretär Stephan von Stengel. Stengel erweitert seinen Besitz durch Zukäufe und nennt seinen Rittersitz mit Niedergerichtsbarkeit künftig Schloss Biederstein. 

Februar 1786
Franz Anton von Pilgram erhält die Jurisdiktion für seine Besitzungen

Au - Untergiesing * Franz Anton von Pilgram erhält das Obereigentum und die Jurisdiktion für seine Besitzungen. Er muss dafür aber der Gräfin Toerring-Seefeld ein jährliches „Aversum“ bezahlen. Und weil das der Gräfin noch nicht reicht, verlangt diese nun vom Kurfürsten die Jurisdiktion über weitere 24 bis 26 Häuser in der Falkenau, in denen 68 Familien leben und zum Gericht ob der Au gehören.

Außerdem verlangt sie die Erhebung der Falkenau zur wirklichen und geschlossenen Hofmark. Sie begründet die Forderungen damit, dass der Kurfürst nicht über das Recht verfüge, im Bezirk der Falkenau eine neue Conzession zu erteilen und damit der Hofmark Schaden zugefügt hat.

Maria Josepha von Toerring-Seefeld ist eine geborene Minucci und ehemalige Mätresse des Kurfürsten.

2. März 1789
Thompsons Vorschlag für ein Militärisches Arbeitshaus wird angenommen

München * Vermutlich aus Kostengründen entscheidet sich Kurfürst Carl Theodor für Thompsons Vorschlag für ein Militärisches Arbeitshaus und ordnet die Errichtung „einstweilen in jeder Stadt und Garnison, in Zukunft aber sobald thunlich in jedem beträchtlichen Orte“ an. Militärische Arbeitshäuser entstehen aber nur in München und Mannheim. Die Arbeitshäuser sollen folgenden Zwecken dienen:

  • Der Beschäftigung von Armen und Bettlern.  
  • Die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für verarmte Angehörige der unterständigen Schichten.
  • Nicht an Arbeit gewöhnte Menschen sollen in diesen Anstalten die Arbeitsfähigkeit erlernen.

Gleichzeitig sollen Armenverwaltungen eingerichtet werden, die die „Hausarmen“ erfassen und in die Arbeitshäuser einweisen. 

9. Mai 1791
Carl Theodor will nichts tun, was gegen das Wohl der Stadt gerichtet ist

München * Kurfürst Carl Theodor dementiert die Gerüchte, wonach die ganze Stadt entfestigt werden soll und versichert, er werde nichts tun, was gegen das Wohl der Stadt gerichtet sei. 

Gleichzeitig zeigt er sich über den Bürgerprotest verwundert, „da es ja gerade die Bürgerschaft gewesen ist, die im Jahre 1612, bei der Projektierung der neuen Wallanlage, sich gegen diese mit der Begründung aufgelehnt hätte, die neue Befestigung würde einst, bei veränderter Kriegsführung, unnütz und unbrauchbar“.

9. August 1795
Eine festliche Veranstaltung im Englischen Garten

München-Englischer Garten * Aus Anlass der Vermählung des 70-jährigen pfalz-baierischen Kurfürsten Carl Theodor mit der 18-jährigen Erzherzogin Maria Leopoldine aus dem Hause Österreich-Este hält der kurfürstliche Hof im Englischen Garten eine festliche Veranstaltung ab. Ausgerichtet wird das Fest vom Reichsgrafen von Rumford.

Es gibt Lustfahrten auf dem See, einen „Tanz der neun Musen“ im Apollotempel, die „Vorstellung einer baierisch-ländlichen Nationalhochzeit“, Musik und Tanz und viele andere Vergnügungen. Zum Ausklang wird der ganze Park mit tausenden Lampions beleuchtet. Außerdem hält ein „Chinese im Nationalkostüm“ eine Huldigungsrede für das Kurfürstenpaar.

Die jugendliche „Landesmutter“ ist jedoch durch „eine Unpässlichkeit an der Teilnahme verhindert“.

12. Januar 1796
Eine Polizeioberdirektion für München und die Au wird eingerichtet

München - Au * In einem Mandat macht Kurfürst Carl Theodor deutlich, dass er Ereignisse wie im vergangenen Herbst (23. September 1795) nicht mehr tolerieren wird. Es wird eine Polizeioberdirektion für München und die Au eingerichtet. 

Neben der Verhaftung von Verbrechern hat die Polizeioberdirektion die Aufgabe „alle tumultuarischen Aufläufe, Rumoren, und dergleichen sogleich mit aller Thätigkeit abzustellen, [...] vorzüglich aber auch den für die allgemeine Ruhe und Sicherheit verdächtigen, geheimen, oder öffentlichen Zusammenkünften mit aller Wachsamkeit nachzuspüren, und selbe gleich bey ihrem ersten Entstehen mit allem Ernste, jedoch auch mit der hiebey benöthigten Klugheit und Vorsichtigkeit zu zernichten“.

Zu diesem Zweck soll die Polizeioberdirektion regelmäßige Kontrollstreifen und Hausdurchsuchungen in München und der Au durchführen. 32 Mann Polizeiwache stehen ihr dafür zur Verfügung.

13. August 1796
Graf Rumford wieder in München

München * Graf Rumford trifft wieder in München ein. Inzwischen hat Kurfürst Carl Theodor eine Kriegsdeputation unter dem Vizekanzler Franz von Pettenkofer und ein Landesdirektorium unter der Leitung des Freiherrn von Hertling eingerichtet. Damit können für die Kriegsdauer bei Abwesenheit des Herrschers die Staatsgeschäfte wahrgenommen werden.

Um den 10. August 1800
Weitere Flugschriften werden baiernweit verteilt

München * Eine Flugschrift mit dem Titel „Wahrer Überblick der Geschichte der baierischen Nation, oder das Erwachen der Nationen nach einem Jahrtausend“ wirft Kurfürst Max IV. Joseph vor, „durch seinen Menschenverkauf, durch seine Verschwendung, durch die immerwährende Aushebung und gänzliche Entvölkerung des Landes, durch die volle Verwirrung, die er stiftete, alle Achtung, alles Zutrauen verloren“ zu haben.

Gleichzeitig formuliert die Schrift ein in die Zukunft gerichtetes politisches Programm einer Republik in Süddeutschland:  

  • „Baiern, vereint mit Schwaben, wird das österreichische Joch abschütteln [...] und [...] vereinigt mit einem Teile Frankens [...] sich eine auf Unabhängigkeit, Freiheit und Gleichheit gegründete Verfassung geben“.  
  • Zur Umsetzung dieses Zieles erhofft sich die „Flugschrift“ die Unterstützung der „Republik Frankreich“.  

Diese Flugschriften finden nicht nur in der Stadt ihre Leser. Da sie auf der Schranne meist heimlich in die Säcke gesteckt wird, verbreitet sich der revolutionäre Inhalt auch auf dem Land. Durch die bloße Anwesenheit der Franzosen wagen sich die Zensurbehörden nicht, entschlossen gegen die Flugschriften vorzugehen. 

24. Juni 1801
Das Ende des Brezenritts

München * Der jahrhundertealte Brauch des Brezenreiters endet. Als dem Reiter während der Brezenausgabe das Laugengebäck ausgeht, wird er von der enttäuschten Menschenmenge bedrängt und übel zugerichtet. Die Vorfälle veranlassen die Münchner Obrigkeit, den Brezenritt noch im selben Jahr zu verbieten. Damit endet eine fast 500 Jahre währende Tradition. 

Suchbegriffe: Breze, Brezenreiter
25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

17. März 1802
Aufforderung zur Gründung einer Kleinkinderbewahranstalt

München - München-Lehel - Au * Die Polizeidirektion wird mit der Gründung einer Einrichtung beauftragt, die dann als Kleinkinderbewahranstalt und heute - in der Weiterentwicklung - als Kindergarten oder Kinderhort bezeichnet wird. 

Im Focus stehen „unbemittelte Eltern, die sich außer Haus begeben müssen, um sich vom täglichen Handlohn zu ernähren“. Denn diese „müssen häufig ihre kleinen Kinder einsperren oder unbesorgten Nachbarn anvertrauen, sie auch gar frei herumlaufen lassen, wodurch Unglücksfälle entstehen und die sittliche Erziehung benachteiligt wird“.  

Eine solche Einrichtung soll in der Stadt und im Lehel eingerichtet werden. Auch das Gericht ob der Au und das Hofmarkgericht Haidhausen können Vorschläge einreichen. 

18. Juli 1802
Aufhebung des Karmelitenklosters

München-Kreuzviertel * Die Regierung Montgelas ordnet die Aufhebung des Karmelitenklosters an. Anfangs bezieht das Militär die aufgelassenen und leerstehenden Klosterräume, bis Teile für das Neue Gymnasium, das spätere Ludwigs-Gymnasium, eingerichtet und andere Teile zum Königlichen Erziehungsinstitut für Studierende, dem sogenannten Hollandeum, ausgebaut werden können.

2. Dezember 1802
Freiherr von Aretin trifft in Mühldorf ein und nimmt Besitz von der Stadt

Mühldorf * Johann Adam Freiherr von Aretin nimmt - unter großem Jubel der Bevölkerung - mit dem Besitzergreifungspatent vom 26. November offiziell Besitz von der Stadt Mühldorf am Inn. Er weist das Pfleggericht an, ab sofort keine Weisungen und Befehle mehr aus Salzburg entgegenzunehmen.

Nach der Vereidigung der Beamten findet ein feierlicher Gottesdienst in der Pfarrkirche statt. Am Abend wird in der Stadt gefeiert. 

23. Dezember 1802
Die allgemeine Schulpflicht wird eingeführt

München - Kurfürstentum Baiern * Der Schulzwang, die allgemeine Schulpflicht, für „alle Kinder vom 6. bis 12. Lebensjahre“, wird eingeführt. Wöchentlich müssen von den Eltern dafür 2 Kreuzer bezahlt werden. An diese Grundschulzeit schließt sich für die 13- bis 18-jährigen eine Sonntagsschule an, in der ihnen der Katechismus und weiteres Grundwissen gelehrt wird. 

Der Staat ist damit für die Erziehung verantwortlich, weshalb er neue Schulen und bessere Lehrer braucht. Dafür werden eigene Lehrerseminare eingerichtet. Die lokale Schulaufsicht liegt freilich weiterhin bei den Pfarrern. 

1803
Das Hofkrankenhaus wird in eine Irrenanstalt umgewandelt

Au * Das Hofkrankenhaus für kurfürstliche Hofbedienstete am heutigen Kolumbusplatz wird in eine Irrenanstalt umgewandelt. Bis dahin sind die Geisteskranken im „Haus für Wahnsinnige“ im Münchner Heiliggeistspital untergebracht. Da die Räume im Heiligeistspital für die „Irren“ auf Dauer aber nicht ausreichen, kommt es zur Verlegung an den Kolumbusplatz, wo diese Einrichtung unter dem Titel: Magistratisches Krankenhaus zu München oder auch „Irrenhaus Giesing“ zum schlechten Ruf der Vorstadt beiträgt.

Bis dahin befinden sich im Heiliggeist-Spital „22 Narren“. Im Josephsspital sind neben anderen Kranken und Pfründnern noch epileptische Patienten - die sogenannten „unschädlichen Narren“ - untergebracht.

Das Erdgeschoss des Giesinger Irrenhauses ist für die „ganz Tollen“ bestimmt und enthält - neben dem Wärterzimmer - dreizehn Zellen. Jede Zelle hat zwei Türen: die dicke innere, welche von außen versperrt werden kann und die äußere Türe, die aus Holz ist und die „Ausbrüche der Tollheit“ weniger hörbar machen soll. Das obere Stockwerk ist für „ruhige Wahnsinnige“ bestimmt. Es enthält neun Zellen und ein Wächterzimmer.

Im Irrenhaus ist eine Kapelle eingerichtet, die mit einem „eisernen Vorhang“ vom Speisezimmer der Irren abgetrennt ist. Besonders verehrt werden dort die Haare der Muttergottes. Das sind Berührungsreliquien, die die echten Haare der Muttergottes - aus dem Pantheon zu Rom - berührt haben.

Suchbegriffe: Irrenhaus Giesing
1803
Die profanierte Klosterkirche am Lilienberg dient als Eisenfronfeste

München - Au * Mit der Verstaatlichung des Münchner Gerichtswesens und der Polizei gibt die Stadt ihre Fronfeste im Rathaus und die Haftstube im Rathausturm an das nunmehr staatliche Stadtgericht ab. Die profanierte Klosterkirche am Lilienberg und der nördlich daran anschließende Seitenflügel dient als Eisenfronfeste, als Strafvollzugsanstalt. 

5. September 1803
Das Landgericht München zieht ins ehemalige Kloster Lilienberg

Au * Das Landgericht München bezieht die Räume im ehemaligen Kloster Lilienberg. Es umfasst neben den Orten des Gerichts ob der Au das Amt Perlach vom Landgericht Wolfratshausen, das Gebiet Neuhausen vom Landgericht Dachau, die Gebiete Gauting und Germering aus dem Landgericht Starnberg sowie Fröttmaning und Garching aus dem Landgericht Kranzberg. Dazu die Orte Ismaning, Ober- und Unterföhring, Daglfing und Englschalking aus dem kurz zuvor staatlich eigenständigen Fürstbistum Freising.

1804
Untersuchungen über die Verleihung der Hofmarksrechte

Untergiesing * Die eingeleiteten Untersuchungen, ob bei der Verleihung der Hofmarksrechte alles mit rechten Dingen zugegangen ist, ziehen sich bis zum Jahr 1804 hin und werfen alles über den Haufen. Sie kommen zum Ergebnis, dass sowohl die Erteilung der Jurisdiktion über die 68 Untertanenfamilien, als auch die Edelsitzverleihung an Franz Anton von Pilgram unstatthaft war und damit ungültig sei.

„Pilgramsheim“ muss wieder der Niedergerichtsbarkeit der Hofmark Falkenau, die einverleibten Auer Häuser wieder der Auer Gerichtsbarkeit unterstellt werden. Im Laufe der Untersuchungen geht das Pilgram'sche Besitztum in mehrere Hände über.

1805
Zwischen Fürsorge und Zwang

München-Angerviertel * Auf Veranlassung des General-Schul- und Studiendirektors wird im Münchner Beschäftigungshaus am Anger eine Armen- und Spinnschule eingerichtet. Anlass hierfür ist die Befürchtung der Schulbehörden, „dass die Sittenlosigkeit der im Beschäftigungshause auf dem Anger arbeitenden Kinder sehr zunehme, und dass die Hauptquelle davon die Gesellschaft schlechter Weibspersonen sei, an derer Seite die ersteren arbeiten müssen“. 

Die Schule richtet sich an Kinder armer Familien, deren Eltern von der Stadt München unterstützt werden. Für diese Kinder ist die Teilnahme am Elementar- und Industrieunterricht verpflichtend. Die Einrichtung soll auf ihre besonderen sozialen und wirtschaftlichen Lebensumstände eingehen und ihnen Bildung sowie praktische Fertigkeiten vermitteln. Verweigern die Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder, kann ihnen die städtische Unterstützung entzogen werden. Kinder aus wohlhabenden Familien sind von diesem Unterricht ausdrücklich ausgeschlossen. 

Zum Lehrplan gehören die Fächer Lesen, Schreiben, Rechnen und Religion. Ergänzt wird der Unterricht durch praktische Ausbildung in handwerklichen Tätigkeiten wie Spinnen, Nähen und Stricken. Die Schule verbindet damit schulische Bildung mit dem Ziel, die Kinder auf ein arbeitsames und selbstständiges Leben vorzubereiten.

21. September 1805
Kaiser Franz II. bietet den Baiern den Königstitel an

München • Auch Kaiser Franz II. trifft in München ein und bietet als Oberhaupt des das Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation dem Kurfürstentum Baiern den Königstitel an, wenn es sich der Dritten Koalition anschließen würde.

Doch das hätte nicht gleichzeitig die Erringung der vollen staatlichen Souveränität bedeutet, wie sie Napoleon angeboten hat. Diese war aber für Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas die rechtliche Voraussetzung für die inneren Reformen der kommenden zwölf Jahre, insbesondere für die Ausschaltung der Stände und die Schaffung einer Konstitution. Denn noch ist die Ständeverfassung gültig, die durch das Reichsrecht und die Reichsgerichte geschützt ist. 

Ab 1808
Die Hofmarkbesitzer Hompesch lassen Häuser bauen

Berg am Laim * Zwischen den Jahren 1808 und 1812 lassen Johann Wilhelm von Hompesch und sein Bruder und Nachfolger Ferdinand von Hompesch als Hofmarkbesitzer elf Häuser an der St.-Michaels-, der Josephsburg- und in der Clemens- August-Straße und drei weitere Häuser am Westrand des Schlossangers erbauen.

Sie reagieren damit auf eine Forderung der königlichen Edikte aus den Jahren 1808 und 1812, in denen es heißt, dass die Patrimonialgerichtsbarkeit, die Hofmarkgesrichtsbarkeit, nur dann erhalten bleiben kann, wenn in der Hofmark mindestens fünfzig Familien wohnen.

  • Durch diese Baumaßnahme steigt die Zahl der Häuser in Berg am Laim bis ins Jahr 1813 auf 54 an.
  • Die Häuser für Tagelöhner und Handwerker sind ebenerdig und aus Ziegel gemauert.
  • Jedes Haus hat 1.000 qm Grund.
  • Sie stammen aus einer Vorbildersammlung = Musterhäuser. 
1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

28. Februar 1809
Eine einheitliche Mass für Bayern 

München * Durch die territorialen Erweiterungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts wächst Bayern zu einem Königreich aus Regionen mit unterschiedlichen Traditionen und Wirtschaftssystemen zusammen. Besonders unübersichtlich ist das Maßwesen: Schätzungen zufolge bestehen bis zu 93 verschiedene Flüssigkeitsmaße. Zwar heißen sie fast überall „Maß“, doch ihr Inhalt unterscheidet sich erheblich. Im oberfränkischen Lauenstein fasst eine Maß knapp einen halben Liter, im ehemals salzburgischen Laufen dagegen rund 1,6 Liter. 

Diese Unterschiede erschweren Handel, Besteuerung und Preiskontrolle. Am 28. Februar 1809 erlässt König Max I. Joseph auf maßgebliche Initiative seines Reformministers Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas eine Verordnung zur Vereinheitlichung der bayerischen Maße und Gewichte. Als verbindliche Norm für Flüssigkeiten dient künftig die Münchner Maß mit einem Inhalt von rund 1,069 Litern. 

Zur Durchsetzung der neuen Regelung lässt die Regierung kupferne Messzylinder mit dem bayerischen Staatswappen und der Aufschrift „BAIER. MAAS. 1809“ an Landgerichte, Rentämter, Städte und Märkte versenden. Diese sogenannten Muttermaße sind amtliche Vergleichs- und Eichgefäße. Als Trinkgefäße dürfen sie ausdrücklich nicht verwendet werden. Mithilfe der Muttermaße stellen die örtlichen Behörden weitere geprüfte Gefäße her und verbreiten sie in ihren Amtsbezirken. 

Eine allgemeine Eichpflicht für die Trinkkrüge besteht zunächst jedoch nicht. Viele Gäste bringen ihre eigenen Gefäße mit in das Wirtshaus. Neben Holzkannen und Zinngefäßen kommen zunehmend große Krüge aus Steinzeug auf. Um 1820 entwickelt sich daraus die charakteristische Form des bayerischen Masskrugs. 

Die neue Maß setzt sich allmählich im gesamten Königreich durch. Sie vereinheitlicht nicht nur den Ausschank, sondern wird auch zu einem sichtbaren Zeichen für das Zusammenwachsen von Altbayern, Franken und Schwaben. Obwohl die alte Maßeinheit 1872 durch den Liter ersetzt wird, bleibt ihr Name erhalten: Bis heute bezeichnet die „Mass“ einen Liter Bier und gilt als Symbol bayerischer Lebensart.

19. Mai 1809
Die Divisionen Wrede und Deroy rücken kampflos in Innsbruck ein

Innsbruck - Tirol * Die Divisionen Wrede und Deroy rücken kampflos in Innsbruck ein. Napoleon Bonaparte gibt den Befehl, General Johann Gabriel Marquis von Chasteler de Courcelles „als Räuberanführer, als Urheber der an den gefangenen Franzosen und Baiern verübten Mordtaten und als Anstifter des Tiroler Aufstandes in die Acht erklärt, vor ein Kriegsgericht zu stellen und binnen 24 Stunden zu erschießen“.

Andreas Hofer verhandelt inzwischen am 19. in Mühlbach und am 20. in Bruneck mit General Chasteler und kann ihn zum Verbleib in Tirol überreden.

13. Oktober 1810
Am Abend gibt es die bei Fürstenhochzeiten übliche Ausspeisung

München * An diesem Abend ist die bei Fürstenhochzeiten übliche Ausspeisung, die die Bevölkerung in großen Scharen herbeilockt. Es gibt dabei natürlich deutliche Unterschiede.

Denn während „die angesehenen Bürger, d.h. welche zur Nationalgarde gehörten, […] mit ihren Familien in vier großen Gasthäusern, bei 6.000 an der Zahl, auf königliche Kosten zum Tanz und Abendessen versammelt“ sind, hat man für „die herbeygeströmten Volkshaufen“ am Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, am Promenadeplatz, in der Neuhauser Gasse und am Anger „Tische und Bänke hergerichtet, wo man ihnen zu essen und trinken bot“. Aktenbelegen zufolge werden an diesem Abend

  • 32.065 Laibln Semmelbrod, 3.992 Pfund Schweizerkäse über 80 Zentner gebratenes Schaffleisch, 8.120 Cervelat-Würste und 13.300 Paar geselchte Würste ausgegeben.
  • Brauknechte verzapften rund 232 Hektoliter Bier. Aus sieben Fässern werden knapp vier Hektoliter österreichischer Weißwein ausgeschenkt.
  • 150 Musikanten sorgen für Stimmung und
  • in zwei Volkstheatern wurden Vorstellungen zu freiem Eintritt gegeben.
  • Sogar die Münchner Gefängnisinsassen erhalten eine - von der Israelitischen Gemeinde finanzierte - Ausspeisung. 
1812
Der Streit um die Zugehörigkeit der Irrenanstalt

Vorstadt Au - Untergiesing * Nach der Trennung der Lohe und der Falkenau von der Vorstadt Au bleibt die Irrenanstalt zunächst innerhalb der Auer Gemarkung. Dagegen protestiert die Anstaltsverwaltung und erreicht die Zuordnung zur Gemeinde Giesing.

Da jedoch das königliche Landgericht München, „das wegen der verhaßten und gegen dessen Willen erwirkte allerhöchst genehmigten Trennung der Loh und Falkenau immer feindselig für die Gemeinde Giesing gestimmt war“, darüber keinerlei Aufzeichnungen führt, kommen die Auer - clevere Vorstädter mit viel Phantasie im Geldeintreiben - dreißig Jahre später auf die Idee, von den Giesingern die Rückvergütung von 1.515 Gulden für den Malzaufschlag zu verlangen, die die Gemeinde Giesing - nach Auffassung der Auer - seit über zehn Jahren zu Unrecht erhalten hat.

Diese Biersteuer muss - für das in der Anstalt ausgeschenkte Bier - an die zugehörige Gemeinde bezahlt werden. Die Giesinger wehren sich dagegen.

2. April 1812
Lohe und Obere Falkenau werden von der Au getrennt 

Vorstadt Au - Giesing * Nach Protesten der Bewohner und gegen den Willen des Landgerichts München ordnet das Generalkommissariat des Isarkreises an, Lohe und Obere Falkenau von der Au zu trennen und mit Obergiesing zu einer eigenen Landgemeinde zusammenzufassen. Kirchlich gehören beide Orte bereits seit 1809 zu Obergiesing; die politische Vereinigung folgt 1814. 

Das überwiegend bäuerliche Obergiesing übernimmt damit auch die von Tagelöhnern und Herbergen geprägten Siedlungsgebiete am Auer Mühlbach. Das damalige „Untergiesing“ oder „Niedergiesing“ am Nockherberg bleibt dagegen bei der Au. Der Name bezeichnet ursprünglich einen anderen Siedlungsbereich als das heutige Untergiesing. An die ehemalige Lohe erinnert die Lohstraße. 

2. April 1812
Lohe und Obere Falkenau kommen nach Obergiesing

Untergiesing * Im Zuge ihrer Proteste erreichen die Bewohner der Lohe und der Oberen Falkenau - gegen den erklärten Willen des Landgerichts München - die formelle und zwei Jahre später, 1814, die politische Vereinigung mit Obergiesing, zu der sie kirchlich bereits seit 1809 gehören.

Das alte Untergiesing - oder besser Nieder-Giesing - auf dem heutigen Nockherberg und an der Ruhestraße wird in die Au eingemeindet. Bis dahin ist Niedergiesing ein selbstständiger Weiler mit drei großen Bauernhöfen und Herbergen in der Falkenau und an der Nockherstraße, die in früher Zeit „Bei den Jägerhäusln“ genannt wurden.

Oktober 1812
Erstmals wird der Begriff Central-Landwirtschaftsfest gebraucht

München-Theresienwiese * Das Volksfest auf der Theresienwiese wird als Central-Landwirtschafts- oder Oktoberfest bezeichnet.

  • Für die landwirtschaftlich ausgerichteten Programmpunkte des Oktober-Festes wird erstmals der Begriff Central-Landwirtschaftsfest gebraucht.
  • Es gibt ein Pferderennen und einen Nutzviehmarkt.  
  • Die preisgekrönten Tiere werden auf der Wiese vor dem Königszelt im Beisein von König Max I. Joseph prämiert und ausgezeichnet. 
Februar 1815
Bemühungen um ein offizielles jüdisches Gotteshaus

München * Das Generalkommissariat der Münchner jüdischen Gemeinde bemüht sich frühzeitig um den Erwerb geeigneter Räumlichkeiten, „worin die kirchliche Gemeinde versammelt werden kann“.

Dieses Vorhaben wird von der Stadt unterstützt – allerdings weniger aus Fürsorge für die jüdischen Bürgerinnen und Bürger, sondern vielmehr, um die damals noch mit Misstrauen betrachtete Religionsgemeinschaft in einem „offiziellen“ Gotteshaus besser kontrollieren zu können.

Die seit 1763 in einem Privathaus im Tal 13 eingerichtete Betstube ist inzwischen für die Gottesdienste deutlich zu klein geworden. 

Suchbegriffe: Juden, Synagoge
8. Juni 1815
Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet

Wien * Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet. Der Zusammenschluss aller souveränen deutschen Fürsten und Freien Städte tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.  

In der Bundesakte wird der Deutsche Bund als Staatenbund organisiert. Ohne Zentralgewalt, unter der Präsidialmacht Österreichs, ohne Gerichtshof und ohne gewähltes Parlament. Die Bundesversammlung, inoffiziell auch Bundestag genannt, ist eine Gesandtenversammlung. Darin ist sie dem alten Reichstag ähnlich, wie auch das alte Heilige Römische Reich Deutscher Nation ein Staatenbund war.  

Der Artikel 13 der Deutschen Bundesakte bestimmt für alle Mitgliedsstaaten eine landständische Verfassung. Doch diesem Auftrag kommt das Königreich Baiern nur unvollständig nach, da die Verwirklichung eindeutig ein Rückschritt gegenüber der Konstitution gewesen wäre. Denn in einer landständischen Verfassung hätte sich die Landschaft wieder aus

  • dem landständischen Adel,
  • den landsässigen Prälaten und
  • den Vertretern der Städte und Märkte

zusammengesetzt. Wieder hätte lediglich die Geburt, der Besitz und das Amt die Grundlage zur Beteiligung an der politischen Willensbildung gebildet. 

Weder eine Wahl, noch eine Legislaturperiode ist vorgesehen. Dieses ist schlicht systemfremd. 

26. Mai 1818
Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung

München * Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung. Baiern ist damit unter den großen deutschen Staaten der erste Verfassungsstaat. Baden erreicht diesen Status drei Monate und Württemberg ein Jahre später.  

Der König vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, unterliegt aber in der Ausübung seiner Rechte einigen Beschränkungen.

Es gibt ein Zweikammersystem.

  • Die Erste Kammer sind die Reichsräte,
  • die Zweite Kammer setzt sich zusammen zu je einem Achtel aus adeligen Gutsbesitzern und Geistlichen, ein Viertel kommt von Städten und Märkten, die restliche Hälfte sind Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
  • Es gibt eine Legislaturperiode und
  • außerdem werden die Mitglieder der Abgeordnetenkammer gewählt.  

    Dennoch ist der Weg zu demokratischen Strukturen noch sehr, sehr weit!  
  • Die adeligen Gutsbesitzer stellen ein Achtel, die katholischen und evangelischen Geistlichen ebenfalls ein Achtel, die Städte, Märkte und Gemeinden ein Viertel und die übrigen Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit die Hälfte.  
  • Dazu kommen zusätzlich drei Vertreter der Universitäten.  
  • Es gibt keinen Parlamentarismus,  
  • die Mehrheitsverhältnisse in der Abgeordnetenkammer haben keinen Einfluss auf die Arbeit des Ministerrats,
  • die Abgeordneten haben kein Initiativrecht, dürfen also selbst keine Gesetzentwürfe einbringen und  dürfen nicht über ihren Zusammentritt selbstständig entscheiden.  

Im Vergleich zu den Vorgaben der Deutschen Bundesakte ist die Baierische Verfassung jedoch sehr modern ausgefallen. Sie legt das Fundament für das System einer konstitutionellen Monarchie.  

Erneut ist das neue Staatsgrundgesetz aber keine Vertragskonstruktion zwischen dem Fürsten und dem Volk, sondern ein einseitiger verfassungsgebender Akt des Königs. Man nennt das auch eine oktroyierte Verfassung, die vom König in freier Selbstbeschränkung erlassen wird und somit nicht das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Fürst und Volksvertretung darstellt.  

Im Gegenteil, der Baiernkönig begründet seine Herrschermacht mit der Verfassung nicht, sondern unterwirft sich vielmehr nur in bestimmten Punkten seinen selbst erlassenen Beschränkungen. 

30. Mai 1820
Vorschlag: Ein Brunnenmonument auf dem Max-Joseph-Platz

München-Graggenau * Die künstlerische Konzeption des Max-Joseph-Denkmals liegt von Anfang an bei Kronprinz Ludwig I. und Leo von Klenze, der ein Brunnenmonument auf dem Max-Joseph-Platz vorschlägt. Das steht wiederum in einem engen Zusammenhang mit einem groß angelegten Wasserleitungs- und Brunnenprogramm, das für die Stadt eingerichtet werden soll und ihr Vorbild in dem napoleonischen Brunnenprogramm für Paris hat.

1822
Ein aussichtsloser Kampf gegen die Mayer'sche Lederfabrik

Untergiesing * Die bürgerliche Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au entschließt sich, nachdem sie jahrelang dem Geschehen in der Mayer'schen Lederfabrik tatenlos und voller Neid zugesehen hat, zu einem Protest bei „allerhöchster Stelle“ - vermutlich dem Königlichen Ministerium des Inneren - gegen die „gewissenlosen Gewerbebeeinträchtigungen, welche wir von den hiesig- und umliegenden Lederfabrikanten und Israeliten durch die widerrechtliche Anmaßung der Selbstfabrikation ihrer in Accord übernommenen Militärlieferungen viele Jahre hindurch sehr empfindlich zu erdulden hatten“.

In der Folge fordert die Behörde den Lederfabrikanten auf, künftige Militäraufträge bei den ansässigen Schuhmachermeistern fertigen zu lassen. Doch die Freude der Schuster über ihren Sieg gegenüber dem Lederfabrikanten dauert nur kurz. 

Dem geschäftstüchtigen Fabrikbesitzer Ignaz Mayer gelingt es nämlich, den Schwabinger Schumacher Hanrieder davon zu überzeugen, dass er seine Werkstatt mit „Sack und Pack“ sowie mit der Genehmigung der zuständigen Behörden in die Untergiesinger Lederfabrik verlegt.

Der Schuhmacher erhält dafür „eine wöchentliche Entschädigung [...], und [kann] sonach genüßlich sein Leben in Wohltätigkeit durchbringen“. Ignaz Mayer aber kann über den Trick der ausgeliehenen Hanriederischen Konzession - sehr zur Empörung der bürgerlichen Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au - seine Militärlieferungen auch künftig weiter in eigener Regie herstellen lassen.

Der Schuhmacherzunft bleibt nur mehr das Beschreiten des Protestwegs. Ihr Protest gegen die „unerlaubte Transferierung einer Gewerbekonzession von einer Vorstadt in die andere“ findet beim Königlichen Landgericht zunächst positives Gehör. Doch die Regierung des Isarkreises hebt das Verbot umgehend wieder auf.

Eine königliche Anweisung zieht schließlich einen Schlussstrich unter die Affäre - und zwar zugunsten der industriellen Produktion in der Lederfabrik. Es war das Königliche Handelsministerium, das sich in den Vorgang um die umstrittene Konzession einmischte und die Entscheidung zugunsten des Hoflieferanten beeinflusste.

Wenn schon nicht das Einzelmitglied, so hätte doch die Schuhmacherzunft den Einfluss ihres Kontrahenten und damit die Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens erkennen müssen. Immerhin ist Ignaz Mayer nicht nur der Schwiegersohn des dem bayerischen Königs als millionenschweren Kreditgebers unentbehrlich gewordenen Leonhard von Eichthal, sondern seit dem Jahr 1809 auch der Schwiegervater von Simon Freiherr von Eichthal, der bei der Gründung der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank eine zentrale Rolle spielte.

Der Hofbankier organisiert nicht nur die neue Kreditbank, sondern stellte auch dem späteren König Ludwig I. Mittel für seine Kunsteinkäufe zur Verfügung.

26. Juli 1824
Grundsteinlegung für die Synagoge an der Theaterstraße

München-Angerviertel * Der Grundstein für das jüdische Gebetshaus in der Westenriederstraße, damals noch Theaterstraße genannt, wird gelegt. Eine im Grundstein eingelassene Münze trägt die Inschrift:
„Mit allergnädigster Erlaubnis Seiner Majestät des Königs wurde der Grundstein zur Synagoge gelegt am zweyten Tag der Woche am ersten Monatstag Ab 5585.“

Die Pläne für das Bauwerk stammen vom königlichen Baurat Jean Baptiste Métivier. Er steht vor der Herausforderung, dass die Lage des Grundstücks mitten in einer geschlossenen Häuserzeile die traditionelle Anordnung der Eingänge erschwert. Der Thoraschrein muss stets nach Osten, in Richtung Jerusalem, ausgerichtet sein. Da sich unmittelbar an der Ost- und Westseite Nachbarhäuser befinden, können die Zugänge für Frauen und Männer dort nicht angelegt werden.

Métivier löst dieses Problem, indem er die Eingänge seitlich in die Straßenfassade integriert. 

  • Die Synagoge verfügt daher über zwei getrennte Portale mit jeweils eigenen Zugängen für Männer und Frauen. 
  • Kleine vorgelagerte Eingangsrisalite mit klassizistischen Dreiecksgiebeln betonen die Eingangsbereiche. 
  • Von dort führt eine Vorhalle in den eigentlichen Betsaal.

Bemerkenswert ist zudem die bewusst zurückhaltende Gestaltung der Fassade. Das Gebäude soll sich möglichst unauffällig in die Häuserzeile der damaligen Theaterstraße einfügen und auf den ersten Blick nicht als Synagoge erkennbar sein. Diese Architektur spiegelt die gesellschaftliche Situation der jüdischen Gemeinde im frühen 19. Jahrhundert wider.

6. August 1824
Die Zahl der auf dem Oktoberfest zugelassenen Bierwirte wird festgelegt

München-Theresienwiese * In einer gemeinsamen Bekanntmachung der Polizeidirektion, des Landgerichts und des Magistrats der Stadt München wird die Zahl der auf dem Oktoberfest zugelassenen einheimischen (hiesigen) Bierwirte und Brauer auf 18 festgelegt. Im Losverfahren werden in einem Jahr die ersten 18, im nächsten Jahr die zweiten 18 Bewerber berücksichtigt. 

Zudem sind auch vier Wirte aus dem umliegenden Landgericht München zuglassen. Ihr Standort ist auf der Theresienhöhe.

1827
Eine Ausflugswirtschaft im Schloss Neuberghausen

Bogenhausen * Im aus dem Edelsitz Neuberghausen hervorgegangene „Hompeschschlössl“ oder „Villa Hompesch“ wird eine Gastwirtschaft eingerichtet, die die „Wirtin vom Tivoli“ Maria Buchmayer kauft, betreibt und zu einem bekannten Vergnügungsort macht. 

Zusammen mit der Menterschwaige und der Waldwirtschaft Großhesselohe ist Neuberghausen das beliebteste Ausflugsziel der Münchner. Auch deshalb, weil es früher wesentlich billiger ist, seinen Bierdurst in den Ausflugslokalen zu stillen. Das kommt daher, weil außerhalb Münchens für den Bierausschank viel weniger Steuern bezahlt werden müssen. 

17. April 1828
Die Gemeinde Dettendorf wird für das Haberfeldtreiben verurteilt

Daxham bei Dettendorf * Die Gemeinde Dettendorf wird für das Haberfeldtreiben vom 17./18. April 1828 im zur Gemeinde gehörigen Daxham mit 50 Gulden verurteilt.

Der Rumor gilt der Dienstmagd Katharina Babel und dem Einödbauern Schnitzenbaumer, genannt Daxhammer, weil der verheiratete Bauer - trotz der Vorstellungen derGemeinde, des Pfarramts und des Landgerichts - nicht von der bei ihm in Diensten stehenden Magd abgelassen hatte. 14 Burschen veranstalten daraufhin das Haberfeldtreiben. 

31. Dezember 1828
Seidenbau als Nebenverdienst

Königreich Bayern * Die Seiden-Deputation zählt bereits 82.844 Maulbeerbäume und 1,5 Millionen Sämlinge. In diesem Jahr bemühen sich „6 Lokalschulkommissionen, 4 Kultus-Kongresse, 4 Bezirks-Comites, 30 Landgerichte und 5.000 einzelne Individuen, die Seidenzucht einzuführen“.

Wie in anderen Ländern soll der Seidenbau ein einträglicher Nebenverdienst für das Gesinde, für Kinder sowie für „arme und alte Leute“ werden. Die Damen sollen sich die Seide für ihre Kleider und Möbel selbst herstellen können. 

7. August 1831
Das Landgericht Au wird nach Steuerdistrikten gebildet

München - Ramersdorf * Das Landgericht Au wird nicht nach bürgerlichen Gemeinden, sondern nach Steuerdistrikten gebildet. Nun überträgt man auch die Zuständigkeit des Gerichtsbezirks auf dieses Gebiet. Dadurch entstehen für Ramersdorf problematische Abläufe im Gemeindeleben, weshalb sich der Gemeindevorstand mehrfach beklagt - und Erfolg hat. 

28. Juni 1832
Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede unterdrückt die

Hambach * Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede verordnet in 16 Paragraphen detaillierte Maßnahmen, mit denen die oppositionelle Volksbewegung unterdrückt werden soll. Im Einzelnen verbietet er

  • öffentliche Versammlungen, politische Vereine und Verbindungen sowie 
  • das Tragen von schwarz-rot-goldenen Abzeichen und Fahnen.
  • Er befiehlt die Entfernung der Freiheitsbäume und
  • kündigt die Bestrafung der Verfasser und Verbreiter unzensierter politischer Flugschriften an. 
  • Für den Fall, dass die angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung unzureichend sein sollten, kündigt Wrede die Verhängung des Kriegszustandes an. 

Im weiteren Verlauf kommt es zu 142 Gerichtsprozessen, in denen sogar sieben Todesstrafen ausgesprochen werden. Diese werden allerdings in lebenslange Haft umgewandelt. 

September 1832
Die Dettendorfer Strafe wird von der Staatskasse übernommen

Dettendorf - Miesbach - München * Die Gemeinde Dettendorf kämpft - unterstützt von den Pfarrherren von Elbach, Au und Irschenberg - mit den Miesbacher Behörden und die Regierung von Oberbayern gegen die 50-Gulden-Strafe und die Untersuchungskosten in Höhe von 244 Gulden und 42 Kreuzer.

Letztlich bringen aber nur verschiedene Gesuche an König Ludwig I. den Erlass der Strafe. Auch die Untersuchungskosten werden Ende September 1832 der Staatskasse auferlegt. 

1833
Der Besitz Haidenau liegt nicht nur „bey“, sondern „mitten“ in Haidhausen

Haidhausen * Da Dr. Sieber die Ansicht vertritt, dass sein Haidhauser Gut Haidenau sich „bey Haidhausen“ befindet, erklärt das Landgericht Au, dass der Besitz Haidenau nicht nur „bey“, sondern sogar „mitten“ in Haidhausen liegt und „durch den Starrsinn des Besitzers nicht in eine andere Gemeindegemarkung versetzt“ werden kann.

29. Juli 1833
Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes endet mit Freispruch

Landau/Pfalz * Der Prozess gegen die Wortführer des Hambacher Festes findet in Landau statt. Er dauert bis zum 16. August und endet mit dem Freispruch der Angeklagten. 

König Ludwig I. versucht die Freilassung des Juristen und Publizisten Dr. Johann Georg August Wirth sowie des Juristen Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer zu verhindern, indem er aufgrund napoleonischer Gesetze eine „Präventivhaft“ anordnet. Aus seiner Sicht sind von den Beiden „staatsgefährdende Aktivitäten“ zu befürchten. Wegen kleinerer Vergehen (Beamtenbeleidigung) werden sie vor ein Zuchtpolizeigericht gestellt und zur Höchststrafe von zwei Jahren verurteilt. 

1. September 1833
Leo von Klenze legt die Grundzüge seiner Planungen vor

München-Graggenau * Leo von Klenze legt dem König die Grundzüge seiner Planungen für den Platz vor der Oper in Form von zwei Baulinienalternativen vor.

  • Die eine führt zu einer symmetrischen Platzgestalt, indem der Königsbau und die geplante neue Fassade der Hauptpost zwei gleich große Flächen beidseitig der Mittelachse begrenzen, die ihrerseits durch die Längsachse des Nationaltheaters und den geplanten Aufstellungsort des Max-Joseph-Denkmals festgelegt ist.
    Diese Symmetrie ist allerdings nur um den Preis einer „ganz in die Karikatur fallende Breite“ des Postgebäudes von etwa vier Metern zu erreichen.
  • Der zweite Vorschlag rückt die Bauflucht weiter in den Platz, ausgerichtet auf die Südecke der Perusagasse, was erheblichen Gewinn an Raumtiefe für das Postgebäude bedeuten würde.

König Ludwig I. entscheidet sich für die erste Lösung, da im anderen Falle das Denkmal für seinen Vater aus der Platzmitte geraten würde.

Mit der Hauptpost soll ein markantes Beispiel für die hauptsächlich auf Stadtverschönerung ausgerichtete Baupolitik Ludwigs I. entstehen. Es ist aber zugleich ein Musterbeispiel dieser höchst fragwürdigen Baupolitik. Um seine Planungen verwirklichen zu können, braucht der König öffentliche und private Investoren, die seine gestalterischen Ideen unter Vernachlässigung von wirtschaftlichen und funktionalen Überlegungen akzeptieren. Private Bauherren lassen sich unter solchen Bedingungen kaum noch finden. Das haben nicht zuletzt die Erfahrungen in der Ludwigstraße gezeigt.

Doch auch die Veranlassung öffentlicher Bauaufträge gestaltet sich zunehmend schwierig. Die staatlichen Aufwendungen für königliche Luxusbauten geraten immer stärker in die Kritik. Insbesondere im Umgang mit der Ständeversammlung, die die Ausgaben bewilligen oder, wie bei der Hauptpost, im Hinblick auf weitere Bauaufgaben zumindest akzeptieren soll, findet Ludwig eigene Wege. Im Fall des Postgebäudes ist dies eine Mischung aus Täuschungsmanövern, neoabsolutistischer Herrscherwillkür sowie einer Instrumentalisierung von teils opportunistischen, teils ahnungslosen Beteiligten.

Denn letztlich werden bei den äußerst komplizierten und kaum durchschaubaren Vorgängen, bei denen man auch den Einsatz eines Strohmannes und die bewusste Verfälschung und Verschleierung wichtiger Tatsachen nicht scheut, nahezu alle mit den Plänen befassten Instanzen, von der Postadministration über das Ministerium des Königlichen Hauses, des Innen-, Außen- und Finanzministeriums und der Ständevertretung, in unterschiedlicher Form und in jeweils anderen Punkten getäuscht und ausgenutzt.

Um den 5. September 1833
Klenze legt einen Vorschlag für die Fassade der Residenzpost vor

München-Graggenau * Leo von Klenze legt - unaufgefordert und ohne „Anspruch auf diesen Bau zu begründen“ - einen Vorschlag für die Fassadengestaltung der Residenzpost vor, die er zur Kaschierung der 292 Fuß [90 Meter] langen und 70 bis 80 Fuß hohen Front auf dem nur 18 bis 19 Fuß tiefen bebaubaren Grundstück für geeignet hält. Dabei verfällt er „auf den Gedanken eines offenen Portikus - eines so schönen Gedankens der alten und neuen Zeiten, wozu hier der Bauplatz und seine Lage nach Norden und sein Verhältnis wie geschaffen scheint“. 

Da das „Törringsche Palais in seiner ganzen Höhe bedeckt werden müßte, so schien es beßer, die Analogie einer Anlage aus dem Cinquecento als aus der Antike zu nehmen, und Florenz bietet dazu die schönsten Beispiele dar“. Beigefügt sind wieder zwei alternative Vorschläge. Sie sehen über einer in Anlehnung an Filippo Brunelleschis Findelhaus gestalteten Bogenhalle ein wahlweise in kleine Fenster oder Arkaden geöffnetes Obergeschoss vor.

Das florentinische Vorbild dürfte Klenze nicht allein im Hinblick auf Dimensionen und Proportionen gewählt haben. So wie er den Königsplatz als ein hellenisch-antikes Forum gestaltete, konnte mit dem an den Palazzo Pitti erinnernden Königsbau und die Angleichung des Toerring-Palais an das „Ospedale degli Innocenti“ ein Platz entstehen, der einen Eindruck der florentinischen Renaissance vermittelt.

Die Rückwand der Arkaden ist schmucklos: „Ich habe in diesen Skizzen den Grund der Arkaden ganz glatt und ungeziert gelaßen, jedoch würde sich eine paßliche, vom Königsbaue aus vorzüglich anzusehende Zierde [...] leicht finden laßen. [...]
Es scheint mir hier eine der seltenen Gelegenheiten die Großartigkeit und Einfachheit der Florentinischen Gebäude, welche ich soviel wie irgendjemand kenne und schätze, ohne Manier, Gewalt und Opfer dessen, was Vernunft und architectonische Consequenz erheischen anzuwenden und zu erreichen.“

Dem möglichen Wunsch des Königs nach einer dem Königsbau ähnlichen Fassade begegnete Klenze im Voraus mit dem Hinweis auf die völlig unterschiedlichen Größenverhältnisse. König Ludwig I. akzeptiert die Idee der Bogenhalle, gibt aber zu bedenken, wie ein Gebäudeteil finanziert werden könne, der „nur Zierde“ und deshalb der Postkasse kaum aufzubürden sei. Klenze wiegelt ab: „Da dieser Bau namentlich im oberen Stock nicht blos Zierde, sondern für den Nutzen der Post eingerichtet würde, so glaube ich nicht, daß ein Grund vorliegt, ihn nicht von dieser Administration bestreiten zu laßen“.

In den folgenden Monaten wird diese Frage zum zentralen Streitpunkt. König Ludwig I. verteidigt die Idee gegenüber dem Finanzminister Maximilian Emanuel Freiherr von Lerchenfeld und dem Minister des königlichen Hauses Gise. Die beiden Minister machen etatrechtliche Bedenken insbesondere im Hinblick auf die Ständeversammlung geltend, die ihrerseits bei der Entscheidungsfindung völlig übergangen worden ist.

31. Dezember 1833
Die gewerbliche Bevölkerung übertrifft die bäuerliche ums Neunfache

Haidhausen * Aus einem Bericht des Königlichen Landgerichts Au geht hervor, dass

  • die rein landwirtschaftlich tätige Bevölkerung in Haidhausen - einschließlich der ansässigen und nichtansässigen Tagelöhner und Dienstboten - 445 Personen umfasst.
  • Die rein gewerbliche Bevölkerung - mit Gesellen, Lehrlingen, Dienstboten und Taglöhnern - beträgt 4.053 Menschen, wovon 1.764 Personen in Haidhausen ansässige Tagelöhner sind.

Das bedeutet, dass die gewerbliche Bevölkerung zahlenmäßig die bäuerliche um das Neunfache übertrifft. 

1837
Erbärmliche Lebensumstände in den Herbersvierteln

Vorstadt Au - Haidhausen - Giesing * Der Auer Armenarzt Anselm Martin schreibt: „In den Herbergen sind nicht nur Menschen, sondern auch noch alle Gattungen Hausthiere Katzen, Kaninchen, Vögel, Mäuse und dergleichen, so wie alle nur erdenklichen Handwerksgeräthe, Hausutensilien, alte, bereits halb verfaulte, zusammengesammelte Leinwand, zerbrochenes Glas, neugewaschene zum Trocknen aufgehängte Wäsche und dergleichen in den kleinsten, mit zurückstoßender Luft angefüllten Gemächern anzutreffen.  Die Öfen sind gewöhnlich von Ziegel, selten von Eisen. Die Feuerung geschieht mit Holz und zwar mit den schlechtesten und wohlfeilsten Holzgattungen, oft mit halbverfaulten, in der Isar aufgefangenen Gerten und Prügeln.“

  • Die Höhe der Wohnräume liegt bei 180 bis 192 Zentimetern; die Dachdeckungen aus Ziegel oder Blech lösen erst im 19. Jahrhundert die Schindel- oder Strohdeckung ab; ihre Galerien und Träger verzieren die Bewohner mit Schnitzereien.
  • Gemeinsamer Besitz aller Hausbewohner sind das Grundstück, die Umfassungsmauern und das Dach.
  • Diese komplizierten Eigentumsverhältnisse führen häufig zu ausgiebigen Streitereien. Wird das Dach undicht, so sind in erster Linie nur die Parteien des obersten Stockwerks vom Schaden betroffen, die Bewohner des Parterres dagegen haben nur sehr wenig Interesse an einer kostspieligen Reparatur. Deshalb soll es vorgekommen sein, dass die Oberen kübelweise Wasser auf den Fußboden schütteten, um die Unteren drastisch an die gemeinsamen Verpflichtungen zu erinnern.
  • Nicht umsonst heißt es in den Akten des Landgerichts: „So viele Herbergsbesitzer sich in einem Hause befinden, ebensoviele Hauseigentümer gibt es im selben; keiner lässt sich vom andern etwas einsprechen, jeder tut in seiner Herberge, was er will.“
  • Auch die hygienischen Zustände sind katastrophal. Das Trinkwasser muss von weit entfernten Pumpbrunnen geholt werden.
  • Da eigene Abtritte fehlen, benutzt man Häfen und Leibstühle.
  • Wegen der fehlenden Kanalisation werden Abfälle und Abwässer jeglicher Herkunft in den Auer Mühlbach geschüttet. Eine städtische Verordnung bestimmt deshalb, dass dies nur während der Nacht geschehen darf, da tagsüber die Frauen ihre Wäsche im Auer Mühlbach waschen.
  • Das Fehlen der Abfalltonnen bedingt viele unreinliche Wohnungen.
  • Dadurch sind die Herbergsviertel in Seuchenzeiten Brutstätten von Krankheiten. Es ist also kein Wunder, dass viele Bewohner an den Typhus- und Choleraepidemien sterben und die Einwohner oft hohen Blutzoll zu entrichten haben.
6. März 1837
Die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au

Haidhausen - Ramersdorf * In der Auseinandersetzung um die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au wird folgendes festgelegt:

„Zur Beseitigung der Nachteile, welche die gegenwärtig bestehende teilweise Unterordnung der Landgemeinde Ramersdorf unter die Landgerichte Au und München zur Folge hat, haben S.M. der König [...] zu beschließen geruht, daß der dem Steuerdistrikt Haidhausen und infolgedessen bisher dem Landgericht Au angehörige Teil der Landgemeinde Ramersdorf dem Landgericht München, welchem bereits der größere Teil dieser Gemeinde angehört, sowohl in Bezug auf Justizpflege als auch auf Administration zugewiesen und demnach der Landgemeinde Ramersdorf in ihrem ganzen Umfang und in jeder Beziehung des landgerichtlichen Geschäftskreises einem und demselben Landgericht untergeordnet werde.“

Das ist zwar sehr positiv formuliert, doch werden damit lediglich die Ramersdorfer Lüften in den Bezirk des Landgerichts München überstellt, nichts aber am Bestand der Gemeinde Ramersdorf und an der Zugehörigkeit zum Steuerdistrikt Haidhausen verändert.
Außerdem werden die „Lüftler“ - aufgrund der weiten Wege - nach Haidhausen eingepfarrt.

15. Januar 1840
Bayerns erste Verordnung zur Einschränkung der Kinderarbeit in Fabriken

München - Königreich Bayern * Die „Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in Fabriken betreffend“ tritt im Königreich Bayern in Kraft. 

  • Nach dieser darf kein Kind vor dem zurückgelegten neunten Lebensjahr zu einer regelmäßigen Beschäftigung in Fabriken aufgenommen werden. 
  • Kinder mussten ein gerichtsärztliches Zeugnis über ihre gesundheitliche Tauglichkeit sowie ein Zeugnis der Lokalschulinspektion über vorgeschriebene Kenntnisse vorweisen. 
  • Die Arbeitszeit der Neun- bis Zwölfjährigen durfte nicht mehr als zehn Stunden am Tag betragen, nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht nach 20 Uhr abends enden. 
  • Die Erfüllung der Schulpflicht hatte durch die Teilnahme an mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Tag zu erfolgen. 

Durch diese und weitere Bestimmungen bleibt die erste bayerische Fabrikkinder-Schutzverordnung hinter dem im Jahr zuvor erlassenen preußischen „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken“ zurück. Dieses hatte beispielsweise die Arbeitszeit nicht nur bis zum Alter von zwölf Jahren, sondern bis zum zurück-gelegten 16. Lebensjahr auf zehn Stunden pro Tag beschränkt. 

Ob Überlegung über die Sorge des Staates um die spätere Militärtauglichkeit der in den Fabriken eingesetzten Kinderarbeiter bei der ersten bayerischen Kinderschutzverordnung eine Rolle spielten, ist nicht belegt, aber auch nicht gänzlich auszuschließen.

 

25. Oktober 1842
Die Hausbesitzer in der Birkenau sind zum Straßenunterhalt verpflichtet

Untergiesing * Die Besitzer der Häuser in der Birkenau sind zum Unterhalt der Straßen verpflichtet. In einem Brief beschweren sich die Siedler, dass der „ehemalige Geh- und Fahrweg von Birkenau bis zur Loh“ schon „seit 1½ Jahren verwahrlost liegt, daß er bei Regen und Schnee nur einem Wassergraben gleicht, des Tags nur mit Vorsicht, des Nachts aber gar nicht zu passiren ist“.

Zudem bitten die Birkenauer die Giesinger, diese „nicht ganz und gar versinken zu lassen, zumal auch kleine Kinder bis zur Schule durch diesen Weg watten müssen“. Das zuständige Landgericht Au antwortet darauf, dass sie selbst für den fahrbaren Zustand ihrer Straßen zu sorgen hätten.

1. Mai 1844
Der Ausbruch der Münchner Bierrevolution 

München-Graggenau * Eigentlich soll dieser Tag für die Stadt ein besonderer Festtag werden: In der Allerheiligen-Hofkirche vermählt Erzbischof Lothar Anselm von Gebsattel den österreichischen Erzherzog Albrecht mit Prinzessin Hildegard von Bayern. 

Noch während der Trauungszeremonie wächst im „Maderbräu“ im Tal der Unmut über den erhöhten Bierpreis. Dort sitzende Artilleriesoldaten und Fuhrleute beginnen zu protestieren. Ein zeitgenössischer Bericht vermerkt, es seien „über den hohen Bierpreis verschiedene Aeußerungen“ gefallen, ohne diese näher zu beschreiben. Anschließend heißt es: „Sie weigerten sich, mehr als sechs Kreutzer für die Maaß zu bezahlen.“ 

Die Erklärungsversuche des Wirtes bleiben wirkungslos und heizen die Stimmung weiter an. Die Aufständischen beginnen, „einige steinerne Maaßkrüge zu zerschlagen“. Innerhalb kürzester Zeit schließen sich ihnen weitere Angehörige der arbeitenden Bevölkerung an. Der Bericht schildert die Eskalation: „Es verging keine Viertelstunde, so waren in genanntem Bräuhause alle Fenster und Krüge zerschlagen, Thüren und Kreutzstöcke aus den Mauern gerissen und eine allgemeine Zerstörung aller Meublen in den Gastzimmern angerichtet.“ 

Aus dem anfänglichen Streit über den Bierpreis entwickelt sich ein offener Aufruhr. Der zeitgenössische Bericht stellt fest: „Nun wurde die Sache ernsthafter und nahm einen weit schlimmeren Charakter als ein gewöhnlicher Bierexzeß an.“ 

Mit Steinen und Knüppeln bewaffnet zieht die Menge zu weiteren Brauhäusern im Tal. Dort setzt sich die Zerstörung fort: „Man zog, mit Steinen und Prügeln versehen, nach den anderen Bräuhäusern im Thal, und auch hier wurde alles zerschlagen. Zum Einsprengen der geschlossenen Thüren bediente sich die tobende Menge der Wagendeichsel – das Pflaster wurde aufgerissen, die stärksten Thorflügel eingeschlagen. […] In der Zeit von ein und einer halben Stunde waren in sämtlichen Bräuhäusern der Stadt alle Fenster eingeschlagen, Thüren und Kreutzstöcke zertrümmert, Meubel und Geräthschaften zerschlagen.“ 

Die herbeigerufenen Gendarmen sind nicht in der Lage, die Ausschreitungen unter Kontrolle zu bringen.

5. Mai 1844
Eine vermeintlich „geordnete“ Revolte

München * Der Bierkrawall von 1844 erscheint in manchen zeitgenössischen Schilderungen beinahe als vergleichsweise geordneter Aufstand. Angesichts zweier Todesopfer lässt sich das Geschehen jedoch kaum als harmlose, aus dem Ruder gelaufene „Riesengaudi“ abtun. 

Aufseiten der Ordnungskräfte kommt ein Soldat der Schweren Reiterei ums Leben. Die Aufständischen betrauern einen Bürger, der nach den Worten eines Chronisten von einem Gendarmen „mehr gegen dessen Absicht im Gewirr und eigentlich ganz unschuldigerweise mit dem Bajonett erstochen ward“. 

Der bekannte Stenograf Franz Xaver Gabelsberger schildert den Ablauf in einem Brief an einen Verwandten. Seiner Darstellung zufolge richtet sich die Gewalt gezielt gegen den Besitz der Brauer, während anderes Privateigentum weitgehend verschont bleibt: „Die Revolte wegen dem Biere lief, wenn man so sagen darf, mit einer solchen Ordnung und echt bayerischer Besonnenheit ab, daß außer den Brauhäusern, auf welche der derbe Unwille der Volksmasse und des Militärs selbst gerichtet war, keines Menschen Eigentum beschädigt oder gefährdet war. In den Brauern gehörenden Häusern blieb allerdings kein Fenster bis in den dritten Stock hinauf, keine Türe, kein Laden, kein Tisch noch Stuhl, kein Ofen noch Uhr, kein Geschirr usw. mehr ganz. 

Es ging alles auf Kommando und in zehn Minuten war der Volkshaufen mit dem Haus fertig, die Gendarmen durften sich kaum in die Nähe wagen, und bis das Militär kam, waren sie gewöhnlich schon an jedem Platz fertig. Diese Geschichte ging schon vor acht Uhr abends an, und bis die Soldaten zum Zapfenstreiche nach Hause kamen, war das meiste schon abgetan und viele hatten fleißig mitgewirkt. 

Dies wiederholte sich drey Tage lang, bis die Bekanntmachung angeschlagen wurde: Die hiesigen Bräuer haben sich erklärt, das Bier um sechs Kreuzer verleitgeben zu wollen! Auch das Brot, nachdem auch Bäckern die Fenster eingeworfen worden waren, wurde gleich um vieles größer. Und da das Volk nichts anderes wollte, als wohlfeileres Bier und Brot, wohl einsehend, daß die Teuerung nur eine wucherische und erkünstelte war, so ist seitdem nun wieder alles vollkommen ruhig!“ 

Gabelsbergers Brief macht deutlich, dass viele Zeitgenossen die Ausschreitungen nicht als politischen Umsturzversuch, sondern als gezielten Protest gegen die Verteuerung von Bier und Brot verstehen. Seine Schilderung von „Ordnung“ und „Besonnenheit“ darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Menschen sterben, zahlreiche weitere verletzt werden und erhebliche Sachschäden entstehen.

Oktober 1844
Verurteilungen wegen des Bierkrawalls

München * Während der Ausschreitungen vom 1. bis zum 3. Mai nimmt die Polizei insgesamt 67 Personen fest. Im Oktober beginnen die Verfahren gegen die mutmaßlichen Ruhestörer. Entgegen den Erwartungen werden die meisten Verfahren eingestellt. Lediglich in zwei Fällen kommt es zu Verurteilungen.

Ein Angeklagter muss 2.000 Gulden zahlen, andernfalls drohen ihm fünf Jahre Arbeitshaus. Gegen einen weiteren Angeklagten wird eine Zahlung von 300 Gulden verhängt, ersatzweise zwei Jahre Polizeiaufsicht. Trotz einer königlichen Rüge spricht das zuständige Oberappellationsgericht später noch einen der Angeklagten frei.

Seit Dezember 1846
Lola Montez wird ausspioniert

München-Kreuzviertel * Der bayerische Finanzminister Karl Graf von Seinsheim lässt die Tänzerin Lola Montez im Gasthof zum Goldenen Hirschen ausspionieren. Er schleust dazu die Creszentia Ganser als Haushälterin in den Goldenen Hirschen ein. Ihr Auftrag ist, ein minutiöses Tagebuch über das „ausschweifende Nachtleben“ ihrer Arbeitgeberin zuführen. Mit ihren „schlüpfrigen Informationen“ soll genügend Beweismaterial gesammelt werden, um die Tänzerin vor das Münchner Stadtgericht zu zerren, um sie letztlich des Landes zu verweisen.  

Geleitet wird die gesamte Aktion vom Polizeidirektor Johann Nepomuk Freiherr von Pechmann. Doch der Plan wandelt sich ins Gegenteil. 

26. Juli 1847
Dem Korps Alemannia werden alle Rechte garantiert

München * Dem Korps Alemannia werden alle Rechte garantiert, die auch die anderen Korps haben. Die neue Studentenverbindung Alemannia steht unter dem Schutz der Lola Montez - und versteht sich umgekehrt als ihre Garde. Angeblich sind ihre roten Mützen aus den Unterröcken der Tänzerin geschneidert.  

Es wird nicht lange dauern, bis man die Alemannen als „Lolamannen“ diffamiert. Mehr wie achtzehn Mitglieder zählt die Verbindung nie. Wenn sie die Hörsäle betreten, ertönt ein gellendes Pfeifkonzert, weshalb sie sich bevorzugt im Kaffeehaus Rottmann treffen. Es befindet sich gegenüber dem Hofgartencafé von Luigi Tambosi, am anderen Ende des Bazargebäudes.  

Der 23-jährige Jurastudent Elias [genannt Fritz] Peißner aus Vilseck in der Oberpfalz ist der leitende Senior der Verbindung. Er hat eine Art Büro im Palais Montez eingerichtet und ist verdächtigt, Lolas Liebhaber zu sein. 

15. November 1847
Der abgebrannte Bahnhof wird behelfsmäßig wiederhergestellt

München-Maxvorstadt * Zur Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs lässt man den alten, aus Holz erbauten und auf dem Marsfeld stehenden Bahnhof behelfsmäßig wiederherstellen und gleichzeitig die Gleise zur Schießstätte verlängern. Der Bahnhof war am 4. April 1847 einem Brandanschlag zum Opfer gefallenen.  

Am neuen Standort werden die behelfsmäßigen Betriebs- und Empfangsräume eingerichtet, um den Bahnverkehr an diesem Tag dort aufzunehmen. Als Architekten für das neue Bahnhofsgebäude wird der Friedrich-von-Gärtner-Schüler, Friedrich Bürklein, beauftragt. Es sollte der spektakulärste Bahnhofsbau werden, den er von 1847 bis 1849 im Rundbogenstil ausführt. Die kühn konstruierte und wegen ihrer Zweckmäßigkeit von den Zeitgenossen bewunderte Bahnsteighalle darf mit Recht als eine der ersten Ingenieurbauten bezeichnet werden, das den Bedürfnissen der Zeit entspricht.  

Auf dem Platz des neuen Bahnhofs haben die Münchner Armbrustschützen, später Feuerschützen, ihre Schießstatt. Die Schützengesellschaft lässt sich dafür auf der Theresienhöhe ein Neues Schießhaus von Bürklein errichten. 

1. Januar 1848
Revolutionäre Flugblätter kursieren

Hanau * In Hanau kursiert ein Flugblatt, das mit den Worten endete: „Ihr verfluchten Tyrannen,ihr Henker des Rechts, ihr schonungslosen Volksschinder, ihr Fürsten, Aristokraten, Pfaffen und Geldsäcke! Das Gericht komme über euch.“  In einem anderen steht zu lesen: „Gebt uns, was wir wollen, die Freiheit, oder wir werden sie uns nehmen!“  

In dieser revolutionsbereiten Stimmung wird die Nachricht über die Revolution in Paris auch in München zum Signal des Aufbruchs. 

Suchbegriffe: Hanau, Flugblatt, Revolution, Paris
27. Februar 1848
Die Märzforderungen werden erstmals erstellt

Mannheim * Mit Bekanntwerden der Februarrevolution in Frankreich verstärken sich die politischen Forderungen nach einer stärkeren Beteiligung am politischen Leben. Die Bevölkerung Mannheims reagiert als erste auf die Nachrichten aus Paris. An diesem Tag, einem Sonntag, kommen hier 2.500 Menschen zu einer Volksversammlung zusammen. Sie beratschlagen über eine Petition, die erstmals die vier Forderungen beinhalteten, die als Märzforderungen in alle künftigen Petitionen eingehen:  

  • Pressefreiheit,  
  • Volksbewaffnung,  
  • Schwurgerichte und  
  • ein nationales Parlament. 
Nach dem 1. März 1848
Das Ziel heißt: Überwindung der Restaurationspolitik

Deutschland * Innerhalb weniger Wochen greifen die revolutionären Vorgänge auch auf die übrigen Staaten des Deutschen Bundes über. Ein wesentliches Ziel der Märzrevolution ist die Überwindung der Restaurationspolitik, die die Zeit seit dem Wiener Kongress geprägt hat. Einer der bedeutendsten Verfechter der politischen Restauration ist  der österreichische Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst von Metternich.  

Die Politik der Restauration wurde auf dem Wiener Kongress am 9. Juni 1815 von den meisten europäischen Staaten beschlossen. Sie sollte innenpolitisch und zwischenstaatlich die politischen Machtverhältnisse des Ancien Régime in Europa wiederherstellen, wie sie vor der Französischen Revolution von 1789 geherrscht hatten. Dies bedeutet die Vorherrschaft des Adels und die Wiederherstellung seiner Privilegien.  

Weiterhin sollte die napoléonische Neuordnung Europas, die mit dem Code civil auch bürgerliche Rechte etabliert hatte, rückgängig gemacht werden. Innenpolitisch wurden im Zuge der Restauration Forderungen nach liberalen Reformen oder nach nationaler Einigung unterdrückt, Zensurmaßnahmen verschärft und die Pressefreiheit stark eingeschränkt. Vor allem die studentischen Burschenschaften sind zu dieser Zeit die Träger der Forderung nach nationaler Einigung und demokratischen Bürgerrechten.  

In manchen Ländern des Deutschen Bundes lenken die Fürsten rasch ein. Dort kommt es bald zur Errichtung von liberalen „Märzministerien“, die den Forderungen der Revolutionäre nachkommen, durch Einrichtung von Schwurgerichten, der Abschaffung der Pressezensur, und der Bauernbefreiung. Oft bleibt es jedoch bei bloßen Versprechungen.  

3. März 1848
Die Münchner erstellen einen Forderungskatalog an den König

München * In einem Forderungskatalog verlangen die Münchner Untertanen vom König:  

  • Die Verabschiedung eines Gesetzes über Ministerverantwortlichkeit.  
  • Die Einführung voller Pressefreiheit und eines Pressegesetzes.
  • Die Einführung öffentlicher Gerichtsverfahren.
  • Die Unterstützung des Wunsches nach Schaffung einer Volksvertretung für den Frankfurter Bundestag.
  • Die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.
  • Die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes.
  • Die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes.
  • Die Entlassung des Verwesers des Innenministeriums Berks.  

Die Resolution liegt im Rathaus auf und „innerhalb von nur vier Stunden sollen bereits mehr als 10.000, bald gar 20.000 Unterschriften gesammelt worden sein“. Der Magistrat und zwei aus dem Bürgerstand ausgewählte Vertrauensmänner überreichen die Resolution.  

Noch am Abend verkündet der Leitende Minister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein, dass die Stände zur Prüfung der Resolution vorzeitig einberufen werden sollen. Als Termin wird der 31. Mai festgesetzt. König Ludwig I. kann und will die Forderungen der Bürger nicht akzeptieren, verspricht aber die Entlassung Berks. Außerdem soll die nächste Stände-Versammlung auf den 31. Mai 1848 vorverlegt werden.  

Als die Münchner diese Forderungen aufstellen, hat Lola Montez das Königreich Bayern bereits seit drei Wochen in Richtung Schweiz verlassen. Es geht nicht mehr um die Affäre mit der Spanischen Tänzerin, es geht nur noch um das autokratische und neoabsolutistische Herrschaftssystem König Ludwigs I., das nicht mehr länger aufrechtzuerhalten ist. 

6. März 1848
Die Königliche Proklamation wird veröffentlicht

München * Die Königliche Proklamation wird als Antwort auf die Forderungen der Münchner Bürgerschaft vom 3. März veröffentlicht. Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein hat den Inhalt der Proklamation, in der der König seine weit­ reichenden Versprechungen zur Weiterentwicklung der Bayerischen Verfassung abgibt, redigiert. Sie beinhaltet:  

  • die verfassungsmäßige Ministerverantwortlichkeit,  
  • die vollständige Pressefreiheit,  
  • eine Verbesserung der Wahlordnung,  
  • die Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in eine Rechtspflege mit Schwurgerichten,  
  • eine umfassende Fürsorge für Staatsdiener und ihre Angehörigen und Ausdehnung dieser Maßnahmen auf die übrigen Angestellten des Staates,  
  • eine Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten,  
  • die Abfassung eines Polizeigesetzbuches,  
  • die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung und  
  • eine Reform des Deutschen Bundes, insbesondere zu einem deutschen Nationalparlament.  

Die Proklamation schließt mit den Worten: „Alles für mein Volk! Alles für Deutschland!“ und geht sogar über die Forderungen der Petition vom 3. März weit hinaus, beinhaltet aber alle Punkte und damit auch die Märzforderungen. Was aber mit keinem Wort erwähnt wird ist die „soziale Frage“, die Frage der „Bauernbefreiung“.

Nicht nur, dass mit der Proklamation vom 6. März 1848 die Märzforderungen in Bayern noch vor den anderen deutschen Staaten ihre Anerkennung finden, nein, es wird damit auch König Ludwigs I. auto­kratischer Regierungsanspruch mit einem Handstreich ausgehöhlt.

4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

4. Juni 1848
Das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur

München-Kreuzviertel * Außerdem tritt das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur in Kraft. In dem vom König erlassenen Edikt über die Freiheit der Presse und des Buchhandels ist festgelegt worden, dass das Erscheinen von Presseerzeugnissen nicht „von obrigkeitlicher Prüfung und Genehmigung des Inhalts oder überhaupt von irgend einer obrigkeitlichen Erlaubniß abhängig“ sei. „Die Strafgerichtsbarkeit [steht] nicht den Polizeibehörden, sondern den Gerichten zu.“ 

4. Juni 1848
Die ständischen Privilegien des Adels werden endgültig gebrochen

München-Kreuzviertel * Mit einem weiteren Reformgesetz werden auch die letzten Elemente der feudalen Grundherrschaft im Königreich Bayern beseitigt. Im I. Abschnitt des Gesetzes über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlasten hebt König Max II. die standes- und gutsherrliche Gerichtsbarkeit auf.

Das Gesetz entzieht den Gutsherren die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt ohne Entschädigung und überträgt diese Befugnisse auf den Staat. Damit sind die letzten Reste des feudalen Staatsaufbaus abgeschafft worden. Dem Aufbau einer modernen einheitlichen Justizverwaltung steht nun nichts mehr im Weg. 

22. Juni 1848
Ein bewaffneter Aufstand in Paris fordert über 3.000 Tote

Paris * In den Straßen von Paris tobt zwischen dem 22. bis 26. Juni 1848 eine Schlacht, an der bis 50.000 Menschen kämpfen. Über 400 Barrikaden werden errichtet, über 3.000 Tote sind das Ergebnis. Kein anderes Ereignis in der Revolution von 1848/49 hat so viele Menschenleben gekostet.

Der Auslöser des Protests, der sich von anfänglichen Arbeiter-Demonstrationen schnell zum bewaffneten Aufstand ausweitet, ist die Beseitigung der Nationalwerkstätten. Diese waren im Februar 1848 unter dem Eindruck der hohen Arbeitslosigkeit eingerichtet worden. Damals war über die Hälfte der Pariser Arbeiter ohne Arbeit. Durch die Nationalwerkstätten konnten insgesamt 100.000 Menschen mit Erd- und Kanalisationsarbeiten beschäftigt und damit das Recht auf Arbeit verwirklicht werden. 

5. Oktober 1848
Das Patrimonialgericht Berg am Laim wird aufgelöst

Berg am Laim * Das Patrimonialgericht Berg am Laim wird aufgelöst. Als Ergebnis der Märzunruhen des Jahres 1848 wird eine neue bayerische Verfassung verabschiedet, die unter anderem die Leibeigenschaft und die letzten ständischen Privilegien des Adels aufhebt. Damit sterben auch die Hofmarksgerichte. Die Bauern können nun den Grund und die von ihnen bewirtschafteten Bauernhöfe günstigst dem Staat abkaufen.

1854
König Max II. verzettelt sich

München * Bis das Preisgericht zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten erstmals zusammenkommt, vergehen nochmal eineinhalb Jahre. Diese erneute Verzögerung liegt ausschließlich in der Person des Königs begründet, weil dieser sich zunächst mit jedem einzelnen Entwurf selbst beschäftigt. Doch bei den anstehenden Staatsaufgaben und sonstigen Neigungen findet er für diese Tätigkeit nur gelegentlich Zeit und Muße.

Seine Einschätzung gibt er nicht preis, um dem Schiedsspruch der Fachleute nicht vorzugreifen. Das ist zunächst eine weise Entscheidung, die jedoch sofort wieder relativiert wird, da ja die letzte Entscheidung doch wieder beim König liegt.

Das Protokoll der Sitzung des Preisgerichts ist verschollen. Es ist nur bekannt, dass der Berliner Oberbaurat Wilhelm Stier den ersten Preis in Höhe von 4.000 Gulden zuerkannt bekommt und dass ein zweiter und ein dritter Preis nicht vergeben wird. Es ist aber auch klar, dass die Planungen Wilhelm Stiers - „der ungeheueren Kosten wegen“ - nicht zur Ausführung kommen werden. Die übrigen Konkurrenzentwürfe verschwinden in der Versenkung.

Friedrich Bürklein wird - vollkommen unabhängig vom Konkurrenzergebnis - mit der Ausführung der Pläne für das Maximilianeum und der Ausführung des umfangreichen Bauprogramms beauftragt. Über das Preisgericht und die eingelaufenen Bewerbungen legt man den Mantel des Schweigens.

5. August 1854
Maßnahmenkatalog gegen die epidemische Brechruhr

München - Vorstadt Au - Giesing - Haidhausen * Die Cholera-Erkrankungs- und Todesfälle haben weiter zugenommen, weshalb das „Komitee zur Beschließung von Maßnahmen gegen die epidemische Brechruhr“ einen Maßnahmenkatalog in Angriff nimmt.

Ärztliche Besuchsanstalten werden eingerichtet und dabei das Stadtgebiet und die Vorstädte Au, Haidhausen und Giesing in 13, später 15 Distrikte eingeteilt.

1. Oktober 1854
Die Ramersdorfer Lüften kommen zum Landgericht rechts der Isar

Ramersdorf * Im Zusammenhang mit der Eingemeindung Haidhausens nach München überlegte der Stadtrat ganz konkret, das gesamte Gemeindegebiet von Ramersdorf gleichzeitig in den Münchner Burgfrieden zu integrieren. 

Diese Pläne zerschlagen sich zunächst. Dafür wird das Landgericht Au aufgehoben und die Ramersdorfer Lüften gemeinsam mit der Gemeinde Ramersdorf dem Landgericht rechts der Isar zugeteilt. 

1856
Die Standorte der Bezirks- und Landgerichte

München-Kreuzviertel - München-Au - München-Haidhausen * Das Bezirksgericht links der Isar residiert in der Weitegasse, der heutigen Ettstraße.

Der Sitz des Bezirksgerichts rechts der Isar befindet sich in der Ohlmüllerstraße 8 am Mariahilfplatz.

Der Amtssitz des Landgerichts links der Isar ist auf dem Lilienberg, der des Landgerichts rechts der Isar in der Kirchenstraße 6.

1861
Exotische Tiere von König Max II. abgelehnt

München * Graf Emil von Bentheim bietet dem Bayernkönig Max II. eine Sammlung an, die er unter anderem auf Java und Borneo zusammengetragen hat. Zur Sammlung gehören neben Kartenmaterial, Mineralien, getrockneten Pflanzen und ausgestopften auch lebende Tiere, nämlich ein Orang-Utan, ein Affe, zwei Sumpfhirsche und eine Boa. 

Nach der erfolgten Ablehnung schreibt der Graf, „dass dieselben in Deutschland nirgends fruchtbarer für die Wissenschaft werden könnten, als in der Hauptstadt eines Königreiches, dessen erhabener Herrscher im Ruhm eines hochherzigen Protektors der Wissenschaften glänzt“. 

Zu dieser Zeit ist in München das wissenschaftliche Interesse der Zoologie eben mehr auf tote als auf lebende Tiere ausgerichtet.

Um September 1861
Anfrage wegen einer Konzession für eine Pferdebahn

München - New York * Der aus New York stammende Zivil-Ingenieur S. A. Beer sucht in München um eine Konzession für eine Pferdebahn nach. Doch der Münchner Magistrat lässt den Amerikaner abblitzen, weil die Sache für ihn zu wenig erprobt und er München schlichtweg für zu klein hält.   

Tatsächlich besteht München damals lediglich aus der Innenstadt, der zum ehemaligen Burgfrieden gehörenden Anna-Vorstadt, der Maxvorstadt, der Ludwigsvorstadt, der Isarvorstadt und den seit dem 1. Oktober 1854 eingemeindeten Vorstädten Haidhausen, Au und Giesing. Durch die Eingemeindung hat sich das Stadtgebiet Münchens zwar verdoppelt. Doch dieses Stadtgebiet entspricht mit seinen rund 3.200 Hektar gerade einmal zehn Prozent der heutigen Stadtfläche, die damals von 130.222 Menschen bewohnt wird.  

Außerdem, so lautet ein weiteres Argument des Stadt-Magistrats, hat ja der bürgerliche Lohnkutscher Michael Zechmeister gerade einen privaten Stellwagenverkehr eingerichtet, der seine drei Groschenwagen fünfmal täglich die Strecke Centralbahnhof - Marienplatz - Tal - Lilienstraße - Mariahilfplatz anfahren lässt. 

1862
Das Gerichtswesen wird von der Verwaltung getrennt

München * Das Gerichtswesen wird von der Verwaltung getrennt und in diesem Zusammenhang das Landgericht links der Isar mit dem Landgericht Starnberg vereinigt. Dadurch entsteht das Bezirksamt links der Isar.  

Das Bezirksamt rechts der Isar bildet sich aus der Zusammenlegung des Landgerichts Wolfratshausen mit dem Landgericht rechts der Isar.

Bis 1863
Michael Zechmeisters schienenunabhängiges Verkehrsmittels ist am Ende

München - München-Au * Die erste Betriebszeit des von Michael Zechmeister eingerichteten, schienenunabhängigen Verkehrsmittels dauert lediglich von 1861 bis 1863. Während dieser Zeit werden drei Linien eingerichtet. Dabei erreicht die klassische Strecke den Mariahilfplatz und damit das Herz der Au. Giesing und Haidhausen - aber auch die anderen Vorstädte - werden nicht angefahren. 

27. Mai 1866
König Ludwig II. eröffnete den 22. Landtag

München-Graggenau * König Ludwig II. eröffnete den 22. Landtag im Thronsaal der Residenz. Er will zur Eröffnung des Landtags eine Rede zu halten, in der er  

  • Bayerns Eintreten für ein frei gewähltes Parlament befürwortet,  
  • die Volksbewaffnung anstelle eines stehenden Heeres empfiehlt und  
  • die Militärgerichtsbarkeit abschaffen will.  

Der Bayerische Ministerrat kann gerade noch rechtzeitig die eindeutig auf Richard Wagner zurückgehenden radikaldemokratischen Vorschläge aus der Thronrede streichen.

17. September 1868
Die Braugerechtsame fällt an die Bank

München-Graggenau * Das Stadtgericht rechts der Isar entscheidet, dass die mit dem Zengerbräu verbundene Braugerechtsame für den Standort an der Kellerstraße an die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank übergeht. Damit verliert die Familie Hierl zunächst die rechtliche Grundlage, den Braubetrieb an der Kellerstraße unter dieser Braugerechtsame fortzuführen.

24. Oktober 1868
Walburga Hierl sichert die Zukunft des Zengerbräu

München-Graggenau * Nur wenige Wochen nach dem Gerichtsurteil erwirbt Walburga Hierl, die Ehefrau von Franz Xaver Hierl, am 24. Oktober 1868 die Braugerechtsame des Zengerbräu für den Standort an der Kellerstraße von der Bank zurück. Noch im selben Jahr nimmt sie den seit mehreren Jahren ruhenden Braubetrieb wieder auf und schafft damit die Grundlage für den Fortbestand der Brauerei. Das ist besonders auffällig, weil Franz Xaver keineswegs gestorben ist – er lebt bis zum 12. Januar 1883. 

Walburga Hierl übernimmt die Verantwortung für die Brauerei und trennt ihre wirtschaftlichen Interessen zunehmend von denen ihres Ehemanns. 

Januar 1869
Interessenten für den Zoologische Garten

München-Englischer Garten - Schwabing * Die Unternehmer eines kleinen, aber populären zoologischen Museums in München, Leven & Sohn, beantragen bei der Stadt, den ehemaligen Benedikt-Tierpark zu pachten.

Der Zoologische Garten am Westrand des Englischen Gartens soll wieder mit lebenden Tieren bevölkert und ein Seewasseraquarium eingerichtet werden. Bei Erfolg wollen sie das Anwesen kaufen.

4. August 1870
Die Kampfhandlungen beginnen in Weißenburg

Weißenburg • Die ersten Kampfhandlungen zwischen deutschen und französischen Truppen beginnen bei der elsässischen Grenzstadt Weißenburg. Erstmals tritt hier ein gesamtdeutsches Heer auf. Nach der Einnahme Weißenburgs wenden sich die Deutschen den französischen Stellungen auf dem Geisberg zu, auf dem sich auf halber Höhe das Schloss Geisberg befand, in welchem der französische General Abel Douay sein Hauptquartier eingerichtet hatte, sowie oben auf dem Berg ein Gehöft mit dem Namen Schafbusch.

Die französischen Truppen sind zwischen den beiden Gebäuden verteilt. Der Großteil der deutschen Truppen wird auf das Schloss Geisberg konzentriert. Die Franzosen sind im Schloss und in den Gebäuden allerdings gut verschanzt. Dadurch muss die Erstürmung des Geisbergs mit vielen Opfern bezahlt werden. Den Sieg in der Schlacht haben die Deutschen ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit zu verdanken. Scheinbar ist der französische General Douay auf die Schlacht nicht ausreichend vorbereitet. Die Verluste sind auf beiden Seiten erheblich. So gibt es auf deutscher Seite 700 Tote, Verwundete und Gefangene, auf französischer Seite waren es über Tausend, darunter General Abel Douay. 

Ab dem 1875
Der Vieh- und Schlachthof entsteht im Münchner Süden

München-Isarvorstadt * In den Jahren von 1875 bis 1878 entsteht der Vieh- und Schlachthof für eine Summe von fünf Millionen Mark auf einem 101.000 Quadratmeter großen Gelände im Münchner Süden. Die Stadt zählt damals zwar erst 215.000 Einwohner, dennoch ist die Planung von Arnold Zenettis schon auf eine Großstadt mit erheblich mehr Einwohnern ausgerichtet.

Zahlreich - in enger Zusammenarbeit mit Max von Pettenkofer und Bürgermeister Alois von Erhardt - sind Arnold Zenettis Anstrengungen, durch Verordnungen, die in die Praxis umgesetzt werden, die Gesundheit und Reinlichkeit im Sinne der allgemeinen Hygiene zu heben.

September 1876
Die erste, noch sehr bescheidene Völkerschau auf dem Oktoberfest

München-Theresienwiese * Die erste, noch sehr bescheidene Völkerschau wird auf dem Oktoberfest gezeigt. Präsentiert werden: „Die Lappländer Polarmenschen, bestehend aus 2 Männlichen und 2 Weiblichen, produzieren sich hier während des Oktoberfestes auf der Festwiese, und zwar mit ihren 4 Renntieren, Eishunden (Bärenfänger), Hütten, Fahrzeugen und vielen Originalgerätschaften in einem eigens zu diesem Zwecke elegant hergerichteten Theater“.

1877
Eine Straßendurchfahrt entsteht im Alten Rathaus 

München-Graggenau * Im südlichen Teil des Erdgeschosses des Alten Rathauses wird eine Durchfahrt zwischen Marienplatz und Tal geschaffen. Dafür weichen der Pranger, das ehemalige Brothaus und die als „Himmelsleiter“ bezeichnete Treppe zum Festsaal. Diese führt ohne Zwischenpodest und ohne Richtungswechsel nach oben. 

Der Umbau öffnet das historische Rathausgebäude für den Straßenverkehr. 

21. Mai 1881
„Das Münchener Aquarium“, Münchens erstes Panoptikum, wird eröffnet

München-Hackenviertel * Mit dem „Münchener Aquarium“ öffnet das erste stationäre „Panoptikum“ Münchens. Das Etablissement befindet sich am Färbergraben 24 und wird von Johann Baptist Gassner geführt. 

Vom  Vestibül führen Treppen in die einzelnen Sammlungen. Die namengebende Attraktion - das Aquarium - befindet sich im Untergeschoss des Anwesens. Der Raum ist als Tropfstein-Grotte gestaltet und kühl, „wie wenn man zur Sommerzeit in des Tannenwaldes Schatten tritt“. Im Vorderteil befinden sich die Süßwasserbecken, im Mittelbau folgen die Meerwasser-Aquarien. 

Im Kontrast zum Unterwassererlebnis des Aquariums bietet dem Besucher der Ausstellungssaal im Erdgeschoss ein ganz anderes Ambiente. Der Saal ist salonartig mit Kronleuchtern eingerichtet. An der Wand entlang und zwischen den Fenstern sind Affen- und Vogelkäfige aufgestellt, die jeder für sich in Architektur und Dekoration ein separates Schauereignis bieten. In einem mit Maschendraht verkleideten Rundtempel sind auf einem dekorativen blätterlosen Baum exotische Vögel zu besichtigen. 

Im großen Saal im ersten Obergeschoss sind „raffinierte und spektakuläre Produkte menschlicher Kunstfertigkeit“ untergebracht. Das Angebot reicht von alten chinesischen Skulpturen, historischen Waffen, ausgestopften Tieren, Spieluhren bis hin zu mechanischen und automatischen Maschinen. Eine besondere Attraktion ist ein Telefon, das in Zeitungsinseraten von J. B. Gassner extra beworben wird. Ein weiterer Höhepunkt der Ausstellung ist ein elektrisches Harmonium, das verschiedene, über den Raum verteilte Instrumente und Geräuschquellen in Gang setzen kann. Gassner will damit „Eine Reise um die Welt“ inszenieren. Und gefühlt dann noch Hunderte andere Ausstellungsstücke, auf die an dieser Stelle nicht eingegangen werden kann. 

In der zweiten Etage befindet sich zur Unterhaltung und zum Zeitvertreib das Panoptikum. Neben anderen Ausstellungsstücken wie den Zauberspiegeln, sind hier humorvolle, aber auch märchenhafte Szenen mit Wachsfiguren aufgebaut. So beispielsweise das „Rotkäppchen und der böse Wolf“, „Drei Polizeiwidrige Gestalten“ oder „Die Klatschweiber“. Hier sind zwei Frauen wegen „Klatschereien“ in eine Geige gelegt worden. Damit sie sich gegenseitig nicht kratzen konnten, werden ihre Hände in besondere Löcher gesteckt und mit einem Schloss versperrt. Zum Abschluss gibt es noch eine Sammlung von „Totenmasken berühmter Persönlichkeiten“ zu sehen. Das Angebot reicht von Napoleon I. bis Martin Luther, von Isaac Newton bis Ludwig van Beethoven. 

Im Erdgeschoss ist das Restaurant untergebracht, in dem man „noch ein Stündchen in trautem Gespräch bei einem Glas Spatenbier das Gesehene am Geistesauge vorbeiziehen lassen.“ Hier befindet sich auch der Ausgang. Zurück in die Sammlung ist nicht mehr möglich. 

September 1887
Der Steyrer Hans zieht mit festlich geschmückten Wagen zur Wiesn

München-Theresienwiese * Der Steyrer Hans zieht mit festlich geschmückten Wagen zur Theresienwiese. Er selbst fährt mit seiner Familie im Vierspänner, es folgen sieben Zweispänner, beladen mit Musikanten sowie Schank- und Bedienungspersonal. Der Aufzug beginnt am Restaurant Steyrer Hans in der Tegernseer Landstraße in Obergiesing.

Nach einem Umtrunk im Schneider Weißen im Tal wird Steyrers Wiesneinzug von der Polizei gestoppt. Ein Gerichtsverfahren endet mit einer Geldbuße wegen Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, was jedoch die Sympathie für den bayerischen Kraft-Athleten bei der Bevölkerung vermehrt. Das wiederum wirkt sich positiv aufs Geschäft aus.

Damit ist der Steyrer Hans der Erfinder des Einzugs der Wiesnwirte.

16. September 1887
Die Münchner Haupt-Synagoge wird eingeweiht

München-Angerviertel - München-Kreuzviertel * In den Morgenstunden begehen die jüdischen Gläubigen Münchens in der alten Münchner Synagoge an der Westenriederstraße den letzten Gottesdienst und überführen anschließend die Thora-Rollen in das neue israelitische Gebetshaus. Dort angekommen legen sie den Schlussstein der Kirche, der eine Kapsel mit einer Urkunde über den feierlichen Akt sowie sämtliche Tageszeitungen und die in Umlauf befindlichen Münzen enthält.

Um 17 Uhr erfolgt dann - unter interessierter Beteiligung der Münchner Öffentlichkeit und der offiziellen Repräsentanten von Stadt und Staat - die feierliche Einweihung der neuen, nach dreijähriger Bauzeit fertiggestellten Münchner Haupt-Synagoge an der Herzog-Max-Straße 7. Ausgestattet mit 1.000 Männer- und 800 Frauen-Betstühlen ist sie - nach der Berliner und der Breslauer Synagoge - das drittgrößte deutsche jüdische Gotteshaus und Zentrum der liberal ausgerichteten Mehrheitsgemeinde.

Die zeitgenössischen Kritiker würdigen den Bau als „ein völlig selbständiges Werk von ausgeprägter Eigenart, ein Denkmal, nicht nur des Meisters, der es geschaffen hat, sondern auch der Zeit, in der es entstand“. Und das Münchner Tagblatt vermerkt überschwänglich, dass das „architektonische Schmuckkästchen“ München nun wieder „um eine köstliche Perle reicher geworden“ ist.

Um 1890
Die Pferdetrambahn bleibt für viele Arbeiter schwer zugänglich

München * Die Pferdetrambahn erleichtert die Fortbewegung in der wachsenden Stadt. Für viele Arbeiterfamilien ist die regelmäßige Nutzung jedoch zu teuer. Beim Ausbau des Netzes berücksichtigt die Münchner Trambahn-Aktiengesellschaft deshalb auch, ob die Bewohner der erschlossenen Viertel als zahlende Fahrgäste infrage kommen. 

Das zeigt sich bei den Verhandlungen über eine Strecke durch die Arnulfstraße: Die Gesellschaft äußert wenig Interesse, weil sie erwartet, dass die dort wohnenden Arbeiter die Trambahn nicht nutzen. 

Die Münchner Trambahn-Aktiengesellschaft lehnt die Einführung einer Arbeiterfahrkarte mit der Argumentation ab, dass die Trambahn nicht für den Massenbetrieb eingerichtet ist. 

Damit wächst das Netz unter ungleichen sozialen Voraussetzungen. Die Bedürfnisse der Bevölkerung und die wirtschaftlichen Erwartungen des privaten Verkehrsunternehmens stimmen nicht immer überein. 

29. Oktober 1892
Auch die steinerne Isarbrücke wird verbreitet

München * Die steinerne Innere Brücke erhält eine Breite von 18 Metern.

An den Brückenenden werden Pylone errichtet, die mit allegorischen Figuren geschmückt waren. 

  • Auf der Auer Seite ist dies die Kunst und die Industrie. 
  • Auf der westlichen, zur Stadt hin ausgerichteten Seite befinden sich die Verkörperung der Floßfahrt und der Fischerei. 
  • Durch den Brückenschmuck wird der Flussübergang zu einer Einheit zusammengefasst. 
  • Auch der Name für beide Brücken ist nun gleich und wird nur durch die Innere für den Überweg der Großen Isar und der Äußeren über die Kleine Isar unterschieden. 
  • In beide Brücken wurden auf Wunsch des Königlichen Kriegsministeriums Sprengkammern eingebaut.
Suchbegriffe: Innere Isarbrücke, Pylonen
Um Februar 1893
Zeitungsbericht löst aufsehenerregenden Prozess um Ritter von Klug aus

München * Sofort, nachdem der Bericht in den Münchner Neuesten Nachrichten über die geschäftlichen Machenschaften von Ludwig Peter Ritter von Klug erschienen ist, verklagt dieser den verantwortlichen Journalisten, Wilhelm Bogler, wegen verleumderischer Beleidigung.

Der Prozess erregt großes Interesse in der Öffentlichkeit - auch weil einige für Klug äußerst unangenehme Dinge zur Sprache kommen. Und obwohl Wilhelm Bogler vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1.000 Mark verurteilt wird, hat Ritter von Klug mit dieser Anzeige einen entscheidenden Fehler begangen. Denn der Journalist geht in die Berufung, weshalb das Landgericht München I den Sachverhalt nun neu verhandeln muss. 

Um September 1893
Berufungsprozess enthüllt Machtmissbrauch

München * Im Berufungsprozess zwischen Hofrat Ludwig Peter Ritter von Klug und dem Journalisten Wilhelm Bogler stellt das Gericht fest, dass der Kauf, obwohl er durch die „Ausbeutung der Notlage der Verkäufer“ und durch „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ zustande kam, rechtlich nicht zu beanstanden sei. 

Dennoch erhärtet sich der Vorwurf gegenüber Ritter von Klug, dass er bei Ankauf des Grundstücks - durch Missbrauch seiner amtlichen Stellung - privaten Nutzen gezogen hat. Deshalb wird die Strafe für Wilhelm Bogler wegen Beleidigung auf 300 Mark verringert, vom Vorwurf der verleumderischen Beleidigung wird er freigesprochen. 

Weitere Details, die den Tatbestand der Vorteilsnahme im Amt erfüllen, kommen im Verlauf der Gerichtsverhandlung ebenso zur Sprache wie das Hinwegsetzen des Klägers über vorhandene Bauvorschriften. 

Ritter von Klug will vor dem Oberlandesgericht seine Niederlage revidieren - doch dort wird der Fall nicht angenommen. So erlangt das Urteil des Landgerichts München I Rechtskraft. 

Aufgrund der zeitlichen Abläufe und personellen Verflechtungen muss hier von einer frühen Amigo-Affäre gesprochen werden.

7. Oktober 1893
Das Haberfeldtreiben von Miesbach gleicht einer Schlacht

Miesbach * Das letzte Haberfeldtreiben von Bedeutung findet in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1893 im oberbayerischen Miesbach statt. Es soll „eine großartige Manifestation des Haberertums gegen die auf Beseitigung des Brauches gerichteten Bestrebungen der geistlichen und weltlichen Behörden“ werden.

Den 300 bis 350 Haberern stehen lediglich 22 „Schandarm“ gegenüber. Es kommt zu einer Schießerei, bei der dem Gendarmen Würdinger in die Hoden geschossen wird. Auch ein Haberer trägt eine Oberschenkelverletzung davon. Das Haberfeldtreiben gleicht dadurch einer Schlacht. 

Mai 1894
Kaiser Wilhelm II. tritt Adolf Friedrich von Schacks Erbe an

München-Maxvorstadt * Kaiser Wilhelm II. tritt Adolf Friedrich von Schacks Erbe an. Der Nachlass soll aber in München bleiben. Das ist keineswegs so großzügig wie es den Anschein hat, sondern beruht auf politischem Kalkül. Der Kaiser will mit der Verlegung der Schack-Galerie nach Berlin das seit der Reichsgründung angespannte Verhältnis zwischen Preußen und Bayern nicht noch mehr belasten.

Selbstverständlich ist jedoch, dass vor der Galerie in der Brienner Straße - und später an der Prinzregentenstraße - das kaiserliche Hoheitszeichen - der Reichsadler“- auf hohen Standarten aufgerichtet wird.

Um 1895
Essayist Alfred Polgar zur Musterung

??? * Der österreichische Essayist Alfred Polgar zeichnete das Bild von den Musterungsärzten als Bluthunde, die dem Sterben auf den Schlachtfeldern den Nachschub „apportiert“ haben: So beschreibt er in seinem Aufsatz „Der Teisinger“ den Rekrutierungsbeamten Teisinger als einen Menschenjäger, einen „stumpfen, urteilslosen, fleißigen Gehilfen in der Großmetzgerei des Krieges“, der - begleitet von einem Militärarzt als seinem „gut abgerichteten Jagdhund“ - auf die „Pirsch“ nach Opfern geht, die er als menschlichen Nachschub in den Schlund des Krieges geworfen hat.Alfred Polgar zur Musterung

1. November 1895
Das Städtische Arbeitsamt München öffnet seine Pforten

München-Isarvorstadt * Das Städtische Arbeitsamt München öffnet seine Pforten für arbeitsuchende Münchnerinnen und Münchner. Die bayerische Hauptstadt übernimmt mit dieser Einrichtung im Bereich der kommunalen Arbeitsvermittlung - neben einigen Städten in Württemberg - eine Vorreiterrolle. Mit sieben Mitarbeitern beginnt die Arbeitsvermittlung von gewerblichen Arbeitern, Handlungsangestellten, Dienstboten, Tagelöhnern und Lehrlingen im Südpavillon auf der Kohleninsel.

Das Arbeitsamt München bezieht den Südpavillon, ein von der Alten Isarkaserne etwas abgelegenes Gebäude: die Kleine Fuhrwesenkaserne, ein Dienstgebäude mit Schreibstuben. Das Amt nimmt das ganze Gebäude ein und verfügt über zwei Telefonanschlüsse mit den Rufnummern 49 und 85, doch der Standort für den Arbeitsnach­weis wird auch von der Stadtverwaltung als nicht ideal eingestuft. 

Die Kohleninsel liegt zwar an einer Hauptverkehrsstraße, auf der die elektrische Straßenbahn fährt, doch aus entfernteren Stadtteilen, selbst vom Westend oder von Schwabing, muss man auf kompli­zierte Fahrverbindungen der Pferdebahn zurückgreifen. 

Die Abteilungen des Arbeitsamtes sind noch nicht nach Be­rufsgruppen unterteilt, sondern in eine männliche und eine weib­liche Abteilung gegliedert, was der damals gängigen Trennung von Männer- und Frauenberufen entspricht. Für beide Abteilungen gibt es getrennte Eingänge; auch die Arbeitgeber hatten ihren eigenen Zugang. 

Für die Arbeitsuchenden gestaltet sich die Stellensuche äußerst unkompliziert und Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen zeugen von der kundenfreundlichen Grundeinstel­lung der neuen Arbeitsvermittlungs-Behörde. 

Der 124 Quadratmeter große Wartesaal der Männer kann nach Einschätzung der Verwaltung 200 bis 250 Personen fassen. Die drei Wartesäle für die Frauen befinden sich im ersten Obergeschoss. Hier hatte man Aufenthaltsräume für verschiedene Berufsgruppen eingerichtet. Der größte Warteraum war für das Privat-Personal vorgesehen, worunter man Köchinnen, Dienstmädchen usw. ver­steht. Ein weiterer Warteraum ist für Tagelöhnerinnen, der dritte für „wirtschaftliches und Ladenpersonal“ eingerichtet worden. 

Nach dem Ausfüllen eines Formulars mit der Bezeichnung „Stellengesuch“ im Warteraum muss der Arbeitnehmer sich gedulden, bis ihn ein Glockenzeichen zum Eintreten in den Schalterraum und zur Abgabe des Formblattes auffordert. 

2. November 1895
Das Konkursverfahren gegen die Firma Hildebrand & Wolfmüller beginnt

München * Das Konkursverfahren vor dem Königlichen Amtsgericht München I gegen die Firma Hildebrand & Wolfmüller wird eröffnet. Wie viele Motorräder wirklich produziert worden sind, lässt sich nicht mehr bestimmen; es waren aber kaum mehr als einhundert.

Was war geschehen und warum wurde der kometengleiche Aufstieg der Firma so jäh wieder beendet? Denn immerhin erreichte das Auftragsvolumen nur wenige Wochen nach der Firmengründung zwei Millionen Reichsmark, was die Unternehmer in die Lage versetzte, ihre Motorräder für einen Stückpreis von 650 Mark an die Händler abzugeben.

Alois Wolfmüller und Heinrich Hildebrand wagten sich zu früh an die Öffentlichkeit. Der Konstrukteur musste sich - wie sein Geldgeber - um die Produktion kümmern, und fand schon deshalb keine Zeit, sich um die Verbesserung seiner sonst so fortschrittlichen Erfindung zu kümmern.

Das Grundproblem des Hildebrand & Wolfmüller-Motorrades war die ungenügende Funktion der Zündung. Das Anlassen der H&W-Maschine - ohne Kickstarter und ohne Batterie - war laut der Beschreibung für das Motorrad für einen Geübten in drei bis fünf Minuten zu bewerkstelligen. Heute wissen wir allerdings, dass der Vorwärm-Mechanismus - ähnlich wie bei Dieselfahrzeugen - viel Fingerspitzengefühl erforderte und sicherlich 13 bis 15 Minuten dauerte - oder gar nicht gelang. Die Unzufriedenheit der Kunden war also vorhersehbar und der Konkurs der Münchener Firma damit unabwendbar.

Auch sonst war man bei diesem Pionierstück der Motorrad- Geschichte noch von vielen heute üblichen Lösungen weit entfernt. Beim Betrachten des H&W-Motorrades fällt sofort der an ein Lokomotivengestänge erinnernde Antrieb auf. Über zwei lange Pleuelstangen wurde die Kraft der beiden Kolben - wie bei einer Dampfmaschine - direkt auf das Hinterrad des H&W-Motorrades übertragen. Der gravierende Unterschied lag im Antrieb, der bei dem Motorrad über einen Benzinmotor erfolgte.

Da bei einem Benzinmotor die Kraft durch die Explosion eines Gasgemisches erfolgt, war ohne Kupplung und Getriebe ein gefühlvolles und ruckfreies Anfahren überhaupt nicht möglich. Die mit einem für heutige Verhältnisse außergewöhnlich hohen Hubraum von 1.530 cm³ ausgestattete Maschine wurde bei jeder Zündung um 1½ Meter nach vorne „geworfen“. Um den Vorwärtsdrang dieses Hubraumriesen etwas geschmeidiger zu gestalten, kamen zwei starke Gummibänder zum Einsatz, die beidseitig am Motorrad angebracht wurden, einen Teil der Energie speicherten und diese dann während der Rückhubphase des Kolbens abgaben.

Um mit dem H&W-Motorrad überhaupt in Fahrt zu kommen, musste der Fahrer - auf dem Sattel sitzend - beidseitig mit den Beinen so lange anschieben, bis der 2,5-PS-Motor seine Arbeit aufnahm, um in den Stillstand zu kommen, der Motor sogar „abgewürgt“ werden.

Die einzige Bremse des Fahrzeugs bestand aus zwei Holzklötzen, die direkt auf die Lauffläche drückten. Dennoch konnte mit dem Motorrad eine Geschwindigkeit von dreißig bis vierzig Kilometern in der Stunde erreicht werden. Sonderanfertigungen brachten es sogar auf neunzig Stundenkilometern.

Aus dieser - bei Weitem nicht vollständigen - Funktionsbeschreibung geht eindeutig hervor, dass die richtige Bedienung des Hildebrand & Wolfmüller-Motorrades durch einen Laien kaum zu bewerkstelligen war. Und genau das war auch der Grund, weshalb die H&W als Serien-Motorrad nicht erfolgreich war.

25. April 1896
Die Kohleninsel als Standort für die II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung

München * Der Allgemeine Gewerbeverein München einigt sich einstimmig auf die Kohleninsel als Standort für die II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung. Nun wird ein Gesuch an den Magistrat der kgl. Haupt- und Residenzstadt München um Überlassung der Isarinsel gerichtet. 

Dabei heben die Antragsteller die Gemeinnützigkeit des Ausstellungsunternehmens und seine hervorragende Bedeutung für die wichtige soziale Aufgabe hervor, welche das Gewerbe heben und es in seiner Leistungsfähigkeit fördern soll.

1897
Das Ende des Rügebrauchs vor Gericht

Miesbach * Insgesamt 98 Verdächtigte des Haberfeldtreibens vom 7./8. Oktober 1893 in Miesbach werden angeklagt. 95 Angeklagte werden wegen Landfriedensbruch zu Gefängnisstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Polizei- und Justizerfolg bringt das Ende des Rügebrauchs. Zwischen 1901 und 1922 werden nur noch vier Haberfeldtreiben gezählt. 

September 1898
Die „1. Bayerische Riesenhalle“ entsteht

München-Ludwigsvorstadt * Auf fünf zusammengelegten Wirtsbudenplätzen errichtet Georg Lang seine „1. Bayerische Riesenhalle“. Das etwa 2.000 Quadratmeter große Festzelt bietet rund 6.000 Gästen Platz und übertrifft die bisherigen Bierhallen auf der Theresienwiese deutlich. 

Die neue Halle ist auf die Bewirtung großer Menschenmengen und einen hohen Bierumsatz ausgerichtet. Lang überträgt damit seine Erfahrungen als Festgastronom auf das Oktoberfest und setzt einen neuen Maßstab. Weil Bau und Betrieb solcher Großzelte erhebliche finanzielle Mittel erfordern, gewinnen die Brauereien als Geldgeber und Träger der Festhallen zunehmend an Bedeutung.

1899
Das Kaufhaus Hermann Tietz wird als erstes Kaufhaus eröffnet

München * Das Kaufhaus Hermann Tietz, der spätere Hertie, wird als erstes Kaufhaus in München eröffnet. Der Kaufhausbesitzer muss sich mehrmals vor Gericht den Anschuldigungen der Antisemiten erwehren, dass er durch ihre niedrigen Löhne die Verkäuferinnen zur Prostitution treiben würde. Das bringt zwar den Anschuldigern hohe Geldstrafen ein, hat aber auch Auswirkungen auf das Geschäft des Warenhauses Tietz. 

14. November 1901
Der Prozess gegen den Räuber Mathias Kneißl beginnt

Augsburg * Der Prozess gegen den Räuber Mathias Kneißl beginnt vor dem Oberlandesgericht Augsburg. Nach vier Verhandlungstagen fällen die zwölf Geschworenen das Urteil: Mathias Kneißl wird zum Tode verurteilt. Ein eingereichtes Gnadengesuch lehnt Prinzregent Luitpold ab. Der Ablauf des Gerichtsverfahrens und das Urteil selbst sind heftig umstritten. 

1902
Fresken durch Glasmosaik ersetzt

München-Haidhausen * Die von dem Historienmaler Karl von Piloty an der Außenfront des Maximilianeums angebrachten Fresken werden von der Kgl.-Bayerischen Hofmosaik-Kunstanstalt Rauecker und Solerti in München durch Glasmosaike erneuert. 

Doch nicht nur den Gemälden, auch der nach Westen ausgerichteten Fassade setzte die Witterung stark zu. Es besteht Steinschlaggefahr, nachdem ganze Platten der Terrakottaverkleidung sowie Ecken und Gesimse herabstürzen.

Ab 1905
Antisemitische Kampagnen gegen das Kaufhaus Tietz

München * Die Firma Hermann Tietz, die seit 1899 das erste Kaufhaus Münchens betreibt, sieht sich wiederholt antisemitisch motivierten Anschuldigungen ausgesetzt. Gegner des Unternehmens behaupten öffentlich, die niedrigen Löhne zwängen Verkäuferinnen zur Prostitution. Gegen diese Verleumdungen geht die Firma mehrfach erfolgreich gerichtlich vor. 

Zwar werden die Urheber der Anschuldigungen zu hohen Geldstrafen verurteilt, doch die Kampagnen schaden dem Ansehen des Kaufhauses und wirken sich negativ auf dessen Geschäftsergebnis aus. Die Vorfälle zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg jüdischer Unternehmen zunehmend zum Ziel antisemitischer Angriffe wird.

18. Dezember 1905
Prozess gegen antisemitische Verleumdungen 

München-Maxvorstadt * Gegen die diffamierenden Angriffe auf die Unionsbrauerei geht deren Eigentümer Joseph Schülein juristisch vor. Am 18. Dezember 1905 verhandelt das Amtsgericht München I im Justizpalast an der Prielmayerstraße die Klage gegen den verantwortlichen Redakteur der „Münchener Bier-Chronik“. 

Im Verlauf des Verfahrens zeigt sich, dass die gegen die Brauerei erhobenen Vorwürfe jeder sachlichen Grundlage entbehren. Gleichzeitig treten die antisemitischen Motive hinter den Angriffen deutlich zutage. Die Verhandlung macht sichtbar, dass sich die Kritik an der Unionsbrauerei weniger gegen deren Produkte richtet als gegen die jüdische Herkunft ihres Eigentümers. 

Die Redaktion der „Münchener Bier-Chronik“ wird zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt und muss die Urteilsverkündung veröffentlichen. Ungeachtet dessen reagiert sie mit einem polemischen Nachbericht, der erneut antisemitische Untertöne erkennen lässt.

28. April 1910
München muss ein Wehramt unterhalten

München * Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet in der Frage, warum die Stadt München verpflichtet ist, ein Städtisches Wehramt zu unterhalten, zu Ungunsten der Stadt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, eine Entscheidung der städtischen Kollegien für einen neuen Standort für das Städtische Wehramt herbeizuführen. 

Suchbegriffe: Wehramt, Kohleninsel
Um November 1912
Zwangsversteigerungsverfahren der Bogenhauser Schlossruine

München-Bogenhausen * Für die Bauruine des Fleischer-Schlössls wird das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet. Dies hindert jedoch niemanden daran, weiterhin Vorschläge für eine sinnvolle Nutzung der „Bogenhauser Schlossruine“ zu unterbreiten: als Museum, Bildergalerie, Bürogebäude einer Versicherung oder gar als Krankenanstalt - an ein Gericht denkt damals noch niemand.

21. Mai 1913
Der Komponist Richard Wagner erhält ein Denkmal

München-Bogenhausen - München-Haidhausen * Einen Tag vor dem 100. Geburtstag Richard Wagners wird ihm zu Ehren eine Statue neben dem Prinzregententheater enthüllt. Heinrich Waderé hat das Monument gestaltet. Aus mehreren zur Verfügung stehenden Entwürfen wählt man denjenigen aus, der den Komponisten in ähnlicher Pose zeigt, wie das berühmte Porträt von Johann Wolfgang von Goethe in der Campagne.

Da die ruhende Darstellung des Künstlers extrem stark im Gegensatz zu dem unsteten Leben des Musikers steht, kommt bald Kritik hoch, in die sogar das städtische Kollegium der Gemeindebevollmächtigten einstimmt. Letztlich beruhigt aber ein einziges Argument alle Kritikerstimmen: Da Richard Wagner von Natur aus nur mit einer geringen Körpergröße ausgestattet war, hätte ein stehendes Denkmal die Öffentlichkeit nur wenig beeindruckt.

Der Marmor für die Figur stammt vom Untersberg. Er umfasst als Rohblock 14 Kubikmeter Inhalt und wiegt 600 Zentner. Über dreißig Pferde sind notwendig, um diese gewaltige Last vom Untersberger Steinbruch zur nächsten Eisenbahn zu schaffen, mit der er ab Berchtesgaden nach München gebracht wird. Bildhauer Heinrich Waderé hat sich am Ostbahnhof ein provisorisches Atelier eingerichtet.

Da die fertige Marmorfigur noch immer 450 Zentner wiegt gestaltet sich der Transport vom Atelier zum Aufstellungsort als besonders schwierig. Er nimmt mehr als zwei Tage in Anspruch. Die Statue muss mit einer Straßenlokomotive der Firma Maffei zum Ort seiner Aufstellung gebracht werden. Dort behindert vor allem der weiche Boden die Arbeiten, da sich die Räder des Transportwagens immer wieder eingraben.

Cosima und Siegfried Wagner lehnen ihre Teilnahme an der Denkmalenthüllung ab. Bei Cosima sind es gesundheitliche, bei Siegfried grundsätzliche Gründe. Die Konkurrenz der Münchner Festspiele für Bayreuth sind aber die wahren Beweggründe.

Das gesellschaftliche Ereignis an der Prinzregentenstraße wird durch Richard Wagners „Huldigungsmarsch“ eröffnet. Münchens erster Bürgermeister, Wilhelm von Borscht, hält eine Ansprache und Ernst von Possart, der Initiator des Denkmals, sagt in seiner Rede: „So grüßen wir Dich, Unsterblicher! Möge Dein Antlitz uns leuchten“. Prinzregent Ludwig III. enthüllt schließlich das Wagner-Denkmal.

Die sozialdemokratische Tageszeitung Münchener Post kommentiert das Ereignis mit den Worten: „Das Streben Münchens, die seiner Zeit an Bayreuth abgegebene Hegemonie im Reiche von Wagners Kunst an sich zu bringen - das heimliche Agens [die treibende Kraft] unserer Festspiele - hat uns nun endlich ein würdiges Denkmal des Meisters beschert.“

Gleichzeitig kritisiert das Blatt, dass der Eröffnungsakt nicht dem Festwiesenbild der Wagner'schen Meistersinger entsprach und auf den „Wach-auf-Chor“ kein spontaner Jubel des Volkes, sondern ein „hochoffiziell-eisernes Schweigen“ der „aristokratisch-bürgerlichen Festversammlung“ folgt. Den Abschluss der Einweihungsfeierlichkeiten für das Musiker-Standbild bildet der „Tannhäusermarsch“.

29. September 1913
Rosa Luxemburg ruft zum Widerstand gegen den Militärdienst auf

Frankfurt am Main-Bockenheim * Rosa Luxemburg ruft in Anbetracht der Kolonialpolitik und des Militarismus des Deutschen Kaiserreichs zum Widerstand gegen den Militärdienst auf. Sie wird vors Gericht gezerrt und am 14. April 1914 wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. 

14. April 1914
Rosa Luxemburg wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Frankfurt am Main * Rosa Luxemburg steht wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit in Frankfurt vor dem Landgericht. Sie wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Knast bleibt der gehbehinderten Frau, die Berufung gegen das Urteil einlegt, vorerst erspart. 

30. Juli 1914
Russland erklärt die Generalmobilmachung

Moskau * Zar Nikolaus II. wird von seinem Außenminister zur Generalmobilmachung überredet. Die Münchner Neuesten Nachrichten berichten am Nachmittag: „Der russische Botschafter hat dem Grafen Berchtold die Mitteilung gemacht, dass die russische Regierung eine bindende Erklärung, die Neutralität zu wahren, nicht geben kann. Infolgedessen steht die allgemeine Mobilisierung der österreichischen Armee innerhalb der nächsten Tage zu erwarten.“ 

Damit ist der entscheidende Schritt zum Großen Krieg getan und ein Schuldiger gefunden. Denn zu diesem Zeitpunkt ging es nur noch um die Frage, welche Macht als Erste mobilmachen würde. Sämtliche nun folgenden politischen Aktivitäten der beteiligten Regierungen sind ausnahmslos darauf ausgerichtet, der jeweils anderen Seite die Schuld an der kommenden Katastrophe zuzuschieben. Die Öffentlichkeit soll erkennen und davon überzeugt werden, dass man zu einem Verteidigungskrieg gezwungen worden ist. Und Russland hat damit - aus deutscher Sicht - eindeutig und zweifelsfrei seine Bereitschaft zum Krieg gezeigt. 

24. Juli 1917
Im Pariser Justizpalast beginnt der Prozess gegen Mata Hari

Paris * Im Pariser Justizpalast beginnt der Prozess vor dem Militärgericht gegen Mata Hari.

In der Presse kursiert das Gerücht, Mata Hari habe den Deutschen geheime  Informationen über den Bau der neuartigen Panzer zugespielt, mit denen die Alliierten dem Krieg eine entscheidende Wende geben wollen. Eine absurde Behauptung, die sogar die seriöse New York Times aufgreift.

Mata Hari, wird deshalb beschuldigt, als Doppelagentin wichtige Informationen an die Deutschen verraten und damit das Leben von 50.000 französischen Soldaten im Ersten Weltkrieg aufs Spiel gesetzt zu haben. 

18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit. 
2. November 1917
England verspricht den Juden ein „national home“ in Palästina

London - Berlin * Der britische Außenminister Arthur James Earl of Balfour verspricht den Juden ein „national home“ in Palästina. Die Balfour-Deklaration wird in Deutschland von rechtsgerichteten Kreisen als Bündnis Großbritanniens mit den Zionisten zu antisemitischer Agitation genutzt. 

29. Januar 1918
Die USPD trifft sich mit den Krupp-Vertrauensleuten

München * Im Ingolstädter Hof treffen sich Kurt Eisner, Sarah Sonja Lerch und Albert Winter sen. mit den Vertrauensleuten der Krupp-Arbeiter in den Bayerischen Geschützwerken. Es wird eine Empfehlung an die Arbeiter beschlossen, dass sie am Donnerstag, 31. Januar 1918 mit dem Streik beginnen sollen.

Kurt Eisner hält sich während der Diskussion vollkommen zurück und beantwortet lediglich Fragen, die an ihn gerichtet werden. Er sieht hier sein Ideal von der Arbeiterschaft erfüllt:

  • Sie soll sich selbst führen,
  • soll sich von niemand vertreten lassen,
  • sollen nur „Sachverständige, zu deren Charakter, Wissen, Intelligenz, Mut sie Vertrauen haben, als Berater hinzuziehen“.

Eisner kann sich schon deshalb zurücknehmen, denn - so schreibt er später - „es bedurfte auch gar nicht mehr meiner Einwirkung“. 

1. Februar 1918
Protestmarsch der Streikenden zum Polizeipräsidium

München-Schwabing * Am Vormittag treffen sich die streikenden Arbeiterinnen und Arbeiter der Bayerischen Geschützwerke, Teile der Belegschaft der Lokomotivfabrik Maffei sowie die Arbeiterinnen und Arbeiter der Lederfabrik Gebrüder Hesselberger und des BMW-Werkes zur Auftaktveranstaltung in der Schwabinger Brauerei. Im Anschluss ziehen sie in einem Protestmarsch zum Polizeipräsidium in der Ettstraße.

Stand bisher die Friedensfrage im Mittelpunkt, so wird nach der Verhaftungsaktion die Freilassung der Gefangenen zur Hauptaufgabe. Zu diesem Zweck hat die Versammlung eine vierköpfige Kommission gewählt, die beim Polizeipräsidenten die Freilassung der Inhaftierten erwirken soll.

Da - nach Aussage des Polizeipräsidenten - die Polizei keine Einflussmöglichkeiten auf die gerichtlichen Entscheidungen hat, muss die Kommission ohne Ergebnis wieder abziehen. 

14. März 1918
Kurt Eisner analysiert den Januarstreik

München-Au * Kurt Eisner erklärt bei einer Angeschuldigten-Vernehmung im Gerichtsgefängnis Neudeck die durch seine Verhaftung erfolgte Wendung in den Januarstreiks:

  • „Ich bin […] der Überzeugung, dass in zwei weiteren Tagen die gesamte Münchner Arbeiterschaft gestreikt haben würde, wenn wir freie Betätigung gehabt hätten und wenn uns nicht im eigenen sozialistischen Lager in der Mehrheitspartei ein Gegner in den Rücken gefallen wäre. 
  • Wenn die Bewegung noch kurze Zeit gedauert hätte, wären die Mehrheitsführer, die ohnehin in jeder öffentlichen Versammlung, in der ich und meine Gesinnungsgenossen sprachen, eine glatte Niederlage erlitten, sicher völlig aus dem Feld geschlagen worden.“ 
23. April 1918
Erneut eine Reform zur Verhältniswahl abgelehnt

München-Kreuzviertel * Der Antrag der Sozialdemokraten und der Liberalen, die Kammer der Abgeordneten nach dem Verhältniswahlsystem wählen zu lassen, kommt für die bayerische Regierung zur Unzeit.

Heinrich Held, der Führer der Zentrumsfraktion, lehnt den Vorschlag ab, da das Verhältniswahlrecht zwei Nachteile habe:

  • Es zerstört die Beziehungen zwischen den verschiedenen Ständen und ihren parlamentarischen Vertretern und
  • das System wäre darauf ausgerichtet, dass die parlamentarische Kontrolle in den Händen professioneller Parteipolitiker zu liegen käme.

Die Zentrumspartei will die Verhältniswahl nur in einigen großen Städten Bayerns, und nur auf der Grundlage der Volkszählung von 1910 zulassen. Auf 42.000 Einwohner sollte ein Abgeordneter gewählt werden.

Die MSPD lehnt den Zentrums-Vorschlag als unzulänglich ab und will die Regelung auf das gesamte Staatsgebiet ausdehnen. Sie fordert eine durchgreifende Neueinteilung der Wahlkreise, um so das fehlende Gleichgewicht zwischen Stadt und Land herzustellen.

Die bayerische Regierung stellt sich auf die Seite des Zentrums, weshalb die Wahlrechtsreform erneut abgelehnt wird. 

Nach dem 7. Juni 1918
Kurt Eisner wird von Neudeck nach Stadelheim verlegt

München-Au - München-Stadelheim * Ohne Mitteilung über eine Änderung in seinem Status als Untersuchungsgefangener wird Kurt Eisner - laut seinem Gefängnis-Tagebuch - zwischen dem 6. und 15. Juni 1918 vom Gerichtsgefängnis Neudeck in die staatliche Strafanstalt in Stadelheim verlegt.

Er wird in Stadelheim in der Zelle 70 untergebracht. In dieser Zelle sollte später auch der Eisner-Mörder Anton Graf von Arco auf Valley, ab 1923 der Putschist Adolf Hitler einsitzen. Der SA-Führer Ernst Röhm wird in der Nacht vom 30. Juni 1934 in der Zelle 70 erschossen. 

26. Juli 1918
Der Reichsfinanzhof in die Bogenhauser Ruine

Berlin * Das Gesetz zur Errichtung des Reichsfinanzhofs und die förmliche Bewerbung der Stadt München als Sitz dieses Gerichts bringt eine Wende in der Frage, was aus der „Bogenhausener Ruine“ werden soll. Dass der Reichsfinanzhof nach München kommt, ist keineswegs selbstverständlich - Berlin wäre als 

  • Reichshauptstadt der „natürliche“ Standort gewesen. Ausschlaggebend ist, dass die Entscheidung nicht beim Reichstag, sondern beim Bundesrat, der Länderkammer des Kaiserreichs, liegt. Dieser bestimmt München zum Sitz des neuen Gerichts. Die Gründe für die Entscheidung zugunsten Münchens sind: 
  • Bayerische Eigeninteressen: Das Königreich drängt darauf, ein Reichsorgan auf seinem Territorium zu erhalten, nachdem Leipzig bereits das Reichsgericht und Berlin die meisten Reichsbehörden beherbergt. Als zweitmächtigster Bundesstaat nach Preußen will Bayern nicht leer ausgehen. 
  • Föderaler Ausgleich: Die Standortwahl ist ein Zugeständnis an Bayern und Ausdruck der Anerkennung seiner Bedeutung im Reich.
  • Politische Stabilität: Kurz vor Kriegsende soll Bayern als wichtiger Bundesstaat enger an das Reich gebunden werden. 
  • Praktische Voraussetzungen: München verfügt über die notwendige juristische und verwaltungstechnische Infrastruktur. 
  • Zudem steht mit dem „Fleischer-Schlössl“ ein geeignetes Gebäude zur Verfügung, das nach Ausbau als Dienstsitz des Reichsfinanzhofs genutzt werden konnte. 
26. August 1918
Die Entlassungsanträge für Eisner & Co werden abgewiesen

Leipzig - München * Die Entlassungsanträge für Kurt Eisner, Albert Winter sen., Albert Winter jun. und Carl Kröpelin werden von dem in Leipzig sitzenden Reichsgericht, dem obersten Gerichtshof im Deutschen Reich, erneut abgewiesen. 

14. September 1918
Kaiser Karl möchte einen Frieden unter Erhaltung der Monarchie

Wien * Der österreichisch-ungarische Kaiser Karl bietet den Entente-Mächten nach vier Kriegsjahren und über einer Million Toten Friedensverhandlungen unter Erhaltung der Monarchie an.

„Die österreichisch-ungarische Regierung hat beschlossen, allen Kriegführenden, Freund und Feind, einen von ihr für gangbar gehaltenen Weg zu weisen und ihnen vorzuschlagen, im freien Gedankenaustausch gemeinsam zu untersuchen, ob jene Voraussetzungen gegeben sind, welche die baldige Einleitung von Friedensverhandlungen als aussichtsvoll erscheinen lassen. Zu diesem Behufe hat die k. und k. Regierung die Regierungen aller kriegführenden Staaten zu einer vertraulichen und unverbindlichen Aussprache an einem Orte des neutralen Auslandes eingeladen und an sie eine in diesem Sinne verfaßte Note gerichtet.“ 

22. September 1918
Flugblätter zur Steigerung des Preußenhasses

München • Innenminister Dr. Friedrich Ritter von Brettreich berichtet über Flugblätter, die die Überschrift  „Preußenherzen hoch“ tragen. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um „überaus gefährliche Fälschungen“ handelt, die äußerst geschickt den in Bayern neu auflebenden Preußenhass in neue Höhen steigern und so die Geschlossenheit des deutschen Volkes sprengen soll. Hier einige Auszüge aus dem Flugblatt, das nur in Altbayern mit der Post verbreitet wird. Der Poststempel stammt aus Berlin: 

„In tiefernster Stunde wenden wir uns an alle echten Preußen mit dem dringenden Mahnruf: Helft Preußen, helft Deutschland retten!  […] Vielmehr von innen als von außen droht unserem vielgeliebten Preußenlande toternste Gefahr. […] Ein Süddeutscher Reichskanzler, ein Süddeutscher Vizekanzler, ein Süddeutscher Reichstagspräsident […], alle wichtigen Ämter in der Hand von Bayern! Ist es da ein Wunder, wenn die Politik auf eine völlige Lahmlegung Preußens, der Kaiserkrone und der Heeresleitung gerichtet ist, und […] Preußen und Deutschland an den Abgrund geführt hat ?

[…] Aus bayerisch-partikularistischem Hasse will man Preußens Macht zerstören um selbst in Preußen zu herrschen. […] Auch die Heeresfront ist durch Bayern zerrissen worden. Die Disziplinlosigkeit im bayerischen Heere hat seit einem Jahr den größten Umfang angenommen. […] Durch diese Handlungen haben preußische und andere Regimenter die größten Verluste erlitten. […] Jetzt, wo das Vaterland wieder in der größten Gefahr schwebt, sind es wieder die Bayern, die versagen und die Gefahr vergrößern. […].“ 

5. Oktober 1918
Bitte des Reichskanzlers an Wilson um Friedensvermittlung

Rosenheim * Der Rosenheimer Anzeiger bringt unter der Überschrift „Dem Frieden entgegen - Bitte des Reichskanzlers an Wilson um Friedensvermittlung“ ein Extra-Blatt zur Rede des Reichskanzlers Prinz Max von Baden im Reichstag heraus:

  • „Im Verlauf seiner vielfach vom Beifall der Linken und des Zentrums unterbrochenen Reichstagsrede erstattete Reichskanzler Prinz Max von Baden unter lebhafter Spannung des Hauses folgende Mitteilung:
  • ‚Dank des unvergleichlichen Heldentums unseres Heeres ist die Front im Westen ungebrochen. Dieses stolze Bewusstsein lässt uns mit Zuversicht in die Zukunft sehen.
  • Gerade deshalb ist es aber auch unsere Pflicht, Gewissheit darüber herbeiführen, ob das opfervolle, blutige Ringen nicht einen einzigen Tag über den Zeitpunkt hinaus geführt wird, wo uns ein Abschluss des Krieges möglich erscheint, der unsere Ehre nicht berührt.
  • Gestützt auf das Einverständnis aller dazu berufenen Stellen im Reiche und auf die Zustimmung der gemeinsam mit uns handelnden Bundesgenossen habe ich in der Nacht zum 5. Oktober 1918 durch die Vermittlung der Schweiz an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika eine Note gerichtet, in der ich ihn bitte, die Herbeiführung des Friedens in die Hand zu nehmen und hierzu mit allen kriegsführenden Staaten in Verbindung zu treten‘.
  • Die Note trifft schon heute oder morgen in Washington ein. Sie richtet sich an den Präsidenten der Vereinigten Staaten, weil dieser in seiner Kongressbotschaft vom 8. Januar 1918 und in seinen späteren Kundgebungen, besonders auch noch in seiner New-Yorker Rede vom 27. September ein Programm für den allgemeinen Frieden aufgestellt hat, das wir als Grundlage für die Verhandlungen annehmen können. (Am Schluss der Rede des Reichskanzlers ertönte wiederholter Beifall).“ 
14. Oktober 1918
Kurt Eisner wird aus der Haft entlassen

München-Obergiesing * Abends, um 20:30 Uhr, kann Kurt Eisner die Haftanstalt Stadelheim verlassen. Er wird auf Entscheidung des 1. Senats des Reichsgerichts Leipzig entlassen, damit er an der am 17. November stattfindenden Reichstagswahl teilnehmen kann. Und das, obwohl sich der Oberreichsanwalt gegen die Entlassung ausgesprochen hatte.

In der Begründung zu diesem Gerichtsbeschluss wird aufgeführt, dass eine Fluchtgefahr ausgeschlossen sei und eine Verdunkelungsgefahr nicht besteht. 

15. Oktober 1918
Wilhelm Dittmann wird aus der Festungshaft entlassen

Berlin * Wilhelm Dittmann, Gründungsmitglied der Unabhängigen Sozialdemokraten - USPD und Aktivist beim Berliner Munitionsarbeiterstreik im Januar 1918, wird aus der Festungshaft entlassen.

Wilhelm Dittmann war am 4. Februar 1918 vom Außerordentlichen Kriegsgericht wegen des versuchten Landesverrats zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt worden. 

19. Oktober 1918
Die Juden als Blitzableiter für alles Unrecht benutzen

Berlin * Der Vorsitzende des Alldeutschen Verbands - ADV, Heinrich Claß, äußert sich auf der Sitzung der Führungsspitze: „Die Bundesfürsten haben sich ebenso behandeln lassen [wie der Kaiser]. Sollen wir die Monarchie noch verteidigen, nachdem sie sich selbst überall aufgegeben?“

In der selben Sitzung verabschiedet der Vorstand einen Aufruf, in dem sich der Verband erstmals öffentlich zum Antisemitismus bekennt.

  • Es gelte „die Juden als Blitzableiter für alles Unrecht zu benutzen, Furcht und Schrecken […] in der Judenschaft [zu verbreiten]. […]  
  • Ich werde […] vor keinem Mittel zurückschrecken und mich in dieser Hinsicht an den Ausspruch Heinrich von Kleist’s, der auf die Franzosen gemünzt war, halten: Schlagt sie tot, das Weltgericht fragt Euch nach Gründen nicht!“ 
24. Oktober 1918
Schwere Vorwürfe Kurt Eisners gegen die MSPD

München * Kurt Eisner und seine USPD gehen in ihrer Werbung für die Wahl am 17. November mit der MSPD ins Gericht:

„Diese Wahl soll und muss die große Abrechnung der Massen mit denen sein, die das Volk alle die Kriegsjahre hindurch getäuscht und verraten haben. In erster Linie mitverantwortlich für alles, was sich in diesen Zeiten Furchtbares ereignet hat, sind die Regierungssozialisten, die sich jetzt überbieten in schreiendem Radikalismus, um die Aufmerksamkeit von der eigenen Schuld und Mitschuld abzulenken. […]

Einer der belastetsten und gefährlichsten Regierungssozialisten, Herr Erhard Auer, der bereits ungezählte Ämter fest in der Hand hält, wagt es, trotz seiner Belastung mit der Schuld an der verwüstenden Kriegspolitik der herrschenden Klassen sich unter dem angemaßten Namen eines Sozialdemokraten um den Reichstagssitz in München zu bewerben.“ 

29. Oktober 1918
Es kommt zu Meutereien, die in einem Aufstand gipfeln

Berlin - Kiel - Wilhelmshaven * Die deutsche Admiralität befiehlt in einem „Himmelfahrtskommando“ das Auslaufen der Flotte gegen die Royal Navy. Obwohl es in Marinekreisen heißt, dass man die Landtruppen in Flandern entlasten will, ist der Befehl nicht mit der Obersten Heeresleitung - OHL abgestimmt.  

Unter den Mannschaften der betroffenen Geschwader in Kiel und Wilhelmshaven verbreitet sich das Gerücht, wonach die Marineleitung einen heroischen Untergang plant. Der Kommandant der „Thüringen“ wird mit folgender Aussage zitiert: „Wir verfeuern unsere letzten 2.000 Schuss und wollen mit wehenden Fahnen untergehen.“ Daraufhin verweigern Einheiten der deutschen Hochseeflotte in Wilhelms­haven den Befehl. Es kommt zu Meutereien, die schließlich in einem Aufstand gipfeln. 

29. Oktober 1918
Eine Militärpatrouille erschießt neun Matrosen

Kiel - Wilhelmshaven * Die Bewegung radikalisiert sich erst, nachdem die meuternden Matrosen verhaftet und mit Kriegsgericht und Erschießung bedroht werden.  

Jetzt beginnen Tausende in Kiel für die Befreiung ihrer Kameraden zu demonstrieren. Erst nachdem eine Militärpatrouille neun Menschen erschießt, wollen die Matrosen die Macht. Die Matrosen wählen den ersten Soldatenrat in Deutschland und entwaffnen ihre Offiziere. Der Aufstand ist nicht gewalttätig und erschöpft sich im Hissen von roten Fahnen. 

1. November 1918
Die Freilassung der Meuterer von Wilhelmshaven gefordert

Kiel * Die Matrosen des Dritten Geschwaders schicken eine Abordnung zum Ortskommandanten und verlangen die Freilassung der aufgrund der Meuterei von Wilhelmshaven eingesperrten Matrosen.

Ihnen ist klar geworden, dass nur die Besatzungen der „Thüringen“ und der „Helgoland“ gemeutert hatten, aber fast alle anderen knapp davor waren. Ihre Kollegen haben ihnen mit dieser Aktion das Leben gerettet und sollen jetzt dafür hingerichtet werden. Das Ansinnen wird vom Ortskommandanten abgelehnt. 

8. November 1918
Erste Sitzung der Revolutionäre im Landtagsgebäude

München-Kreuzviertel * Kurz nach Mitternacht  hält der neu gebildete Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrat im Sitzungssaal der Abgeordnetenkammer im Landtagsgebäude an der Prannerstraße - unter der Leitung Kurt Eisners - seine erste Sitzung ab.

Kurt Eisner proklamiert die demokratische und soziale Republik Bayern, den Freistaat Bayern. Die Monarchie ist damit gestürzt, die Republik geboren. In seiner Rede bemerkt Eisner: „Die bayerische Revolution hat gesiegt. Sie hat den alten Plunder der Wittelsbacher Könige hinweggefegt.“  

„Bayern ist fortan ein Freistaat“ lautet der dritte Satz eines Aufrufs, der am Morgen des 8. November 1918 auf der ersten Seite der Münchener Neuesten Nachrichten veröffentlicht wird. Mit dem Begriff Freistaat nimmt Kurt Eisner eine Definition auf, die schon 150 Jahre zuvor für Republik gebraucht wurde.

Mit dieser Wortwahl will er aber nicht nur den Unterschied zur Monarchie, sondern auch die Eigenständigkeit Bayerns innerhalb eines deutschen Staatenbundes, der „Vereinigten Staaten von Deutschland“, herausstellen. „Der Rat der Arbeiter, Soldaten und Bauern“ hat diesen Aufruf „An die Bevölkerung Münchens“ gerichtet.  

Noch deutlicher ist ein knallrotes Plakat, das bereits in den Straßen Münchens hängt. Ihm können die interessierten Bürger entnehmen: „Die Dynastie Wittelsbach ist abgesetzt. Hoch die Republik!“ 

18. November 1918
Hedwig Kämpfer fordert frauenrechtliche Schulungen

München * Hedwig Kämpfer von der USPD fordert auf einer großen Frauen-Versammlung „die frauenrechtlerische Schulung der proletarischen Frauen, besonders der Frauen innerhalb der sozialistischen Parteien und Gewerkschaften“.

Diese Forderung wird in Bayern bald verwirklicht. Frauen der radikalen Frauenbewegung und der politisch linksgerichteten schließen sich schon bald zum „Bund sozialistischer Frauen“ zusammen. 

19. November 1918
Maßnahmen zur Belebung des revolutionären Geistes

Berlin - München * Der bayerische Gesandte in Berlin, Friedrich Muckle, berichtet an den bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner von einem Gespräch mit dem Publizisten und Journalisten Maximilian Harden über die Belebung des revolutionären Geistes. Sie fordern 

  • die Säuberung der Reichsregierung von allen unfähigen Elementen,
  • die sofortige Veröffentlichung der Geheimakten,
  • die Verhaftung der Schuldigen und
  • die Einführung eines Staatsgerichtshofs zu deren Aburteilung.

Wenn die Berliner Reichsregierung auf diese Forderungen nicht eingeht, so sollte der „Abfall des Südens“ zumindest angedroht werden. Denn: „Preußen hat uns in das Unglück des Krieges gestürzt, es soll uns nicht noch tiefer in den Abgrund, aus dem wir herauszuarbeiten suchen, hinab drücken.“ 

19. Dezember 1918
Den Anspruch auf den Besitz der Staatsgewalt bestätigt

München * Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt der provisorischen Regierung den Anspruch auf den Besitz der Staatsgewalt. In der Begründung zu einem Urteil über die Rechtsgültigkeit einer Verordnung heißt es:

„Die gesetzgebende Gewalt ist ein Ausfluss der Staatsgewalt. Sie steht dem zu, der die Staatsgewalt tatsächlich innehat, also zurzeit der Regierung des Volksstaates Bayern. Die Anordnungen der Regierung haben deshalb verbindliche Kraft.“ 

28. Dezember 1918
Erste Bewerber für die Bürgerwehr

München * An allen Anschlagtafeln Münchens findet sich ein Aufruf zur Schaffung einer Bürgerwehr, die die bestehende Staatsform „gegen jeden Angriff verteidigen“ will. Die Botschaft spricht sich schnell herum. Noch am selben Tag melden sich die ersten Bewerber im vorsorglich schon eingerichteten Büro der Bürgerwehr an der Salvatorstraße. Die Münchner Kasernenräte lehnen eine Bürgerwehr umgehend ab. 

Suchbegriffe: Bürgerwehr, Kasernenräte
28. Dezember 1918
Julius Lehmann wird verhaftet

München * Julius Lehmann, Mitglied der Thule-Gesellschaft, wird erstmals verhaftet. Bei einer Durchsuchung seines Verlags wird das inzwischen umfangreichste Waffenlager entdeckt. Da nützt ihm auch die gerade erteilte Bürgerwehr-Erlaubnis nichts.

Er wird ins Polizeipräsidium an der Ettstraße, anschließend ins Gefängnis Neudeck gebracht. Wie aus Briefen Lehmanns hervorgeht, vertreibt er sich hier die Zeit mit antisemitischer Literatur, die ihm von der Gefängnisleitung zur Verfügung gestellt wird. 

30. Dezember 1918
Diskussionen ohne geistige Schranken

München-Isarvorstadt * In den Kolosseums-Bierhallen haben sich einige Hundert Internationale Kommunisten versammelt. Sie diskutieren das Für und Wider

  • einer Bewaffnung des revolutionären Proletariats,
  • einer Sabotierung der Nationalversammlungswahlen,
  • einer Lynchjustiz am Erzbischof von München und Freising, Michael von Faulhaber,
  • einer Aburteilung von Erhard Auer und Johannes Timm durch einen Staatsgerichtshof und
  • den Kampf mit den Waffen der Gewalt, nicht mit geistigen Waffen.

Es sind Diskussionen ohne geistige Schranken, keine Beschlüsse! 

13. Januar 1919
Freikorps-Truppen rücken in Berlin ein

Berlin * Die um Berlin stationierten Freikorps rücken in die Stadt ein, insgesamt etwa 3.000 Mann. Die größte Einheit ist die Garde-Kavallerie-Schützen-Division. Die Berliner Zeitungen begrüßen den Einzug als Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung. Der militärischen Besetzung folgen erhebliche Gewaltexzesse der rechtsgerichteten Truppen. 

14. Januar 1919
Die am Januarstreik beteiligten werden amnestiert

München * Aufgrund der Amnestie vom 12. November 1918 stellt das Reichsgericht die Strafverfahren gegen die am Januarstreik Beteiligten ein. Amnestiert werden:

  • der Schriftsteller Kurt Eisner [derzeit Bayerischer Ministerpräsident],
  • der Schlosser Hans Unterleitner [derzeit bayerischer Sozialminister],
  • der Schreinermeister Albert Winter, 
  • die Buchhalterin Emilie Landauer und 
  • die Buchhalterin Betty Landauer, 
  • der Mechaniker Lorenz Winkler, 
  • der Eisendreher Franz Xaver Mettler, 
  • der Student Ernst Toller, 
  • der Handlungsgehilfe Richard Kämpfer, 
  • der Schriftsetzer Theobald Michler, 
  • der Werkzeugmacher Georg Lang,
  • der Geschäftsführer Fritz Schröder und
  • der Soldat Carl Kröpelin.
  • Die am 1. Februar 1918 als Rednerin verhaftete und in die Strafvollzugsanstalt Stadelheim gebrachte Privatdozentsgattin Sara Sonja Lerch hat sich dort am 30. März 1918 erhängt.  
14. Januar 1919
Der neue Tagungsort der Reichsregierung ist Weimar

Berlin - Weimar * Um dem Druck der starken linksgerichteten Arbeiterschaft auszuweichen, drängt Friedrich Ebert bereits im Dezember 1918 auf die Verlagerung der Regierung aus der Reichshauptstadt. Untersucht werden die vier Standorte Bayreuth, Nürnberg, Jena und Weimar. An diesem 14. Januar wird das Deutsche Nationaltheater in Weimar als künftiger Tagungsort bestimmt. 

21. Februar 1919
Kurt Eisners Rechenschaftsbericht

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“. In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus:

„[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.  

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“ 

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten.“ 

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet.“ 

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten.“ 

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“. 

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen.“ Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind. 

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes.“ 

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse.“ Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“. 

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes.“

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung. 

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..  

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.  

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.  

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.  

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss. 

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert.“ Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium. 

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen. 

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.  

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

21. Februar 1919
Auch Eisners Mörder wird niedergeschossen

München-Kreuzviertel - Ludwigsvorstadt * Unmittelbar nach der Ermordung Kurt Eisners wird auch der Attentäter Anton Graf von Arco auf Valley niedergeschossen. Zwei Kugeln treffen ihn und verletzen ihn lebensgefährlich. Zunächst bleibt er regungslos auf der Straße liegen. 

Soldaten ziehen den Schwerverletzten in eine Toreinfahrt und versperren den Zugang, um ihn vor einer Verschleppung durch die aufgebrachte Menge zu schützen. Dort misshandeln ihn jedoch Soldaten mit Tritten und Gewehrkolben. Forderungen werden laut, den Mörder zu erschießen. 

Der Polizeiarzt Dr. Steudemann greift ein und bringt die Soldaten dazu, von Arco abzulassen. Gegen den Widerstand der Umstehenden setzt er durch, dass der Schwerverletzte zur Behandlung in die Chirurgische Universitätsklinik gebracht wird. 

Deren Direktor, Professor Ferdinand Sauerbruch, operiert Arco erfolgreich und rettet ihm das Leben. Das Eingreifen der Ärzte verhindert damit die Tötung des Attentäters nach seiner Überwältigung. Arco überlebt seine Verletzungen und kann später wegen der Ermordung Kurt Eisners vor Gericht gestellt werden.

Die Schüsse von hinten auf Kurt Eisner hat Graf Arco übrigens sein Leben lang geleugnet. Soldaten tragen den toten Ministerpräsidenten ins Portierszimmer des Ministeriums des Äußeren. 

21. Februar 1919
Arcos Attentat – schriftliche Tatmotive werden gefunden

München-Lehel * Während Arcos Abwesenheit findet das Zimmermädchen Walburga Kästele beim Aufräumen seiner Räume in der Pension Prinz-Regent einen Umschlag mit drei beschriebenen Blättern. Darin legt Arco seine Beweggründe für die Ermordung Eisners dar. Nach ihrer späteren Aussage hält Kästele auch diese Aufzeichnungen zunächst für einen Scherz. Weitere schriftliche Äußerungen Arcos werden später gefunden. 

Die Notizen dokumentieren seine antisemitische und gegen die Revolution gerichtete Feindschaft gegenüber Eisner. 

21. Februar 1919
Arcos Attentat – schriftliche Tatmotive werden gefunden

München-Kreuzviertel - Lehel * Anton Graf von Arco auf Valley nähert sich Ministerpräsident Kurt Eisner in der Promenadestraße von hinten und gibt aus kürzester Entfernung zwei Schüsse ab. Die Kugeln treffen Eisner im Genick und am rechten Hinterkopf nahe dem Ohr. Er stirbt noch am Tatort. 

Während Arcos Abwesenheit findet das Zimmermädchen Walburga Kästele beim Aufräumen seiner Räume in der Pension Prinz-Regent einen Umschlag mit drei beschriebenen Blättern. Darin legt Arco seine Beweggründe für die Ermordung Eisners dar. Nach ihrer späteren Aussage hält Kästele auch diese Aufzeichnungen zunächst für einen Scherz. Weitere schriftliche Äußerungen Arcos werden später gefunden. 

Die Notizen dokumentieren seine antisemitische und gegen die Revolution gerichtete Feindschaft gegenüber Eisner. 

26. Februar 1919
Faulhaber: Warum wird Eisner wie ein König begraben?

München-Kreuzviertel * Kardinal Michael von Faulhaber schreibt zu Kurt Eisners Beerdigung in sein Tagebuch: „Wenn die Monarchie abgeschafft, warum wird Eisner doch wieder wie ein König begraben, während Osel und die anderen einfach zugeschaufelt werden, ist das Demokratie?“ 

Zu Gustav Landauers Satz seiner Trauerrede an Kurt Eisners Grab: „Er war einer wie Jesus und Hus, […] die von der Dummheit und dem Eigennutz hingerichtet wurden“, schreibt Faulhaber in sein Tagebuch, Eisner „war ein Teil von jener Kraft, die Jesus gekreuzigt hat, nicht aber von Jesus selber“. 

11. März 1919
Hinweise für die Räte

München - Freistaat Bayern * Der Zentralrat gibt ein Schreiben an die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte heraus, in dem diese aufgefordert werden, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Lebensmitteln nur mit Hinzuziehung der Polizeibehörden durchzuführen.

Beamtenabsetzungen durch örtliche Räte sind nicht erlaubt. Es müsse erst ein Antrag auf Entlassung an den Zentralrat gerichtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass „Missgriffe der Räte […] die schlimmsten Feinde des Rätegedankens“ sind. 

24. März 1919
Thomas Mann: Hoch der Kommunismus!

München * In dem Tagebuch von Thomas Mann findet sich die Mitteilung: „Die Nachrichten aus der Welt erschüttern mich sehr. Rücktritt des Grafen Karolyi und Ausrufung der Sowjet-Republik in Ungarn. Verständigung mit Moskau und Anmarsch russischer Truppen. In Wien kommunistische Demonstration. In Italien Übergang des gesamten Sozialismus zum Kommunismus. Alles gegen den Entente-Imperialismus gerichtet […].

Ich wünsche es fast nicht mehr, daß das ‚Siegerpack‘ sich durch die Wirkungen seiner Niedertracht in Ungarn witzigen lässt. Ablehnung des Friedens durch Deutschland! Aufstand gegen den Rhetor-Bourgeois! Nationale Erhebung, nachdem man sich von den Schwindel-Phrasen dieses Gelichters das Mark hat zermürben lassen, in Form des Kommunismus denn meinetwegen, ein neuer 1. August 1914!

Ich bin imstande, auf die Straße zu laufen und zu schreien ‚Nieder mit der westlichen Lügendemokratie! Hoch Deutschland und Russland! Hoch der Kommunismus!‘“ 

6. April 1919
Ein Aufruf „An das Volk in Baiern!“ zur Gründung der Räterepublik

München * „Der revolutionäre Zentralrat Baierns“ veröffentlicht einen Aufruf „An das Volk in Baiern!“ zur Gründung der Räterepublik. Darin heißt es: 

  • „Die Entscheidung ist gefallen. Baiern ist Räterepublik. Das werktätige Volk ist Herr seines Geschickes. Die revolutionäre Arbeiterschaft und Bauernschaft Baierns, darunter auch alle unsere Brüder, die Soldaten sind, durch keine Parteigegensätze mehr getrennt, sind sich einig, dass von an jegliche Ausbeutung und Unterdrückung ein Ende haben muss. Die Diktatur des Proletariats, die nun zur Tatsache geworden ist, bezweckt die Verwirklichung eines wahrhaft sozialistischen Gemeinwesens, in dem jeder arbeitende Mensch sich am öffentlichen Leben beteiligen soll, einer gerechten sozialistisch-kommunistischen Wirtschaft.
  • Der Landtag, das unfruchtbare Gebilde des überwundenen bürgerlich-kapitalistischen Zeitalters, ist aufgelöst, das von ihm eingesetzte Ministerium zurückgetreten. Von den Räten des arbeitenden Volkes bestellte, dem Volk verantwortliche Vertrauensmänner erhalten als Volksbeauftragte für bestimmte Arbeitsgebiete außerordentliche Vollmachten. Ihre Gehilfen werden bewährte Männer aus allen Richtungen des revolutionären Sozialismus und Kommunismus sein; die zahlreichen tüchtigen Kräfte des Beamtentums, zumal der unteren und mittleren Beamten, werden zur tatkräftigen Mitarbeit im neuen Baiern aufgefordert. Das System der Bürokratie aber wird unverzüglich ausgetilgt.
  • Die Presse wird sozialisiert.
  • Zum Schutz der baierische Räterepublik gegen reaktionäre Versuche von außen und von innen wird sofort eine rote Armee gebildet. Ein Revolutionsgericht wird jeden Anschlag gegen die Räterepublik sofort rücksichtslos ahnden.  Die Baierische Räterepublik folgt dem Beispiel der russischen und ungarischen Völker. Sie nimmt sofort die brüderliche Verbindung mit diesen Völkern auf. Dagegen lehnt sie jedes Zusammenarbeiten mit der verächtlichen Regierung Ebert, Scheidemann, Noske, Erzberger ab, weil diese unter der Flagge einer sozialistischen Republik das imperialistisch-kapitalistisch-militaristische Geschäft des in Schmach zusammengebrochenen deutschen Kaiserreichs fortsetzt.
  • Sie ruft alle deutschen Brudervölker auf, den gleichen Weg zu gehen. Allen Proletariern, wo immer sie für Freiheit und Gerechtigkeit, wo immer sie für den revolutionären Sozialismus kämpfen, in Württemberg und im Ruhrgebiet, in der ganzen Welt, entbietet die Baierische Räterepublik ihre Grüße.
  • Zum Zeichen der freudigen Hoffnung auf eine glückliche Zukunft für die ganze Menschheit wird hiermit der 7. April zum Nationalfeiertag erklärt. Zum Zeichen des beginnenden Abschied vom fragwürdigen Zeitalter des Kapitalismus ruht am Montag, den 7. April1919, in ganz Baiern dieArbeit, soweit sie nicht für das Leben des werktätigen Volkes notwendig ist, worüber gleichzeitig nähere Bestimmungen ergehen.

Es lebe das freie Baiern! Es lebe die Räterepublik! Es lebe die Weltrevolution!“ 

7. April 1919
Hoffnung auf eine Räterepublik

München-Bogenhausen * Thomas Mann vertraut seinem Tagebuch folgendes an:

„Die erste Seite der Nachrichten mit der Proklamation der Räte-Republik bedeckt. Heute Generalstreik und ‚Nationalfeiertag‘. Anschluss an Ungarn und Russland, Bruch mit Berlin. Rote Garde. Sozialisierung der Presse. Expropriierungspläne [= Sozialisierungspläne].

Der Ton ist scharf, und doch ist klar, dass es sich um ein vorbeugendes Werk der Mehrheitssozialisten handelt, wie schon bei der ersten Revolution, allerdings so weit gehend, dass die Kommunisten mittun können. Doch rechne ich mit einer vierten, ganz radikalen Umwälzung, bevor der Rückschlag kommt.

Es ist anzunehmen, dass das Reich folgen wird, und wenn der radikale Sozialismus in Deutschland haltbare Formen annimmt, wird auch den Proletariern der Entente-Länder, die dann von kapitalistischer Ausbeutung Deutschlands nichts mehr zu hoffen haben, nichts anderes mehr übrig bleiben. Man muss anerkennen, dass der Kapitalismus gerichtet ist.“ 

9. April 1919
Linke Kritik an der Räteregierung

München * In der Münchner Roten Fahne erscheint ein Artikel von Eugen Leviné, in dem er die Politik der Räteregierung scharf angreift:

„Alles wie sonst. In den Betrieben schuften und fronen die Proletarier nach wie vor zugunsten des Kapitals. In den Ämtern sitzen nach wie vor die [...] kgl. Wittelsbacher Beamten. An den Straßen die alten Hüter der kapitalistischen Wirtschaftsordnung mit dem Schutzmannssäbel.

Kein bewaffneter Arbeiter zu erblicken. Keine roten Fahnen. Keine proletarische Besetzung in den Machtpositionen der Bourgeoisie. Noch liegen die Kapitale in den Safes der Banken. Noch klappern die Kuponscheren der Kriegsgewinnler und Dividendenjäger. Noch üben in den Gerichten die königlichen Landgerichtsräte Klassenjustiz. Alles wie sonst. Noch rattern die Rotationsmaschinen der kapitalistischen Presse und speien ihr Gift und ihre Galle, ihre Lügen und ihre Verdrehungen in die nach revolutionären Kampfworten begierige Menge. Alles wie sonst.

Nur an den Straßen von Wind und Regen zerfetzte Plakate: ‚Nationalfeiertag!‘ steht darauf! Nationalfeiertag! Nicht proletarischer Feiertag. Nicht internationaler Feiertag. Von der Nation sprechen sie, der einigen Nation der Arbeiter und Kapitalisten. [...] Sie sitzen zusammen im Wittelsbacher Palais und dichten Dekrete. [...]

Räterepublik ohne Räte. Proletarische Diktatur ohne Proletariat. Volksbeauftragte ohne Auftrag des arbeitenden Volkes. Ein Projekt der Roten Armee ohne Beihilfe des Proletariats, Sozialisierungsprojekte ohne wirkliches Eingreifen der Macht. Angebliche Siege ohne Kämpfe. Revolutionäre Phrasen ohne revolutionären Inhalt, revolutionäre Worte ohne revolutionäre Taten.“ 

10. April 1919
Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.

  • Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.
  • Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.
  • Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.
  • Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.
  • Die Verhandlungen sind öffentlich,
  • die Urteile werden sofort vollstreckt.
  • Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten. 
14. April 1919
Die Regierung Hoffmann arbeitet mit Rechtsextremisten zusammen

Bamberg * Die Regierung Hoffmann setzt auf das neu eingerichtete Propagandaministerium und die Zusammenarbeit mit bekennenden Rechtsextremisten. Im Regierungsorgan Freistaat werden die Räteanhänger aufs übelste diffamiert und als „ausländische Juden“, „land- und rassenfremde Elemente“ sowie als „Terroristen“ diffamiert.

Ernst Toller gibt daraufhin im Auftrag des Zentralrats ein Flugblatt an die Bürger der Räterepublik heraus. In diesem macht er auf die antisemitischen Hintergründe aufmerksam und fordert die Bevölkerung zum Widerstand dagegen auf. 

17. April 1919
Der Vollzugsrat macht Ernst Toller Vorwürfe

München * Der Vollzugsrat wirft Ernst Toller vor, dass er die Verteidigungslinie bei Dachau allzu leichtfertig preisgegeben habe. Das wird mit Verrat gleichgesetzt.

Im Protokoll des Vollzugsrats steht: „Dieses Vorgehen ist unerhört, man müsse denken, man stehe im Krieg, da dürfe ein Genosse nicht auf eigene Faust handeln. Wenn Toller das in der kaiserlichen Armee getan hätte, wäre er wegen Hochverrat vor das Kriegsgericht gestellt worden“. 

20. April 1919
Die größte militärische Operation der Nachkriegszeit hat begonnen

Weimar - Augsburg - München * Mit dem von Reichswehrminister Gustav Noske eingerichteten „Oberkommando der Reichsaktion gegen München“ hat die größte militärische Operation der Nachkriegszeit begonnen. 35.000 Soldaten aus Bayern, Württemberg und Norddeutschland marschieren auf München zu. 

30. April 1919
Zwei Regierungssoldaten im Luitpold-Gymnasium hingerichtet

München-Isarvorstadt * Um 10 Uhr werden im Hof des Luitpold-Gymnasiums an der Müllerstraße zwei Angehörige des Berliner 8. Husarenregiments - ohne gerichtliches Urteil - erschossen. Sie haben - nach Misshandlungen - zugegeben, an der Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts am 15. Januar beteiligt gewesen zu sein.

Die Hingerichteten sind Regierungssoldaten, die am 29. April in Oberschleißheim gefangen genommen worden waren. 

30. April 1919
Im Hof des Luitpold-Gymnasiums werden Geiseln erschossen

München-Isarvorstadt * Zwischen 16:30 und 17.30 Uhr werden im Hof des Luitpold-Gymnasiums weitere acht Geiseln von Angehörigen der Roten Armee - erneut ohne gerichtliches Verfahren und Urteil - erschossen. Nach den Hinrichtungen räumen die Rotarmisten die Schule.

Mit Ausnahme des Kunstmalers und Professors Ernst Berger sind die restlichen sieben Erschossenen Mitglieder oder Anwärter auf eine Mitgliedschaft in der Thule-Gesellschaft.

Wer den Befehl für die Hinrichtung gegeben hat, kann nicht mehr herausgefunden werden, weil sich der verantwortliche Kommandant bei seiner späteren Festnahme erschießt. 

30. April 1919
Eine durch nichts zu rechtfertigende Mordaktion

München-Isarvorstadt * Fakt ist, die Mordaktion im Luitpold-Gymnasium ist durch nichts zu rechtfertigen. Fakt ist aber auch, dass sie die einzige ist, die in diesen Tagen von Anhängern der Räterepublik verübt wird. Dennoch ist der „Geiselmord im Luitpold-Gymnasium“ bis heute fester Bestandteil jeder Erzählung über die Münchner Räterepublik.

Der Begriff „Geiselmord“ für die Bluttat im Luitpold-Gymnasium ist irreführend, da es sich bei den Opfern um Gefangene handelt.  Die Thule-Leute hatten im Hotel Vier Jahreszeiten eine Widerstandszelle eingerichtet. Dort wurden Ausweise der Räterepublik gefälscht, mit denen Freiwillige München verlassen konnten, um sich den Regierungstruppen anzuschließen. Wer sich aber unter den Bedingungen eines Bürgerkrieges auf derartige Aktivitäten einlässt, muss wissen, dass er mit seinem Leben spielt.

In der Geschichtsschreibung herrscht die Auffassung, dass der sogenannte „Geiselmord von München“ die Welle der blutigen Racheaktionen bei den Regierungstruppen ausgelöst hat. Eine andere These besagt, dass die routinemäßige Tötung von Zivilisten und die für ihre Hinrichtung angegebenen Gründe schon zuvor zum Repertoire der Regierungstruppen gehörte.

Nach dem Mai 1919
Der TSV München-Ost kämpft mit den Folgen von Krieg und Revolution

München-Obergiesing * Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs befindet sich die Vereinsarbeit des TSV München-Ost auf einem Tiefpunkt. Der Verein zählt nur noch rund 200 Mitglieder und trauert um 49 gefallene Sportkameraden.

Zudem steht der bisher genutzte Turnsaal im Schleibinger-Bräu nicht mehr zur Verfügung, da dort seit 1917 ein Malzwerk der Cenovis-Werke eingerichtet ist. Der Verein weicht deshalb erneut auf Schulturnsäle und die Nebenzimmer Münchner Gaststätten aus.

1. Mai 1919
Kämpfe: Der Stachus-Kiosk brennt lichterloh

München * Am Nachmittag dringen eigenmächtig operierende Freikorps von der Residenz aus bis zum Lenbachplatz vor. Die Marine-Brigade Ehrhardt erreicht - von Schleißheim kommend - gegen Mittag Schwabing und beteiligt sich später an den Kämpfen am Stachus. Auch aus Regensburg stammende Soldaten sowie Angehörige des Freikorps Grafing und die Batterie Zenetti sind an diesen Kämpfen beteiligt. Dort entfacht sich ein mehrstündiges Gefecht.

Die Rotarmisten leisten erbitterten Widerstand und verteidigen den Stachus mit Gewehrfeuer. Ein Zeitzeugenbericht schildert die weiteren Ereignisse:

„Mittlerweile hatten die Regierungstruppen bei der Anlage an der Deutschen Bank ein Geschütz in Stellung gebracht und eine Brandbombe in den Kiosk gesetzt, der bald lichterloh aufflammte und die Roten Gardisten zwang, ihren verzweifelten Widerstand aufzugeben und sich gegen die protestantische Kirche und das Kaufhaus Horn zurückzuziehen. Bald war der Karlsplatz zum wütendsten Kampfplatz geworden. […]

Gegen Abend bekamen die Regierungstruppen Verstärkungen von der Herzog-Wilhelm-Straße und dem Sendlingertor-Platz her. Die Rotgardisten wurden über den Karlsplatz in den Justizpalast und gegen die Elisenstraße geworfen, von wo aus sie heftigen Widerstand leisteten.

Das an der Deutschen Bank postiert gewesene Geschütz wurde infolgedessen bis zum Wittelsbacher-Brunnen zurückgezogen und beschoss in den Nachmittagsstunden den Justizpalast, der an der gegen den Stachus gerichteten Seite zwei Treffer im dritten Stock erhielt. […] Viele Spartakisten flüchteten in den Mathäser“.

Doch es gibt auch Gegenwehr von anderer Seite, die die Weißen Truppen letztlich zum Abziehen zwingen. Dazu zählen auch die Teilnehmer der Maikundgebung auf der Theresienwiese, die dort „waffenlos demonstriert“ haben und sich nun auf dem Nachhauseweg befinden. 

2. Mai 1919
Eine Denunziationswelle setzt ein

München * Eine Denunziationswelle setzt ein. Das für politische Straftaten zuständige Stand- und Volksgericht am Mariahilfplatz hat Hochkonjunktur. Da wird so manche offene Rechnung beglichen.

Beispiel: Der Straßenbahnschaffner Alois Bosch gerät mit seinem Nachbarn in Streit. Daraufhin geht dieser zur Polizei und behauptet, Bosch hätte am 2. Mai auf heranrückende Truppen geschossen. Obwohl er seine Aussage später widerruft, wird der Straßenbahner wegen Mitgliedschaft in der Roten Armee zu zwei Wochen Haft verurteilt. Wegen dieser Vorstrafe wird Bosch von seinem Arbeitgeber, der Stadt München, entlassen. 

2. Mai 1919
52 ehemaligen russischen Kriegsgefangene werden erschossen

Gräfelfing * Die 52 russischen Kriegsgefangenen aus dem Lager Puchheim werden in der Volksschule Gräfelfing vor ein selbsternanntes Feldgericht gestellt - ohne Berufsrichter. Die Angeklagten haben zudem keine Möglichkeit sich zu verteidigen.

Bei Tagesanbruch werden sie in einer Kiesgrube in Gräfelfing erschossen. Man wirft ihnen vor, auf Seiten der Räterepublik und der Roten Armee gekämpft zu haben. 

3. Mai 1919
Die Emotionenn der Regierungssoldaten werden aufgepuscht

München * Bei der Gerichtsverhandlung im Oktober 1919 wegen der Ermordung der 21 Kolpinggesellen erklärt der angeklagte Schütze Jakob Müller, dass ihm und seinen Kameraden von den Vorgesetzten gesagt wurde, die Spartakisten haben am 2. oder 3. Mai in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs eine achtzig Mann starke Patrouille von Regierungssoldaten bis auf vier Mann niedergemetzelt.

Diese Falschinformationen lassen bei den Soldaten freilich den Hass auf die Roten ins Unendliche wachsen. 

3. Mai 1919
Jetzt beginnt „die Reinigung von dem roten Gesindel“

München * Jetzt beginnt „die Reinigung von dem roten Gesindel“, wie es eine Zeitung formuliert. Nicht Befreiung, sondern Terror einer grausamen Soldateska müssen die Münchner in den nächsten Tagen erleben. Willkürliche Erschießungen, furchtbare Folterungen und Morde werden begangen.

Oskar Maria Graf schreibt: „Überall zogen lange Reihen verhafteter, zerschundener, blutig geschlagener Arbeiter mit hochgehaltenen Armen. Seitlich, hinten und vorne marschierten Soldaten, brüllten, wenn ein erlahmter Arm niedersinken wollte, stießen mit Gewehrkolben in die Rippen, schlugen mit Fäusten auf die Zitternden ein. [...]
Das sind alle meine Brüder, dachte ich zerknirscht. [...]
Sie sind alle Hunde gewesen wie ich, haben ihr Leben lang kuschen und sich ducken müssen, und jetzt, weil sie beißen wollten, schlägt man sie tot. [...]
Tage hindurch hörte man nichts mehr als Verhaftungen und Erschießungen. [...]
Die Räterepublik war zu Ende. Die Revolution war besiegt. Das Standgericht arbeitete emsig“
. 

3. Mai 1919
Rudolf Egelhofer wird ohne Gerichtsverhandlung erschossen

München-Graggenau * Der im Keller der Residenz inhaftierte Rudolf Egelhofer wird in aller Frühe zum Verhör geholt. Wenig später wird er mit einem Kopfschuss getötet. Da der Exekution keine Gerichtsverhandlung vorausgeht, handelt es sich bei der Erschießung Rudolf Egelhofers um vorsätzlichen Mord. 

Ernst Toller schreibt später in seinen Erinnerungen: „Egelhofers Gegner nannten ihn einen Bluthund, in Wahrheit war er ein sensibler Mensch, den erst das Erlebnis der Kieler Matrosenaufstände hart und mitleidlos gemacht hat“. 

Um den 4. Mai 1919
Ret Marut gelingt die Flucht

München * Ret Marut [= B. Traven], der Leiter der Zensurbehörde in der Ersten Räterepublik, wird von Studenten, die sich der Weißen Garde angeschlossen haben, erkannt und von Regierungstruppen vor ein Feldgericht gebracht. Dieses besteht aus einem Offizier, der entscheidet, ob der Verhaftete sofort standrechtlich erschossen wird oder nicht. Im Zweifelsfall wird das Todesurteil vollstreckt, weil das sicherer sei.

Noch vor seiner Vernehmung gelingt dem Schriftsteller - mit Unterstützung von zwei Soldaten - die Flucht.  

5. Mai 1919
12 Perlacher Arbeiter werden im Hofbräukeller hingerichtet

München-Haidhausen * Der 19-jährige Konrad Zeller sagt als Zeuge der Erschießungen im Hofbräukeller folgendes aus: „Gleich nach unserer Ankunft im Hofbräukeller mussten wir in Reihe antreten. Jemand, wer weiß ich nicht, gab den Befehl: ‚Ludwig raus‘. Ludwig wurde von 2 Soldaten hinter das Auto geführt. Gleich darauf krachte es 2 oder 3 mal. Ich glaube, dass Ludwig sofort erschossen worden ist“.

Gegen Mittag werden die übrigen elf Perlacher von Erschießungskommandos hingerichtet. Bei den Ermordeten handelt es sich um den bereits erwähnten Hafnermeister Josef Ludwig sowie die Hilfsarbeiter Artur Koch, Johann Keil, Sebastian Hufnagel, Albert Dengler, sowie den Arbeiter Albert Krebs, der Schweizer Staatsbürger war, weiters um den Schreiner Georg Jakob, den Maurer Josef Jakob, den Eisenbahnarbeiter Georg Eichner, den Arbeiter Konrad Zeller, den Korbmacher August Stöber und den Former Johann Fichtl.

Josef Ludwig ist Vorsitzender des Perlacher Arbeitersrats, dem aus dem Kreis der Ermordeten noch Josef Jakob und August Stöber angehören. Außerdem ist Ludwig Mitglied im Gemeindeausschuss und steht dem wichtigen Lebensmittelausschuss vor. 

Von den zwölf Ermordeten sind zehn Mitglieder der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - USPD. Zwei der Getöteten sind Junggesellen; insgesamt werden zehn Frauen zu Witwen, die sich um 46, davon 35 minderjährige Kinder [!], sorgen müssen. 

6. Mai 1919
21 Kolpinggesellen werden im Keller des Prinz-Georg-Palais ermordet

München-Maxvorstadt * Etwa dreißig Mit­glieder des Katholischen Gesellenvereins Sankt-Joseph treffen sich in ihrem Vereinslokal, dem Maxkasino, in der Augustenstraße 41. Dem preußischen Kaiser-Alexander-Garde-Grenadier-Regiment war zuvor von einem Denunzianten mitgeteilt worden, dass dort am Abend eine Versammlung von Rotarmisten stattfindet.

Noch während sich im Kasino die Vereinsmitglieder unterhalten, wird das „Spartakistennest“ von Regierungssoldaten beobachtet und 25 Teilnehmer sowie der Wirt kurz vor 21 Uhr verhaftet.

Die Möglichkeit, gegenüber den Soldaten das Miss­verständnis aufzuklären und sich zu legitimieren, wird von diesen gewaltsam un­terbunden. Erste Gewehrkolbenhiebe gegen die Arretierten und Zurechtweisungen sind die Folge. Mit dem Abmarsch zum Quartier des Alexander-Regiments beginnt der weitere Leidensweg für die Gefangenen, denn bald geht die Begleit­mannschaft dazu über, die angeblichen Spartakisten nicht nur zu beschimpfen, sondern auch mit Pistolen und Gewehren auf sie einzuschlagen.

Nun werden die 26 katholischen Gefangenen in das Prinz-Georg-Palais am Karolinenplatz 5 gebracht. Im Hof beginnt das eigentliche Massaker. Sechs der Gesellen werden im hinteren Teil des Hofes gegen das Tor eines Schuppens gestoßen. Dann eröffnen die Soldaten mit Gewehren und Pistolen das Feuer, bis alle sechs tot sind. Die verbliebenen zwanzig Kolpinggesellen werden zum Eingang des Kellers geführt. Dort erwischt es einen siebten Gefangenen. Er wird auf den Boden geworfen und mit einem gezielten Pistolenschuss ermordet.

Die Übrigen werden jetzt zur Zielscheibe sadistischer Spiele ihrer Peiniger. Man stößt sie mit Flüchen und Beschimpfungen die Treppe zum Keller hinunter. Dort müssen sie sich mit dem Gesicht nach unten auf den Boden legen. Dann beginnen die Erschießungen. Auf grauenhafte Weise werden 14 Kolpinggesellen ermordet. Wer nicht durch die Schüsse stirbt, wird mit dem Bajonett erstochen. Manche Gefangene stellen sich tot oder sind bewusstlos.

Nur durch das Eingreifen eines hohen Offiziers wird das Morden beendet. Nach dem Massaker werden 21 Tote in das Pathologische Institut gebracht. Unter den Erschossenen befinden sich zwei Brüderpaare, bei zwei weiteren wird jeweils einer getötet. Zwei Schwerverletzte werden in das Reservelazarett an der Zollstraße eingeliefert. Drei Opfer brauchen keine Krankenhausbehandlung.

Alle Ermordeten sind eingeschriebene Mitglieder der konservativen Bayerischen Volkspartei - BVP. Der Fall wird deshalb vor Gericht ausführlich untersucht. Man ist jedoch von Regierungsseite geneigt, nichts mehr über den Vorfall an die Presse zu geben. Die Folge davon ist, dass die von den Militärbehörden erstellten unwahren Berichte überall, auch im Ausland, Verbreitung finden.

 Ansonsten achten die Zensurbehörden streng darauf, dass keine publikumswirksame Veröffentlichung über das blutige Geschehen unter die Leute kommen können. So wird beispielsweise die Sondernummer der Süddeutschen Illustrierten Kriminal-Zeitung vom November 1919, die darüber berichtet, sofort nach ihrem Erscheinen beschlagnahmt. 

6. Mai 1919
Nuntius Eugenio Pacelli befürchet weitere Unruhen

München - Vatikan * Nuntius Eugenio Pacelli schreibt in seinem Bericht in die Vatikanstadt: „Die Behauptung der Regierung Hoffmann, sie habe die Stadt lediglich von den Spartakisten befreien wollen und beabsichtige, nach der Ermordung des Anführers der Roten Armee in München, Rudolf Egelhofer, streng zu ermitteln und festgenommene Spartakisten menschlich zu behandeln.“ 

Der Nuntius fürchtet nämlich „weitere Unruhen angesichts dessen, dass viele Spartakisten, die nicht alle hingerichtet werden können, das Gefängnis mit ihrer Rachsucht verlassen werden“. Harte Worte für den ranghohen Kirchenmann und späteren Papst. 

2. Juni 1919
Der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné beginnt

München-Au * Vor dem Standgericht in der Au beginnt der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné. In seiner Verteidigungsrede sagt er: „Wir Kommunisten sind Tote auf Urlaub, dessen bin ich mir bewusst. Ich weiß nicht, ob Sie mir meinen Urlaubsschein noch verlängern werden, oder ob ich einrücken muss zu Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg. Ich sehe auf jeden Fall Ihrem Spruch mit Gefasstheit und mit einer inneren Heiterkeit entgegen. Die Ereignisse sind nicht aufzuhalten. 

Die Staatsanwaltschaft glaubt, die Führer hätten die Massen aufgepeitscht. Wie die Führer die Fehler der Massen nicht hintertreiben konnten unter der Scheinräterepublik, so wird auch das Verschwinden des einen oder des anderen Führers unter keinen Umständen die Bewegung hindern. Und über kurz oder lang werden in diesem Raume andere Richter tagen, und dann wird der wegen Hochverrats bestraft werden, der sich gegen die Diktatur des Proletariats vergangen hat.“ 

4. August 1919
Alois Lindner wird beim Grenzübertritt aus Ungarn festgenommen 

Österreichisch-ungarische Grenze * Nach dem Zusammenbruch der ungarischen Räterepublik versucht Alois Lindner, sich nach Österreich abzusetzen. Am Abend des 4. August wird er beim Grenzübertritt festgenommen. 

Lindner ist seit den Schüssen im Bayerischen Landtag vom 21. Februar 1919 auf der Flucht. Damals verletzt er Innenminister Erhard Auer schwer und erschießt Major Paul Ritter von Jahreiß, der sich ihm entgegenstellt. Anschließend flieht er nach Ungarn, wo er sich nach einem zeitgenössischen Pressebericht der Roten Garde in Budapest anschließt. 

Nach seiner Festnahme wird Lindner von Österreich an Bayern ausgeliefert. Dort muss er sich wegen des Attentats vor Gericht verantworten. 

11. August 1919
Erwachsenenbildung als verpflichtende Aufgabe

Deutsches Reich * In der Weimarer Republik erhält die Erwachsenenbildung Verfassungsrang. Der Artikel 148 Abs. 3 der Reichsverfassung macht die Förderung der Erwachsenenbildung zu einer verpflichtenden Aufgabe für das Reich, die Länder sowie die Gemeinden und hebt dabei besonders die Volkshochschulen hervor. 

Diese bilden in dieser Zeit die wesentlichen Züge ihrer inneren und äußeren Form aus und werden zur bedeutendsten Institution der Erwachsenenbildung. Sie sind sowohl gesellschaftstheoretisch als auch pädagogisch-didaktisch auf Demokratisierung ausgerichtet. Seinen Ausdruck fand dieser Ansatz vor allem in der Sozialform der Arbeitsgemeinschaft. 

1. September 1919
Der erste Geiselmordprozess vor dem Volksgericht München beginnt

München-Au * Der erste Geiselmordprozess vor dem Volksgericht München beginnt. Er wird bis zum 18. September andauern. Es geht um den Mord an zehn Geiseln am 30. April im Hof des Luitpold-Gymnasiums. Von den 16 Angeklagten werden sechs zum Tode verurteilt. Sieben Angeklagte werden zu 15 Jahre Zuchthaus verurteilt. 

25. Oktober 1919
Zuchthausstrafen für die Mörder der Kolpinggesellen

München * Die beiden Haupttäter, der Schütze Jakob Müller und der Vizefeldwebel Konstantin Makowski, die maßgeblich an den Ermordungen der 21 Kolpinggesellen am 6. Mai mitgewirkt haben, werden zu jeweils 14 Jahren Zuchthaus verurteilt, Otto Grabatsch erhält ein Jahr Gefängnis. Sie werden wegen Totschlag - nicht jedoch wegen Mord - verurteilt.

4. November 1919
Husar Stefan Latosi zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt

München * Der ehemalige Husar Stefan Latosi, der in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai blutbefleckt mit gestohlenen Uhren und Geldbörsen den Keller des Prinz-Georg-Palais am Karolinenplatz 5 verlassen hatte, wird in einem abgetrennten Verfahren vom Verbrechen des Totschlags freigesprochen. Er erhält aber wegen schweren Diebstahls zehn Jahre Zuchthaus. Latosi hat die zuvor ermordeten Kolpinggesellen ausgeraubt. 

15. Dezember 1919
Alois Lindner wird zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt 

München * Das Volksgericht München verurteilt Alois Lindner wegen versuchten Totschlags an Erhard Auer und erschwerten Totschlags an Major Paul Ritter von Jahreiß zu einer Gesamtstrafe von 14 Jahren Zuchthaus. Beide Taten begeht er am 21. Februar 1919 im Bayerischen Landtag. 

Wegen der vom Gericht festgestellten „niederen Gesinnung“ werden ihm außerdem für fünf Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. 

15. Januar 1920
Der Prozess gegen Graf Anton von Arco auf Valley beginnt

München * Aufgrund seiner Schussverletzungen beginnt der Prozess gegen Graf Anton von Arco auf Valley erst jetzt im Münchner Justizpalast. Der Gerichtspsychiater Professor Rüdin beschreibt Arco als „eine intellektuell mäßige, gerade noch durchschnittliche Begabung, eine unreife, ungefestigte Persönlichkeit, die zu impulsivem Handeln neigt“. 

16. Januar 1920
Graf Anton von Arco auf Valley zum Tode verurteilt

München * Da sich die Richter und der Verteidiger über die Wertung der Tat im Grunde einig sind, ergeht das Urteil gegen Graf Anton von Arco auf Valley bereits um 16.08 Uhr. Es wird vom Landgerichtsdirektor Georg Neithardt gesprochen und lautet:

  • „[...] wegen eines Verbrechens des Mordes zum Tode und in die Kosten verurteilt.“
  • Es lässt sich einfach nicht umgehen anzuführen: „Der Angeklagte führte die Tötung nach einem wohlbedachten Plan mit Überlegung aus.“ 

Die Justiz öffnet sich aber gleich selbst die Tür für ihr weiteres Vorgehen. Am Ende des Urteils stehen die bemerkenswerten Zeilen: „Von einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die Handlungsweise des jungen, politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung, sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und seinem Vaterland entsprang und ein Ausfluss seines Draufgängertums und der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung gegen Eisner war, weil ferner der Angeklagte seine Tat in allen ihren Einzelheiten ohne jeden Versuch der Beschönigung oder Verschleierung mit offenem, edlem Mute in achtungsgebietender Weise als aufrechte Persönlichkeit eingestand.“

Graf Arco nimmt sein Todesurteil mit vollkommener Ruhe zur Kenntnis und ruft in seinem Schlusswort die Zuhörer zum Aufbau einer nationalen Zukunft auf. Stürmischer Beifall erhebt sich im Sitzungssaal. 

17. Januar 1920
Der Soziologe Max Weber wird aus dem Hörsaal gejagt

München-Maxvorstadt * Als Anfang 1920 der nationalistische Eisner-Mörder, Anton Graf Arco-Valley, aufgrund eines Antrags der Münchner Studentenschaft begnadigt, und damit vor der Hinrichtung bewahrt wurde, tobten die Studenten vor Begeisterung. Professor Max Weber kommentiert dies so: 

„Die politischen Morde werden Schule machen. […] Sie haben den Grafen Arco gefeiert, weil dieser, wie es auch meine Überzeugung ist, vor Gericht ritterlich und in jeder Beziehung mannhaft aufgetreten ist. Seine Tat ging aus der Überzeugung hervor, dass Kurt Eisner Schande auf Schande über Deutschland gebracht hat. Dieser Meinung bin ich auch.
Trotzdem ist es eine schlimme Schwäche, ihn zu begnadigen, solange das Gesetz gilt, und ich als Ministerpräsident hätte ihn erschießen lassen. Aber das Ministerium ist vor ihnen zurückgewichen.”

Nach diesen Ausführungen wird der Soziologe aus dem Hörsaal gejagt. 

28. Januar 1920
Ein Attentatsversuch auf Reichsfinanzminister Matthias Erzberger

Berlin * Auf Matthias Erzberger, den Reichsminister der Finanzen, wird ein Attentat versucht, als er in Berlin-Moabit das Gerichtsgebäude verlässt. Die zwei Schüsse feuert der ehemalige Fähnrich Oltwig von Hirschfeld ab. Eine Kugel verletzt Erzberger leicht an der Schulter, die andere prallt an einem Metallgegenstand in seiner Tasche ab. 

1921
Das Reichsgericht erklärt bayerischen Alleingang für verfassungswidrig

Berlin - München * Das Reichsgericht erklärt den bayerischen Alleingang der Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf, also das Zölibat für Lehrerinnen, für verfassungswidrig und beendet.  

Trotzdem kommt es in Bayern immer wieder zu Entlassungen verheirateter Frauen. Selbst Dienstwohnungen I. Ordnung können Lehrerinnen nicht erhalten, da sie den männlichen Lehramtsinhabern vorbehalten sind. 

18. Oktober 1921
Ex-König Ludwig III. stirbt in seinem ungarischen Exil Sárvár

Sárvár * Der abgesetzte König Ludwig III. stirbt in seinem ungarischen Exil Sárvár an den Folgen einer Lungenentzündung. Der Tod und die Rückkehr der sterblichen Hülle des alten Königs wird von ultrakonservativen Kreisen zur politischen Demonstration hochstilisiert. Da für die Bayerische Staatsregierung ein Staatsbegräbnis nicht in Frage kommt, stellt sich Gustav von Kahr als Privatperson für die Organisation der Feierlichkeiten zur Verfügung. 

Kahr verfolgt zielgerichtet sein Anliegen, bei den Trauerzeremonien die „Kraft des monarchischen Gedankens“ herauszustellen. Die geplanten Beisetzungsfeierlichkeiten für den abgesetzten König sollen eine Antwort auf den Trauerzug für den Revolutionär Kurt Eisner werden, der sich am 26. Februar 1919 mit nahezu 100.000 Menschen durch die Straßen Münchens bewegt hatte. Es sollte eine „Trauerfeier werden, wie sie München und Deutschland noch nie gesehen haben, ein Akt treuer Huldigung, aber auch Abbitte für das dem König angetane große Unrecht“. 

Ab Juli 1923
Das Isartor wird für die Volkshochschule umgebaut

München-Graggenau * Die Umbauarbeiten im südlichen Zwingerturm des Isartors, des alten östlichen Stadttores, beginnen. Dort, wo heute das Valentin-Karlstadt-Musäum untergebracht ist, wird die erste Geschäftsstelle eingerichtet. 

  • Die drei Etagen des Isartores werden mit einer neuen Hotztreppe erschlossen, 
  • im Untergeschoss befinden sich lediglich der Eingangsbereich und eine Toilette. 
  • Im ersten Obergeschoss wird ein großer und ein kleiner Raum für Kurse und Veranstaltungen geschaffen. 
  • Im zweiten Obergeschoss befinden sich das Geschäftszimmer der Volkshochschulleitung, eine Bibliothek und ein Lesezimmer. 
  • Das oberste Stockwerk wird zu einem einzigen großen Raum für Veranstaltungen und Vorträge ausgebaut. Dort werden vier Dachfenster eingebaut. 
  • In jedem Stockwerk gibt es einen Nebenraum zur Kleiderablage und Toiletten mit Waschgelegenheit. 
Suchbegriffe: Isartor, Volkshochschule
14. November 1923
Von der Schutzhaft in die Untersuchungshaft 

Landsberg am Lech * Drei Tage nach seiner Einlieferung in das Gefängnis Landsberg wird Adolf Hitlers Schutzhaft in Untersuchungshaft umgewandelt. Gegen ihn wird wegen seiner führenden Beteiligung am gescheiterten Putschversuch in München und wegen Hochverrats ermittelt. Bis zum Beginn des Hitler-Ludendorff-Prozesses bleibt er in Landsberg; für die Verhandlung vor dem Volksgericht wird er nach München gebracht. 

 

3. Januar 1924
Das Reichsfinanzhof-Gebäude ist fertiggestellt

München-Bogenhausen * Das Gebäude für den Reichsfinanzhof wird förmlich seiner Bestimmung übergeben. Nach der abschließenden Kassenrechnung belaufen sich die Kosten für Um- und Ausbau auf insgesamt 488.379,95 Goldmark. 

  • Das Gebäude ist im Inneren im Stil des Art déco ausgestattet. Der schönste Raum ist die eichengetäfelte Bibliothek, die jedoch in den 1970er-Jahren einer Modernisierung zum Opfer allen wird. 
  • Im zweiten Stock war die Dienstwohnung des Präsidenten des Reichsfinanzhofs eingerichtet worden.
Suchbegriffe: Reichsfinanzhof
26. Februar 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess beginnt

München-Neuhausen * Vor dem Volksgericht München I beginnt der Hochverratsprozess gegen die führenden Beteiligten des gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsches. Angeklagt sind Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Heinz Pernet, Ernst Röhm, Hermann Kriebel, Friedrich Weber, Wilhelm Brückner und Robert Wagner. Die Hauptverhandlung dauert 25 Verhandlungstage und endet am 1. April 1924. 

Ursprünglich soll der Prozess im Gerichtsgebäude am Mariahilfplatz stattfinden; aus Sicherheitsgründen wird zeitweise auch die Gefangenenanstalt Landsberg als Verhandlungsort erwogen. Schließlich tagt das Gericht im Hauptlesesaal der ehemaligen Kriegsschule beziehungsweise Infanterieschule an der Blutenburgstraße. Die Umgebung wird weiträumig abgesperrt. 

Der Vorsitzende Richter Georg Neithardt führt den Prozess mit auffälligem Wohlwollen gegenüber den Angeklagten. Hitler erhält ausgiebig Gelegenheit zu politischen Reden und nutzt die Verhandlung als öffentlichkeitswirksame Propagandabühne. 

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert. 

Bis zum 15. Mai 1924
Weitere Prozesse gegen Putschbeteiligte 

München-Neuhausen * Vor dem Volksgericht München I finden drei weitere Prozesse gegen Beteiligte am Hitler-Ludendorff-Putsch statt. Gegenstand der Verfahren sind der gewaltsame Überfall auf die Redaktion der sozialdemokratischen Zeitung „Münchener Post“, die rechtswidrige Beschlagnahme von Banknoten in Münchner Druckereien sowie der Diebstahl von Waffen. 

Die sozialdemokratische „Münchener Post“, eine entschiedene Gegnerin Hitlers und der NSDAP, wird während des Putsches von Angehörigen des „Stoßtrupps Hitler“ verwüstet. Mitarbeiter der Zeitung und sozialdemokratische Politiker werden zeitweise als Geiseln verschleppt. Die nachgeordneten Prozesse verdeutlichen damit, dass sich der Umsturzversuch nicht auf politische Aufrufe und den Marsch zur Feldherrnhalle beschränkt, sondern von organisierten Gewalttaten, Freiheitsberaubungen und Eigentumsdelikten begleitet wird. 

21. Dezember 1926
Einstweilige Verfügung gegen das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“

München * Theaterdirektor Hermann Haller, der im Berliner Admiralspalast seine bekannte „Haller Revue“ aufführt, erwirkt am Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Valentin-Karlstadt-Bühnenstück „Im Senderaum“. 

Es geht dabei um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin, wobei nicht der Münchner Komiker, sondern der Leiter des Deutschen Theatern, Hans Gruß, der das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufgeführt hat, im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht. 

Hermann Haller behauptet in seiner Anklageschrift, dass Karl Valentin sein später entstandenes Bühnenstück „Im Rundfunksenderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte. Der Kläger verlangt die 

  • Unterlassung der weiteren Karl-Valentin-Aufführungen, 
  • Rechnungslegung über die aus den bisherigen Aufführungen erzielten Einnahmen 
  • und natürlich Schadensersatz.
5. Januar 1927
Das Landgericht München I hebt die einstweilige Verfügung wieder auf

München * Das Landgericht München I hebt in der Widerspruchsverhandlung die einstweilige Verfügung wieder auf, die Hermann Haller gegen das Valentin-Karlstadt-Bühnenstück „Im Senderaum“ am 21. Dezember 1926 erwirkt hatte. 

Theaterdirektor Hermann Haller zieht nach dieser Niederlage vor das Oberlandesgericht München. Und nachdem er auch dort nicht zu seinem Recht kommt, zieht er vor das Reichsgericht in Leipzig. 

18. April 1928
Das Reichsgericht in Leipzig beendet den Plagiats-Rechtsstreit

Leipzig * Das Reichsgericht in Leipzig beendet einen Rechtsstreit in letzter Instanz, in dem es um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin geht. Der Prozess dauert bereits eineinhalb Jahre und ist vom Berliner Theaterdirektor vom „Admiralspalast“, Hermann Haller, mit außergewöhnlicher Heftigkeit durch drei Instanzen durchgepeitscht worden. Vom Landgericht München I über das Oberlandesgericht München bis hinauf zum Reichsgericht in Leipzig.

Hermann Haller hat den Direktor des Deutschen Theaters in München, Hans Gruß, verklagt, weil er das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufführte und verlangt dafür Schadensersatz. Der Kläger behauptet, dass Karl Valentin sein Bühnenstück „Im Senderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte.

Das höchste deutsche Gericht kommt jedoch zur Auffassung, dass sich Valentins Werk grundlegend vom Sketch von Roland Jeans unterscheidet und es sich dabei um zwei völlig eigenständige Arbeiten handelt. Der Plagiatsvorwurf gegenüber Karl Valentin und alle sonstigen Beschuldigungen werden vom Gericht als völlig haltlos zurückgewiesen.

In der Urteilsbegründung heißt es: Der Vergleich der beiden Stücke „beweise auf das bündigste, dass Karl Valentin nicht das vorbestehende Bühnenstück von Roland Jeans nachgeschrieben, sondern etwas völlig anderes eigenschöpferisch neu geschaffen habe“.

Damit stellt das Reichsgericht auch fest, dass Valentin gar nicht in der Lage ist, „etwas Vorgegebenes nachzumachen, gar nachzuschreiben oder auch nur nachzuspielen“. 

14. Dezember 1929
Die Universität will das Protektorat über das Maximilianeum

München-Haidhausen * Die Universität teilt dem Kultusministerium mit, dass sie von jetzt an Protektorat und Schutzherrlichkeit über die Stiftung Maximilianeum ausüben werde. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juli 1928. 

Doch das Ministerium reagiert auch auf drei weitere Schreiben der Universität innerhalb von zwei Jahren und vier Monaten nicht. 

27. April 1933
Uraufführung des Valentin-Stücks „Ehescheidung vor Gericht“

München-Ludwigsvorstadt * Uraufführung des Valentin-Stücks „Ehescheidung vor Gericht“ im „Kabarett Wien-München“ im „Hotel Wagner“, Sonnenstraße 23.

Innerhalb von 15 Minuten tritt Liesl Karlstadt als Ehemann, Ehefrau, Sohn, preußischer Untermieter und als „Ratschkathl“ auf.
Das Stück wird in 64 Vorstellungen aufgeführt.

Oktober 1933
Wird das Maximilianeum ein Kameradschaftshaus ?

München-Haidhausen * Der Reichsinnenminister, der seit der Machtübernahme die Hochschulpolitik vereinigt, verfügt, dass Studentenheime und Korpshäuser in Kameradschaftshäuser umgewandelt werden sollen. Die Studenten haben darin in Kameradschaften von zehn bis fünfzehn Mann zusammenzuleben.

Da Gemeinschaftserziehung und Gemeinschaftsbildung zu den herausragenden Erziehungszielen auf allen Ebenen des nationalsozialistischen Bildungssystems gehören, will man kein Universitätsstudium ohne die Gemeinschaftserfahrung des Lebens in einem - im Sinne des Nationalsozialismus ausgerichteten - Kameradschaftshaus erfolgen lassen. Außerdem sollten sie weltanschaulich und sportlich erzogen werden. 

8. November 1933
Adolf Hitler eröffnet im Sterneckerbräu das NSDAP-Parteimuseum

München-Angerviertel * Reichskanzler Adolf Hitler eröffnet im ehemaligen Sterneckerbräu das Parteimuseum der NSDAP. Es wird zur Wallfahrtsstätte der Nationalsozialisten und zum Magneten für Einheimische und Fremde. 20 Pfennig kostet der Eintritt zu den museal hergerichteten Räumen.

Im Rahmen der alljährlichen pompösen Veranstaltungen am 9. November zur Erinnerung an den Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 findet beim Marsch vom Bürgerbräukeller zur Feldherrnhalle eine Gedenkminute vor dem Sterneckerbräu statt. 

Februar 1935
Eine politisch motivierte Säuberung des Kuratoriums

Berlin - München-Haidhausen * Das Kultusministerium teilt dem Kuratoriumsvorsitzenden mit, dass „eine Umbildung, insbesondere Verjüngung des Kuratoriums“ bevorsteht. Seine Neubesetzung mit parteinahen Nationalsozialisten ist die Grundvoraussetzung für die anschließende Verdrängung des Stiftungsvorstands des Maximilianeums, Professor Hans Rheinfelder. Es folgt eine politisch motivierte Säuberung des Kuratoriums. Man will mindestens drei Mitglieder dieses Gremiums vorzeitig ihres Amtes entheben. Das geht aber nur, wenn die Betroffenen von sich aus ihren Rücktritt erklären. 

  • Anton Dyroff und Walter Lotz sind bereits über 68 Jahre alt und sollen deshalb aus Altersgründen pensioniert werden. 
  • Wilhelm Freiherr von Pechstein vertritt eine konservative, strikt gegen den Nationalsozialismus und besonders seine Kirchenpolitik gerichtete Einstellung. 
  • Hinzu kommt später noch Aloys Fischer, der mit einer nichtarischen Frau verheiratet ist.
25. Juni 1935
Ein Sicherheits- und Hilfsdienst wird eingerichtet

Berlin * Das Luftschutzgesetz verpflichtet alle Deutschen zu „Dienst- und Sachleistungen sowie zu sonstigen Handlungen, Duldungen und Unterlassungen [...], die zur Durchführung des Luftschutzes erforderlich sind“. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss ein Sicherheits- und Hilfsdienst unter der Leitung des Polizeipräsidenten aufgestellt werden. Er erhält später den Namen Luftschutzpolizei. 

Die Feuerwehr untersteht somit bei kriegsbedingten Einsätzen dem örtlichen Luftschutzleiter, bei „normalen“ - friedensmäßigen - Einsätzen ist weiterhin der Oberbürgermeister ihr höchster Dienstvorgesetzter in der Stadt.

21. September 1936
NS-Zensur verbietet „Die Erbschaft“ 

Berlin * Die nationalsozialistischen Behörden verbieten den Kurzfilm „Die Erbschaft“ mit Karl Valentin und Liesl Karlstadt wegen angeblicher „Elendstendenzen“. Der Film zeigt ein bitterarmes Ehepaar, bei dem selbst der Gerichtsvollzieher nichts mehr pfänden kann. Diese ungeschönte Darstellung von Armut widerspricht dem propagandistischen Gesellschaftsbild des NS-Regimes. 

Der rund 20-minütige Film entsteht im Mai 1936 unter der Regie von Jakob Geis in den Geiselgasteiger Studios der Bavaria. Nach dem Verbot bleibt er vier Jahrzehnte lang unaufgeführt. Erst nach seiner Wiederentdeckung in Moskau erlebt „Die Erbschaft“ am 16. Mai 1976 im Münchner Filmmuseum seine Premiere. 

22. Juli 1937
Kanzelmissbrauch und Heimtückegesetz

München * Am 22. und 23. Juli 1937 findet die Hauptverhandlung vor dem Sondergericht München statt. Pater Rupert Mayer wird wegen Kanzelmissbrauchs und Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht absitzen, weil er sich laut Urteilsbegründung, „im Felde äußerst tapfer benommen hat“ sowie „schwer kriegsbeschädigt ist“.

Obwohl Rupert Mayer als Überzeugungstäter eingestuft wird („... sich der Angeklagte bewußt war, daß das Kirchenvolk seinen Äußerungen eine weit stärkere Bedeutung beimaß als den Äußerungen irgendeines mehr oder weniger bekannten Geistlichen.“), zögert der NS-Staat, wegen dessen Popularität und der Machtstellung der katholischen Kirche noch härter gegen den Priester vorzugehen.

18. August 1938
Vertreibung der Juden aus arischen Wohnhäusern

Halle * Das Amtsgericht Halle fällt ein Urteil zur Vertreibung der Juden aus „arischen“ Wohnhäusern. Darin heißt es unter anderem:

  • „Auch in der Hausgemeinschaft können eigennützige Interessen der einzelnen keinen Bestand haben. Eine wahre Hausgemeinschaft im Sinne dieses Denkens kann aber nur von gleichgesinnten, deutsch denkenden Personen und Hausbewohnern arischer Abstammung gebildet und gepflegt werden; sie ist mit Personen jüdischer Herkunft wegen des bestehenden Rassenunterschiedes schlechterdings unmöglich.
  • Da der nationalsozialistische Staat aber auf das Bestehen und die Pflege einer wahren Hausgemeinschaft einen besonderen Wert legt und von jedem Volksgenossen diese Einstellung im Sinne der Hausgemeinschaft fordert, so kann dem Vermieter und den Mietern arischer Abstammung im Interesse der Erhaltung dieser Hausgemeinschaft nicht zugemutet werden, diese mit Mietern jüdischer Abstammung zu bilden und zu pflegen und mit diesen in derselben Hausgemeinschaft zu leben.
  • Dem Vermieter muß deshalb das Recht zugesprochen werden, Mieter jüdischer Abstammung aus dieser Hausgemeinschaft auszuschließen und von diesen Räumung ihrer Wohnung zu fordern.
  • Leistet ein solcher Mieter jüdischer Abstammung dem Räumungsverlangen des Vermieters keine Folge oder lehnen die Mieter arischer Abstammung eine Hausgemeinschaft mit ihnen ab, so stört er damit die zwischen dem Vermieter und den anderen Mietern arischer Abstammung bestehende Hausgemeinschaft und macht sich durch sein weiteres Wohnenbleiben diesen gegenüber einer erheblichen Belästigung im Sinn des § 2 Mieterschutzgesetz schuldig“.
17. September 1938
Die neue Postwiese wird mit einem Kinderfest eröffnet

München-Haidhausen * Mit einem Kinderfest wird die fast 4 Tagwerk große neue Postwiese eröffnet, die sich seitdem bei alt und Jung großer Beliebtheit erfreut. Die Stadtverwaltung hat die Grube auffüllen und den Platz zu einem Spielplatz und zu einer Erholungsstätte für die Bevölkerung umgewandelt.

  • Die Postwiese wird als erster ausschließlich für das Spielen eingerichteter Platz errichtet.
  • Er ist die erste große Anlage mit einer räumlichen Gliederung in einzelne Spiel- und Aufenthaltsbereiche.
  • Die Bepflanzung ist - gemessen an der Fläche von 11.720 Quadratmetern - eher spärlich.
  • Drei Straßenseiten werden durch Hecken unter einer Lindenallee abgeschirmt, an der vierten Seite befinden sich vor den Häusern stattliche Säulenpappeln.
12. November 1938
Hermann Göring erlässt eine Sühneverordnung für Juden

Berlin * Hermann Göring, der Beauftragte für den Vierjahresplan zur Kriegsvorbereitung, erlässt eine Sühneverordnung, die zur Finanzierung der Aufrüstung gedacht ist.

  • Die Juden deutscher Staatsangehörigkeit müssen zusammen eine Milliarde Reichsmark wegen „ihrer feindlichen Haltung gegenüber dem deutschen Volk und Reich“ zahlen.
  • Weiterhin werden alle Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben ausgeschaltet.
  • Und schließlich gibt es die Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes.
  • Sie besagt: „Alle Schäden, welche durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums gegen das nationalsozialistische Deutschland an jüdischen Gewerbebetrieben und Wohnungen entstanden sind, sind von dem jüdischen Inhaber oder jüdischen Gewerbetreibenden sofort zu beseitigen.
  • Die Kosten der Wiederherstellung trägt der Inhaber der betroffenen jüdischen Gewerbebetriebe und Wohnungen. Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehörigkeit werden zugunsten des Reiches beschlagnahmt.“

In München wird eine eigene Arisierungsstelle in der Widenmayerstraße 27 eingerichtet, die die Enteignung und Gettoisierung der jüdischen Bevölkerung durchführen soll.

22. November 1938
Vertreibung der Juden aus arischen Wohnhäusern

München * Der Völkische Beobachter begründet die Vertreibung der Juden aus arischen Wohnhäusern so:

  • „Es besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum, und es ist nicht einzusehen, dass arbeitende deutsche Menschen ohne Unterkunft sind oder sich auf primitivste Weise behelfen müssen.
  • Deshalb müssen die ausgewiesenen Juden ihre Wohnungen vorher auf eigene Kosten renovieren und ihren Hausrat und ihre Möbel zurücklassen.“

Die auf diese Weise freigewordenen, voll eingerichteten Wohnungen werden in der Regel von verdienten Parteigenossen bezogen.

9. Juni 1939
Pater Rupert Mayer gibt bei der Gestapo eine Erklärung ab

München-Maxvorstadt * Pater Rupert Mayer gibt anlässlich einer Vorladung bei der Gestapo folgende schriftliche Erklärung ab:

  • „Ich erkläre, daß ich im Falle meiner Freilassung trotz des gegen mich verhängten Redeverbotes nach wie voraus grundsätzlichen Erwägungen heraus predigen werde. 
  • Ich werde auch weiterhin in der von mir bisher geübten Art und Weise predigen, selbst dann, wenn die staatlichen Behörden, die Polizei und die Gerichte meine Kanzelreden als strafbare Handlungen und als Kanzelmißbrauch bewerten sollten.“
1. September 1939
Adolf Hitler erlässt den Euthanasiebefehl

Berlin * Der Euthanasiebefehl Hitlers, wird zwar erst Ende Oktober 1939 geschrieben, aber auf den 1. September 1939 rückdatiert. „Träger minderwertigen Erbgutes“ (siehe 14. Juli 1933) gelten den Nazis als „lebensunwertes Leben“. Das geheime Ermächtigungsschreiben Adolf Hitlers hat die planmäßige Tötung von 100.000 Erwachsenen und 20.000 Kindern zur Folge. 

Die Verwirklichung des Euthanasieprogramms soll vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden, weshalb die unmittelbar Hitler unterstellte Kanzlei des Führers der NSDAP mit der Vorbereitung und Durchführung der Tötungsmaßnahmen beauftragt wird. Die Euthanasie-Aktion wird inoffiziell als Aktion T 4 bezeichnet, nach dem Sitz der zuständigen Dienststelle in der Berliner Tiergartenstraße 4.

Um keinen Verdacht zu erregen, werden in den Tötungsanstalten eigene Standesämter zur Ausstellung der Todesurkunden eingerichtet. Die Angehörigen erhalten eine Mitteilung, dass der Kranke „unerwartet an einer Krankheit“ gestorben und bereits eingeäschert worden ist.

Februar 1940
Karl Valentin soll seinen Requisitenkeller im Kolosseum räumen

München-Isarvorstadt * Karl Valentin wird behördlicherseits aufgefordert, seinen Requisitenkeller im Kolosseum zu räumen, da dort ein Luftschutzkeller eingerichtet werden soll.

Aus Wut und Verzweiflung zerstört oder verschenkt er daraufhin seinen gesamten Bühnenfundus.
Kurz darauf wird ihm mitgeteilt, dass er den Raum nun doch weiterhin nutzen kann.

5. November 1942
Überfall auf die Museum-Lichtspiele

München-Au * Unter „Ausnutzung der Verdunkelung“ überfällt der 33-jährige Wilhelm Heppert die Kassiererin der Museum-Lichtspiele und raubt den Betrag von 150 Mark. Der Räuber wird von einem Wehrmachtsangehörigen gefasst und der Polizei übergeben. Er wird vor ein Sondergericht gestellt und als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt. Eine Begnadigung lehnt das Gericht ab.

27. Januar 1943
Wilhelm Heppert wird durch den Scharfrichter hingerichtet

München-Obergiesing * Wilhelm Heppert, der die Kassiererin der Museum-Lichtspiele überfallen und die Kasse um 150 Mark erleichtert hat, wird im Strafgefängnis München-Stadelheim durch den Scharfrichter hingerichtet. Sein Leichnam wird dem Anatomischen Institut zur Verfügung gestellt.

22. Februar 1943
Todesurteile gegen Sophie und Hans Scholl sowie Christoph Probst

München - München-Obergiesing * Nach dem dreitägigen Verhör bei der Gestapo folgt der Prozess gegen die Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ vor dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz des eigens aus Berlin angereisten Dr. Roland Freisler.

Hans und Sophie Scholl werden gemeinsam mit Christoph Probst zum Tod verurteilt. Das Urteil wird noch am selben Tag im Strafgefängnis München-Stadelheim durch den Scharfrichter Johann Reichhart vollstreckt.

26. August 1944
Freiherr von Leonrod wird hingerichtet

Berlin * Freiherr von Leonrod wird hingerichtet. In einem Gnadengesuch hat er kurz zuvor dargelegt, dass er sich „nicht an den Vorbereitungen zum 20. Juli beteiligt hätte, wenn ich durch meinen Beichtvater anders beraten worden wäre [...]. Wahrscheinlich hätte schon ein anderer Beichtvater genügt. Mein Unglück ist eben, daß ich an diesen geraten war“.

Ab 9. Januar 1945
Die Hauptverhandlung gegen Alfred Delp in Berlin beginnt

Berlin * Die Hauptverhandlung gegen Alfred Delp vor dem Volksgerichtshof in Berlin beginnt. „Hitlers Blutrichter“, der Präsident des Volksgerichtshofs, Dr. Roland Freisler, führt die Verhandlung und beschimpft den Angeklagten mit den Worten:

„Sie Jämmerling, Sie pfäffisches Würstchen - und so etwas erdreistet sich, unserem geliebten Führer ans Leben zu wollen. [...] Eine Ratte - austreten, zertreten sollte man so was.“

9. Mai 1945
Eröffnung der KZ-Gedenkstätte Dachau

Dachau * Die KZ-Gedenkstätte Dachau wird feierlich eröffnet. Das stellt einen Wendepunkt in der deutschen Erinnerungskultur dar, denn erstmals wird ein ehemaliges Konzentrationslager in der Bundesrepublik dauerhaft als staatlich anerkannte Gedenkstätte eingerichtet. Bis dahin ist das Gelände nur teilweise erhalten, und über seine künftige Nutzung war jahrelang gestritten worden. An der Eröffnungsfeier nehmen teil:

  • ehemalige Häftlinge aus vielen europäischen Ländern,
  • Vertreter der Bundesregierung und des Freistaats Bayern,
  • Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirche,
  • internationale Delegationen,
  • zahlreiche Münchner Bürger.

Die Feier steht ganz im Zeichen des Gedenkens an die mehr als 200.000 Häftlinge, die zwischen 1933 und 1945 durch Dachau gegangen sind, sowie der über 40.000 Menschen, die dort oder infolge ihrer Haft starben. 

Bundespräsident Heinrich Lübke kann nicht persönlich an der Einweihung teilnehmen, übersendet jedoch ein Grußwort.

16. Oktober 1946
Neun Hauptkriegsverbrecher werden hingerichtet

Nürnberg * Der Mastersergant Hazel Woods legt neun Hauptkriegsverbrechern die Schlinge um den Hals. Es sind dies

  • der Außenminister Joachim von Ribbentrop;
  • der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Wilhelm Keitel;
  • der Chef der Sicherheitspolizei Ernst Kaltenbrunner;
  • der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg;
  • der Generalgouverneur von Polen Hans Frank;
  • der Innenminister Wilhelm Frick;
  • der Herausgeber der antisemitischen Zeitung Der Stürmer Julius Streicher;
  • der Gauleiter von Thüringen Fritz Sauckel;
  • Generaloberst Alfred Jodl und
  • der Reichskommissar für die Niederlande Arthur Seyss-Inquart.

Reichsmarschall Hermann Göring hat sich mit einer Zyankali-Kapsel am 15. Oktober 1946 seiner Hinrichtung durch Selbstmord entzogen.

17. Oktober 1946
Die Hauptkriegsverbrecher werden im Ostfriedhof eingeäschert

München-Obergiesing * In aller Frühe fahren Lastwagen der US-Armee am Krematorium des Ostfriedhofes vor. Ihre Fracht besteht aus zwölf Särgen, von denen zwei leer sind. Angeblich befinden sich darin die Leichen von zwölf in einem Krankenhaus verstorbenen US-Soldaten, die nun unter der Aufsicht von Offizieren eingeäschert werden sollen. Tatsächlich enthalten die Särge die Leichen von neun in Nürnberg am Tag zuvor hingerichteten Hauptkriegsverbrechern: Es sind dies:  

  • der Außenminister Joachim von Ribbentrop;  
  • der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel;  
  • der Chef der Sicherheitspolizei, Ernst Kaltenbrunner;  
  • der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Alfred Rosenberg;  
  • der Generalgouverneur von Polen, Hans Frank;  
  • der Innenminister Wilhelm Frick;  
  • der Herausgeber der antisemitischen Zeitung Der Stürmer, Julius Streicher;  
  • der Gauleiter von Thüringen, Fritz Sauckel;  
  • der Generaloberst Alfred Jodl und  
  • der Reichskommissar für die Niederlande, Arthur Seyss-Inquart. 

Der zehnte Tote ist der Reichsmarschall Hermann Göring, der sich am 15. Oktober 1946 seiner Hinrichtung durch Selbstmord entzogen hatte. In der Amtssprache hieß das: „Die Leiche Hermann Wilhelm Görings ist zusammen mit den Leichen der Kriegsverbrecher, die gemäß dem Urteil des Internationalen Gerichtshofes am 16. Oktober in Nürnberg hingerichtet worden sind, verbrannt und die Asche im geheimen in alle Winde verstreut worden.“ 

15. Oktober 1948
Adolf Hitlers Nachlass wird vor der Spruchkammer München geregelt

München * Um Hitlers Nachlass zu regeln, wird ein Verfahren vor der Spruchkammer München eingeleitet. Rechtsanwalt Otto Gritschneder übernimmt pro forma die Verteidigung des Ehepaares Adolf und Eva Hitler, geborene Braun, „in absentia“.

Dabei wird der „Führer“ als Hauptschuldiger eingestuft und sein gesamtes Vermögen zugunsten des Landes Bayern eingezogen. Dazu zählen auch die Autorenrechte für „Mein Kampf“.

Ein Antrag von Adolf Hitlers Schwester, Paula Wolf, auf Auszahlung des ihr im Testament des Bruders zugedachten Erbteiles wird vom Gericht abgelehnt und das Testament selbst für ungültig erklärt.

4. September 1949
Die Erfindung der Currywurst 

Berlin-Charlottenburg * Herta Heuwer, die seit August 1949 in Berlin-Charlottenburg einen Imbissstand betreibt, soll an diesem Tag die Currywurst erfinden. Weil nur wenige Gäste kommen, beginnt sie aus Langeweile mit verschiedenen Zutaten und Gewürzen zu experimentieren. 

Sie vermischt Tomatenmark, Currypulver, Worcestershiresauce, Paprika, Pfeffer und weitere Gewürze, deren genaue Zusammensetzung sie geheim hält. Die so entstandene Sauce gibt sie über eine gebratene und in Stücke geschnittene Brühwurst, die sie in einer Pfanne auf einem Spirituskocher zubereitet. Das neue Gericht nennt sie „Spezial-Curry-Bratwurst“. Eine Portion kostet 60 Pfennig. 

An diesem Entstehungsdatum bestehen allerdings Zweifel. Heuwer beschreibt den Tag später mit den Worten: „Es goss kleene Kinderköppe.“ Die amtlichen Wetteraufzeichnungen zeichnen jedoch ein anderes Bild: Demnach bleibt es am 4. September 1949 in Berlin trocken. 

Die Entstehung der Currywurst ist zudem eng mit den politischen und kulturellen Verhältnissen der Nachkriegszeit verbunden. Internationale Zutaten bilden die Grundlage für eine Spezialität, die später als typisch deutsch gilt. Currypulver, dessen europäische Variante auf die britische Kolonialgeschichte in Indien zurückgeht, wird durch die britischen Besatzungstruppen in Deutschland leichter verfügbar. Ketchup verbreitet sich unter dem Einfluss der US-amerikanischen Soldaten. Ohne die britischen und US-amerikanischen Besatzungsmächte entsteht die Currywurst vermutlich nicht in ihrer heute bekannten Form.

27. März 1954
Protestmarsch gegen das Kaufhaus C&A Brenninkmeyer

München * Der DGB und die Einzelgewerkschaften haben zu einem neuen Protestmarsch mobilisiert, den das Verwaltungsgericht wenige Stunden vor Beginn der Veranstaltung auf Antrag des Kaufhauses C&A Brenninkmeyer verbietet.

Unabhängig davon setzt sich der Protestmarsch mit rund 2.000 Demonstranten von der Herzog-Wilhelm-Straße aus in Bewegung. Es kommt zur Eskalation mit der martialisch auftretenden Polizei, nachdem etwa fünfzig berittene Polizisten versuchen, die Demonstranten und Passanten in die Seitenstraßen abzudrängen. 

Mehrere hundert Polizisten gehen mit ihren Karabinern gegen die Menschen vor, schlagen zum Teil auf diese ein und nehmen 53 Demonstranten fest. Schaufensterscheiben gehen durch Polizeipferde zu Bruch. Der berühmt-berüchtigte Wasserwerfer steht bereit.

Einige Demonstrantinnen und Demonstranten werden schwer verletzt, der Verkehr ist für Stunden unterbrochen, das normale Leben setzt erst in den Abendstunden wieder ein.

1956
Das Landratsamt München zieht an den Mariahilf-Platz

München-Au - München-Kreuzviertel * Nach dem Umzug des Amtsgerichts München II in die Maxburg wird das ehemalige Gerichtsgebäude am Mariahilf-Platz zum Sitz des Landratsamtes München. Nun kann auch die Kraftfahrzeugzulassungsstelle für den Landkreis München-Land vom „Lilienberg“ an den Mariahilfplatz ziehen.

3. Mai 1957
Bundestag beschließt das Gleichberechtigungsgesetz 

Bonn * Der Deutsche Bundestag verabschiedet einstimmig das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“. Es setzt den seit 1949 im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigungsauftrag im Ehe- und Familienrecht um. 

Das Gesetz beseitigt das allgemeine Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in ehelichen Angelegenheiten. Verheiratete Frauen dürfen ihr Vermögen fortan selbst verwalten; zugleich wird die Zugewinngemeinschaft zum gesetzlichen Güterstand. Vollständig verwirklicht ist die Gleichberechtigung damit noch nicht: Bei Streitfragen über die Kinder bleibt zunächst ein väterlicher „Stichentscheid“ bestehen, den das Bundesverfassungsgericht 1959 für verfassungswidrig erklärt. 

Das Gesetz wird am 18. Juni 1957 ausgefertigt und tritt am 1. Juli 1958 in Kraft. 

1958
Die Bahn baute die Braunauer Eisenbahnbrücke in ihre heutige Form um

München-Untergiesing - München-Isarvorstadt * Die Deutsche Bundesbahn baute die Braunauer Eisenbahnbrücke in ihre heutige Form um. Dabei verbreitert man die Pfeiler in nördlicher Richtung und verschiebt eine Hälfte der Gitterträgerbrücke dorthin. Auf der südlichen Seite errichtet man zwei neue Fahrbahnen für die Eisenbahn.

Den alten Brückenteil vermietet die Bundesbahn anschließend an den Schlacht- und Viehhof, der ihn seither für Rangiermöglichkeiten für Viehtransporte benutzt.

Die Fachwerkkonstruktion an der stromabwärts gerichteten Seite der Braunauer Brücke ist noch im Original erhalten und stammt aus dem Jahr 1868.

19. August 1965
Urteile im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess 

Frankfurt am Main * Nach zwanzig Monaten und 183 Verhandlungstagen beginnt das Schwurgericht mit der Verkündung der Urteile im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess. Sie dauert bis zum folgenden Tag. Sechs Angeklagte erhalten lebenslange Zuchthausstrafen, zehn weitere zeitlich begrenzte Strafen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie 14 Jahren. Ein zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter wird zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt; drei Angeklagte werden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. 

Im Verfahren sagen 360 Zeuginnen und Zeugen aus, darunter 211 Überlebende von Auschwitz. Ihre Berichte führen der westdeutschen Öffentlichkeit das Ausmaß der nationalsozialistischen Vernichtungsverbrechen eindringlich vor Augen. Der Prozess gilt als Meilenstein der juristischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Er verstärkt zugleich die bereits geführte Debatte über die Verjährung nationalsozialistischer Mordverbrechen. 

Suchbegriffe: Auschwitz-Prozess
2. November 1966
„Eheliche Zuneigung und Opferbereitschaft“

Karlsruhe * In einem Urteil des Bundesgerichtshofs heißt es: „Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt.

Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.“

1967
Die Bäcker-Innung steigt auf die Barrikaden

München-Untergiesing * Die Bäcker-Innung“steigt auf die Barrikaden, nachdem sie die Hangauffahrt des Mittleren Ringes zu überrollen droht. Um Platz für die Hochstraße zu schaffen, musst damals ein Drittel des Bürotraktes der Bäcker-Kunstmühle geopfert werden.

Ein Argument, mit dem sich die Bäcker-Innung damals gegen die städtischen Straßenplaner wehrt, ist, dass die Versorgung der Münchner Bevölkerung mit Brot gefährdet sei. Vor Gericht wird ihr eine Entschädigungssumme von 800.000 DMark zugesprochen, die anschließend zur Modernisierung in den Betrieb gesteckt wird. Doch diese Investition ist zum Fenster rausgeschmissen.

11. November 1985
Die Regierung der Oberpfalz entzieht dem Landratsamt die Zuständigkeit

Regensburg * Nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg einen Eilantrag von Landrat Hans Schuierer zurückgewiesen hat, macht die Regierung der Oberpfalz vom neuen Selbsteintrittsrecht Gebrauch. Regierungspräsident Karl Krampol übernimmt anstelle des Landratsamtes Schwandorf die Zuständigkeit und unterzeichnet die von Schuierer verweigerten bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen für die WAA. Die sogenannte „Lex Schuierer“ wird damit erstmals – und bis heute einmalig – angewandt.

11. Dezember 1985
Die Rodung des Taxöldener Forstes beginnt

Wackersdorf * Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Vortag einen Eilantrag gegen den Sofortvollzug der Genehmigung zurückgewiesen hat, beginnt die DWK mit der Rodung des Baugeländes im Taxöldener Forst. Ein massives Polizeiaufgebot sichert die Arbeiten gegen Proteste und Besetzungsversuche. Damit beginnt die sichtbare Umsetzung des WAA-Projekts.

Um November 1986
Baufortschritt und juristische Aufarbeitung

Wackersdorf - Schwandorf * Während die Arbeiten auf dem WAA-Gelände fortgesetzt und die Baustelleneinrichtungen erweitert werden, beschäftigen die zurückliegenden Proteste zunehmend Polizei und Justiz. Gegen zahlreiche Demonstranten laufen Ermittlungs- und Strafverfahren, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. 

Zugleich werden einzelne Vorwürfe gegen Polizeibeamte untersucht. Sie betreffen unter anderem unverhältnismäßige Gewaltanwendung bei Demonstrationen, Räumungen und Festnahmen. Der WAA-Konflikt verlagert sich damit zunehmend vom Bauzaun in Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte. 

Suchbegriffe: WAA, Wackersdorf
1988
Georg Welsch entdeckt den Vertragsbruch des Deutschen Alpenvereins

München-Lehel - Praterinsel * Kommunalreferent Georg Welsch entdeckt den Vertragsbruch des Deutschen Alpenvereins, der auf der Praterinsel statt eines Alpinen Museums die Hauptverwaltung des DAV eingerichtet hat. Welsch droht dem Verein mit der ortsüblichen Miete.

19. Januar 1988
Verwaltungsgerichtshof erklärt Bebauungsplan für nichtig

München-Maxvorstadt * Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt den Bebauungsplan „Westlicher Taxöldener Forst“ für nichtig. Die nuklearspezifischen Risiken der geplanten Wiederaufarbeitungsanlage sind zwar erkannt, aber nicht ausreichend in die bauleitplanerische Abwägung einbezogen worden. Nach Auffassung des Gerichts dürfen diese Fragen nicht vollständig in das parallele atomrechtliche Genehmigungsverfahren verlagert werden. 

Das Urteil bedeutet jedoch keinen automatischen vollständigen Baustopp. Die Arbeiten auf dem WAA-Gelände werden auf der Grundlage bereits erteilter Einzelgenehmigungen fortgesetzt. Dennoch erhöht die Entscheidung die rechtliche Unsicherheit des Projekts erheblich. 

Ab Dezember 1988
Wirtschaftliche Zweifel am WAA-Projekt wachsen

Bundesrepublik Deutschland * Innerhalb der Energiewirtschaft nehmen die Zweifel an Kosten, Zeitplan und Wirtschaftlichkeit der Wiederaufarbeitungsanlage zu. Verzögerte Genehmigungsverfahren, gerichtliche Entscheidungen, technische Änderungen und steigende Baukosten belasten das Projekt. Die ursprünglich vorgesehene Inbetriebnahme rückt in immer weitere Ferne und erscheint frühestens in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre realistisch. 

Gleichzeitig gewinnt die kostengünstigere Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in bereits bestehenden Anlagen im französischen La Hague und im britischen Sellafield an Attraktivität. Damit gerät zunehmend auch die wirtschaftliche Grundlage einer eigenen deutschen Wiederaufarbeitungsanlage infrage. 

Mai 1989
Energiewirtschaft gibt Wackersdorf auf

Bundesrepublik Deutschland * Die an der DWK beteiligten Energieversorgungsunternehmen entscheiden sich, die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf nicht weiterzuverfolgen. Ausschlaggebend ist ein Zusammenwirken wirtschaftlicher, rechtlicher und politischer Faktoren: Die geschätzten Baukosten steigen auf rund zehn Milliarden DM, die Genehmigungs- und Gerichtsverfahren verzögern das Projekt, und eine Inbetriebnahme erscheint frühestens 1998 möglich. Hinzu kommen der anhaltende Widerstand in der Bevölkerung und die politische Unsicherheit. 

Das Angebot der französischen Cogema, deutsche Brennelemente ab 1999 in La Hague aufzuarbeiten, ist schneller verfügbar und deutlich günstiger. Damit entfällt aus Sicht der Energieversorgungsunternehmen die wirtschaftliche Notwendigkeit einer eigenen deutschen Wiederaufarbeitungsanlage. Die Entscheidung bereitet den offiziellen Baustopp am 31. Mai 1989 vor.

Suchbegriffe: WAA, Wackersdorf, DWK, Cogema, La Hague
31. Mai 1989
Baustopp - das Ende der WAA Wackersdorf

Wackersdorf * Die DWK-Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf GmbH (DWW), die Projektgesellschaft der DWK, stellt die Bauarbeiten auf dem WAA-Gelände offiziell ein. Zugleich verzichtet sie darauf, den Sofortvollzug der ersten Teilerrichtungsgenehmigung weiter in Anspruch zu nehmen. Das Haupttor der Baustelle wird symbolisch geschlossen. 

Nach jahrelangen Protesten, gerichtlichen Auseinandersetzungen und steigenden Kosten ist das WAA-Projekt damit praktisch beendet. WAA-Gegner versammeln sich am sogenannten Roten Kreuz und feiern den Baustopp zunächst noch mit vorsichtiger Freude. Der 31. Mai 1989 gilt als entscheidender Schlusspunkt der WAA Wackersdorf; die bundespolitische Absicherung folgt am 6. Juni. 

16. September 1989
Richard Süßmeier bewirbt sich - erfolglos - um das Hacker-Festzelt

München-Theresienwiese * Richard Süßmeier bewirbt sich um das Hacker-Festzelt, doch CSU und SPD stimmengeschlossen gegen ihn. Und das, obwohl ihn ein Gericht

  • vom Vorwurf des Schankbetrugs frei spricht und
  • das Verfahren wegen illegaler Beschäftigung mit einer freiwilligen Geldbuße in Höhe von 100.000 DMark endet.
17. Januar 1990
Landgericht München: „Das Oktoberfest ein Fest des Münchner Bieres“

München - München-Theresienwiese * Prinz Luitpold von der Kaltenberger Brauerei richtet im Bamberger Haus in München eine Hausbrauerei ein, um dort Münchner Bier zu brauen und über diesen Weg auf die Wiesn zu kommen. Seine Klage vor dem Landgericht München wird jedoch abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es ausdrücklich, dass „das Oktoberfest ein Fest des Münchner Bieres ist“.

Um Oktober 2002
Der Giftschrank in der Bayerischen Staatsbibliothek wird geöffnet

München-Maxvorstadt * Der sogenannte „Giftschrank“ in der Bayerischen Staatsbibliothek wird geöffnet. Er beinhaltet in der Hauptsache erotische Literatur, aber auch unliebsame politische oder kirchenkritische Schriften, die seit dem frühen 19. Jahrhundert zensiert, verboten, von der Polizei und Gerichten abgegeben und gesammelt wurden.

2003
Die ehemaligen Wiesnwirte Weinfurtner stehen erneut vor Gericht

München-Theresienwiese * Die ehemaligen Wiesnwirte Marianne und Anton Weinfurtner stehen erneut wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Landgericht München I geht von einem Schaden von 1,5 Millionen Euro für den Fiskus aus.

Marianne Weinfurtner, die das Gericht für die treibende Kraft hält, wird wegen vier und ihr Mann Anton wegen drei Fällen der „Umsatzsteuerverkürzung“ schuldig gesprochen. Ins Strafmaß einbezogen wird eine Verurteilung der Eheleute zu je zwei Jahren mit Bewährung aus dem Jahr 2001. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Anton Weinfurtner und seine am Unternehmen beteiligte Ehefrau und Buchhalterin haben laut dem früheren Urteil den „Fiskus getäuscht, wo immer sich Gelegenheit bot“. Frau Weinfurtner wird zu viereinhalb Jahren, Herr Weinfurtner zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. 

15. November 2013
Klageerhebung gegen den Wiesnwirt Sepp Krätz

München * Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage beim Landgericht München wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Wiesnwirt Sepp Krätz. Ihm wird vorgeworfen, in seinem Oktoberfestzelt „Hippodrom“ und im „Andechser am Dom“ mit illegalen Tricks Steuern „gespart“ zu haben. Mit der Anklage wird die Zulassung des Wirts auf der Wiesn gefährdet. 

13. März 2014
Das Landgericht verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

München * Die Steuerschuld des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat sich um weitere 1,26 Millionen Euro erhöht. Der Solidaritätszuschlag muss noch einberechnet werden. Die Summe kann noch weiter steigen, weil sie von den Steuerfahndern bisher nur überschlägig berechnet worden ist. 

Das Landgericht München II verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,46 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten kündigen umgehend Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Uli Hoeneß auf freiem Fuß.

13. März 2014
Sepp Krätz handelt mit dem Landgericht einen Deal aus

München * Sepp Krätz handelt mi dem Landgericht München I einen Deal aus. Vor Gericht gibt der Wiesnwirt Steuerverkürzungen zu. So hat er in seinem Wiesnzelt Hippodrom rund 988.000 Euro und in seinem Innenstadtlokal Andechser am Dom etwa 115.000 € Steuern hinterzogen. Im Gegenzug sichert ihm das Gericht eine Freiheitsstrafe von eineinalb bis maximal zwei Jahren auf Bewährung zu. Der Prozess geht weiter.

Für den Erfolgsgastronomen Krätz kann das - durch die Entziehung der Schankkonzession durch das Kreisverwaltungsreferat - dennoch das Aus als Wiesnwirt, für die Genehmigung zum Frühlingsfest und für die Schankkonzession im Andechser am Dom bedeuten.

14. März 2014
Hoeneß verzichtet auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht

München * Uli Hoeneß weist nach seiner Verurteilung im Prozess wegen 28,46 Millionen Euro hinterzogenen Steuern seine Anwälte an, auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verzichten. Gleichzeitig legt er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern nieder.

Er muss damit seine dreieinhalbjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten.

28. März 2014
Sepp Krätz erhält eine Bewährungs- und eine Geldstrafe von 570.000 €

München * Sepp Krätz wird von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt.

Das Kreisverwaltungsreferat hat dem Wiesnwirt vom Hippodrom bereits mitgeteilt, dass er nicht mehr auf‘s Frühlingsfest darf und seine Schanklizenz für seine Wirtschaft Andechser am Dom verlieren wird. Weil er dadurch kein Wirt mehr ist, kann er sich auch nicht für‘s Oktoberfest bewerben. 

28. April 2014
Siegfried Able übernimmt das ehemalige Hippodrom als Marstall

München-Theresienwiese * Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft befasst sich mit der Frage, wer die Nachfolge für Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz im Hippodrom antreten soll. Sepp Krätz war am 28. März von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt. Seine Schanklizenz für den Andechser am Dom hat er bereits verloren, das selbe Verfahren für die Waldwirtschaft in Großhesselohe wird im Mai angeschlossen.

Das Wirtezelt wird Siegfried Able, der bisherige Wirt der Kalbskuchl auf der Wiesn, übernehmen. Er ist Betreiber des See-Biergartens Lerchenau mit 1.200 Plätzen, des Eiszaubers am Stachus und seit 2008 auch der Kalbskuchl. Zudem gehören ihm Pizza-Stände im Stachus-Untergeschoss und im Hauptbahnhof, in Letzterem auch der Süßigkeitenstand Münchner Zuckerl. Im Tierpark Hellabrunn hat er einen Biergarten, ein Café und einen Fish-and-Chips-Stand.

Siegfried Able wird das Hippdrom in Marstall umbenennen. Auch das Festzelt wird vollkommen neu gestaltet. Seine Kalbskuchl mit 300 Plätzen übernimmt Erich Hochreiter, der Wirt des Biergartens am Viktualienmarkt.

Der Besetzung des Wirtezeltes auf der Wiesn gehen hinter den Kulissen heftige Auseinandersetzungen. Deutlich und laut fällt die Kritik an dem seit 1980 praktizierten Vergabesystem der Stadt aus, das zwar korrekt abgewendet worden sei, aber aus einer Zeit stammt, als Volksfeste noch ein reines Reisegewerbe waren.  

Unangenehm heftig fällt die Kritik des Sprechers der Wiesnwirte, Toni Roiderer, aus. Für ihn ist der „Emporkömmling“ Siegfried Able nur ein „Kioskbetreiber“, der nie „Wunschkandidat“ war. Die etablierten Wiesnwirte wollen sogar ernstlich prüfen, ob sie ihn überhaupt in ihrem Kreis aufnehmen wollen.  

19. Mai 2014
Sepp Krätz erreicht vor dem Verwaltungsgericht einen Etappensieg

München * Der Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz hat vor dem Verwaltungsgericht einen Etappensieg errungen und darf seinen Andechser am Dom über den 1. Juni hinaus gemeinsam mit seiner Tochter betreiben. Mit dem juristischen Sieg hat Krätz den Sofortvollzug ausgehebelt. Bis zu einem abschließenden rechtskräftigen Urteil wird es noch Monate dauern. 

20. Mai 2014
Das KVR legt beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein

München * Das Kreisverwaltungsreferat legt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein, nachdem das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden hat, dass der Andechser am Dom des Ex-Wiesnwirts  Sepp Krätz bis zum abschließenden Urteil über den Entzug der Konzession geöffnet bleiben darf. Doch das könnte Jahre dauern.  

Damit, so das Kreisverwaltungsreferat, würde das Gaststättenrecht „zum stumpfen Schwert“ gemacht. 

8. Juli 2014
Der Verwaltungsgerichtshof entzieht Sepp Krätz endgültig die Konzession

München * Der Verwaltungsgerichtshof entzieht dem Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz endgültig die Konzession für den Andechser am Dom. Schließen muss der Andechser aber nicht. Sepp Krätz wird zwar als Geschäftsführer ausscheiden, seine Tochter, die seit Längerem schon mit ihrem Vater gemeinsam an der Spitze der Wirtschaft steht, wird das Lokal weiter betreiben. Die Stadt will dieses Modell akzeptieren, wenn Krätz schriftlich erklärt, dass er seiner Tochter keine Weisungen erteilen wird.  

Das Hauptsacheverfahren läuft noch weiter. Bis zur Urteilsverkündung kann es noch Jahre dauern. Offen ist auch noch, wie es mit der Waldwirtschaft in Großhesselohe weitergeht. Das Verfahren wird beim zuständigen Landratsamt geführt. Die Entscheidung steht noch aus. 

10. August 2017
Die Beschwerde des Architekten Stephan Braunfels wird zurückgewiesen

München - München-Berg am Laim * Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts weist die Beschwerde des Berliner Architekten Stephan Braunfels gegen die Auswahl der Teilnehmer am Architekten-Wettbewerb zurück.

Jetzt soll alles ganz schnell gehen:

  • Ende Oktober, Anfang November soll eine Jury den Siegerentwurf für das neue Münchner Konzerthaus küren,
  • im Frühsommer 2018 sollen die Bauarbeiten auf dem Werksviertel beginnen. 
3. November 2022
Klimaaktivsten kleben am Stachus

München-Kreuzviertel * Die „Letzte Generation“ setzt die Klimaproteste in München fort. Um 10:30 Uhr setzen und kleben sich 17 Aktivisten am Stachus auf die Straße und blockieren den Verkehr in beide Richtungen. 

Gegen 18:45 Uhr kommt es an gleicher Stelle zu einer weiteren Blockade, diesmal sind 15 Personen beteiligt. Weil sie schon am Vormittag mitgemacht haben und weitere Verkehrsstörungen ankündigen, beantragt die Polizei beim Amtsgericht erneut Gewahrsam. Der wird bei zwölf Personen für 30 Tage bis zum 2. Dezember angeordnet, die längstmögliche Dauer nach dem novellierten Bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Zwei Aktivisten müssen am 4. November freigelassen werden, einer am 9. November.

 

Suchbegriffe: Klima, Klimaaktivisten, Stachus
7. November 2022
Erneute Klimablockade am Stachus führt zu Präventivgewahrsam 

München-Kreuzviertel * Gegen 9:30 Uhr blockieren Aktivisten der „Letzten Generation“ erneut die Fahrbahn am Stachus in nördlicher Richtung. An der Aktion sind fünf Personen beteiligt; drei kleben sich auf der Straße fest. Die Polizei räumt die Blockade und bringt die Beteiligten ins Polizeipräsidium. Gegen 11 Uhr fließt der Verkehr wieder.  

Auf Antrag der Polizei ordnet das Amtsgericht anschließend Präventivgewahrsam an, für drei Beteiligte bis zum 14. November. Damit sollen weitere unmittelbar bevorstehende Blockadeaktionen verhindert werden. 

16. Oktober 2026
Keine europaweite Ausschreibung für Wiesn-Standplätze 

München * Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt in letzter Instanz das Zulassungsverfahren der Stadt München für das Oktoberfest. Es weist die Beschwerde eines ehemaligen Wiesnwirtes zurück, dessen Unternehmen eine europaweite Ausschreibung der Standplätze nach europäischem Vergaberecht gefordert hatte. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Zulassung zum Oktoberfest keine Dienstleistungskonzession dar: Die Stadt vergibt keinen Auftrag zur Erbringung einer eigenen Leistung, sondern lässt Betriebe zu einer öffentlichen Einrichtung beziehungsweise Veranstaltung zu. Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern vom Mai 2026. Der Beschluss ist rechtskräftig. 

Oberbürgermeister Dominik Krause und Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Dr. Christian Scharpf begrüßen die Entscheidung als Sicherung des bewährten Zulassungsverfahrens und des münchnerisch-bayerischen Charakters des Oktoberfests. 

21. Februar 11919
Josef Hofmiller gibt Eisner eine Mitschuld an seiner Ermordung

München-Haidhausen * Der nationalkonservative Gymnasiallehrer und Literaturkritiker Josef Hofmiller, Mitherausgeber der „Süddeutschen Monatshefte“, deutet Kurt Eisners Ermordung als Folge von dessen eigener Politik. In seinem „Revolutionstagebuch“ erklärt er: „Eisner forderte durch sein ganzes Verhalten zu seiner gewaltsamen Entfernung heraus.“ 

Hofmiller behauptet, mit Eisner sei ebenso wenig zu regieren gewesen wie ohne ihn, da dieser einen kleinen, aber entschlossenen Anhang hinter sich habe. Dabei lässt er außer Betracht, dass Eisner an diesem Morgen auf dem Weg zum Landtag ist, um seinen Rücktritt zu erklären. 

Als vermeintlich „vollkommen harmlose“ Alternative zum Mord entwirft Hofmiller ein Szenario gewaltsamer Ausschaltung: Man hätte Eisner bei seiner Rückkehr aus der Schweiz entführen, in einer Jagdhütte festhalten, zum Amtsverzicht zwingen und anschließend ohne Papiere über die Grenze schaffen können. Eine solche Entführung und erzwungene Abschiebung verharmlost er als Möglichkeit, den „Unruhestifter“ ohne Blutvergießen zu beseitigen. 

Zugleich befürchtet Hofmiller, dass der Mord einen Bürgerkrieg auslöst. Er relativiert diese Sorge jedoch mit der Frage, ob die gewaltsame Auseinandersetzung nicht ohnehin bevorsteht: „Die Auseinandersetzung mit den Räten ist unvermeidlich. Es fragt sich jetzt nur, wer die Macht hat.“ 

Seine Aufzeichnung dokumentiert damit eine Haltung, die dem Opfer Verantwortung für die gegen es gerichtete Gewalt zuschreibt und dessen politische Ausschaltung grundsätzlich für berechtigt hält.